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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Nr. 08/2018

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Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 25 Senftenberg, 07. Juni 2018 Nr. 08/2018

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite

Bekanntmachungen des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes

„Niederlausitz“

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 15 der 30. BImSchV über die 3 Beurteilung der Emissionen beim Betrieb der MBV/EBS Anlage

Lübben/Ratsvorwerk Im Jahr 2017

Bekanntmachungen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wassersportgelände 4 an der Victoriahöhe“ in der Stadt Großräschen, nach § 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Seestrand Niemtsch“ 8 in der Stadt Senftenberg, nach § 3 Abs. 2 BauGB

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 „Solarpark Kühler 14 Grund“ in der Gemeinde Neu-Seeland gemäß § 2 (1) BauGB

(2)

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden.

Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt wer- den.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gott- schalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.

(3)

Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 15 der 30. BImSchV über die Beurteilung der Emissionen beim Betrieb der MBV/EBS Anlage

Lübben/Ratsvorwerk im Jahr 2017

Standort: Kommunaler Abfallentsorgungsverband “Niederlausitz“

(KAEV)

MBV/EBS- Anlage Lübben Ratsvorwerk Ratsvorwerk 20 , 15907 Lübben (Spreewald)

Art der Anlage: Anlage zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung Emissionsquelle: Kamin der Regenerativ Thermische Oxidationsanlage (RTO)

Anlagenbetrieb und

Betrachtungszeitraum: 01.01.2017 – 31.12.2017

Diskontinuierliche Emissionsmessungen

Messkomponente n* Mittelwert Konz.

Maximum Konz.

Grenzwert

Konz. Messdatum

Geruchsstoffe 3 420 GE/m³ 490 GE/m³ 500 GE/m³ 18.09.2017 PCDD/F 3 0,0013 ng/m³ 0,0015 ng/m³ 0,1 ng/m³ 18.-20.09.2017

Messwerte aus 3-Jahresmessreihe

Kohlenmonoxid CO 4 0,011 g/m³ 0,012 g/m³ 0,10 g /m³ 18.09.2017 Chlorwasserstoff HCL 3 0,3 mg/m³ 0,5 mg/m³ 30,0 mg/m³ 19.09.2017 Fluorwasserstoff HF 3 < 0.2 mg/m³ < 0,2 mg/m³ 3,0 mg/m³ 19.09.2017 Schwefeldioxid SOx 3 < 0,002 g/m³ < 0,002 g/m³ 0,35 g/m³ 19.09.2017 Stickstoffdioxid NOx 4 0,020 g/m³ 0,021 g/m³ 0,10 g/m³ 18.09.2017 Schwefelwasserstoff H2S 3 < 1,0 g/m³ < 1,2 g/m³ 3,0 g/m³ 19.09.2017

n* – Anzahl der Messungen

Kontinuierliche Emissionsmessungen

Parameter Einheit

Mittelwert 2017

Maximal- messwert

Grenz- wert (Gw)

Anzahl Gw Überschrei- tung in 2017

Halbstundenmittelwerte HMW

Gesamtstaub [mg/Nm3] 0,12 30,54 30 5

Gesamtkohlenstoff (Cges.) [mg/Nm3] 4,97 26,83 40 0

Tagesmittelwerte TMW

Gesamtstaub [mg/Nm3] 0,11 7,61 10 0

Gesamtkohlenstoff (Cges.) [mg/Nm3] 5,00 10,70 20 0

Monatsmittelwerte MMW

Gesamtkohlenstoff (Cges.) g/Mg 18,20 25,81 55 0

Distickstoffoxid (N2O) g/Mg 12,42 32,93 100 0

Für Fragen zum Betrieb der MBV/EBS Lübben Ratsvorwerk steht Ihnen unser ingenieurtechni- sches Personal gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an den Leiter der MBV/EBS-Anlage,

Herrn Hübner, Tel.: 03546-229112, E-mail: a.huebner@kaev.de

(4)

Bekanntmachungen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen

Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg

Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de

Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wassersportgelände an der Victoriahöhe“ in der Stadt Großräschen, nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 30. Mai 2018 mit Beschluss Nr. 07/02/2018 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Wassersportgelände an der Victoriahöhe“ in der Stadt Groß- räschen sowie der zugehörigen Begründung in der Fassung von April 2018 zuge- stimmt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nach- bargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden durch die Vic- toriahöhe begrenzt, verläuft im Osten in Richtung See und südwestlich uferparallel im See mit einem Abstand von ca. 30 m zum Wirtschaftsweg, springt dann auf den Wirt- schaftsweg und führt weiter bis zur Flurstücksgrenze des Flurstückes 550/1, Flur 6 der Gemarkung Großräschen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,5 ha.

Auf den nachfolgenden Plandarstellungen ist die Lage des Plangebietes in Bezug zur Ortslage Großräschen dargestellt.

(5)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wassersportgelände an der Victo- riahöhe“ soll ein städtebaulich geordneter, rechtskonformer Zustand für die Errichtung eines Vereinsgeländes erreicht und somit dem Bedarf des Ilse-Seesportvereins als Investor gerecht werden. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt.

Großräschener See

Großräschen (Victoriahöhe)

Plangebiet 1,5 ha

Großräschener See Plangebiet

Großräschen

(6)

Der Planentwurf mit Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18 „Wassersportgelände an der Victoriahöhe“ wird in der Zeit vom

18. Juni 2018 bis einschließlich 20. Juli 2018

im Verwaltungsgebäude (Erdgeschoss) des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, Großkoschen, Straße zur Südsee 1, 01968 Senftenberg zu den allge- meinen Dienstzeiten

Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr für Jedermann zur Einsicht und zur allgemeinen Information öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

 Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 "Wassersportgelände an der Victoriahöhe"

(Stand April 2018)

 Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Wassersportgelände an der Victoriahöhe" (Stand April 2018)

 Die nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen liegen zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung ebenfalls aus:

Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)

Im Umweltbericht erfolgt die Bewertung der Bestandsaufnahme sowie die Prognose bzw. Bewertung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durch- führung der Planung. Im Umweltbericht werden mögliche Vermeidungs-, Min- derungs- und Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Schwerpunkt sind die Schutzgüter Boden/Fläche, Wasser, Tiere/Pflanzen/Biotope/ Biologische Viel- falt, Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch.

Stellungnahmen

Landkreis OSL (Stellungnahme vom 13.04.18) mit Aussagen zu Bodendenkma- len (es sind keine ausgewiesen, zu Altlasten (es sind keine festgestellt), zum Arten- und Biotopschutz, zur Abarbeitung der Eingriffsregelung, zur Nieder- schlagsentwässerung und zur Schmutzwasserentsorgung, zum Schutz des zu- künftigen Sees, zur bergbaubedingten Grundwassersituation,

Landesamt für Umwelt (Stellungnahme vom 13.04.2018) mit Aussagen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz, zum zukünftigen See als Gewässer Landesbergamt (Stellungnahme vom 03.05.2018) u. a. mit Aussagen zur bergbaubedingten Grundwassersituation

LMBV (Stellungnahme vom 13.04.2018) mit Aussagen u. a. mit Aussagen zum Schutzgut Boden und zur bergbaubedingten Grundwassersituation Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und / Archäologisches Lan- desmuseum (Stellungnahme vom 23.03.2018 mit Aussagen zum Nicht-Vor- handensein von Bodendenkmalen

(7)

Gutachten, Fachbeiträge sonstige umweltrelevante Informationen liegen nicht vor.

Auf der nachfolgenden Plandarstellung ist die Lage des Plangebietes auf Basis der Katastergrundlage dargestellt.

Parallel sind die vollständigen Planunterlagen auf der Internetseite des Zweckverban- des Lausitzer Seenland Brandenburg (www.zweckverband-LSB.de) unter der Rubrik Bebauungspläne in der genannten Auslegungszeit einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können am Auslegungsort von Jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anre- gungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Nicht fristgemäß abgegebene Stel- lungnahmen können gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Senftenberg, den 31. Mai 2018

gez. Volker Mielchen Verbandsvorsteher

(Siegel)

(8)

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen

Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg

Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de

Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Seestrand Niemtsch“

in der Stadt Senftenberg, nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 30. Mai 2018 mit Beschluss Nr. 08/02/2018 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Seestrand Niemtsch“ in der Stadt Senftenberg sowie der zu- gehörigen Begründung in der Fassung vom 09.05.2018 zugestimmt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nach- bargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Nordosten durch den Radrundweg des Senftenberger Sees begrenzt und im Südwesten in etwa durch die Senftenberger und Niemtscher Straße. Im Südwesten und Südosten ist der Geltungs- bereich begrenzt durch das Grundstück 348 Flur 1 der Gemarkung Niemtsch und im Norden durch den Elsterdamm. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 8 ha.

Auf den nachfolgenden Plandarstellungen ist die Lage des Plangebietes in Bezug zur Ortslage Senftenberg dargestellt.

(9)
(10)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Seestrand Niemtsch“ soll ein städ- tebaulich geordneter, rechtskonformer Zustand sowie eine langfristige Weiterentwick- lung der Anlage als wichtiger Standort am Senftenberger See erreicht werden. Dies umfasst insbesondere die bauplanungsrechtliche Sicherung des bestehenden Gebäu- debestands des Campingplatzes sowie die Erweiterung weiterer Freizeitanlagen. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt.

Der Planentwurf mit Begründung zum Bebauungsplan Nr. 20 „Seestrand Niemtsch“

wird in der Zeit vom

18. Juni 2018 bis einschließlich 20. Juli 2018

im Verwaltungsgebäude (Erdgeschoss) des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, Großkoschen, Straße zur Südsee 1, 01968 Senftenberg zu den allge- meinen Dienstzeiten

Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr für Jedermann zur Einsicht und zur allgemeinen Information öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

 Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 "Seestrand Niemtsch" (Stand: 09.05.2018)

 Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Seestrand Niemtsch"

(Stand: 09.05.2018)

 Die nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen liegen zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung ebenfalls aus:

Begründung Teil A (Planungsbericht)

Im Planungsbericht sind Informationen zu vorhandenen Restriktionen aus Umweltsicht enthalten: Denkmalschutz (im Geltungsbereich keine bekannt), Immissionsschutz (Lärmemissionen durch K 6602), Natur- schutz (Landschaftsschutzgebiet „Elsterniederung und westliche Ober- lausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“, Freihaltung des Gewässerrandstreifens gemäß § 61 Bundesnaturschutzgesetz am Senftenberger See, Regelungen der Gehölzschutzverordnung des Lan- deskreises Oberspreewald-Lausitz), Wasserschutz (Schutz des Gewäs- serrandstreifens gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz am Senftenber- ger See, Hochwasserrisikogebiet, Bewirtschaftungsziele gemäß Was- serrahmenrichtlinie, Verpflichtung zur Beseitigung des anfallenden Nie- derschlagswassers), Bergbau (bergbaubedingte Grundwassersitua- tion), Altlasten (im Geltungsbereich keine bekannt).

Weiterhin enthält der Planungsbericht Informationen zu den grünordne- rischen Festsetzungen (Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Bin- dungen für das Anpflanzen sowie die Erhaltung von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen, Schutz von Oberboden, Begren- zung der Bodenversiegelung).

(11)

Begründung Teil B (Umweltbericht)

Im Umweltbericht erfolgt die Bewertung der Bestandsaufnahme sowie die Prognose bzw. Bewertung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durch- führung der Planung. Im Umweltbericht werden mögliche Vermeidungs-, Min- derungs- und Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Schwerpunkt sind die Schutzgüter Pflanzen und Tiere/ biologische Vielfalt, Boden, Wasser sowie Landschaft.

Stellungnahmen

Landesamt für Umwelt (Stellungnahme eingegangen am 31.03.18) mit Empfeh- lungen zur Untergliederung der Sondergebietsflächen hinsichtlich Störpotenzial sowie zur Erstellung eines Fachgutachtens zur Beurteilung der Verkehrslärm- immissionen infolge der Standortlage an der Kreisstraße K 6602, mit Hinweisen für die Festlegung des Untersuchungsumfanges des Umweltberichtes (Gefah- renpotenziale für den Eintrag von Schadstoffen in das Schutzgut Wasser, Be- einträchtigung der Grundwasserneubildung durch die Neuversiegelung des Bo- dens sowie entsprechende Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen), mit Hinweisen zur Unterhaltungspflicht für den Senftenberger See, zu Gewäs- serrandstreifen gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz, zu Bewirtschaftungszie- len nach WRRL und zur überwiegenden Lage des Geltungsbereiches in einem Hochwasserrisikogebiet).

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (Stellungnahme eingegangen am 20.03.18) mit Hinweisen zu angrenzenden Altbergbauflächen, zur bergbau- bedingten Grundwassersituation sowie zu Inhalten des Webservice des LBGR (insbes. Themen Boden, Hydrogeologie und Geothermie)

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Lan- desmuseum (Stellungnahme eingegangen am 10.03.18) zum Vorkommen von Bodendenkmalen im Geltungsbereich (keine bekannt) sowie Hinweisen zu denkmalrechtlichen Festlegungen

Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Stellungnahme vom 06.04.18) mit Hinwei- sen zum Landschaftsschutzgebiet „ Elsterniederung und westliche Oberlausit- zer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“, zu den Regelungen der Gehölz- schutzverordnung des Landkreises, mit Bedenken zur Beseitigung des anfal- lenden Schmutz- und Niederschlagswassers, mit Hinweisen zu Bodendenkma- len (keine bekannt), zu Altlasten (keine bekannt), zur Abarbeitung der Eingriffs- regelung, zur Verwendung gebietsheimischer Gehölze für Ersatzpflanzungen und zur überwiegenden Lage des Geltungsbereiches in einem Hochwasserrisi- kogebiet

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (Stellung- nahme vom 04.04.2018) mit Hinweisen zu den vorhandenen Grundwasserver- hältnissen

Gutachten, Fachbeiträge oder sonstige umweltrelevante Informationen

Übersichtsplan des Ingenieurbüros Oelschlägel GmbH von Nov. 1997 mit Darstellung des vorhandenen Baumbestandes im Bereich der da- maligen Ausdehnung des Campingplatzes Niemtsch

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Landschaftsplan Senftenberg - Ergänzung / Aktualisierung 2015 zur 2.-5. Änderung Flächennutzungsplan 2020 (enthält eine Aktualisie- rung der Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sowie der geschütz- ten Biotope, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestand- teile, das Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Oberspreewald- Lausitz für den Freiraumverbund sowie die Auswirkungen der 2.-5.

Änderung des Flächennutzungsplans auf das Landschaftsplankon- zept und auf die einzelnen Schutzgüter des Naturhaushalts, also Landschaftsbild, Biodiversität, Arten, Biotoptypen, Boden, Grundwas- ser, Oberflächenwasser, Klima/Luft, Mensch sowie Kultur- und Sach- güter einschließlich Vorschlägen zur Vermeidung, Minimierung bzw.

Kompensation

Lageplan der Firma BUCHANELECTRIC vom 07.11.14 für die Erwei- terung des Komfortcampingplatzes Niemtsch mit Angaben zu Baum- neupflanzungen, Baumumpflanzungen sowie Pflanzflächen

Vermessungsplan des Vermessungsbüros Dipl.- Ing. Uwe Knispel von März 2018 mit Darstellung des vorhandenen Baumbestands für aus- gewählte Bereiche des Geltungsbereiches

Schreiben des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, untere Natur- schutzbehörde vom 10.04.2018 zur Zusicherung der Erteilung der na- turschutzrechtlichen Ausnahme zur Beseitigung der einem Schutzsta- tus als geschützte Landschaftsbestandteile unterliegenden Gehölze mit Ausnahme der zum Erhalt festgesetzten Bäume für den Fall von Einzelanträgen zur Errichtung baulicher Anlagen auf den überbauba- ren Flächen des Geltungsbereiches

Baugrundgutachten des Ingenieurbüros für Geotechnik Prof. Dr.-Ing.

Habil. E. Weber GmbH vom 19.04.18 für den Neubau eines Sanitär- gebäudes im Komfortcampingplatz Senftenberger See mit der Dar- stellung und Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Bau- grunduntersuchungen

Hydrologische Fachauskunft des Landesamtes für Umwelt vom 24.04.18 zu den Grundwasserverhältnissen in Senftenberg/Niemtsch

Auf der nachfolgenden Plandarstellung ist die Lage des Plangebietes auf Basis der Katastergrundlage dargestellt.

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Parallel sind die vollständigen Planunterlagen auf der Internetseite des Zweckverban- des Lausitzer Seenland Brandenburg (www.zweckverband-LSB.de) unter der Rubrik Bebauungspläne in der genannten Auslegungszeit einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können am Auslegungsort von Jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anre- gungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Nicht fristgemäß abgegebene Stel- lungnahmen können gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Senftenberg, den 31. Mai 2018

gez. Volker Mielchen Verbandsvorsteher

(Siegel)

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Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen

Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg

Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 „Solarpark Kühler Grund“

in der Gemeinde Neu-Seeland gemäß § 2 (1) BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 30. Mai 2018 mit Beschluss Nr. 09/02/2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Solarpark Kühler Grund“ der Gemeinde Neu-Seeland be- schlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 63, 64 und einen Teil des Flurstückes 66, Flur 3 der Gemarkung Leeskow. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Flur- stücke 68 und 70, im Osten durch die Altdöberner Straße, im Süden durch das Flur- stück 116 und westlich durch das Flurstück 128, der Flur 3, begrenzt. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 7,9 ha.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Solarpark Kühler Grund“ soll bau- planungsrechtlich die Voraussetzung für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik- anlage und den dazugehörigen baulichen Anlagen für die Wandlung des produzierten Stromes sowie für Überwachungs-, Einspeise- und Instandhaltungszwecke für einen privaten Investor geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt.

(15)

Senftenberg, den 31. Mai 2018

gez. Volker Mielchen Verbandsvorsteher

(Siegel)

Altdöberner See Altdöbern

Pritzen

Plangebiet

66

63 64

Plangebiet 7,9 ha

116 70 68

86

85

84 128

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