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Mieterhöhung. Mieterhöhung Vergleichsmiete

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Academic year: 2022

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Mieterhöhung Vergleichsmiete

Bei den meisten Mietverhältnissen erhöht sich die Miete nur dann, wenn der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zustimmt. Oder wenn seine Zustimmung vom Gericht ersetzt wird.

Nach § 558 Absatz 1 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu

einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungs- verlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden.

Wenn und soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er gemäß § 558b Absatz 1 BGB die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

Stimmt der Mieter nicht zu, muss der Vermieter den Mieter nach § 558b Absatz 2 BGB auf Zustimmung verklagen, wenn er die Mieterhöhung durchsetzen will. Die Zustimmung wird dann durch ein gerichtliches Urteil gemäß § 894 ZPO ersetzt.

Unser Muster bezieht sich auf den Normalfall der Mieterhöhung im freifinanzierten Wohnungsbau unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

https://wohnungswirtschaft.online/das-mieterhoehungsverfahren/#6

Mieterhöhung

Mieterhöhung Vergleichsmiete

WOHNPR STAND: 11. AUGUST 2019

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Unsere Muster werden sorgfältig und unter Beachtung der aktuellen Rechtslage erarbeitet. Sie dürfen für private und gewerbliche Zwecke kostenfrei genutzt werden. Wir übernehmen jedoch keine Haftung dafür, dass die Muster den derzeitigen und zukünftigen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Wir kennen weder den Zweck, für den Sie sie verwenden wollen, noch die weitere Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten Sie daher um Verständnis dafür, dass wir unter keinen Umständen dafür eine Haftung übernehmen können. Wenn Sie einen rechtssicheren Text im Einzelfall benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Der muss dann dafür die Haftung übernehmen.

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Mieterhöhung Vergleichsmiete

Frau / Herrn Mieter
 Beispielstraße 11 11111 Berlin

Mieterhöhungsverlangen zum 01.01.2020

Sehr geehrte Frau Mieter, sehr geehrter Herr Mieter,

wir bitten Sie mit diesem Schreiben um Ihre Zustimmung zu nachstehend berechneter Mieterhöhung für Ihre Wohnung zum 01.01.2020.

Nach § 558 BGB können wir von Ihnen die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur

ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Berliner Mietspiegel 2019. Diesen finden Sie im Internet auf der Website der Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung.

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/index.shtml Ihre Wohnung wird im Mietspiegel 2019 wie folgt eingeordnet:

Baualter 1973–1990 Ost

Größe 60–90 qm

Wohnlage mittlere Wohnlage

Mietspiegelfach H6

Mietpreisspanne 4,60 € – 5,27 € – 5,76 € Spanneneinordnung +20%

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Daraus errechnet sich folgende ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel:

5,368 € x 68,4 qm = 367,17 €

Die Miete Wohnung muss in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert sein und darf innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 % erhöht werden:

Am 01.01.2017 betrug die Miete 319,28 €

zulässige Erhöhung um 15% 47,89 €

Mieterhöhungen seit dem 01.01.2017 0,00 €

noch zulässige Erhöhung 47,89 €

Ihre monatliche Miete setzt sich dann ab dem 01.01.2020 wie folgt zusammen:

bisher neu Änderung

Grundmiete Wohnung 319,28 € 367,17 € 47,89€

Vorauszahlungen BK 102,60 € 102,60 €

Vorauszahlungen HK 68,40 € 68,40 €

Summe 490,28 € 538,17 € 47,89€

Wir bitten Sie, der Erhöhung Ihrer aktuellen Miete von 319,28 € um 47,89 € auf 367,17 € zum 01.01.2020 zuzustimmen. Senden Sie uns dazu die beigefügte Zustimmungserklärung zurück. Sie muss von allen Mietern unterzeichnet werden.

Wir erbitten aus Gründen der Rechtssicherheit Ihre schriftliche Zustimmung zu unserem Mieterhöhungsverlangen. Ein vorformuliertes Zustimmungsschreiben haben wir beigefügt.

Wenn Sie der Mieterhöhung bis zum Ablauf der Frist nicht zustimmen, müssen wir gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Empfänger von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Wohngeld müssen die Ämter über die Mieterhöhung umgehend in Kenntnis setzen. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen oder eine kleine Rente verfügen, lassen Sie im Bürgeramt Ihren Anspruch auf Unterstützung überprüfen.

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Sie haben uns folgendes SEPA-Mandat erteilt:

Mandatsreferenz

IBAN

Wir werden die neue Gesamtmiete in Höhe von 538,17 € nach Ihrer Zustimmung ab dem 01.01.2020 einziehen. Wenn Sie die Miete selbst überweisen, denken Sie bitte daran, den Betrag ab dem

01.01.2020 zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vermieter

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Frau / Herrn Mieter
 Beispielstraße 11 11111 Berlin

Vermieter


Beispielstraße 11 11111 Berlin

ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG

Betrifft: Mieterhöhungsverlangen zum 01.01.2020 Mietvertragsnummer IV 0100/1004900026001

Hiermit erkläre/n ich/wir mein/unser Einverständnis mit der Erhöhung der Nettokaltmiete für die Wohnung Beispielstraße 11 in 1111 Berlin von 319,28 € um den Betrag von 47,89 € auf 367,17 € zum 01.01.2020.

Diese Erklärung muss von allen Mietern rechtsverbindlich unterschrieben werden und uns spätestens am 31.12.2019 vorliegen. Eine Erklärung unter einer Bedingung oder einem sonstigen Vorbehalt ist nicht zulässig.

Bitte verwenden Sie dieses Schreiben nicht für sonstige Mitteilungen.

Berlin, ____.____.________

___________________________ __________________________

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