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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Nr. 15/2016

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Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 23 Senftenberg, 16. Dezember 2016 Nr. 15/2016

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. November 2016

Beschluss der Weiterführung des Personalstellenprogramms im Jahr 2018

Beschluss Nr. 0255/2016

Richtlinie zur Finanzierung anderer Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Angebote für Kinder im Grundschulalter Beschluss Nr. 0244/2016

Verfahren der Bezuschussung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 Kindertagesstät- tengesetz

Beschluss Nr. 0245/2016

Beschluss zur Verwendung der Mittel des Programmes des Landes Bran- denburg zur "Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit" im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Jahr 2016 Beschluss Nr. 0251/2016

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18 Seite Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-

Lausitz vom 08. Dezember 2016

Beschluss der Haushaltssatzung 2017/2018 des Landkreises Ober- spreewald-Lausitz

Beschluss Nr. 0246/2016

Beschluss des Haushaltsicherungskonzeptes 2017 bis 2021 zur Haus- haltssatzung 2017 und 2018 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Beschluss Nr. 0247/2016

1. Änderung der Vorhabenliste für die Maßnahmen aus dem Förderprogramm "Kommunalinvestitionsfördergesetz“

Beschluss Nr. 0250/2016

Beschluss des Jugendförderplans des Landkreises Oberspreewald- Lausitz für die Jahre 2017 und 2018

Beschluss Nr. 0256/2016

Satzung über Rettungsdienstgebühren des Landkreises Oberspree- wald-Lausitz

Beschluss Nr. 0258/2016

Übertragung haushaltswirtschaftlicher Befugnisse bezüglich Forderun- gen im Bereich des SGB II auf die gemeinsame Einrichtung

Beschluss Nr. 0263/2016

1. Bestellung eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten durch den Kreistag gemäß § 17a der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

2. Berufung des Kreisseniorenrates durch den Kreistag gemäß § 17a der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Beschluss Nr. 0264/2016

Neustrukturierung der Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH unter Aufnahme neuer Gesellschafter sowie Änderung des Gesellschafts- vertrages

Beschluss Nr. 0269/2016

Erste Änderung des Beschlusses-Nr. 0021/2014 - Bestellung der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Niederlausitz und der Stellvertreter

Beschluss Nr. 0275/2016

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Seite

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 08. Dezember 2016

Vertragsangelegenheiten Beschluss Nr. 0268/2016 Vertragsangelegenheiten Beschluss Nr. 0270/2016 Vergabeentscheidung Beschluss Nr. 0271/2016

Bekanntmachung des Wasserverbandes Lausitz (WAL) Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2017 des Wasserverbandes Lausitz (WAL)

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen wer-den.

Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt wer- den.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gott- schalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.

(4)

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Land- kreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. November 2016

Beschluss Nr. 0244/2016

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lau- sitz vom 17. November 2016

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinie „Finanzierung anderer Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Angebote für Kin- der im Grundschulalter“.

Senftenberg, 17.11.2016

Ulrich Thorhauer Vorsitzender

des Jugendhilfeausschusses

___________________________________________________________________

Beschluss Nr. 0245/2016

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lau- sitz vom 17. November 2016

Die Durchschnittssätze der jeweils gültigen Vergütungsregelung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 15 Abs.2 des Kindertagesstättengesetzes werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Jugendhilfeausschuss gemäß § 3 Abs. 3 KitaBKNV wie folgt festgestellt:

Der Vergütungsdurchschnitt wird anhand der Personalkosten des tatsächlich beschäf- tigten pädagogischen Personals pro Jahr und Einrichtung ermittelt. Von diesem Wert ausgehend, werden die prozentualen Zuschüsse gebildet und für das jeweilige Quartal des Jahres 2017 festgesetzt.

Senftenberg, 17.11.2016

Ulrich Thorhauer Vorsitzender

des Jugendhilfeausschusses

(5)

Beschluss Nr. 0251/2016

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lau- sitz vom 17. November 2016

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Vergabe der Mittel des Landes Brandenburg zur Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Jahr 2016 zu.

Senftenberg, 17.11.2016

Ulrich Thorhauer Vorsitzender

des Jugendhilfeausschusses

___________________________________________________________________

Beschluss Nr. 0255/2016

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lau- sitz vom 17. November 2016

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Weiterführung der Finanzierung von Perso- nalkosten im Rahmen des Programms zur Förderung von Personalkosten von sozial- pädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Jahr 2018 vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Senftenberg, 17.11.2016

Ulrich Thorhauer Vorsitzender

des Jugendhilfeausschusses

___________________________________________________________________

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016

Beschluss Nr. 0246/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016 Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung 2017/2018 des Landkreises Oberspree- wald-Lausitz.

(Die Veröffentlichung erfolgt nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichts- behörde.)

Klettwitz, 08.12.2016

Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

(6)

Beschluss Nr. 0247/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016 Der Kreistag beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2017 - 2021 zur Haushalts- satzung 2017 und 2018 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

(Die Veröffentlichung erfolgt nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichts- behörde.)

Klettwitz, 08.12.2016

Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

___________________________________________________________________

Beschluss Nr. 0250/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016 Der Kreistag beschließt die 1. Änderung der Vorhabenliste zu den Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz mit folgenden Veränderungen:

Es werden aus dem Förderbereich 1e „Energetische Sanierung sonstiger Infrastruk- turinvestitionen“ reduziert:

Maßnahme 5:

Energetische Sanierung der Fassade des Kreishauses in Calau von 1.333.924,55 € auf 900.000 €

Maßnahme 6:

Energetische Sanierung Archivgebäude Poststraße in Calau von 263.106,62 € auf 135.000 €.

Es wird neu aufgenommen im Förderbereich 1c „ Städtebau“: Sanierung der Außen- anlagen des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg mit 562.031,17 €.

Klettwitz, 08.12.2016

Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

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Beschluss Nr. 0256/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016

1. Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt den Jugendför- derplan 2017 und 2018 für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§ 11 - 14 SGB VIII) sowie die Finanzierung für zwei weitere Jahre.

2. Bei den Haushaltsplanungen der Jahre 2017 - 2019 sind folgende Summen zu be- rücksichtigen:

2017: 1.691.400,00 EUR 2018: 1.724.200,00 EUR 2019: 1.724.200,00 EUR

3. Die Finanzplanung für das Jahr 2019 unterliegt dem Haushaltsvorbehalt.

Klettwitz, 08.12.2016

Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

Anlage

Jugendförderplan 2017 - 2018

1. Gesetzliche Grundlagen

2. Aufwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Leis- tungsbereiche der §§ 11-14 SGB VIII in den Jahren 2015 bis 2019

3. Anlagen

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1. Gesetzliche Grundlagen

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat auf Grundlage des § 24 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugend- hilfe - (AGKJHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.1997 (GVBl. I S.

87), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. Dezember 2013 (GVBl.

I/13, [Nr. 43]), für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß der §§ 11 bis 14 SGB VIII einen Jugendförderplan zu erstellen, der von der Vertre- tungskörperschaft mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu be- schließen ist.

Entsprechend § 79 SGB VIII haben die öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Ge- samtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII einschließlich der Planungsverantwortung. Sie haben dabei einen angemessenen Anteil der für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel für die Jugendarbeit zu verwenden (§ 79 Abs. 2 SGB VIII). Diese Aufgaben sind keine freiwilligen Leistungen, sondern Pflichtaufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Insbesondere § 85 SGB VIII in Verbindung mit § 11 SGB VIII beschreibt die Aufgaben der Jugendarbeit als kommunale Pflicht- aufgabe. Diese Beschreibung kann jedoch nicht dahingehend interpretiert werden, dass Angebote im Bereich der Jugendarbeit in erster Linie von den öffentlichen Trä- gern oder den Gemeinden ohne Jugendamt wahrgenommen werden müssen. Der Ju- gendhilfe liegt der Gedanke der Subsidiarität zugrunde, d.h. Angebote der Jugendhilfe sollen von freien Trägern organisiert und durchgeführt werden. In diesem Zusammen- hang muss eine kontinuierliche Förderung freier Träger gewährleistet sein. Öffentliche Träger haben die freien Träger zu fördern und zu beraten und sollen sich bei Bedarf an Veranstaltungen freier Träger beteiligen.

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2. Aufwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Leistungsbereiche §§ 11-14 SGB VIII

Plan 2015

Ergebnis 2015

Plan 2016

Plan 2017

Plan 2018

Plan 2019

Aufwand (Zuschüsse/Zuweisungen an ...)

36.20.10.00 Jugendarbeit

36.20.10.21 Außerschulische Jugendbildung 35.000 33.997,00 35.000 35.000 35.000 35.000

36.20.10.23 Deutsch- und Internationale Jugendbegeg-

nung 18.500 9.097,00 18.500 18.500 18.500 18.500

36.20.10.24 Mitarbeiterfortbildung (bei freien Trägern) 15.000 6.246,37 15.000 15.000 15.000 15.000

36.20.10.25 Sonstige Jugendarbeit 1.667.000 1.696.369,07 1.693.700 1.805.700 1.838.500 1.838.500

Zwischensumme 1.735.500 1.745.709,44 1.762.200 1.874.200 1.907.000 1.907.000

36.31.10.00 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

36.31.10.21 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 3.000 2.010,00 3.000 13.000 13.000 13.000

36.60.10.00 Einrichtungen der Jugendarbeit

Zuschüsse zu den Betriebskosten 125.000 99.164,90 125.000 100.000 100.000 100.000 Summe Aufwand 1.863.500 1.846.884,34 1.890.200 1.987.200 2.020.000 2.020.000

Ertrag (Zuweisungen vom Land )

36.20.10.24 Mitarbeiterfortbildung (bei freien Trägern) 0 2.922,66 0 10.600 10.600 10.600

36.20.10.25 Sonstige Jugendarbeit 262.800 274.016,25 262.800 285.200 285.200 285.200

Summe Ertrag 262.800 276.938,91 262.800 295.800 295.800 295.800

Zuschuss LK OSL insgesamt 1.600.700 1.569.945,43 1.627.400 1.691.400 1.724.200 1.724.200

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Begründung der Mehrbedarfe:

Es ergibt sich für 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 ein Gesamtmehrbedarf in Höhe von 64.000 €, welcher sich im Produkt 36.20.10.25 Sonstige Jugendarbeit begründet.

Der erhöhte Zuschussbedarf ergibt sich aus dem Tarifabschluss in Höhe von 2,35 % im Bereich des TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst.

Für 2018 wurde im Bereich der Personalkosten vorsorglich eine Tariferhöhung von 1,5 % und damit auch eine Erhöhung in den Gemeinkosten eingeplant.

Aus dem Produkt 36.60.10.00 Einrichtungen der Jugendarbeit wurden 15.000 € in das Produkt 36.20.10.00 - Sonstige Jugendarbeit für Projektförderung und sozialpädagogi- sche Gruppenarbeit, sowie 10.000 € in das Produkt 36.31.10.12 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umgewidmet. Damit wird eine Vorgabe des Teilfachplans Jugend- arbeit/Jugendsozialarbeit und Erzieherischer kinder- Und Jugendschutz 2015 - 2018 um- gesetzt.

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Anlage I

Angebote für Kinder und Jugendliche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Kommune/Amt Einrichtungen/Träger Jugendräume

Region Nord

Stadt Calau - Kinder- und Jugendbegegnungszentrum

Calau / Freie Jugendhilfe NL e.V.

Stadt Lübbenau - Freizeitladen Lübbenau / AWO RV

Brandenburg Süd e.V.

- Kulturhof e.V. Lübbenau

- Kulturzentrum „GLEIS 3“ / Lübbenau Brücke

Stadt Vetschau - Kinder- und Freizeithaus / ASB OV

Lübbenau/Vetschau e.V.

Region Mitte

Amt Altdöbern - Offene Treffpunktarbeit im Amt Altdöbern / Forum zur Förderung kommunaler

Interaktionen e.V.

- Altdöbern - Lug

- Neupetershain - Ressen

Stadt Großräschen - Jugendbegegnungsstätte „Schalom“ / Evangelischer Kirchenkreis Senftenberg- Spremberg

- Jugendhaus „Alte Post“ / JC 94 e.V.

Stadt Senftenberg - JC WK III / „Würfel“ e.V.

- Kultur- und Freizeitzentrum „Pegasus“ / Stiftung SPI – Niederlassung Brandenburg

- JAMM e.V.

- Jugendraum „Little Home“ e.V.

- Nachwuchsliteraturzentrum „Ich schreibe“

- Großkoschen - Hosena - Peickwitz - Sedlitz Region Süd

Amt Ortrand - Frauendorf

- Kroppen - Lindenau - Tettau

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Amt Ruhland - Grünewald - Guteborn

- Hermsdorf/Lipsa - Schwarzbach - Ruhland Gemeinde Schipkau - Projekthaus Schipkau / Schlupfwinkel &

Lausitzer Bildungsgesellschaft e. V.

- Annahütte - Drochow - Hörlitz Stadt Lauchhammer - „ARCHE“ Jugendbegegnungszentrum mit

Lücke-Kinder-Projekt / Evangelische Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte - MädchenBude / Evangelische Kirchenge- meinde Lauchhammer-Mitte

- JC Lauchhammer-Süd - JR Kostebrau

Stadt Schwarzheide - Jugendclub / AWO RV Brandenburg Süd e.V.

Anlage II

Überregionale Angebote der Jugendarbeit im Personalstellenprogramm des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Träger Art des Angebotes

Kreissportbund OSL e.V. Kreissportjugendsekretärin

Schlupfwinkel & Lausitzer Bildungsgesellschaft e .V. - regionale und kreisweite Angebote im präventiven Kinder- und Jugendschutz - kreisweite Angebote im medienpädagogischen Bereich

- Spielpädagogik und Spiele-Archiv

HARLEKIDS e. V. außerschulische Jugendbildung im kulturellen Bereich im Landkreis OSL

AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V. außerschulische Jugendbildung im naturkundlich-ökologischen Bereich in Lübbenau Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte e. V. außerschulische Jugendbildung im technischen Bereich in der Stadt Lauchhammer und im

Landkreis OSL

Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg Netzwerkstelle „Demokratische Kultur“ im Landkreis OSL

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Anlage III

Regionale Angebote der Jugendsozialarbeit im Personalstellenprogramm des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Kommune Träger Einsatzort Art des Angebotes

Region Nord

Calau Freie Jugendhilfe NL e.V. Oberschule „Robert Schlesier“ Sozialarbeit an Schulen Lübbenau AWO RV Brandenburg Süd

e. V.

- Pestalozzi-Schule mit Sonderpädagogischem Schwerpunkt „Lernen“

- Oberschule „Ehm Welk“

- Paul-Fahlisch-Gymnasium

Sozialarbeit an Schulen

Vetschau ASB OV Lübbenau/Vetschau e.V. Schulzentrum Sozialarbeit an Schulen Region Mitte

Großräschen JC 94 e.V. Schulen im Stadtgebiet Sozialarbeit an Schulen

Sedlitz Schlupfwinkel e.V. OSZ Lausitz, Abteilung 2 Sozialarbeit an Schulen Senftenberg Stiftung SPI – Niederlassung

Brandenburg

- Dr.-O.-Rindt-Oberschule - Friedrich-Engels-Gymnasium - Marianne-Seidel-Schule mit Sonderpädagogischem Schwerpunkt „Lernen“

Sozialarbeit an Schulen

Senftenberg Würfel e.V. - B.-Kellermann-Oberschule Sozialarbeit an Schulen Region Süd

Lauchhammer Evangelische Kirchengemeinde

Lauchhammer-Mitte MädchenBude Mädchenarbeit &

Berufsorientierung Lauchhammer Evangelische Kirchengemeinde

Lauchhammer-Mitte

- Oberschule „Am Wehlenteich“

- Comenius-Schule mit sonder- pädagogischem Schwerpunkt „Lernen“

Sozialarbeit an Schulen

Ruhland AWO RV Brandenburg Süd e. V.

Geschwister-Scholl-Oberschule Sozialarbeit an Schulen Schwarzheide Evangelische Kirchengemeinde

Lauchhammer-Mitte

Emil-Fischer-Gymnasium Sozialarbeit an Schulen

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Beschluss Nr. 0258/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt die Satzung über die Rettungsdienstgebühren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Anlage1).

Die Satzung tritt ab 01.01.2017 in Kraft.

Klettwitz, 08.12.2016

Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

Anlage 1

Satzung über Rettungsdienstgebühren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Präambel

Aufgrund der §§ 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 9, 131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert am 10. Juli 2014 (GVBl. I/14), des § 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg vom 14. Juli 2008 (GVBl. I/08 S. 186), i. V. m. §§ 2, 6 Kommunal- abgabengesetz für das Land Brandenburg in der entsprechend gültigen Fassung hat der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in seiner Sitzung vom 08.12.2016 folgende Satzung beschlossen.

§ 1

Gebührenerhebung

(1) Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhebt für die Inanspruchnahme von Leis- tungen des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Sat- zung.

(2) Wesentliche Bestandteile des Rettungsdienstes sind der Notarztdienst, die Regio- nalleitstelle Lausitz in Cottbus und die Rettungswachen in Senftenberg, Lauchham- mer, Jannowitz, Großräschen, Calau, Lübbenau und Vetschau, samt der personel- len und sächlichen Ausstattung und einschließlich der vorgehaltenen Rettungs- dienstfahrzeuge und Ausrüstungen sowie die allgemeine Verwaltung des Landkrei- ses Oberspreewald-Lausitz, soweit sie für den Rettungsdienst tätig ist.

(3) Die Gebühren entstehen:

1. Bei dem Einsatz eines Krankentransportwagens (KTW) oder eines Rettungswa- gens (RTW) oder eines Notarztwagens (NAW) mit dem Transport.

2. Bei dem Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) und eines Notarztes mit der Behandlung des Notfallpatienten im Sinne des § 3 Abs. 1 BbgRettG.

(15)

3. Im Falle des Missbrauchs (§ 3 Nr. 3 der Satzung) mit dem durch die Leitstelle angeordnetem Ausrücken der Einsatzfahrzeuge.

§ 2

Gebührenmaßstab, Gebührensätze (1) Die Gebühr wird für die

- Inanspruchnahme eines Einsatzfahrzeuges nach Art des Einsatzes - Inanspruchnahme eines Notarztes

pauschal erhoben. Hierneben wird eine Gebühr für die von dem Einsatzfahrzeug einsatzbedingt zurückgelegte Strecke je angefangenem Kilometer erhoben.

Erfolgt der Einsatz für mehrere Gebührenschuldner, wird die Gebühr anteilig erho- ben.

(2) Es bestehen die folgenden Gebührensätze:

1. Für die Inanspruchnahme

1.1 eines Rettungswagens für die Notfallrettung 492,30 €

1.2 eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges 254,50 €

1.3 eines Notarztes 262,00 €

1.4 eines Notarztwagens (1.1 + 1.3) 754,30 €

1.5 eines Krankentransportwagens für den Krankentransport 159,80 € 1.6 eines Rettungswagens für den Krankentransport 159,80 € 2. Für die von dem Rettungsdienstfahrzeug einsatzbedingt

zurückgelegte Wegstrecke

- je angefangenem Kilometer 0,35 €

§ 3

Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist:

1. Die mit Mitteln des Rettungsdienstes transportierte Person für die Inanspruch- nahme des Krankentransportwagens (KTW), des Rettungswagens (RTW) oder des Notarzteinsatzwagens (NAW).

2. Der von einem Notarzt behandelte Notfallpatient für den Einsatz des Notarztes und des Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF), auch im Falle einer erfolglosen Reanimation.

3. Die Person, die den Rettungsdienst für sich oder einen Dritten anfordert, obwohl sie weiß oder wissen muss, dass ein rechtfertigender Notfall nicht vorliegt (Miss- brauch).

(16)

§ 4

Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren, Abrechnung mit Krankenkassen (1) Die Gebühren werden dem Gebührenschuldner gegenüber durch schriftlichen Be-

scheid festgesetzt. Sie werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

(2) Einer Krankenkasse kann die Möglichkeit der Zahlung der Gebühren für ihre Ver- sicherten eingeräumt werden, sofern sie sich gegenüber dem Landkreis Ober- spreewald-Lausitz vorab generell zur vollständigen Zahlung der Gebühren für ihre Versicherten bereit erklärt.

(3) Lehnt eine Krankenkasse die Zahlung der Gebühren ihrer Versicherten ganz oder teilweise prinzipiell ab, unterbleibt die Abrechnung nach Absatz 2 mit ihr insoweit, und die Gebührenbescheide ergehen gemäß Absatz 1 an die Gebühren-schuldner.

§ 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Senftenberg, 12.12.2016

Siegurd Heinze (Siegel)

Landrat

Beschluss Nr. 0263/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016 Der Kreistag beschließt:

1. Die Bewirtschaftungsbefugnisse Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forde- rungen im Bereich des SGB II werden nach Maßgabe der gemäß Ziffer 2 abzu- schließenden Vereinbarung bis auf Widerruf auf die gemeinsame Einrichtung über- tragen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Jobcenter Oberspreewald-Lausitz eine ent- sprechende Vereinbarung abzuschließen, die auch die Ermächtigung zur Wei- terübertragung an die Bundesagentur für Arbeit beinhaltet.

Klettwitz, 08.12.2016

Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

(17)

Beschluss Nr. 0264/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016 Der Kreistag beschließt:

1. Herrn Dr. Jürgen Störmer als ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten gemäß § 17a der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu bestellen.

2. die Berufung folgender Bürger des Landkreises in den Kreisseniorenrat als beraten- des Gremium zur Unterstützung der Tätigkeit des ehrenamtlichen Seniorenbeauf- tragten gemäß § 17a der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

Herrn Christoph Eigenwillig (Lübbenau) Herrn Frank Hüper (Vetschau)

Frau Bärbel Kratzer (Senftenberg) Herrn Gerhard Schmidt (Senftenberg) Frau Doris Simke (Senftenberg)

Frau Bettina Lehmann (Schwarzheide) Frau Monika Stolper (Calau)

Frau Ulrike Use (Großräschen) Frau Ingrid Walter (Ruhland) Herrn Klaus Weigel (Ortrand)

Frau Carola Werner (Lauchhammer) Klettwitz, 08.12.2016

Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

Beschluss Nr. 0269/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt:

1. Der Aufnahme der Landkreise Görlitz und Bautzen sowie des Freistaats Sachsen und des Landes Brandenburg als neue Gesellschafter in die Energieregion Lausitz- Spreewald GmbH zuzustimmen.

2. Im Zusammenhang damit die bisherige Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH nach Maßgabe des anliegenden Entwurfs eines neu zu fassenden Gesellschafts- vertrages unter Änderung der Höhe der Beteiligung des Landkreises an der Gesell- schaft und einer entsprechenden Erweiterung des Gegenstands der Gesellschaft als Wirtschaftsregion Lausitz GmbH neu zu strukturieren.

3. Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wählt gem. § 41 Abs. 7 BbgK- Verf die Vertreter aus dem Aufsichtsrat der Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH mit Wirksamwerden der Änderungen des Gesellschaftsvertrages ab.

(18)

4. Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wählt gemäß § 40 BbgKVerf einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH mit Wirk- samwerden der Änderungen des Gesellschaftsvertrages. Der Vertreter des Land- kreises Oberspreewald-Lausitz ist Frau Weide.

Klettwitz, 08.12.2016 Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

Beschluss Nr. 0275/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016 Der Kreistag beschließt die Bestellung von

Frau Kerstin Weide

als stellv. Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Niederlausitz.

Klettwitz, 08.12.2016

Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 08. Dezember 2016

Beschluss Nr. 0268/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016 Der Kreistag beschließt eine Vertragsangelegenheit.

Klettwitz, 08.12.2016

Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

(19)

Beschluss Nr. 0270/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016 Der Kreistag beschließt eine Vertragsangelegenheit.

Klettwitz, 08.12.2016

Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

Beschluss Nr. 0271/2016

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 08. Dezember 2016 Der Kreistag beschließt eine Vergabeentscheidung.

Klettwitz, 08.12.2016

Klaus-Jürgen Graßhoff 1. Stellv. der Vorsitzenden des Kreistages

Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht.

Senftenberg, 16.12.2016

Siegurd Heinze Landrat

(20)

Bekanntmachung des Wasserverbandes Lausitz (WAL)

Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2017 des Wasserverbandes Lausitz (WAL)

Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2017 Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 24.11.2016 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt:

1 Es betragen

1.1 im Erfolgsplan

die Erträge 22.810 T€

die Aufwendungen 20.150 T€

der Jahresgewinn 2.660 T€

1.2 im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss

aus laufender Geschäftstätigkeit 7.670 T€

aus der Investitionstätigkeit - 10.440 T€

aus der Finanzierungstätigkeit 625 T€

2 Es werden festgesetzt

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 4.800 T€

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-

mächtigungen auf 5.520 T€

2.3 die Verbandsumlage 0 T€

Senftenberg, den 24.11.2016

gez.

Dr. Roland Socher Verbandsvorsteher

Die Genehmigung des Landrates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als allge- meine untere Landesbehörde zum Wirtschaftsplan 2017 wurde mit Geschäftszeichen 151201 1 1/17 am 01.12.2016 erteilt.

Der Wirtschaftsplan 2017 liegt im Wasserverband Lausitz, Am Stadthafen 1, 01968 Senftenberg zur Einsichtnahme aus.

Referenzen

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