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MITTEILUNGEN. Amtliche Nachrichten. Notrufe. Abfuhrtermine. Öffnungszeiten des Rathauses Achstetten. FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen

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Academic year: 2022

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FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen

Die CoronaVO wurde zum 12.01.2022 erneut geändert. Gem.

§ 3 der Verordnung ist nun das Tragen eines FFP2-Mundschut- zes (oder gleichwertig) in geschlossenen Räumlichkeiten Pflicht.

Das Tragen eines normalen Mundschutzes (z.B. OP-Maske) reicht daher nicht mehr aus. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht für alle geschlossenen Räumlichkeiten, z.B.

Rathaus, Kindergärten, Schule, Gemeinderatssitzungen in den Hallen etc. Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer FFP2- Maske sind ebenfalls in § 3 CoronaVO zu finden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ab sofort auf das Tra- gen einer FFP2-Maske bestehen müssen. Ansonsten kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

Bürgermeisteramt Achstetten

Änderung der CoronaVO Absonderung zum 12.01.2022

Zum 12.01.2022 wurde die CoronaVO Absonderung erneut geändert. Die wichtigsten Änderungen sind, dass infizierte Per- sonen, sowie Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen sich alle nur noch 10 Tage in Absonderung begeben müssen.

Zudem wird kein Unterschied mehr gemacht, ob es sich um eine besorgniserregende Variante (z.B. Omikron) handelt oder nicht.

Entgegen der bisherigen Handhabung können sich nun auch infizierte Personen ab dem 7. Tag der Absonderung mit einem Schnelltest oder PCR-Test freitesten lassen. Bislang galt dies nur

MITTEILUNGEN

KW 1+2 / 2017Nr. 3 / 2022 12. Januar 201720. Januar 2022

Amtliche Nachrichten Notrufe

Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt 112

Polizei 110

Polizeirevier Laupheim 9630-0

Sana Klinik Laupheim 707-0

Sana Klinik Biberach 07351 550

Klinikum Ehingen 07391/586-0

Krankentransport 07351/19222

Ärztlicher Notdienst 116 117

Kinderärztlicher Notdienst 0180 1929343 Defibrillatorstandorte:

- ev. Gemeindehaus, Oberholzheim, vor dem Eingang - Volksbank, Achstetten

Abfuhrtermine

Müll-/Papiertonne & Gelber Sack Papiertonne: Freitag, 11.02.2022 Gelber Sack: Montag, 14.02.2022 Müllabfuhr: Dienstag, 01.02.2022

Öffnungszeiten des Rathauses Achstetten

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:30 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:30 Uhr

Mittwoch - 13:00 bis 18:30 Uhr

Donnerstag 08:00 bis 13:00 Uhr - Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr -

Kontaktdaten Gemeindeverwaltung

Achstetten Rathaus:

Bürgermeister Kai Feneberg

Laupheimer Straße 6, 88480 Achstetten

Fax 17816 • www.achstetten.de Tel. 9706-0 Achstetten:

Stellv. Bürgermeisterin Claudia Knehr Tel. 18926 (privat) Bronnen:

Stellv. Bürgermeister Michael Schick Tel. 912231 (privat) Oberholzheim:

Stellv. Bürgermeister Thomas Dürr Tel. 0172 9869696 (privat) Stetten:

Ortsvorsteher Manfred Staudacher Tel. 900840 (privat)

Öffnungszeiten Büchereien

Die Büchereien haben wie folgt geöffnet:

Achstetten:

dienstags 17:00 - 18:30 Uhr Stetten:

montags 16:00 - 17:00 Uhr

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Zudem wurde wieder die Regelung eingeführt, dass sich Schü- lerinnen und Schüler und nun auch Kinder in Kindertagesein- richtungen bereits ab dem 05. Tag der Absonderung mit einem Schnelltest oder PCR-Test freitesten lassen können.

Neu aufgenommen wurde der Begriff der „quarantänebefrei- ten Person“. Hierbei handelt es sich um Haushaltsangehörige oder enge Kontaktpersonen, die keine typischen Coronasym- ptome aufweisen und entweder

1. Vollständig geimpft ist und dies nicht länger als 3 Monate zurückliegt,

2. geimpft ist und eine Auffrischungsimpfung erhalten hat oder

3. genesen ist und der PCR-Test nicht länger als 3 Monate zurückliegt.

Quarantänebefreite Personen sind von der Absonderungs- pflicht befreit.

Das Antragsformular für die Absonderungsbescheinigung wurde entsprechend angepasst. Dieses finden Sie auf unserer Homepage unter Rathaus&Bürgerservice à Gemeindeformulare Bürgermeisteramt Achstetten

Aus der Sitzung

des Gemeinderates vom 10.01.2022

Baugesuche

Baugesuche im Genehmigungsverfahren

Dem Baugesuch zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 8 Wohneinheiten, sowie einer Teiltiefgarage (Bauabschnitt 2) auf Flst. 51 in Achstetten hat der Gemeinderat sein Einver- nehmen erteilt.

Baugesuche im vereinfachten Genehmigungsverfahren Dem Baugesuch zum An- und Umbau eines bestehenden Ein- familienhauses auf Flst. 2036 in Achstetten hat der Gemeinde- rat sein Einvernehmen erteilt.

Baugesuche im Kenntnisgabeverfahren

Das Baugesuch zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Ein- liegerwohnung und Doppelgarage auf Flst. 688/48 in Achstet- ten wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Das Baugesuch zum Abbruch bestehender Gebäude auf Flst. 46 in Achstetten wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Das Baugesuch zum Abbruch bestehender Gebäude auf Flst.

114, 114/1 und 117 in Achstetten wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Information über Vereinsförderungen

Im zweiten Halbjahr 2021 wurden dem Musikverein Oberholz- heim e.V. 290,00 €, dem Sportclub Stetten e.V. 800,00 € und dem Sängerkreis Klangstark Stetten e.V. 400,00 € für die Jugendar- beit gewährt. Die Grundlage für die beantragten Zuschüsse sind die Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Achstetten vom 15. Januar 2018.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Genehmigung zur Annahme einer Spende für den Kindergarten St. Michael in Stetten über 239,95 € für ein 5-teiliges Wandspiel Krokodil, einer Spende für die Kinderkrippe Rotkehlchen in Stetten über

219,95 Euro für einen Blumen-Spiegel sowie von fünf Spenden für den Kindergarten Sonnenau in Achstetten über insgesamt 376,80 Euro für die Anschaffung von Bastelmaterialien, eines Kinder-Globus, Bücher, eines Puppenhauses und einer Spiel- küche zu erteilen.

Wasserversorgung

Einzug in Neubauten

Vor Einzug in den Neubau muss die Gemeinde verständigt werden, damit der Wasserzähler von einem Mitarbeiter der Gemeinde zeitnah eingebaut werden kann.

Schlussabrechnung bei Hausverkäufen

Bei einem Hausverkauf ist es notwendig, dass uns der Besitzer den Zählerstand der Wasseruhr bei Auszug oder bei Übergabe des Hauses und die Anschrift des neuen Besitzers schnellstens schriftlich mitteilt. Nur so kann eine klare Abgrenzung erfol- gen und eine korrekte Schlussabrechnung für den alten Haus- eigentümer erstellt werden.

Öffentliche Bekanntmachung zum Bundesmeldegesetz

Widerspruchsrecht hinsichtlich

der Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und der Datenübermittlung an das Staatsministerium

der Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft sowie

der Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage der Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Alters- und Ehejubiläen, Religion

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister

über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Melde- behörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Aus- kunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

Altersjubiläen sind der 70., 80., 90. Geburtstag oder einen spä- teren Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Dok- torgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

Die Meldebehörde übermittelt desweiteren die in § 42 Bun- desmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Mel- deverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffent-

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lich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.

Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjäh- rigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-recht- lichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, frü- heren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.

Die betroffenen Personen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 bzw. § 50 Absatz 5 BMG das Recht, den genannten Daten- übermittlungen zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert im Falle der Mitteilung an eine Religionsgemeinschaft nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Religionsgesell- schaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.

Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmelde- gesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Her- ausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buch- form) verwendet werden.

Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1.

November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Par- teien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlä- gen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppen- auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden.

Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktor- grad und derzeitige Anschrift.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mit- geteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermit- telt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Ausübung des Widerspruchsrechts

Die betroffenen Personen haben das Recht gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz, gegen einzelne oder alle Datenüber- mittlungen zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Achstetten, Bürgerbüro (Zimmer 1.3/1.4) schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen.

Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist.

Wir weisen darauf hin, dass Veröffentlichungen in unserem Mit- teilungsblatt erscheinen. Darüber hinaus wird das Mitteilungs- blatt auf unserer Homepage eingestellt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Bürgermeisteramt Achstetten

Gutscheinkarten für den Landesfamilien- pass 2022 ab sofort erhältlich

Die Gutscheinkarten 2022 für den Landesfamilienpass können ab sofort beim Bürgermeisteramt Achstetten, Bürgerbüro abge- holt werden. Hier erhalten Sie auch weitergehende Informati- onen zum Landesfamilienpass. Bitte bringen Sie dafür Ihren Landesfamilienpass mit. Die Gutscheine gelten für die im Lan- desfamilienpass aufgeführten Personen. Der Landesfamilien- pass ist einkommensunabhängig.

Anspruch auf den Landesfamilienpass haben:

• Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigen- den Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;

• Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

• Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminde- rung), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;

• Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

• Ab 1. Januar 2022: Wohngeldberechtigte, und

• Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Neben dem Elternteil „Berechtige Person“ können auch vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen wer- den. Hiervon können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Lan- desfamilienpasses in Anspruch nehmen können.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2022 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 22-mal im Jahr 2022 die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw.

zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.

Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommu- nale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrich- tung an. Diese Angebote müssten ggf. vor Ort erfragt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich zuvor im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter über die Öffnungszeiten und die Ein- trittspreise zu informieren.

Eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatlichen Einrichtun- gen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, finden Sie auf der Homepage des Ministeri- ums für Soziales, Gesundheit und Integration (Detaillierte Lis- ten mit allen Einrichtungen www.sozialministerium-bw.de >

Soziales > Familie > Leistungen > Landesfamilienpass).

Aufgrund der derzeitigen Coronalage gibt es Einschränkungen für einen Besuch. Zum Teil ist ein Besuch derzeit nicht möglich.

Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Frei- zeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaß- nahmen zu beachten sind.

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Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, geben Sie den Landesfamilienpass bitte beim Bürgermeister- amt Achstetten ab.

Bürgermeisteramt Achstetten

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:

GEMEINDE ACHSTETTEN z.Hd. Frau Lipp

Laupheimer Str. 6, 88480 Achstetten Tel. 07392 970615

… dann ist es vielleicht Zeit für Ihren neuen Job als

BETREUUNGSKRAFT (M/W/D)

unbefristet mit ca. 10 Stunden pro Woche zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Folgende Aufgaben erwarten Sie:

Mitarbeit in einem engagierten Team von Betreuungskräften im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in Achstetten

Betreuung von Schulkindern durch spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten

Regelmäßige Teamsitzungen mit dem/r zuständigen Schulsozialarbeiter/in

Sie bringen mit:

Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten

Engagement, Motivation und Teamfähigkeit

Freude an der Arbeit mit Kindern

Einfühlungsvermögen und Sozialkompetenz

Bereitschaft zur Krankheitsvertretung

Das bieten wir Ihnen:

Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einem motivierten Team

Sie sind interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 28.02.2022

... dann ist es vielleicht Zeit für Ihren neuen Job als BETREUUNGSKRAFT (M/W/D)

unbefristet mit ca. 10 Stunden pro Woche zum nächstmögli- chen Zeitpunkt.

Folgende Aufgaben erwarten Sie:

• Mitarbeit in einem engagierten Team von Betreuungskräf- ten im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in Achstet- ten

• Betreuung von Schulkindern durch spielerische und frei- zeitbezogene Aktivitäten

• Regelmäßige Teamsitzungen mit dem/r zuständigen Schul- sozialarbeiter/in

Sie bringen mit:

• Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten

• Engagement, Motivation und Teamfähigkeit

• Freude an der Arbeit mit Kindern

• Einfühlungsvermögen und Sozialkompetenz

• Bereitschaft zur Krankheitsvertretung Das bieten wir Ihnen:

• Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einem motivierten Team

Sie sind interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 28.02.2022

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:

GEMEINDE ACHSTETTEN z.Hd. Frau Lipp

Laupheimer Str. 6, 88480 Achstetten Tel. 07392 970615

… dann ist es vielleicht Zeit für Ihren neuen Job als

ERZIEHER/IN BZW. PÄDAGOGISCHE FACHKRAFT GEM. §7 KiTaG (M/W/D)

unbefristet in Voll- oder Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Folgende Aufgaben erwarten Sie:

Betreuung und Förderung der ganzheitlichen Entwicklung der Kinder

Praktische Umsetzung der Inhalte der pädagogischen Konzeption und deren Weiterentwicklung

Teilnahme an Teamsitzungen

Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, Elternschaft und Einrichtungsträger Sie bringen mit:

Staatliche Anerkennung als Erzieher/in, Kinderpfleger/in oder vergleichbare Ausbildung gem. §7 KiTaG

Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten

Engagement, Motivation und Teamfähigkeit

Freude an der Arbeit mit Kindern

Einfühlungsvermögen und Sozialkompetenz Das bieten wir Ihnen:

Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einem motivierten Team

Eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD-SuE

Regelmäßige Fortbildungen

Hauswirtschaftliche Mitarbeiter zur Unterstützung bei der Mittagsverpflegung Sie sind interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 30.11.2021.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:

GEMEINDE ACHSTETTEN z. Hd. Frau Lipp

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:

GEMEINDE ACHSTETTEN z.Hd. Frau Lipp

Laupheimer Str. 6, 88480 Achstetten Tel. 07392 970615

… dann ist es vielleicht Zeit für Ihren neuen Job als

ERZIEHER/IN BZW. PÄDAGOGISCHE FACHKRAFT GEM. §7 KiTaG (M/W/D)

unbefristet in Voll- oder Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Folgende Aufgaben erwarten Sie:

Betreuung und Förderung der ganzheitlichen Entwicklung der Kinder

Praktische Umsetzung der Inhalte der pädagogischen Konzeption und deren Weiterentwicklung

Teilnahme an Teamsitzungen

Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, Elternschaft und Einrichtungsträger Sie bringen mit:

Staatliche Anerkennung als Erzieher/in, Kinderpfleger/in oder vergleichbare Ausbildung gem. §7 KiTaG

Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten

Engagement, Motivation und Teamfähigkeit

Freude an der Arbeit mit Kindern

Einfühlungsvermögen und Sozialkompetenz Das bieten wir Ihnen:

Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einem motivierten Team

Eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD-SuE

Regelmäßige Fortbildungen

Hauswirtschaftliche Mitarbeiter zur Unterstützung bei der Mittagsverpflegung Sie sind interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 30.11.2021.

Laupheimer Str. 6, 88480 Achstetten Tel. 07392 970615

Blutspende in Laupheim

Mittwoch, dem 09.02.2022 oder Donnerstag, dem 10.02.2022 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr DRK, Berblinger Str. 27 88471 LAUPHEIM

Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reser- viert werden.

Alle verfügbaren Termine finden Sie online unter:

terminreservierung.blutspende.de

Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel!

Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuin- fektionen erhalten ausschließlich Menschen Zutritt zum Blut- spendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Anti- gen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenan- sammlungen vor Ort zu vermeiden, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angeboten werden.

Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona.

Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch

über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11.

Das Landratsamt informiert:

Corona

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Biber- ach für nicht-immunisierte Personen ab Samstag, 15. Januar 2022

Das Kreisgesundheitsamt des Landratsamtes Biberach hat heute, 14. Januar 2022, festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz (pro 100.000 Einwohner) im Landkreis Biberach am zweiten Tag in Folge über 500 liegt. Daher treten im Landkreis in der Nacht von Freitag auf Samstag, 15. Januar 2022, 0 Uhr, die nächtli- chen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Per- sonen wieder in Kraft.

Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder der sonstigen Unterkunft zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen gestattet. Triftige Gründe sind beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließ- lich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ret- tungsdienst.

Sobald das Kreisgesundheitsamt festgestellt hat, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen im Land- kreis Biberach wieder unter 500 liegt, treten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen am auf die Bekanntmachung folgenden Tag außer Kraft.

Die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der seit 12. Januar 2022 geltenden Fassung genannten Ein- schränkungen der Alarmstufe II gelten für alle Bürgerinnen und Bürger fort. Die in der Alarmstufe II geltenden Regelungen gibt es zusammengefasst unter: https://www.baden-wuerttemberg.

de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_

Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

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Impressum

Herausgeber:

Gemeindeverwaltung Achstetten Laupheimer Straße 6, 88480 Achstetten www.achstetten.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Bürgermeister Kai Feneberg.

Verantwortlich für weitere Inhalte/übernommene Beiträge:

Der Autor der jeweiligen Institution oder des Vereines.

Verlag:

Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Layout & Satz:

07154 8222-60 | layout@duv-wagner.de Redaktionsschluss: Dienstag, 12 Uhr Gewerbliche Anzeigen & Beilagen:

07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenschluss: Dienstag, 12 Uhr

Katharina Härtel, Tobias Pearman (verantwortlich) Auflage & Erscheinungsweise:

1.200 Exemplare

Wöchentlich am Donnerstag Abonnement:

07154 8222-20 | abo@duvwagner.de | www.duv-wagner.de/abo Bezugsgebühr Jahresabo 22,50 €

Mediadaten:

www.duv-wagner.de/achstetten Fragen zur Zustellung:

07154 8222-30 | reklamation@duv-wagner.de

Es gelten die AGB‘s der aktuell gültigen Preisliste von Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG und werden auf Wunsch zugesandt.

Kirchliche Mitteilungen

Katholische Seelsorgeeinheit

Unteres Rottal Pfarrer Stefan Ziellenbach: Tel. 07392 17014 E-Mail: Stefan.Ziellenbach@drs.de

Pater Mathew: Tel. 07392 9392697 E-Mail: Mathew. Edackancheriyil@drs.de GemRef Fr. Pracht: Tel. 07392 9672480 E-Mail: Pracht_gemref@kirche-rottal.de GemRef Fr. Amann: Tel: 07392 150125 E-Mail: Renate.Amann@drs.de

Pfarrbüro-Öffnungszeiten:

Burgrieden: Tel. 07392 17014

Mo. & Mi. bis Fr. 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr;

Di. 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Renate.Moosmayer@drs.de Michaela.Goetz@drs.de

Achstetten: Tel. 07392 2122, Fax 07392 704915 Mo. bis Do. 09:00 bis 11:00 Uhr

Mo. 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr Tanja.Foerster@drs.de

Kirchenpflege Achstetten: Herr Gerd Rothenbacher Tel. 07392 9390272

Gerd.Rothenbacher@drs.de

Homepage: www.se-unteresrottal.drs.de Gottesdienste

- In den Gottesdiensten muss eine FFP2-Maske oder eine KN 95/N95-Maske getragen werden, für Kinder ab 6 Jah- ren ist eine medizinische Maske ausreichend.

- Mögliche Quarantäne trotz wirksamer Hygieneschutz- konzepte

Aufgrund der aktuellen Regelungen des Landes sowie der Regelungen des Robert-Koch-Instituts zur Kontaktperso- nen-Nachverfolgung bei Infektionen mit dem Coronavirus kann eine Anordnung einer Quarantäne durch die zustän- dige Behörde für Gottesdienstbesucher/-innen trotz wirk- samem Hygieneschutzkonzept für den Gottesdienst nicht ausgeschlossen werden.

Registrierungskärtchen für den Gottesdienst

Am: ____________________ in _________________________

Ich bin damit einverstanden, dass die Kirchengemeinde folgende Daten:

____________________________________________________

(Name, Vorname)

____________________________________________________

(Telefonnummer)

im Rahmen des Gottesdienstes erhebt, für maximal vier Wochen speichert und im Fall der Covid-19-Infektion einer anwesen- den Person an das zuständige Gesundheitsamt zur Eindäm- mung einer weiteren Infektion weitergibt. Nach Ablauf von vier Wochen werden die Daten vernichtet.

___________________________________________________

(Datum) (Unterschrift)

- Bitte bringen Sie zum Gottesdienst/zu einer Beerdigung einen Zettel mit Ihrem Vor- und Nachnamen und Ihrer Telefonnummer mit oder dieses ausgefüllte Kärtchen - So erleichtern Sie unseren Ordnern die Teilnehmererfassung (Daten werden 4 Wochen aufbewahrt)

- Nur kommen, wenn Sie gesund sind!

Auf dem Friedhof gilt:

- Aufgrund der aktuell gültigen Anordnungen gibt es keine Beschränkung der Teilnehmer(innen)zahl.

- Die Teilnehmer werden angehalten, bis zum Erreichen ihres Stehplatzes und wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nach allen Seiten nicht eingehalten werden kann, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

- Teilnehmererfassung, die Daten werden 4 Wochen im Pfarr- büro aufbewahrt (bitte Zettel mit Datum, Vorname, Name und Telefonnummer mitbringen)

Gottesdienstorte AS Achstetten

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BO Bronnen BI Bihlafingen BÜ Bühl BR Burgrieden RO Rot ST Stetten

Samstag, 22. Januar 2022, 3. Sonntag im Jahreskreis, LJ C BÜ 18:00 Uhr Heilige Messe

Sonntag, 23. Januar 2022, 3. Sonntag im Jahreskreis, LJ C ST 09:00 Uhr Heilige Messe

Scheinwerfersonntag

† Sebastian Wiedmann

RO 10:15 Uhr Heilige Messe AS entfällt Rosenkranz

AS 14:00 Uhr Taufe von Lio Rondinella im Familienkreis Samstag, 29. Januar 2022, 4. Sonntag im Jahreskreis, LJ C BR 18:00 Uhr Heilige Messe

Sonntag, 30. Januar 2022, 4. Sonntag im Jahreskreis, LJ C BI 09:00 Uhr Heilige Messe mit Kerzensegnung AS 10:15 Uhr Ökumenischer Gottesdienst

Bitte melden Sie sich hierfür im Pfarrbüro Achstetten bis spätestens 27.01.2022, unter Tel. 2122, zu den Öffnungszeiten an!

ST 13:30 Uhr Taufe von Emma Pollmeier im Familienkreis FFP2-Masken in Gottesdiensten sind Pflicht

Ab sofort müssen in der aktuell gültigen Alarmstufe II des Lan- des Baden -Württemberg in Eucharistiefeiern und anderen Got- tesdiensten, die in geschlossenen Räumen gefeiert werden, von Personen ab 18 Jahren FFP2-Masken oder ein ver gleichbarer Standard getragen werden. Es muss sich in diesen Fällen um eine Atemschutzmaske handeln, die mindestens die Anforde- rungen des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001) oder eines ver- gleichbaren Standards erfüllt und damit mindes tens die gleiche Schutzwirkung aufweist wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95.

Ein fache medizinische Masken („OP-Masken“) sind nicht mehr zugelassen. Für Personen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie gehabt weiterhin die Ver pflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Kirchengemeinderatssitzung St. Stephanus, Stetten Die nächste öffentliche Sitzung des Kirchengemeinderates Stet- ten findet am Dienstag, 01.02.2022, um 19:30 Uhr, im Pfarr- haus in Stetten statt. Die Tagesordnung finden sie am Aushang in der Kirche.

Bitte beachten Sie die 3G-Regelung (bitte enstprechende Nach- weise mitbringen) sowie die FFP2-Maskenpflicht.

Auf folgende Veranstaltung weisen wir hin:

Miteinander - Füreinander beten:

Freitag, (18 - 24 Uhr) bis Samstag (6 - 18 Uhr):

Wir laden ein, zu einer eucharistischen Anbetung am kommen- den Freitag, 21.01.2022 ab 18 Uhr bis Samstag, 18 Uhr, in St.

Alban, Burgrieden. Es ist eine wunderbare Gebetsform, bei der unser Glaube an Gott und unsere konkrete persönliche Lebens- wirklichkeit ineinander gehen. Alles in meinem Leben, alles, was mich berührt und meine Existenz prägt, ja einfach mich selbst kann ich Gott in der Stille hinhalten. Und dazu alle Menschen, die mir am Herzen liegen. Und was sich im Schauen auf Gott

in mir ereignet, kann wiederum in meinem alltäglichen Leben zur Entfaltung kommen und auch anderen zum Segen werden.

In der Stille vor dem ausgesetzten Allerheiligsten erwarte ich die Gegenwart Gottes, sein Wort an mich - seine heilsame Berüh- rung im tiefsten Inneren, Trost und Frieden, seine schöpferische Kraft, die mein Leben neu ausrichtet.

Eucharistische Anbetung (dienstags):

in St. Alban, Burgrieden - jeden Dienstag. Die irdische Mensch- werdung des Sohnes Gottes findet in der eucharistischen Gegenwart ihre Fortsetzung. Als Gabe der Liebe bietet Jesus seine eucharistische Gegenwart jedem an, der Hunger nach Gott hat. In der Hl. Eucharistie bekennen wir nicht nur eine sym- bolische, sondern die wirkliche Gegenwart Gottes. Anbetung ist Dasein vor Gott. Dasein mit allem, was mein Herz bewegt, ungeschminkt, so wie ich da bin. Ich darf die Hingabe Jesu Christi im eucharistischen Brot mit meinem ganzen Mensch- sein beantworten; Gottes Liebesgeschichte mit mir mit mei- nem Lobpreis erwidern; meine Hoffnung, meine Sorge, meine Freude, meine Last zum Ausdruck bringen. Zur Eucharisti- schen Anbetung ist jeder herzlich eingeladen (Hl. Messe um 7:50 Uhr) eine Zeit vor dem ausgesetzten Allerheiligsten zu ver- bringen (8:30 - 20:00 Uhr).

Bücher aus der Haushaltsauflösung von Pfr. Moosmayer abzugeben

Interessante Bücher aus dem Bereich Religion und Glaube.

Großformatige Bildbände über Kirchen, Klöster und Schlösser aus der Region und aller Welt.

Auch der Humor kommt dabei nicht zu kurz.

An folgenden Tagen können die Bücher im Pfarrhaus in Rot besichtigt und gegen eine Spende für unsere Kirchenrenovie- rung mitgenommen werden:

Donnerstag, 27.01.2022 09.00 - 11.00 Uhr Freitag, 28.01.2022 15.00 - 17.00 Uhr Samstag, 29.01.2022 14.00 - 16.00 Uhr Stöbern lohnt sich!

Telefonseelsorge Tel: 0800 / 111 0111 od. 111 0222

Hospizdienst Laupheim Rufbereitschaft: 01719176936

Außensprechstunden der Sozial- und Lebensberatung des Caritas-Zentrums Biberach

Ort: Caritas Zentrum Laupheim, Kirchberg 18 Corona bedingt war in der letzten Zeit nur telefonische Bera- tung möglich. Es hat sich gezeigt, dass viele Anliegen und The- men auch gut telefonisch geklärt werden können. Deshalb bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme unter Tel.

07351 8095-120 oder 8095-121 für ein Erstgespräch.

Persönliche Beratungsgespräche im Büro Laupheim sind mög- lich, wenn Sie keine Symptome für COVID-19 haben und kei- nen Kontakt mit Erkrankten besteht. Ein Mund-Nasen-Schutz ist beim Betreten des Hauses zu verwenden.

(7)

Evangelische Kirchengemeinde

Oberholzheim Pfarrer Andreas Kernen Pfarrerin Doris Seitz-Kernen Tel.: 07392 / 23 64

E-Mail: Pfarramt.Oberholzheim@elkw.de Turmstr. 7 | 88480 Achstetten-Oberholzheim Pfarramtssekretärin K. Pelzl: Mi und Fr 9 - 12 Uhr Tel.: 07392 / 23 64

Kirchenpflegerin M. Schmid: 07392/150008 Homepage: www.evkirche-oberholzheim.de

Facebook: https://www.facebook.com/Kirche.Oberholzheim Es werden kommen von Osten und von Westen von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes.

(Lukas 13, 29) Donnerstag, 20.01.2022

19:30 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderates Zoom-Meeting

Sonntag, 23.01.2022

09:30 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Seitz-Kernen) Kirche Oberholzheim

Montag, 24.01.2022

17:30 Uhr - 19:15 Uhr Bubenjungschar (Wielandhalle) 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Mädchenjungschar (Gemeindehaus) Mittwoch, 26.01.2022

14:30 Uhr Konfirmandenunterricht Gemeindehaus Oberholzheim 16:30 Uhr Konfirmandenunterricht

Kath. Gemeindezentrum Staig Sonntag, 30.01.2022 (Bibelsonntag) 10:15 Uhr Ökumen. Gottesdienst

(Pfarrerin Seitz-Kernen/Pfarrer Ziellenbach) Kirche St. Oswald Achstetten

10:45 Uhr Ökumen. Gottesdienst

(Pfarrer Kernen/Patoralreferent Lepré) Kirchl. Gemeindezentrum Staig Kein Gottesdienst in der Kirche Oberholzheim Information Gottesdienste/Veranstaltungen

Die 2G-Regel (geimpft oder genesen) ist Voraussetzung für die Teilnahme an Gottesdiensten oder Veranstaltungen. Die FFP-2-Maske für Gottesdienst-Teilnehmende über 18 Jahren ist zwingend.

Bringen Sie bitte unbedingt einen Zettel mit ihren Daten (nur Name und Telefonnummer) mit. Das hilft uns allen. Vielen Dank!

Also:

• Zettel mit Namen und Telefonnummer

Mundschutz-Abstand-Desinfektion Sitzung des Kirchengemeinderates

Folgende Themen stehen zur Sitzung am Donnerstag, 22.01.2022 um 19:30 Uhr auf der Tagesordnung:

• Gottesdienste

• Vermietung Gemeindehaus

• Umsetzung Datenschutz

• Glockensteuerung

• Kirchenpflegeangelegenheiten

• Verschiedenes/Sonstiges Vorschau:

Ökumenische Gottesdienste am Bibelsonntag Herzliche Einladung zu den beiden Gottesdiensten am Sonntag, 30. Januar um

10:15 Uhr in der St. Oswald Kirche Achstetten 10.45 Uhr im Kirchl. Gemeindezentrum in Staig In Oberholzheim KEIN Gottesdienst.

Kirche ist geöffnet

Unsere Kirche in Oberholzheim ist offen von 8.00 - 18.00 Uhr - ein Raum für Stille und Gebet, Anschauen der Krippe, Anzün- den einer Kerze ...

Online-Vortrag über Chancen und Probleme der Pandemie Was wir mitnehmen aus der Zeit der Pandemie“ - unter die- sem Thema steht eine Online-Veranstaltung mit der Theologin Cornelia Coenen-Marx, zu der das Evangelische Bildungswerk Oberschwaben (EBO) in der Reihe „Lesung und Gespräch“ am Dienstag, 25. Januar 2022, 19.30 Uhr, einlädt. Von der Refe- rentin und ehemaligen EKD-Oberkirchenrätin ist aktuell das Buch „Die Neuentdeckung der Gemeinschaft“ erschienen, das auf die Erfahrungen der Pandemie Bezug nimmt. Diese hat nach Meinung der Autorin nicht nur gesellschaftliche Brüche provo- ziert, sondern auch eine zunehmende Vereinsamung und Sehn- sucht nach Gemeinschaft offengelegt. Kirche und Diakonie sind nach Meinung Coenen-Marx deshalb gefordert, ihre Positionen und Aktivitäten in der Zivilgesellschaft neu zu definieren. Der Zugang zu der Veranstaltung wird über die EBO-Homepage www.ebo-rv.de freigeschaltet. Das EBO bittet um eine Anmel- dung über die Website oder per Email info@ebo-oab.de. Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Diese ist auch über das Website-Spendenportal möglich.

Gemeinde- und Spendenkonto IBAN: DE67654913200009060006 BIC: GENODES1VBL

Für die kleinen Mitbürger

Eltern-Kind-Gruppe Achstetten

„Spielkiste“

Wir treffen uns, um mit unseren Kindern zu singen, spielen, tan- zen, basteln und zu frühstücken. Neue Kinder, ob mit Mama oder Papa, sind gerne jederzeit willkommen.

Gruppe 1: jeden Montag von 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr Ansprechpartnerin: Andrea Schenk, Tel. 07392 9396933 Gruppe 2: jeden Dienstag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr, Ansprechpartnerin: Nadine Wieder, Tel. 07392 9393903

Eltern-Kind-Gruppe Bronnen

„Dreikäsehoch“

Wir treffen uns immer donnerstags um 9:30 Uhr im neuen Jugendraum.

Ansprechpartnerin: Julia Göttel, Tel. 07392 911473

Bei Interesse bitte unter krabbelgruppe-bronnen@gmx.de oder einfach telefonisch melden.

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20. Januar 2022 • Nr. 3

Eltern-Kind-Gruppe Stetten

„Schneckenpost“

Wir treffen uns immer donnerstags um 9.00 Uhr an der Halle.

Wir freuen uns über viele neue Gesichter zum Singen, Spielen, Springen ob draußen oder drinnen.

Ansprechpartner:

Ramona Hochdorfer, Tel. 0162/5177242

Wielandzwerge Oberholzheim

Wir treffen uns immer mittwochs um 09:30 Uhr im Gemeindehaus.

Neue Kinder sind herzlich willkommen.

Kontakt:

Aniko Jauss 07392/9289412 Christine Schmidt 07392/9289928

Schulnachrichten

Grundschule Achstetten

Schulanmeldung

Liebe Eltern unserer Schulanfänger,

bis zum 1. März 2022 müssen die Anmeldungen der neuen Schulanfänger für das Schuljahr 2022/23 abgeschlossen sein.

Die Schulanmeldung findet aufgrund des Pandemiegeschehens schriftlich statt. Sie erhalten in KW 5 die Schulanmeldeunterlagen für Ihr Kind, die bis zum 14.02.22 in der Schule abzugeben sind.

Schulpflichtig sind nach der aktuellen Stichtagsverlegung alle Kin- der, die bis zum 30. Juni 22 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Sollten Sie für Ihr Kind eine Rückstellung vom Schulbesuch oder eine vorzeitige Einschulung in Erwägung ziehen, ist hierzu bis zum 31.01.22 ein schriftlicher Antrag erforderlich, dies kann über das Sekretariat der Schule (Tel: 07392-944990-0, E-Mail:

sekretariat@gs-achstetten.de) angefordert werden.

Freundliche Grüße Claudia Siegel, Rektorin

Vereinsmitteilungen

TSG Achstetten 1862 e.V.

Abteilung Turnen

Einladung zur Abteilungsversammlung Turnen TSG Achs- tetten

Am Montag, den 31.Januar 2022, um 19:00 Uhr findet unsere diesjährige Abteilungsversammlung online statt. Dazu möch- ten wir alle Übungsleiter, Mitglieder und Turninteressierte recht herzlich einladen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht aus den Turnabteilungen (bitte aus jedem Kurs einen kurzen Bericht wie es läuft, Anmerkungen, Verbesserungs- vorschläge etc.)

3. Bericht Abteilungsleitung - JHV und 160 Jahre TSG

- Umfrage zur Weiterentwicklung der TSG Achstetten 4. Wahlen

5. Sonstiges

Zugangsdaten werden per E-Mail verschickt. Bei Interesse bitte eine Anmeldung an abteilung-turnen@tsg-achstetten.de Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme bei dieser Ver- sammlung.

Mit sportlichen Grüßen Eure Abteilungsleitung Maike Diener

Was sonst noch interessiert

Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V.

Für neu bestellte rechtliche Betreuerinnen und Betreuer gibt es am Dienstag, 08. Februar, um 19 Uhr eine digitale Einfüh- rungsveranstaltung vom Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V.. Es werden folgende Themen besprochen: Einführung in das Amt des Betreuers, Übersicht über die gesetzlichen Grund- lagen, Aufgaben des Betreuers, Inhaltsbeschreibungen der Aufgabenkreise, Zuständigkeit der Betreuungsgerichte. Auch Personen, die sich überlegen, ein Betreueramt zu überneh- men, sind herzlich willkommen. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein PC oder ein mobiles Endgerät wie Laptop, Tablet oder Smartphone mit Lautsprecher, sowie eine stabile Internetverbindung. Sie können sich bis Donnerstag, 03. Februar 2022 anmelden, entweder per Telefon 07351- 17869 oder E-Mail an info@betreuungsverein-bc.de. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mailadresse mit. Sie bekommen dann rechtzeitig den Zugangslink zur Online-Fortbildungsver- anstaltung zugesandt.

Sana Kliniken

Landkreis Biberach

Gesprächskreis für Frauen mit und nach Krebs Laupheim Telefonisches Gesprächsangebot für Betroffene

Das Leitmotiv des Gesprächskreises für Frauen mit und nach Krebs Laupheim ist Hilfe zur Selbsthilfe. Als Ansprechpartner für alle Frauen, die von einer Krebserkrankung betroffen sind oder waren, informiert und begleitet die offene Gruppe den eigenen Weg im Umgang mit der Krankheit. Da die Gruppentreffen auf- grund der aktuellen Situation bis auf weiteres nicht stattfinden können, bietet Magret Schad, die Leiterin der Selbsthilfegruppe, den Frauen bei Bedarf ab sofort telefonische Unterstützung an.

Betroffene können sich bei Fragen und Problemen unter der Num- mer 07392 10665 oder per E-Mail unter margret-schad@gmx.de unter der Angabe einer Telefonnummer melden. E-Mails kön- nen nicht beantwortet werden, Interessierte werden aber unter der angegebenen Nummer zurückgerufen.

MIETGESUCHE

Pens. Ehepaar sucht 3,5 Z.Wohng. bis 700 warm (gern in 2 Fam.Haus) Hilfe im/ums Haus mögl. Tel: 07392-7002843 Keine Makler !

Referenzen

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