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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Nr. 14/2016

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Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 23 Senftenberg, 07. Dezember 2016 Nr. 14/2016

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite

Bekanntmachungen des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“

Wirtschaftsplan 2017 des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ 2 I. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und die 4 Ergebnisverwendung

II. Beschluss zur Entlastung des Verbandsvorstehers 4 Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes

"Niederlausitz"

Einladung zur Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen 5 Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden.

Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt wer- den.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gott- schalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.

(2)

Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“

Hüttenstraße 1 c 01979 Lauchhammer

B e k a n n t m a c h u n g

Wirtschaftsplan 2017 des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“

Der nachstehende von der Verbandsversammlung des Abfallentsorgungsverbandes

„Schwarze Elster“ am 22. November 2016 beschlossene Wirtschaftsplan 2017 des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht.

Lauchhammer, 23. November 2016 Dr. Dutschmann

Verbandsvorsteher

Wirtschaftsplan 2017

des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“

Festsetzung nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2017

Auf Grund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 22. November 2016 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt:

1. Es betragen 1.1 im Erfolgsplan

die Erträge 12.135.500 €

die Aufwendungen 11.916.900 €

der Jahresgewinn 218.600 €

der Jahresverlust 0 €

1.2 im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss 1.059.000 €

aus laufender Geschäftstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss - 1.043.000 €

aus Investitionstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss 0 €

aus der Finanzierungstätigkeit 2. Es werden festgesetzt

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 €

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €

2.3 die Verbandsumlage 0 €

Lauchhammer, den 23.November 2016 gez.

Dr. Bernd Dutschmann Verbandsvorsteher

(3)

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan 2017 des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ nebst Bestandteilen und Anlagen liegt beim Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“, Hüttenstraße 1 c in 01979 Lauchhammer, Zimmer 114 (kaufmännische Abteilung), während der nachfolgend genannten Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Montag 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr sowie

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass eine beim Zustandekommen dieser Satzung (Fest- setzungen) erfolgte Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich in- nerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Festsetzungen (Sat- zung) gegenüber dem Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“ unter Bezeich- nung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend ge- macht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

(4)

Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“

Hüttenstraße 1 c 01979 Lauchhammer

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ hat in ihrer Sitzung am 22. November 2016 – gemäß § 33 Abs. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV) –

1. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2015 und die Ergebnisverwendung und

2. die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen.

Der Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“ macht hiermit gemäß § 33 Abs. 3 EigV die durch die Verbandsversammlung des Abfallentsorgungsverbandes

„Schwarze Elster“ am 22. November 2016 gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt.

Lauchhammer, 23. November 2016

Dr. Dutschmann Heinze

Verbandsvorsteher Vorsitzender der Verbandsversammlung

I. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und die Ergebnisverwendung

Die Vertreter der Verbandsversammlung fassen einstimmig den folgenden Beschluss:

Der geprüfte Jahresabschluss 2015 wird festgestellt und der Jahresgewinn in Höhe von 557.229,79 Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt.

II. Beschluss zur Entlastung des Verbandsvorstehers

Die Vertreter der Verbandsversammlung fassen einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Verbandsvorsteher wird für das Wirtschaftsjahr 2015 entlastet.

Der geprüfte Jahresabschluss 2015 und der Prüfungsvermerk können gem. § 33 (3) EigV in der Zeit vom 09.01.2017 bis 13.01.2017.zu den folgenden Dienstzeiten:

- Montag 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.00 Uhr

- Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr - Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr sowie

- Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

im Verwaltungssitz des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“

in 01979 Lauchhammer, Hüttenstraße 1c, Zimmer 114, eingesehen werden.

(5)

Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes

"Niederlausitz"

E I N L A D U N G

Zur Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Abfallentsorgungsverban- des „Niederlausitz“ lade ich Sie recht herzlich am

Donnerstag, dem 15.12.2016, um 16:00 Uhr in das Spreewaldhotel Stephanshof,

Lehnigksberger Weg 1, in 15907 Lübben (Spreewald) mit folgender Tagesordnung ein:

Öffentlicher Teil 1. Begrüßung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Anwesenheit 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit

4. Bericht des Verbandsvorstehers

5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 06.10.2016 6. Anfragen

7. Einwohnerfragestunde

8. Bestätigung der Tagesordnung

9. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 13/16

Gebührenkalkulation zur Abfallgebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung durch den KAEV „Niederlausitz“ für das Wirtschaftsjahr 2017

10. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 14/16 Wirtschaftsplan des KAEV „Niederlausitz“ 2017

11. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 15/16

Abfallgebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Ab- fallentsorgung durch den KAEV „Niederlausitz“

12. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 16/16

Entgeltordnung des KAEV „Niederlausitz“ für Abfälle aus dem Verbands- gebiet bei Übergabe an das Entsorgungszentrum Lübben-Ratsvorwerk (MBV/EBS- Anlage, Deponieabschnitt II, Abfallannahmestelle und Kom- postieranlage) sowie die Abfallannahmestellen Göritz (Vetschau/Spree- wald) und Luckau-Wittmannsdorf (Abfallannahmestelle, Kompostieran- lage)

13. Sonstiges

(6)

Nichtöffentlicher Teil

14. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 17/16 Beauftragung von Bauleistungen für das Bauvorhaben

Erweiterung Deponie Lübben-Ratsvorwerk, Deponieabschnitt II, 2. Bauabschnitt: Errichtung Basisabdichtung und Straßenbau 15. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 18/16

Abschluss eines Pachtvertrages über die Errichtung und den Betrieb ei- ner Photovoltaikanlage auf der unteren Südböschung der Deponie Göritz 16. Sonstiges

gez.

Ernst Mittermaier Vorsitzender der

Verbandsversammlung

Referenzen

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