Amtsblatt
für den Landkreis
Oberspreewald - Lausitz
Jahrgang 25 Senftenberg, 02. Juli 2018 Nr. 09/2018
Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz1 Der Landrat
Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de
Inhaltsverzeichnis:
Seite Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages
des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. Juni 2018
Berufung der Mitglieder und Stellvertreter des Beirates der unteren 4 Naturschutzbehörde (Naturschutzbeirat) für den Zeitraum von 2018 - 2023
Beschluss Nr. 0404/2018
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 14. Juni 2018
Vergabeentscheidung 4
Beschluss Nr. 0407/2018
Mietangelegenheit 5
Beschluss Nr. 0409/2018
Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 21. Juni 2018
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabendurchführung des 5 Vollstreckungsaußendienstes im Bereich der Stadt Senftenberg
Beschluss Nr. 0399/2018
Seite Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabendurchführung des 5 Vollstreckungsaußendienstes im Bereich des Amtes Ruhland
Beschluss Nr. 0400/2018
Weiterführung der „Vereinbarung zur Förderung des Frauen- und 6 Kinderschutzhauses Lauchhammer“ ab 01.01.2019
Beschluss Nr. 0402/2018
Änderung der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes 6 Schwarze Elster
Beschluss Nr. 0403/2018
Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Landrates am 22.04.2018 7 Beschluss Nr. 0406/2018
Dritte Änderung des Beschlusses Nr. 0016/2014 - Beschluss zur 7 Besetzung der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises
Oberspreewald-Lausitz - sachkundige Einwohner Beschluss Nr. 0412/2018
Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. Juni 2018
Personalangelegenheit 7
Beschluss Nr. 0413/2018
Bekanntmachung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als verfügende Straßenbaubehörde über die Abstufung einer Kreisstraße auf den Gebieten der Städte Lübbenau/Spreewald und Vetschau/Spreewald:
Abstufung der Kreisstraße K6632 von der Kreisgrenze zum 9 Nachbarlandkreis Spree-Neiße bis zum Beginn der Ortsdurchfahrt
am Hafen im Ortsteil Leipe der Stadt Lübbenau/Spreewald zu Gemeindestraßen der jeweiligen Städte
Bekanntmachungen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 8 „Stadthafen 10 Senftenberg“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 10 (3) BauGB
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes zum 11 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Am alten Wehr“ in der
Stadt Senftenberg im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden.
Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt wer- den.
Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gott- schalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.
Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. Juni 2018
Beschluss Nr. 0404/2018
des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. Juni 2018
Der Kreisausschuss beruft folgende Bürger des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als Mitglieder Herrn Bernd Elsner
Herrn Roland Subatzus Herrn Harald Konczak Herrn Frank Raden Herrn Thomas Wiesner Herrn Dietrich Hein
Herrn Dr. Dietrich Hanspach und
als Stellvertreter Herrn Alexander Hoschke
Herrn Lucas Lütke Schwienhorst Herrn Günter Walczak
Herrn Günter Szadzik Herrn Wilhelm Zimmerling
für den Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde für die Dauer von 5 Jahren (2018 - 2023).
Senftenberg, 14.06.2018 Siegurd Heinze
Vorsitzender
des Kreisausschusses
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. Juni 2018
Beschluss Nr. 0407/2018
des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. Juni 2018
Der Kreisausschuss beschließt eine Vergabeentscheidung.
Senftenberg, 14.06.2018 Siegurd Heinze
Vorsitzender
des Kreisausschusses
Beschluss Nr. 0409/2018
des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. Juni 2018
Der Kreisausschuss beschließt eine Mietangelegenheit.
Senftenberg, 14.06.2018 Siegurd Heinze
Vorsitzender
des Kreisausschusses
Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. Juni 2018
Beschluss Nr. 0399/2018
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. Juni 2018
Der Kreistag stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Senftenberg zur Übernahme der Aufgaben des
Vollstreckungsaußendienstes im Rahmen einer mandatierenden interkommunalen Zusammenarbeit zu.
Klettwitz, 21.06.2018 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Beschluss Nr. 0400/2018
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. Juni 2018
Der Kreistag stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Amt Ruhland zur Übernahme der Aufgaben des
Vollstreckungsaußendienstes im Rahmen einer mandatierenden interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Amtes Ruhland zu.
Klettwitz, 21.06.2018 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Beschluss Nr. 0402/2018
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. Juni 2018
1. Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt den Abschluss der
„Vereinbarung zur Förderung des Frauen- und Kinderschutzhauses Lauchhammer ab 01.01.2019“ unter dem Vorbehalt eines möglichen jederzeitigen Widerrufs im Rahmen einer Kündigungsregelung.
2. Der Förderbetrag wird auf jährlich 65.000 Euro festgelegt.
3. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem Frauenhausträger vorzubereiten und abzuschließen.
Die Vereinbarung hat inhaltlich den Vorgaben der allgemeinen Förderrichtlinie des Landkreises OSL zu entsprechen.
4. Der Kreistag ist über den Abschluss der Vereinbarung zu unterrichten.
Klettwitz, 21.06.2018 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Beschluss Nr. 0403/2018
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. Juni 2018
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz überträgt dem Abfallentsorgungsverband
„Schwarze Elster“ zur Auslastung der verbandseigenen Anlagen und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit die Aufgabe der Übernahme von Abfällen anderer
Versorgungsträger und deren Verwertung. Dementsprechend weist der Kreistag die Vertreter des Landkreises Oberspreewald-Lausitz an, in der Verbandsversammlung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“, einer entsprechenden Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen.
Klettwitz, 21.06.2018 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Beschluss Nr. 0406/2018
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. Juni 2018
Die Einwendung des Herrn Jan-Erik Hansen, 15806 Dabendorf, gegen die Wahl des Landrates ist unzulässig und nicht begründet und wird zurückgewiesen. Die Wahl des Landrates ist gültig.
Klettwitz, 21.06.2018 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Beschluss Nr. 0412/2018
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. Juni 2018 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beruft
1. den sachkundigen Einwohner Herrn Maik Gewinner aus dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales ab.
2. die durch die Fraktion Freie Wähler benannte sachkundige Einwohnerin, Frau Roxana Trasper, zur Mitarbeit im Ausschuss für Gesundheit und Soziales.
Klettwitz, 21.06.2018 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 21. Juni 2018
Beschluss Nr. 0413/2018
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. Juni 2018 Der Kreistag beschließt eine Personalangelegenheit.
Klettwitz, 21.06.2018 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht.
Senftenberg, 02. Juli 2018
Siegurd Heinze Landrat
Die Beschlüsse des öffentlichen Teils können beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Zimmer 110, Dubinaweg 01 in 01968 Senftenberg oder im Kreistagsinformationssystem auf der Homepage des Landkreises (www.osl- online.de) eingesehen werden.
Bekanntmachungen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
Großkoschen
Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg
Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de
Bekanntmachung
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 8 „Stadthafen Senftenberg“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 10 (3) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 22. März 2018 mit Beschluss Nr. 03/01/2018 den Bebauungsplan Nr. 8
„Stadthafen Senftenberg“ in der Stadt Senftenberg in der Fassung vom 02.02.2018 beste- hend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung gemäß §10 (1) BauGB beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 02.02.2018 wurde gebilligt. Die- ser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Be- bauungsplan Nr. 8 "Stadthafen Senftenberg" tritt am Tage dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 "Stadthafen Senftenberg" im Verwaltungsgebäude (Flur 1. Etage) des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Branden- burg, Großkoschen, Straße zur Südsee 1, 01968 Senftenberg zu den allgemeinen Dienst- zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 sind un- beachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schrift- lich gegenüber dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg geltend gemacht worden ist.
Dabei ist, gemäß § 215 Abs. 1 BauGB der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man- gel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristge- mäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- lässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüchen wird hingewiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung vom 29.03.2018 wird auf Grund eines formalen Fehlers durch diese Bekanntmachung ersetzt.
Senftenberg, den 02. Juli 2018
gez. Volker Mielchen (Siegel)
Verbandsvorsteher
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen
Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg
Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de
Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan Nr. 14 „Am alten Wehr“ in der Stadt Senftenberg im Rahmen der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 28. September 2017 mit Beschluss Nr. 05/04/2017 die Aufstel- lung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 "Am alten Wehr" gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Am alten Wehr"
verfolgt das Ziel, für das Schullandheim, welches gegenwärtig leer steht, eine neue, wirtschaftlich tragfähige Nutzung zu ermöglichen. Da es eine gestiegene Nachfrage nach Wohnformen für ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen gibt, hat sich der Eigentümer, die gemeinnützige WBS, entschlossen, als Vorhaben- träger in einen Umbau und eine Erweiterung der Gebäude zu investieren..
Die Erschließung erfolgt über die vorhandene Wegesituation, ausgehend von der Süd- seite der Niemtscher Brücke.
Auf den nachfolgenden Abbildungen ist die Lage des Plangeltungsbereiches zu erse- hen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetz- buch liegt der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Begründung, einschließlich der bereits bekannten um- weltbezogenen Informationen in Form des vorläufigen Umweltberichtes in der Zeit vom
23. Juli 2018 bis einschließlich 24. August 2018
im Verwaltungsgebäude des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, Großkoschen, Straße zur Südsee 1, 01968 Senftenberg zu den allgemeinen Dienst- zeiten
Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitar- beitern des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg erörtert und Anregun- gen/ Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:
- Vorhaben- und Erschließungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom 01.06.2018 - Begründung zum Vorhaben- und Erschließungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom
01.06.2018
- Kartendarstellung zu Flächennutzung und Biotoptypen i. d. F. vom 01.06.2018 - Nutzungsbeispiel i. d. F. vom 01.06.2018
- Entwurf Anbau "Am alten Wehr" Ambulant betreutes Wohnen, Stand 10.08.2017 - Fachliche Stellungnahme Verkehrsaufkommen, Stand 31.05.2018
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung gemäß
§ 4a (4) Baugesetzbuch auch in das Internet eingestellt und können unter der Internet- adresse: www.zweckverband-lsb.de Bebauungspläne Bebauungspläne in Auf- stellung eingesehen werden.
Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an:
bfs-senftenberg@dr-schwerdt.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 "Am alten Wehr" gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren In- halt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Senftenberg, den 02. Juli 2018
gez. Volker Mielchen (Siegel)
Verbandsvorsteher