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Amtsblatt
für den Landkreis
Oberspreewald - Lausitz
Jahrgang 23 Senftenberg, 14.07.2016 Nr. 08/2016
Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat
Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de
Inhaltsverzeichnis:
Seite
Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 23. Juni 2016
Betrauungsakt für den Tourismusverband Spreewald e.V. 4 Beschluss-Nr. 0219/2016
Betrauungsakt für die Klinikum Niederlausitz GmbH 4
Beschluss-Nr. 0224/2016
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 23. Juni 2016
Vergabe von Bauleistungen 5
Beschluss-Nr. 0221/2016
Vergabe von Bauleistungen 5
Beschluss-Nr. 0226/2016
Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 30. Juni 2016
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Zusatzvereinbarung zur gemeinsamen 5 Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB VIII (optionale Aufgaben)
Beschluss-Nr. 0179/2016
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Seite Bestellung eines Vertreters des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 8 in die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung nach
§ 44 b SGB II
Beschluss-Nr. 0207/2016
Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 9 2015 - 2019 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 des Landkreises
Oberspreewald-Lausitz Beschluss-Nr. 0214/2016
Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 des Landkreises 9 Oberspreewald-Lausitz
Beschluss-Nr. 0215/2016
Erste Änderung des Beschlusses-Nr. 0176/2016 – Beschluss zur 9 Besetzung der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises
Oberspreewald-Lausitz Beschluss-Nr. 0216/2016
Weiterförderung ambulanter sozialer Dienste ab 1.1. 2017 Abschluss 10 von Fördervereinbarungen
Beschluss-Nr. 0217/2016
Beschlussfassung für den 2. Nachtrag zum Stellenplan 2016 für das 13 Haushaltsjahr 2016 zuzüglich der Bereitstellung einer überplanmäßigen
Ausgabe
Beschluss-Nr. 0228/2016
Öffentliche Bekanntmachungen des Landrates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Jagdbehörde
Satzung der Hegegemeinschaft Bergbau 14
Satzung der Hegegemeinschaft Schwarze Elster / Ruhlander 22 Schwarzwasser
Satzung der Hegegemeinschaft Spreewald 28
Ausschreibung der Sparkasse Niederlausitz
Ausschreibung von drei Mietflächen geeignet für Schilderpräger 34 Objekt: Cottbuser Str. 26 in 03205 Calau
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Seite Bekanntmachungen des Wasserverbandes Lausitz (WAL)
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostenerstattung für 36 Grundstücksanschlüsse an die zentralen Wasserversorgungsanlagen
des Wasserverbandes Lausitz - Kostenerstattungssatzung Wasser -
Beschluss Nr. 1/2016 39
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2015 und Ergebnisverwendung
Beschluss Nr. 2/2016 39
Entlastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschaftsjahr 2015 Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes
„Niederlausitz“ (KAEV)
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2015 des KAEV 40
„Niederlausitz“
(Beschluss-Nr. VV 07/16)
Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers für das 40 Wirtschaftsjahr 2015
(Beschluss-Nr. VV 08/16)
Bekanntmachung des Landrates
Verlust des Dienstausweises Nr. II-51-46 (Mitarbeiter im Jugendamt) 41
Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden.
Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt wer- den.
Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gott- schalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.
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Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 23. Juni 2016
Beschluss-Nr. 0219/2016
des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 23. Juni 2016
Der Kreisausschuss des Kreistages stimmt dem Betrauungsakt für den Tourismusver- band Spreewald e. V. entsprechend beiliegender Anlage zu.
(Der Betrauungsakt liegt zu den bekannten Öffnungszeiten des Landkreises Ober- spreewald-Lausitz in der Beteiligungsverwaltung, Knappenstraße 1, 01968 Senften- berg, zur Einsichtnahme aus.)
Senftenberg, 23.06.2016 Siegurd Heinze
Vorsitzender
des Kreisausschusses
Beschluss-Nr. 0224/2016
des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 23. Juni 2016
Der Kreisausschuss des Kreistages stimmt der Betrauung der Klinikum Niederlausitz GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu.
Die Betrauung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist auf einen Zeitraum von 10 Jah- ren befristet. Der öffentliche Betrauungsakt ist der Beschlussvorlage als Anlage beige- fügt.
(Der Betrauungsakt liegt zu den bekannten Öffnungszeiten des Landkreises Ober- spreewald-Lausitz in der Beteiligungsverwaltung, Knappenstraße 1, 01968 Senften- berg, zur Einsichtnahme aus.)
Senftenberg, 23.06.2016 Siegurd Heinze
Vorsitzender
des Kreisausschusses
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Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 23.06.2016
Beschluss-Nr. 0221/2016
des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 23. Juni 2016
Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe von Bauleistungen.
Senftenberg, 23.06.2016 Siegurd Heinze
Vorsitzender
des Kreisausschusses
Beschluss-Nr. 0226/2016
des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 23. Juni 2016
Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe von Bauleistungen.
Senftenberg, 23.06.2016 Siegurd Heinze
Vorsitzender
des Kreisausschusses
Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 30. Juni 2016
Beschluss-Nr. 0179/2016
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 30. Juni 2016
Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt, die anliegende zusätzliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung der „Serviceeinheit Jugend“ (Zusatzvereinbarung) mit dem Landkreis Spree-Neiße abzuschließen.
Vetschau/Spreewald, 30.06.2016 Martina Gregor-Ness
Vorsitzende des Kreistages
6 Anlage
Zusatzvereinbarung nach § 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01.07.2016
Auf Grundlage von § 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung betreffend Einrichtung einer „Serviceeinheit Jugend“ vom 01.07.2016
wird
zwischen dem Landkreis Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), vertreten durch den Landrat Harald Altekrüger
und
dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, vertreten durch den Landrat Siegurd Heinze
folgende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen:
Präambel
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung einer „Serviceeinheit Jugend“
vom 01.07.2016 sieht in § 2 vor, dass neben den Basisaufgaben eine Beauftragung zusätzlicher Aufgaben erfolgen kann. Hierzu wird diese öffentlich-rechtliche Vereinba- rung (Zusatzvereinbarung) geschlossen.
§ 1
Gegenstand der Vereinbarung
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beauftragt den Landkreis Spree-Neiße auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung einer „Serviceein- heit Jugend“ vom 01.07.2016 die dort in § 2 Abs. 1 Ziffer 1 genannte Aufgabe:
- Prüfung der Antragsunterlagen und Beratung im Rahmen der Entgeltverhand- lungen nach § 78a ff. SGB VIII
durchzuführen.
§ 2
Kostenverteilung
(1) Der Landkreis Spree-Neiße trägt die für die Wahrnehmung der übertragenen Auf- gabe nach § 1 notwendigen Kosten. Die Ermittlung der notwendigen Kosten richtet sich nach den in § 6 Abs. 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung einer „Serviceeinheit Jugend“ vom 01.07.2016 festgelegten Grundsätzen:
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Grundlage für die Ermittlung der Gesamtkosten für ein Haushaltsjahr sind
1. der Personalbedarf gemäß § 4 Abs. 2 dieser Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Personalkosten nach TVöD VKA einschließlich der Personal- nebenkosten,
2. die Kosten eines Arbeitsplatzes, angelehnt an die Vorgaben des jeweils aktuellen KGSt-Berichtes unter Berücksichtigung
- der Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes und - der Verwaltungsgemeinkosten sowie
3. Honorarkosten.
(2) Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich anteilig an den in Abs. 1 ge- nannten Kosten für die Aufgabe gemäß § 1 in Form eines Kostenanteils, der nach dem Anteil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz an der Einwohnerzahl aller Landkreise / kreisfreien Städte, die den Landkreis Spree-Neiße für diese Aufgabe mandatiert haben, berechnet wird.
(3) Bei der Ermittlung der Kostenanteile nach Abs. 2 wird die in der amtlichen Statistik zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres erfasste Bevölkerung der Vertragspartner zugrunde gelegt.
(4) Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die gemeinsame Aufgabenwahrneh- mung durch gemeinsame spezifische öffentliche Interessen bestimmt wird und deshalb nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Sollte sich die steuerliche Sach- oder Rechtslage ändern, erstatten die Mandatierenden dem Mandatsträger die durch die Steuerpflicht entstehenden Mehrbelastungen.
§ 3
Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
(2) Jeder Vertragspartner kann diese Vereinbarung zum 31. Dezember eines jeden Jahres mit einer Frist von zwölf Monaten kündigen, erstmals jedoch zum 31.12.2018.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen oder im Falle einer rechtskräftigen Gerichts- oder Kommissionsentscheidung zur Vergaberechtswidrigkeit dieser Vereinbarung, bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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§ 4
Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtsunwirksam erweisen, so soll der Fortbestand der übrigen Bestimmungen davon unberührt bleiben. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung soll dann eine solche als vereinbart gelten, die dem ursprünglichen Willen der Vertragspartner weitestgehend entspricht.
§ 5
Inkrafttreten; Bekanntgabe (1) Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
(2) Die Vertragspartner haben diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung entspre- chend § 41 Abs. 2 GKG der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Man- datsträger verpflichtet sich, diese Anzeige vorzunehmen.
(3) Die Vertragspartner haben nach § 8 Abs. 1 GKG die Pflicht, diese öffentlich- rechtliche Vereinbarung nach den für ihre Satzungen geltenden Vorschriften öf- fentlich bekannt zu machen.
Datum und Unterschriften gesetzt
Beschluss-Nr. 0207/2016
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 30. Juni 2016
Der Kreistag beschließt ab 1.7.2016 als Vertreter in die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung nach § 44 b SGB II zu entsenden:
Herr Stephan Hornak (als Abwesenheitsvertreter) Leiter Büro Landrat
Vetschau/Spreewald, 30.06.2016 Martina Gregor-Ness
Vorsitzende des Kreistages
9 Beschluss-Nr. 0214/2016
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 30. Juni 2016
Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2019 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 des Landkreises Oberspreewald- Lausitz.
(Die Veröffentlichung erfolgt nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichts- behörde.)
Vetschau/Spreewald, 30.06.2016 Martina Gregor-Ness
Vorsitzende des Kreistages
Beschluss-Nr. 0215/2016
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 30. Juni 2016
Der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.
(Die Veröffentlichung erfolgt nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichts- behörde.)
Vetschau/Spreewald, 30.06.2016 Martina Gregor-Ness
Vorsitzende des Kreistages
Beschluss-Nr. 0216/2016
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 30. Juni 2016 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt:
den Stellvertreter im Ausschuss für Kreisentwicklung Herrn Bernd Richter durch Herrn Hans-Jürgen Fichte
zu ersetzen.
Vetschau/Spreewald, 30.06.2016 Martina Gregor-Ness
Vorsitzende des Kreistages
10 Beschluss-Nr. 0217/2016
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 30. Juni 2016 I.
Der Kreistag beschließt die weitere Förderung ambulanter, sozialer Dienste von freien Trägern der Wohlfahrtspflege im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 in Höhe von insgesamt 611.500 Euro jährlich - gemäß dem beigefügten Förderkatalog.
(Anlage 1) II.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vereinbarungen mit den Trägern der ambulanten sozialen Dienste für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 abzuschließen. Die Vereinbarungen haben inhaltlich den Vorgaben der allgemeinen Förderrichtlinie des Landkreises OSL zu entsprechen.
Der Kreistag ist über den Abschluss der Vereinbarungen zu unterrichten.
Vetschau/Spreewald, 30.06.2016 Martina Gregor-Ness
Vorsitzende des Kreistages
11 Anlage 1
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13 Beschluss-Nr. 0228/2016
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 30. Juni 2016
1. Der Kreistag beschließt den 2. Nachtrag zum Stellenplan 2016 für das Haushalts- jahr 2016.
2. Der Kreistag beschließt die Bereitstellung einer überplanmäßigen Ausgabe für Personalaufwendungen/Personalauszahlungen in Höhe von 1.253.900 €.
Vetschau/Spreewald, 30.06.2016 Martina Gregor-Ness
Vorsitzende des Kreistages
Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht.
Senftenberg, 14.07.2016 Siegurd Heinze
Landrat
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Öffentliche Bekanntmachungen des Landrates des Landkreises Oberspree- wald-Lausitz als untere Jagdbehörde
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34 Ausschreibung der Sparkasse Niederlausitz
Ausschreibung von drei Mietflächen geeignet für Schilderpräger Objekt: Cottbuser Str. 26 in 03205 Calau
a) Auftraggeber (Vergabestelle) / Einreichung der Angebote / Zuschlags- erteilung:
Sparkasse Niederlausitz Markt 2
01968 Senftenberg Land: Deutschland
Zu Hdn. von: Frau Daniela Koroll Telefon: 03573 702-3004
Fax: 03573 702-3999
E-Mail: daniela.koroll@spk-niederlausitz.de b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Angebote einzureichen sind:
(x) über den Postweg (x ) direkt
d) Bezeichnung des Auftrags:
Vermietung von Räumen, geeignet für Schilderpräger e) Art und Umfang der Leistung:
Öffentliche Ausschreibung von drei Mietflächen geeignet für Schilderpräger in der Cottbuser Str. 26 in 03205 Calau
Die Mietflächen sind in drei Lose geteilt Gewerbe 1 ca. 18,09 m²,
Gewerbe 2 ca. 13,34 m², Gewerbe 3 ca. 12,13 m²
und verfügen über jeweils einen Parkplatz. Darüber hinaus dürfen die ausgewie- senen Kundenparkflächen von den Kunden für eine Parkdauer von 3 Stunden ge- nutzt werden. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Mietbeginn ist der 01.01.2017 spätes- tens der 01.03.2017. Das Mietende ist mit dem 31.12.2022 definiert.
Vermietet wird gegen Gebot. Das Mindestgebot beträgt für die Nettokaltmiete 20,00 € pro Quadratmeter monatlich zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer.
Die Gebote bewertet der Vermieter unter Berücksichtigung der gebotenen Miet- höhe. Nebenkosten werden nach § 556 BGB im Umfang von 4,00 € pro Quadrat- meter monatlich, für die Parkplatznutzung mit 20,00 € monatlich sowie die Nutzung der Sanitäreinrichtungen im Kellergeschoss mit 3,10 € monatlich, jeweils zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, erhoben.
Interessenten, die an dem Ausschreibungsverfahren teilnehmen wollen, können die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen / das Ausschreibungsexposé unter der unter a) angegeben Adresse anfordern oder im Internet unter ……….
abrufen.
Den Interessenten werden die Ausschreibungsunterlagen / das Ausschreibungs- exposé unverzüglich zugesandt. Darin werden die detaillierten Angaben, auch zu dem Mietvertragsbedingungen und die Bindefrist, enthalten sein.
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f) Ort der Leistung: Cottbuser Str. 26 in 03205 Calau
g) Zweck: Vermietung für Schilderpräger geeigneter Flächen
h) Unterteilung in Lose: Mietfläche Gewerbe 1, Gewerbe 2 und Gewerbe 3
Die Bewerbung auf mehr als eine Mietfläche ist möglich. Der Zuschlag kann jedoch nur auf eine erteilt werden, daher muss der Bieter eine Prioritätenangabe machen.
i) Ausführungsfrist: Mietbeginn ab 01.01.2017, Dauer 5 Jahre bis zum 31.12.2022 j) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anfordern der Unterlagen bei:
siehe unter a) Internet: unter www.sparkasse-niederlausitz.de Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen:
siehe unter a) l) Entfällt
m) Entfällt
n) Ablauf der Angebotsfrist: Mittwoch den 10.08.2016 12:00 Uhr Bindefrist: 10.09.2016
o) Anschrift, an den die Angebote zu richten sind:
Sparkasse Niederlausitz Markt 2
01968 Senftenberg
Das/Die Angebot/e ist/sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Bitte nicht öffnen – Objekt Cottbuser Str. 26 in Calau - Schilderpräger“
einzureichen.
p) Sprache:
Angebote, sämtliche Anlagen und Unterlagen sowie sämtliche Korrespondenz sind in deutscher Sprache (respektive mit deutscher Übersetzung) vorzulegen bzw. zu führen
q) Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschrei- bungsunterlagen aufgeführt sind
r) Verlangte Nachweise:
- Nachweis über die Zulassung zur Prägung retroreflektierender Kennzeichen- schilder,
- DIN-Prüf- und Überwachungszeichens mit der zugehörigen Registriernummer, - Gewerbeanmeldung,
- Bonitätsauskunft (Creditreform, vergleichbare Nachweise) s) Sonstige Informationen:
Der Zuschlag wird so schnell wie möglich nach Ende der Angebotsfrist bis zum Ende der Bindefrist erfolgen. Eine Erklärung zu den Bedingungen der Ausschrei- bung, ein Mietvertrag zu schließen, muss rechtsverbindlich abgegeben werden.
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Bekanntmachung des Wasserverbandes Lausitz (WAL)
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Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes
„Niederlausitz“ (KAEV)
Der Kommunale Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ gibt hiermit die Be- schlüsse aus der Verbandsversammlung vom 28. Juni 2016 bekannt:
1. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2015 des KAEV „Niederlausitz“
(Beschluss-Nr. VV 07/16) Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt den Jahresabschluss des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“ zum 31.12.2015.
In 2015 wird ein positiver Bilanzgewinn in Höhe von 70.271,43 € ausgewiesen.
Der Verbandsvorstand schlägt der Verbandsversammlung vor diesen Betrag der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Beschluss:
Der Jahresabschluss des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „NL“ zum 31.12.2015 wird bestätigt.
2. Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschafts- jahr 2015 (Beschluss-Nr. VV 08/16)
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung erteilt dem Verbandsvorsteher des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“ auf der Grundlage der vorgeleg- ten Unterlagen die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2015.
Beschluss:
Dem Verbandsvorsteher wird die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2015 er- teilt.
Der Bericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2015 liegt vom 08. August bis 15. August 2016
in den Geschäftsräumen des KAEV in 15907 Lübben (Spreewald), Frankfurter Straße 45,
zu den Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.
Ernst Mittermaier Bernhard Schindler
Vorsitzender der Verbandsvorsteher
Verbandsversammlung
41 Bekanntmachung des Landrates
Hiermit wird der Verlust des Dienstausweises Nr. II-51-46 (Mitarbeiter im Jugendamt) bekannt gegeben. Dieser Ausweis wird damit für ungültig erklärt.
Siegurd Heinze Landrat