Amtsblatt
für den Landkreis
Oberspreewald - Lausitz
Jahrgang 25 Senftenberg, 08. Februar 2018 Nr. 01/2018
Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz1 Der Landrat
Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de
Inhaltsverzeichnis:
Seite
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. Dezember 2017
Beschluss der Weiterführung des Personalstellenprogramms im Jahr 2019 3 Beschluss Nr. 0345/2017
Fortschreibung zur Teilfachplanung Kindertagesbetreuung im 3 Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Beschluss Nr. 0363/2017
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg
FFH-Managementplanung im Naturpark Niederlausitzer Landrücken 4
Bekanntmachung des Gewässerverbandes Spree-Neiße
Bekanntmachung über die Termine der Gewässerschauen 2018 6
Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden.
Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt wer- den.
Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gott- schalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. Dezember 2017
Beschluss Nr. 0345/2017
des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. Dezember 2017
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Weiterführung der Finanzierung von Perso- nalkosten im Rahmen des Programms zur Förderung von Personalkosten von sozial- pädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Jahr 2019 vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Senftenberg, 14.12.2017
Ulrich Thorhauer Vorsitzender des
Jugendhilfeausschusses
Beschluss Nr. 0363/2017
des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. Dezember 2017
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Fortschreibung zur Teilfachplanung Kinder- tagesbetreuung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ vom 15.11.2017.
Senftenberg, 14.12.2017
Ulrich Thorhauer Vorsitzender des
Jugendhilfeausschusses
Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht.
Senftenberg, 08. Februar 2018
Siegurd Heinze Landrat
Die Beschlüsse des öffentlichen Teils können beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Zimmer 110, Dubinaweg 01 in 01968 Senftenberg
oder im Kreistagsinformationssystem auf der Homepage des Landkreises (www.osl-online.de) eingesehen werden.
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
FFH-Managementplanung im Naturpark Niederlausitzer Landrücken
Für die Erstellung von FFH-Managementplänen im Naturpark Niederlausitzer Landrücken wurde eine Arbeitsgemeinschaft beauftragt. Kartierungen und Ab- stimmung von Maßnahmen beginnen im Frühjahr 2018. Öffentliche Auftaktver- anstaltungen und regionale Arbeitsgruppen sind geplant.
Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 erstreckt sich über die gesamte Europäische Union und besteht aus Fauna-Flora-Habitat Gebieten (FFH) und Vogelschutzgebieten.
Es dient der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz wertgebender Le- bensraumtypen und seltener Tier- und Pflanzenarten. Im Naturpark Niederlausitzer Landrücken liegen insgesamt 28 FFH-Gebiete und 2 Vogelschutzgebiete. Um die nö- tigen Erhaltungsmaßnahmen für die Lebensraumtypen und Arten in den FFH-Gebie- ten festzulegen werden für einen Großteil dieser Gebiete gemäß Artikel 6 der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sogenannte „Managementpläne“ er- stellt.
Nach erfolgreichem Abschluss der EU-weiten öffentlichen Ausschreibung wird nun mit der Erarbeitung der FFH-Managementpläne im Naturpark Niederlausitzer Landrücken begonnen. Die Arbeitsgemeinschaft ›Dr. Szamatolski + Partner GbR‹, ›Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH‹, ›Alnus GbR Linge & Hoffmann‹ und ›Peschel Ökologie & Umwelt‹ ist mit der Planerstellung beauftragt. Die Naturparkverwaltung leitet den Prozess.
In der Zeitspanne 2018 bis 2020 erhalten Behörden, Gemeinden, Verbände, Nutzer und Eigentümer, die in ihren Belangen betroffen sind die Gelegenheit sich an dem Planungsprozess zu beteiligen. Für den fachlichen Austausch werden regionale Ar- beitsgruppen gebildet und Exkursionen sowie thematische Einzelgespräche angebo- ten.
Alle erforderlichen Maßnahmen werden nach Möglichkeit so geplant, dass sie auf ei- nem breiten Konsens aller Beteiligten beruhen. Informationen zu Ablauf und Inhalt der FFH-Managementplanung, insbesondere anstehende Termine und eine Kurzcharak- terisierung der Gebiete können auf der Internetseite http://www.niederlausitzer-land- ruecken-naturpark.de/unser-auftrag/natura-2000/ eingesehen werden.
Mitarbeiter des Auftragnehmers werden für die Erfassung von Pflanzen und Tieren die Schutzgebietsflächen ab dem Frühjahr 2018 im Auftrag des Landesamtes für Umwelt begehen. Hierfür bitten wir um Verständnis und Unterstützung.
Zur Information über die anstehende Planung sind Betroffene und Interessierte herz- lich zu zwei öffentlichen Auftaktveranstaltungen im März 2018 eingeladen,
Veranstaltung 1: Mittwoch, 7. März 2018 von 17-19 Uhr in der Luckauer Kulturkirche, Nonnengasse 1, 15926 Luckau.
Veranstaltung 2: Mittwoch, 14. März 2018 von 17-19 Uhr in der Stadthalle Calau, Lindenstr. 18, 03205 Calau.
Inhalt und Ablauf dieser beiden Veranstaltungen sind identisch.
Gerne nimmt die Arbeitsgemeinschaft auch jetzt schon Hinweise und Anregungen für die Kartierung und Planung entgegen.
Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt
Referat GR4 Dr. Szamatolski + Partner GbR
Naturpark Niederlausitzer Landrücken Dipl.-Ing. Andreas Butzke
Herr Udo List Brunnenstraße 181
Alte Luckauer Str. 1 10119 Berlin
15926 Luckau Tel.: 030/2808144
OT Fürstlich Drehna E-Mail: butzke@szpartner.de Tel.: 035324/305-10 Internet: http://www.szpartner.de Fax: 035324/305-20
E-Mail: udo.list@lfu.brandenburg.de
Das Projekt des Landesamtes für Umwelt wird gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER). Verwaltungsbehörde ELER: www.eler.brandenburg.de.Kofinanziert aus Mitteln des Landes Bran- denburg.
Bekanntmachung des Gewässerverbandes Spree-Neiße
Bekanntmachung
Termine der Gewässerschauen 2018 Sehr geehrte Damen und Herren!
An den nachfolgenden Terminen führt der Gewässerverband Spree-Neiße die diesjäh- rigen Gewässerschauen in seinem Verbandsgebiet durch.
Die Schauen sind öffentlich und beziehen sich auf Gewässer II. Ordnung innerhalb unseres Verbandsgebietes.
Schaubezirk Termin Treffpunkt
Stadt Guben dazu angrenzende Teile der:
Gem. Neißemünde (Coschen) Montag, 12. März 2018
Rathaus Guben, Ausstellungsraum
"Alte Färberei" Gasstraße 4 Schenkendöbern dazu angrenzende Teile der:
Gem. Neuzelle (Bomsdf. Henzendf, Steinsdf., Streichwitz)
Mittwoch, 14. März 2018
Gemeindeverwaltung Schenkendö- bern
Gemeindeallee 45 Amt Peitz dazu angrenzende Teile vom:
Amt Burg (Schmogr.-Fehrow, Briesen, Dissen-Striesow)
Amt Lieberose (Lieberose u. Gr. Liebitz)
Montag, 19. März 2018
Amtsverwaltung Peitz, Schulstraße 6
Amt Döbern Land Mittwoch,
21. März 2018
Bauamt Döbern-L., Sitz Hornow, Schulweg 1
Stadt Forst Montag,
26. März 2018
Stadt Forst, Rathaus, Promenade 9; Zi. 211
Gemeinde Neuhausen/Spree Mittwoch,
28. März 2018
Gemeindeverwaltung Neuhausen, Amtsweg 1
Stadt Cottbus Montag,
9. April 2018
Gewässerverband Spree-Neiße Am Gr. Spreewehr 8 in Cottbus Stadt Spremberg dazu angrenzende Teile von:
Drebkau (Jehserig, Kausche)
Welzow (Welzow, Proschim, Haidemühl)
Neu-Seeland (Lieske)
Mittwoch, 11. April 2018
Stadt Spremberg, Bürgerhaus, Am Markt 2
Die Gewässerschauen beginnen jeweils um 9:00 Uhr in o.g. Räumlichkeiten mit der Auswertung des abgelaufenen Unterhaltungsjahres und der Besprechung der erfor- derlichen Maßnahmen für die anstehende Saison 2018/19.
Nach hier vereinbartem Tourenplan werden die Gewässer anschließend, gem. § 31 Abs. 1 unserer Verbandssatzung, in angemessenem Umfang vor Ort geschaut.
Dieter Perko
Verbandsvorsteher