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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Nr. 09/2017

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(1)

Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 24 Senftenberg, 19. Oktober 2017 Nr. 09/2017

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz1 Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des

Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. August 2017

Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Lauchhammer zur 4 Realisierung der Gemeinschaftsbaumaßnahme „Ortsdurchfahrt

Grünewalde im Zuge der Kreisstraße K 6609“

Beschluss Nr. 0326/2017

Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. August 2017

Vergabeentscheidung 4

Beschluss Nr. 0327/2017

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017

Beschluss des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung des 5 Landrates für das Haushaltsjahr 2015

Beschluss Nr. 0320/2017

1. Vorlage des festgestellten mit dem Bestätigungsvermerk versehenen 5 Jahresabschlusses der Sparkasse Niederlausitz einschl. Lagebericht

nach § 26 Abs. 3 Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG) 2. Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates der

Sparkasse Niederlausitz gemäß § 26 Abs. 4 BbgSpkG Beschluss Nr. 0323/2017

(2)

Seite

Aufhebung des Beschlusses Nr. 0193/2016 vom 17.03.2016 zur 6 Umnutzung und Umgestaltung des Schulgebäudes in Lübbenau,

Richard-Wagner-Straße 39, in eine Unterkunft für Asylbewerber Beschluss Nr. 0328/2017

Verordnung zur Änderung der Verordnungen über die Naturschutzgebiete 6

„Calauer Schweiz“, „Schlabendorfer Bergbaufolgelandschaft - Lichtenauer See“, „Seeser Bergbaufolgelandschaft“, „Tannenbusch und Teichlandschaft Groß Mehßow“, „Teichlandschaft Buchwäldchen-Muckwar“ und „Rohatsch zwischen Guteborn und Hohenbocka“

Beschluss Nr. 0329/2017

Liquidation Förderverein Lausitz Ring e.V. 12

Beschluss Nr. 0333/2017

Beschluss für den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2017 und den in 12 Fortschreibung erstellten 1. Nachtrag zum Stellenplan 2018

Beschluss Nr. 0334/2017

Stellungnahme zum Gesetzentwurf Funktionalreform 2020 12 Beschluss Nr. 0335/2017

Stellungnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum 13 Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der

Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg und zur Änderung anderer Gesetze

Beschluss Nr. 0336/2017

Erste Änderung des Beschlusses Nr. 0299/2017 - Bestellung der 14 Mitglieder und Stellvertreter des Kreisausschusses

Beschluss Nr. 0337/2017

Vierte Änderung des Beschlusses Nr. 0028/2014 - Beschluss zur 15 Bildung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises

Oberspreewald-Lausitz, zur Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sowie zur weiteren Zusammensetzung des Ausschusses

Beschluss Nr. 0338/2017

Erste Änderung des Beschlusses 0300/2017 - Beschluss zur Besetzung 15 der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Beschluss Nr. 0339/2017

Zweite Änderung des Beschlusses Nr. 0073/2014 - Bestellung von 15 Mitgliedern des Kreistages in die Gesellschafterversammlung der

Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH Beschluss Nr. 0340/2017

(3)

Seite

Erste Änderung des Beschlusses Nr. 0018/2014 - Wahl von 2 16 Regionalräten und deren Stellvertreter in die Regionalversammlung

der Regionalen Planungsgemeinschaft „Lausitz-Spreewald“

Beschluss Nr. 0351/2017

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017

Grundstücksangelegenheit 16

Beschluss Nr. 0288/2017

Grundstücksangelegenheit 16

Beschluss Nr. 0343/2017

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 62 Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I

Endgültiges Wahlergebnis im Wahlkreis 62 für die Wahl 17 zum 19. Deutschen Bundestag

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden.

Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt wer- den.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gott- schalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.

(4)

Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. August 2017

Beschluss Nr. 0326/2017

des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. August 2017

Der Kreisausschuss ermächtigt den Landrat und die 1. Beigeordnete, die als Anlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung zur gemeinsamen Realisierung der Baumaß- nahme „Ortsdurchfahrt Grünewalde im Zuge der Kreisstraße K 6609“ mit der Stadt Lauchhammer abzuschließen.

Senftenberg, 10.08.2017

Siegurd Heinze Vorsitzender des Kreisausschusses

Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 10. August 2017

Beschluss Nr. 0327/2017

des Kreissauschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. August 2017

Der Kreisausschuss beschließt eine Vergabeentscheidung.

Senftenberg, 10.08.2017

Siegurd Heinze Vorsitzender des Kreisausschusses

(5)

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017

Beschluss Nr. 0320/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017 1. Der Kreistag beschließt den geprüften und vom Landrat festgestellten Jahresab-

schluss 2015.

2. Der Kreistag erteilt dem Landrat aufgrund des festgestellten und geprüften Ergeb- nisses des Jahresabschlusses die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

(Der Jahresabschluss 2015 und seine Anlagen liegen für jeden zur Einsichtnahme zu den bekannten Öffnungszeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Bürger- büro, Haus 5, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg aus.)

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0323/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017

1. Die Vertretung des Trägers der Sparkasse nimmt die dokumentierten Ergebnisse der Sparkasse Niederlausitz für das Geschäftsjahr 2016 zur Kenntnis.

2. Die einzelnen nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Verwaltungsrates der Spar- kasse Niederlausitz werden für das Geschäftsjahr 2016 nach § 26 Abs. 4 BbgSpkG entlastet.

Verwaltungsrat:

Name: Funktion:

Siegurd Heinze Landrat

Vorsitzender

Michael Herz 1. Stellvertreter

Rolf-Peter Rössiger 2. Stellvertreter Klaus-Jürgen Graßhoff Mitglied

Axel Rudo Mitglied

Peter Winzer Mitglied

Matthias Mnich Mitglied

Eberhard Perschk Mitglied

Daniela Kroll Mitglied

Manuela Lachmann Mitglied

Ilona Kanter Mitglied

Eva Franke Mitglied

(6)

Carola Krahl bis 30.09.2016

Stellvertretendes Mitglied Kerstin Weide ab

14.12.2016

Stellvertretendes Mitglied

Peter Kurth Stellvertretendes Mitglied

Ina Bürgelt Stellvertretendes Mitglied

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0328/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017

Der Kreistag beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 0193/2016 vom 17.03.2016 zur Umnutzung des Schulgebäudes in Lübbenau, Richard-Wagner-Straße 39 in eine Unterkunft für Asylbewerber. Das Gebäude steht damit für eine andere Nut- zung oder zur Veräußerung zur Verfügung. Die für den Umbau aus der Rücklage aus nicht verwendeten investiven Schlüsselzuweisungen bereitgestellten Haushaltsmittel sind damit nicht mehr für die Maßnahme gebunden.

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0329/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017 Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zur Änderung der Ver- ordnungen über die Naturschutzgebiete "Calauer Schweiz", „Schlabendorfer Bergbau- folgelandschaft - Lichtenauer See", „Seeser Bergbaufolgelandschaft“, „Tannenbusch und Teichlandschaft Groß Mehßow", "Teichlandschaft Buchwäldchen-Muckwar" und

„Rohatsch zwischen Guteborn und Hohenbocka“.

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

(7)

Anlage

Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Naturschutzgebiete

„Calauer Schweiz“,

„Schlabendorfer Bergbaufolgelandschaft-Lichtenauer See“,

„Seeser Bergbaufolgelandschaft“,

„Tannenbusch und Teichlandschaft Groß Mehßow“,

„Teichlandschaft Buchwäldchen-Muckwar“

und

„Rohatsch zwischen Guteborn und Hohenbocka“

vom 12. Oktober 2017

Auf Grund des § 22 Absatz 1 und 2, des § 23 und des § 32 Absatz 2 und 3 des Bun- desnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 6 Nummer 6 des Brandenburgischen Naturschutzausführungs- gesetzes vom 21. Januar 2013 (GVBl. I Nr. 3) und § 4 Absatz 1 der Naturschutzzu- ständigkeitsverordnung vom 27. Mai 2013 (GVBl. II Nr. 43) und § 1 Absatz 1 Nummer 1 der „Ersten Verordnung zur Übertragung der Befugnis für den Erlass von Rechtsver- ordnungen zur Festsetzung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten“

vom 8. Januar 1996 (GVBl. II/96, [Nr. 05], S. 51) sowie § 1 Absatz 1 Nummer 3 der

„Zweiten Verordnung zur Übertragung der Befugnis für den Erlass von Rechtsverord- nungen zur Festsetzung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten“

vom 04. Juni 1997 (GVBl. II S. 485), in den jeweils zuletzt geltenden Fassungen erlässt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz als untere Naturschutz-behörde:

Artikel 1

Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet

„Calauer Schweiz“

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Calauer Schweiz“ vom 21. November 1996 (Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Jahrgang 4, Nr. 26 vom 15.01.1997) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 (Schutzgegenstand) Absatz 1 wird die Angabe „ca. 1438 Hektar“ durch die Angabe „ca. 1406 Hektar“ ersetzt.

2. § 3 (Schutzzweck) wird wie folgt geändert:

a) Der Wortlaut wird Absatz 1.

b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Die Unterschutzstellung dient außerdem der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Calauer Schweiz“ (§ 7 Absatz

1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) mit seinen Vorkommen von 1. Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis, natür- lichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des agnopotamions oder

(8)

Hydrocharitions, Flüssen der planaren bis montanen Stufe mit Vegeta- tion des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion, feuchten Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix, trockenen europä- ischen Heiden, Übergangs- und Schwingrasenmooren, alte bodensaure Eichenwäldern auf Sandebenen mit uercus robur, mon tanen bis alpinen bodensauren Fichtenwäldern (Vaccinio-Piceetea) und mitteleuropäischen Flechten-Kiefernwäldern als natürliche Lebensraumtypen von gemein- schaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bun- desnaturschutzgesetzes;

2. Moorwäldern als prioritären natürlichen Lebensraumtyp von gemein- schaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bun- desnaturschutzgesetzes;

3. Fischotter (Lutra lutra), Kammmolch (Triturus cristatus) und Rotbauchun- ke (Bombina bombina) als Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Über- winterung wichtigen Lebensräume.“

Artikel 2

Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet

„Schlabendorfer Bergbaufolgelandschaft - Lichtenauer See“

§ 3 (Schutzzweck) der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schlabendorfer Berg- baufolgelandschaft - Lichtenauer See“ vom 21. November 1996 (Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jahrgang 4, Nr. 26 vom 15.01.1997) wird wie folgt geändert:

1. Der Wortlaut wird Absatz 1.

2. Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Die Unterschutzstellung dient außerdem der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Schlabendorfer Bergbaufolge- landschaft - Lichtenauer See“ (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnatur- schutzgesetzes) mit seinen Vorkommen von

1. Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis, Oligo- bis mesotrophen stehenden Gewässern mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea-Arten und trockenen europä- ischen Heiden als natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutz- gesetzes;

2. Rotbauchunke (Bombina bombina) und Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) als Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wich- tigen Lebensräume.“

(9)

Artikel 3

Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet

„Seeser Bergbaufolgelandschaft“

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Seeser Bergbaufolgelandschaft“ vom 21. November 1996 (Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jahrgang 4, Nr. 26 vom 15.01.1997) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 (Schutzgegenstand) Absatz 1 wird die Angabe „ca. 840 Hektar“ durch die Angabe „ca. 887 Hektar“ ersetzt.

2. § 3 (Schutzzweck) wird wie folgt geändert:

a) Der Wortlaut wird Absatz 1.

b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Die Unterschutzstellung dient außerdem der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Seeser Bergbaufolgeland schaft“ (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) mit sei- nen Vorkommen von Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis, Oligo- bis mesotrophen stehenden Gewässern mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea-Arten und trocke- nen europäischen Heiden als natürliche Lebensraumtypen von gemein- schaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bun- desnaturschutzgesetzes.“

Artikel 4

Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet

„Tannenbusch und Teichlandschaft Groß Mehßow“

§ 3 (Schutzzweck) der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tannenbusch und Teichlandschaft Groß Mehßow“ vom 21. November 1996 (Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jahrgang 4, Nr. 26 vom 15.01.1997) wird wie folgt geändert:

1. Der Wortlaut wird Absatz 1.

2. Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Die Unterschutzstellung dient außerdem der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Tannenbusch und Teichland- schaft Groß Mehßow“ (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzge- setzes) mit seinen Vorkommen von

1. natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, Flüssen der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion, feuchten Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix, Über- gangs- und Schwingrasenmooren und montanen bis alpinen bodensau- ren Fichtenwäldern (Vaccinio-Piceetea) als natürliche Lebensraumtypen

(10)

von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes;

2. Moorwäldern und Auenwäldern mit Alnus glutinosa und Fraxinus excel- sior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) als prioritäre natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes;

3. Fischotter (Lutra lutra), Kammmolch (Triturus cristatus), Rotbauchunke (Bombina bombina) und Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) als Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume.“

Artikel 5

Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet

„Teichlandschaft Buchwäldchen-Muckwar“

§ 3 (Schutzzweck) der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Teichlandschaft Buch- wäldchen-Muckwar“ vom 21. November 1996 (Amtsblatt für den Landkreis Oberspree- wald-Lausitz Jahrgang 4, Nr. 26 vom 15.01.1997) wird wie folgt geändert:

1. Der Wortlaut wird Absatz 1.

2. Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Die Unterschutzstellung dient außerdem der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Teichlandschaft Buchwäld- chen-Muckwar“ (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) mit seinen Vorkommen von

1. natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, tor- figen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae), feuchten Hoch- staudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), subatlantischem oder mitteleuropäischem Stieleichenwald oder Hain- buchenwald (Carpinion betuli - Stellario-Carpinetum) und alten boden- sauren Eichenwäldern auf Sandebenen mit Quercus robur als natür- liche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes;

2. Auen-Wäldern mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) als prioritäre natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes;

(11)

3. Fischotter (Lutra lutra), Kammmolch (Triturus cristatus) und Rotbauchunke (Bombina bombina) als Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Über- winterung wichtigen Lebensräume.“

Artikel 6

Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet

„Rohatsch zwischen Guteborn und Hohenbocka“

§ 3 (Schutzweck) Absatz 2 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rohatsch zwischen Guteborn und Hohenbocka“ vom 18.09.2003 (Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Jahrgang 9, Nr. 09/2003 vom 26.09.2003) wird wie folgt neu gefasst:

„(2) Die Unterschutzstellung dient außerdem der Sicherung und Entwicklung des Ge- bietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Rohatschgebiet zwischen Guteborn und Hohenbocka“ (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) mit seinen Vorkommen von

1. Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), Waldmeister-Buchenwald (Aspe- rulo-Fagetum), subatlantischen oder mitteleuropäischen Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli - Stellario-Carpinetum), Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum), alten bodensauren Eichenwäldern auf Sandebenen mit Quercus robur und montanen bis alpinen bodensauren Fich- tenwäldern (Vaccinio-Piceetea) als natürliche Lebensraumtypen von gemein- schaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesna- turschutzgesetzes;

2. Auen-Wäldern mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) als prioritäre natürliche Lebensraumtypen von ge- meinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bun- desnaturschutzgesetzes.“

Artikel 7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Kraft.

Senftenberg, 16. Oktober 2017

Siegurd Heinze Landrat

(12)

Beschluss Nr. 0333/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017

Der Kreistag ermächtigt den Landrat, alle Schritte vorzunehmen, die zur Liquidation und der damit verbundenen endgültigen Auflösung des Fördervereins Lausitz Ring e. V. notwendig sind.

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0334/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017

Der Kreistag beschließt den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2017 für das Haushaltsjahr 2017, sowie den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2018, welcher in Fortschreibung des 1. Nachtragsstellenplanes 2017 erstellt wurde.

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0335/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017 Der Kreistag beschließt:

1. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz lehnt den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Funktionalreform 2020 im Land Brandenburg (Funktionalreformgesetz) in der vorliegenden Fassung ab.

2. Wie bereits schon im Beschluss des Kreistages Nr. 0281/2017 als erste und zu- gleich wichtigste Forderung deutlich gemacht, kann eine Kreisgebietsreform nur be- gründet werden und letztlich auch nur gelingen, wenn als Grundlage für strukturelle Veränderungen zuvor eine umfassende, ausfinanzierte Funktionalreform durchge- führt wird.

3. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz fordert daher weiterhin eine vom Land Brandenburg ursprünglich selbst in der Argumentation einer Begründung für eine Kreisgebietsreform aufgeführte Funktionalreform.

(13)

4. Sollte diese Funktionalreform (Aufgaben vom Land Brandenburg auf die Land- kreise) nicht realisierbar sein, muss unter der Maßgabe der vom Land bisher selbst verwendeten Begründung die Funktionalreform und damit auch Strukturreform ver- schoben oder aufgehoben werden.

5. Sollte die Funktionalreform auf der Grundlage des derzeitigen Regierungsentwurfes durchgesetzt werden, ist mindestens der verfassungsrechtliche Anspruch zur Einhaltung der strikten Konnexität durchzusetzen. Zur Überprüfung der Umsetzung der strikten Konnexität behält sich der Kreistag vor, den Landrat zu beauftragen Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht zu erheben.

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0336/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017 Der Kreistag beschließt:

1. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verschließt sich einer Reform mit einer Neu- verteilung von Aufgaben und sich daran anschließend von Strukturen auf der Ebene der Landkreise nicht, lehnt aber den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neu- gliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg und zur Än- derung anderer Gesetze in der vorliegenden Fassung ab.

2. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz sieht im bisherigen Bearbeitungsstand der Funktional- und Strukturreform eine langfristige Tragfähigkeit der neuen Struktur als nicht gegeben an. Entsprechend dem strikten Konnexitätsprinzip sind alle Kosten der Funktional- und Strukturreform durch das Land zu tragen.

3. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz fordert, dass die Stadt Senftenberg Kreis- stadt bleibt.

4. Außer für die Zeit der Neubildung des Landkreises (Teilentschuldung, Transforma- tionskostenpauschale) werden verbindliche Aussagen zur zukünftigen Finanzierung der nicht gemäß dem Sektoralprinzip gestalteten berlinfernen Landkreise im Rah- men eines substantiellen Lastenausgleichs (Finanzausgleichsgesetz) nicht getrof- fen. Für die auf Langfristigkeit ausgerichtete Strukturreform ist eine solche unklare Regelung zu Lasten der im peripheren Raum Brandenburgs gelegenen Landkreise nicht hinnehmbar und begründet unsere Ablehnung. Der Landkreis fordert einen gesetzlich festgelegten und dauerhaften finanziellen Ausgleich für Landkreise, wel- che nicht vom Sektoralprinzip partizipieren.

5. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz fordert einen finanziellen Ausgleich für alle Städte, welche ihren bisherigen Status als Kreisstadt verlieren werden.

(14)

6. Die Aufgabenprivilegierung zu Gunsten ehemaliger kreisfreier Städte geht zu Las- ten aller Landkreise im Land Brandenburg und wird daher abgelehnt.

7. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz fordert eine finanzielle Rahmengesetzge- bung für die Ausgestaltung des kommunalpolitischen Ehrenamtes.

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0337/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bestellt folgende Kreistagsab- geordnete als Mitglied bzw. Stellvertreter im Kreisausschuss:

Fraktion Mitglied Stellvertreter

CDU/FWB/FDP Norwin Märkisch Michael Herz

Niko Gebel Ingo Senftleben Jens Kullick Hans-Jürgen Fichte Michael Lachmann Roswitha Schier

SPD Olaf Gunder Peter Winzer

André Bareinz Günter Kern

Peter Rössiger Gabriele Theiss DIE LINKE./Grüne Mario Dannenberg Sieglinde Große

Winfried Böhmer

Elke Löwe Reiner Paßkönig

Viola Weinert

Freie Wähler Ilona Nicklisch Fred Frahnow

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

(15)

Beschluss Nr. 0338/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wählt

Herrn Gerd Kasprick

als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0339/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt den Stellvertreter im Rechnungsprüfungsausschuss Herrn Matthias Kurth durch

Herrn Michael Lachmann

zu ersetzen.

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0340/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt, das Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH Herrn Matthias Kurth durch

Herrn Michael Lachmann

zu ersetzen.

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

(16)

Beschluss Nr. 0351/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017 Der Kreistag wählt für Herrn Matthias Kurth

Herrn Norwin Märkisch

als Regionalrat in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft

„Lausitz-Spreewald“.

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 12. Oktober 2017

Beschluss Nr. 0288/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017 Der Kreistag beschließt eine Grundstücksangelegenheit.

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0343/2017

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 12. Oktober 2017 Der Kreistag beschließt eine Grundstücksangelegenheit.

Schwarzheide, 12.10.2017

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

(17)

Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht.

Senftenberg, 19. Oktober 2017

Siegurd Heinze Landrat

Die Beschlüsse des öffentlichen Teils können beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Zimmer 110, Dubinaweg 01 in 01968 Senftenberg

oder im Kreistagsinformationssystem auf der Homepage des Landkreises (www.osl-online.de) eingesehen werden.

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 62 Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I

Endgültiges Wahlergebnis im Wahlkreis 62 für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Gemäß § 79 Abs. 1 Bundeswahlordnung mache ich bekannt, dass der Kreiswahlaus- schuss in seiner Sitzung am 28.09.2017 das folgende endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis 62 (Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I) für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 festgestellt hat:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 248.708

2. Zahl der Wähler: 187.607

3. Zahl der ungültigen Erststimmen: 3.229

4. Zahl der gültigen Erststimmen: 184.378

5. Zahl der ungültigen Zweitstimmen: 2.697

6. Zahl der gültigen Zweitstimmen: 184.910

7. Von den gültigen Erststimmen entfielen auf

Schimke, Jana CDU 56.607

Lehmann, Sylvia SPD 36.148

Preuß, Carsten DIE LINKE 30.278

Ertel, Dietmar AFD 37.358

Kalinka, Gerhard GRÜNE/ B90 8.127

Kerstan, Rico FDP 8.910

Dr. von der Bank, Ralf FREIE WÄHLER 5.032

Ebel, Manfred DKP 692

Körber, Guido PIRATEN 1.226

(18)

8.

Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf

Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 49.982 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 32.565

DIE LINKE DIE LINKE 29.217

Alternative für Deutschland AfD 38.915

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE/B 90 8.617

Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 1.468

Freie Demokratische Partei FDP 13.718

Freie Wähler FREIE WÄHLER 2.652

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MLPD 90

Bündnis Grundeinkommen BGE 610

Deutsche Kommunistische Partei DKP 341

Deutsche Mitte DM 726

Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP 314

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,

Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI 2.239 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei 3.456 Gewählte Bewerberin im Wahlkreis 62 ist Frau Jana Schimke (CDU)

Lübben, 12.10.2017

Alexander Nagel Kreiswahlleiter

Referenzen

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