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Amtsblatt
für den Landkreis
Oberspreewald - Lausitz
Jahrgang 23 Senftenberg, 17. Juni 2016 Nr. 07/2016
Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat
Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de
Inhaltsverzeichnis:
Seite
Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes
"Niederlausitz"
Einladung zur Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen 2 Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“
Bekanntmachung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wohngebiet 3 Altdöberner See“ in der Gemeinde Altdöbern gemäß § 2 (1) BauGB
Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden.
Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt wer- den.
Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gott- schalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.
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Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes
"Niederlausitz"
E I N L A D U N G
Zur Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Abfallentsorgungsverban- des „Niederlausitz“ lade ich Sie recht herzlich am
Dienstag, dem 28.06.2016,um 16:00 Uhr in das Hotel & Restaurant Spreeblick, Gubener Str. 53 , in 15907 Lübben (Spreewald)
mit folgender Tagesordnung ein:
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Anwesenheit 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bericht des Verbandsvorstehers
5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 11.05.2016 6. Anfragen
7. Einwohnerfragestunde
8. Bestätigung der Tagesordnung 9. Sonstiges
10. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 07/16
Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2015 des KAEV „Niederlausitz“
11. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 08/16
Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers des KAEV „Niederlausitz“ für das Wirtschaftsjahr 2015
12. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 09/16
Beschluss über die Benennung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfungsbüros für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 des KAEV „Niederlau- sitz“
13. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 10/16
Nachsorge Deponie Lübben-Ratsvorwerk, DA I - Optimierung der Restgasver- wertung – Bauvorhaben Ersatz der Fackelanlage sowie Errichtung und Betrieb einer Stirling-BHKW-Doppelmodulanlage
14. Information zur europaweiten Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen im Kommunalen Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ für den Zeitraum 2018 bis 2020 (Restabfall, Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräte, kommuna- les Altpapier, Problemabfälle, Grünabfall/Weihnachtsbäume)
15. Sonstiges
gez.
Ernst Mittermaier
Vorsitzender der Verbandsversammlung
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Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen
Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg
Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de
Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wohngebiet Altdöberner See“ in der Gemeinde Altdöbern gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 26. Mai 2016 mit Beschluss Nr. 08/02/2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wohngebiet Altdöberner See“ in der Gemeinde Altdöbern beschlossen.
Mit dem B-Plan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauland am Altdöberner See geschaffen werden.
Der Geltungsbereich erstreckt sich von der westlichen Ecke des Flurstücks 852 der Flur 1 der Gemarkung Altdöbern aus kommend, verläuft über das Flurstück 1353 nach Westen bis zur unteren östlichen Ecke des Flurstücks 850, knickt nach Norden entlang des Flurstücks 1353 ab, verläuft ab dem nordwestlichen Eckpunkt nach Osten und folgt der Flurstückgrenze bis zum benachbarten Flurstück 853. Insgesamt umfasst der Bereich die Flurstücke 852, 853 und einen Teil des Flurstücks 1353 mit einer Fläche von insgesamt ca. 3 ha (siehe Anlage).
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Senftenberg, den 16. Juni 2016
gez. Volker Mielchen Verbandsvorsteher (Siegel)
Altdöberner See
853 1353
Altdöbern
852