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Referendariat in Thüringen (2020)

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Academic year: 2022

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Referendariat in Thüringen

(2020)

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Vorwort

Liebe Kolleg*innen und Kollegen,

zunächst einmal: Herzlich Willkommen im Referendariat!

Nach einem erfolgreichen Ersten Examen habt ihr euch für das Referendariat in Thüringen entschieden, das euch auf das Zweite Examen vorbereiten soll.

Auf diesem Weg zum Volljuristen warten eine Menge neuer Ansprüche, Herausforderungen, aber auch Möglichkeiten auf euch.

Damit ihr euch in dieser Situation etwas besser zurechtfindet, möchten wir euch diese Broschüre an die Hand geben. Sie beinhaltet einen groben Überblick darüber, was euch organisatorisch erwartet, wie die verschiedenen Stationen ablaufen und ein paar Tipps rund um das Referendariat im Allgemeinen.

Als kleine praktische Unterstützung und Inspiration findet ihr daneben Erfahrungsberichte aus verschiedenen Ausbildungsstellen in den einzelnen Stationen.

Auch für den Berufseinstieg nach dem Referendariat sind einige Berichte aus erster Hand, Informationen zu möglichen Berufsbildern und den Abläufen, mit denen ihr im Bewerbungsverfahren und den ersten Berufsjahren rechnen könnt, enthalten.

Wir freuen uns außerdem sehr, euch als besonderes Schmankerl in dieser Broschüre eine Auswahl an Mustern für die Klausurbearbeitung zur Verfügung stellen zu können.

Diese sollen euch zum einen Überblick über die möglichen Aufgaben und Klausuranforderungen in den einzelnen Rechtsgebieten liefern und zum anderen eine Hilfestellung gerade in der Anfangszeit einer Station und bei der

Bearbeitung von Klausuren im Klausurenkurs sein.

Wir hoffen sehr, dass diese Materialien euch bei der Bewältigung des Referendariats helfen.

In diesem Sinne noch ein Appell zum Abschluss: Es liegt in eurer Hand, was ihr aus den zwei Jahren Referendariat macht.

Vieles ist neu, häufig fühlt man sich überfordert. Erfahrungen weiterzugeben, sich über Schwierigkeiten auszutauschen und gemeinsam die Rahmenbedingungen zu gestalten kann für euch selbst ebenso wie für eure aktuellen und künftigen Kollegen extrem wertvoll sein.

Genau hierfür ist der Referendarverein da: als Interessensvertretung nach außen, aber auch als Möglichkeit der standort- und durchgangübergreifenden Organisation und Zusammenarbeit, z.B.

über verschiedene Social-Media- und Kommunikationskanäle, von WhatsApp über Facebook bis hin zu Instagram.

Daher: Engagiert und vernetzt euch!

Euch allen ganz viel Freude und Erfolg!

Eure

Tabea Brenner Bettina Märtin Laya Alizad Hanna Weyrich

Maximilian Koop (Vorstand 2020)

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Inhaltsverzeichnis & Impressum

REFERENDARIAT IN THÜRINGEN (2020) ... 1

VORWORT... 1

INHALTSVERZEICHNIS & IMPRESSUM ... 2

REFERENDARIAT – DER ABLAUF ... 3

DAS REFERENDARIAT VON A – Z ... 5

STEUERTIPPS FÜR REFERENDARE ... 8

NEBENTÄTIGKEIT WÄHREND DES REFERENDARIATS ... 11

DJB LANDESVERBAND THÜRINGEN ... 12

ERFAHRUNGSBERICHTE ... 13

DIE DEUTSCHE UNIVERSITÄT FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN IN SPEYER ... 13

DIE VERWALTUNGSSTATION IM INNENMINISTERIUM . 15 DIE VERWALTUNGSSTATION IN DER THÜRINGER STAATSKANZLEI:REFERAT FÜR EU-ANGELEGENHEITEN ... 17

STRAFRICHTER*IN ODER STAATSANWALT*... 18

DIE ANWALTSSTATION BEI DER KANZLEI BIETMANN RECHTSANWÄLTE –PARTNER MBH ... 19

WAHLSTATION IM EUROPARAT ... 20

DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG IM ZWEITEN STAATSEXAMEN ... 22

BEURFSEINSTIEG ... 23

BERUFSZIEL NOTAR/IN... 23

RICHTER WERDEN ... 26

JOBBILD LANDESVERWALTUNGSAMT ... 29

MUSTER FÜR DIE ZIVILSTATION ... 30

ZIVILRECHTLICHES URTEIL ... 30

URTEIL ... 30

BESCHLUSS ... 33

ANWALTSKLAUSUR ... 35

MUSTER FÜR DIE VERWALTUNGSSTATION ... 39

VERWALTUNGSGERICHTLICHES URTEIL ... 39

BESCHLUSS NACH §123ABS.1VWGO ... 43

BESCHLUSS NACH §80ABS.5VWGO ... 46

ERSTBESCHEID ... 48

WIDERSPRUCHBESCHEID ... 51

MUSTER FÜR DIE STRAFSTATION ... 55

ANKLAGESCHRIFT ... 55

STRAFBEFEHL ... 64

EINSTELLUNGSVERFÜGUNG GEM.§170ABS.2STPO ... 67

STRAFURTEIL ERSTER INSTANZ ... 69

REVISIONSBEGRÜNDUNG ... 72

Herausgeber:

Der Vorstand des Thüringer Rechtsreferendarvereins e.V.

c/o Landgericht Erfurt Gerichtsfach 24 Domplatz 37 99084 Erfurt

vertreten durch den Vorstand (2020):

Tabea Brenner, Bettina Märtin, Laya Alizad, Maximilian Koop, Hanna Weyrich

Kontakt:

info@thuerref.de www.thuerref.de facebook.com/thuerref

www.instagram.com/thueringer_rechtsreferendariat/

Bankverbindung

IBAN DE02 1203 0000 1002 3405 76 BIC BYLADEM1001

Deutsche Kreditbank AG

Gläubiger-ID: DE24ZZZ00001353948 Auflage: 120

Verantwortlicher Redakteur (V.i.S.d.P.), Satz und Layout:

Hanna Weyrich, Rosenstraße 8, 07749 Jena

Maximilian Koop, Heinrich-Heine-Str. 5, 07646 Stadtroda Druck:

City Druck GmbH Erfurt Gustav-Tauschek-Straße 1 99099 Erfurt

Alle Inhalte wurden sorgfältig zusammengestellt. Gleichwohl wird keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Erfahrungsberichte enthalten die Meinung der Verfasser und werden durch die Redaktion weder inhaltlich bearbeitet noch aktualisiert. Veröffentlichungen sind ausdrücklich erwünscht! Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Beiträge redaktionell im Sinne der Lesbarkeit und des Personenrechts anzupassen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen in unserer Broschüre und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen.

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Referendariat – Der Ablauf

Zivilstation

 Dauer: 5 Monate (November bis März bzw. Mai bis September)

 Einführungs-AG: 2 Wochen

 Regel-AG: 1 mal wöchentlich

 Einzelausbildung beim Amtsgericht oder Landgericht

Die Zivilstation ist nach Auffassung der meisten Betroffenen die Schwierigste.

Das liegt im Wesentlichen an zwei Dingen: Zum einen hat sie das komplizierteste Prozessrecht zum Gegenstand, welches im Studium oft vernachlässigt wurde. Zum anderen wird die Station aufgrund Ihrer zeitlichen Examensferne oftmals unterschätzt,

obwohl mindestens drei

Examensklausuren, ein Prüfungsgespräch und oftmals auch der Aktenvortrag aus dem Zivilrecht kommen. Während der ersten zwei Wochen findet täglich die Einführungs-AG statt. Danach geht es mit der einmal wöchentlich stattfindenden Regel-AG sowie der Einzelausbildung am Gericht weiter. Wie oft Ihr bei Eurem Einzelausbilder erscheinen müsst, ist von der entsprechenden Person abhängig.

Üblicherweise müsst Ihr an den Verhandlungstagen und zur Vorbereitung der zu verhandelnden Akten anwesend sein. Darüber hinaus bekommt Ihr Akten mit nach Hause, welche Ihr bearbeiten müsst. Während der Zivilrechtsstation werden mindestens 2 Klausuren geschrieben und wenigstens 1 Aktenvortrag gehalten. Zusammen mit der Bewertung der Mitarbeit in der AG und den Noten aus der Einzelausbildung bilden Ihre Bewertungen das Stationszeugnis.

Verwaltungsstation

 Dauer: 4 Monate (April bis Juli bzw.

Oktober bis Januar)

 Einführungs-AG: 2 Wochen

 Regel-AG: 1 mal wöchentlich

 Einzelausbildung wird vom LVwA zugewiesen

Die Ausbildungsstelle in der Verwaltungsstation wird Euch vom Landesverwaltungsamt zugewiesen, ihr

habt jedoch die Möglichkeit Wünsche zu äußern. Daneben besteht die Möglichkeit, sich für drei Monate an die Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer abordnen zu lassen. Die Speyerteilnehmer werden im verbleibenden Ausbildungsabschnitt zwischen Einführungs-AG und

Speyersemester von der

Ausbildungsleitung im LVwA mit der Erstellung von Entwürfen zu Verwaltungsentscheidungen u.a.

Aufgaben betraut.

In der Verwaltungsstation werden mindestens 2 Klausuren angeboten und ebenso mindestens 1 Aktenvortrag als Prüfungsleistung verlangt. In Speyer werden in der Regel zwei

„Thüringer“ Klausuren geschrieben sowie mindestens eine Seminararbeit angefertigt, ein Projekt in einer AG erarbeitet und verschiedenste Vorträge gehalten. Aktenvorträge sind zwar nicht üblich, können aber in einer speziellen Vorlesung gezielt geübt werden.

Strafrechtsstation

 Dauer: 3 Monate (August bis Oktober bzw. Februar bis April)

 Einführungs-AG: 1 Woche

 Regel-AG: 1 mal wöchentlich

 Einzelausbildung bei der

Staatsanwaltschaft oder einem Strafrichter am Amtsgericht

 2 AG-Klausuren und 1 Aktenvortrag üblicherweise

Diese Station kann beim Amts- oder Landgericht oder bei der Staatsanwaltschaft abgeleistet werden.

Für denjenigen, der lieber mehr Zeit darauf verwenden möchte, den Stoff der AG nachzuholen, ist die Ableistung der Station bei der Staatsanwaltschaft nur bedingt zu empfehlen, da die Vor- und Nachbereitung des selbstständig wahrzunehmenden Sitzungsdienstes vergleichsweise viel Zeit in Anspruch

nimmt. Im Rahmen der

Arbeitsgemeinschaft findet in manchen AGs ein Besuch in einer JVA statt.

Während dieser drei Monate besteht für Euch darüber hinaus teilweise (je nach

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Ausbildungsort) die Möglichkeit, freiwillig(!) an einer Streifenfahrt bei der Polizei, an einer Obduktion und an einem Trinktest teilzunehmen. Beim Trinktest werdet Ihr über die Wirkung von Alkohol und Drogen informiert. Dabei dürft Ihr dann ausprobieren, wie Ihr Euch bei einer bestimmten Promillezahl Alkohol fühlt, denn vor Gericht wird Euch eine Menge von Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkohol begegnen.

Anwaltsstation

 Dauer: 9 Monate (November bis Juli bzw. Mai bis Januar)

 Einführungs-AG: 1 Woche

 Regel-AG: 1 mal wöchentlich in den ersten 5 Monaten

 Einzelausbildungsstelle muss selbst gesucht werden

Auch für die Anwaltsstation solltet Ihr Euch selbst um einen Einzelausbilder kümmern, da es sonst zu einer ungewollten Zuweisung kommt. Die Anwaltsstation ist für einige Referendare die sog. „Tauchstation“, da sie kurz vor dem schriftlichen Examen absolviert wird.

Trotzdem sollte die Ausbildung bei einem Anwalt nicht zu sehr vernachlässigt werden, da immer mehr Klausuren aus der Sicht eines Anwalts bearbeitet werden müssen. Des Weiteren liegt das spätere Berufsfeld für die meisten Juristen in der Anwaltschaft. In der AG behandelt Ihr u.a. das aus der Zivilstation ausgegliederte

Zwangsvollstreckungsrecht.

Wahlstation

 Dauer: 3 Monate (August bis Oktober bzw. Februar bis April)

 keine Pflichtarbeitsgemeinschaften

 freiwillige AG zur Vorbereitung auf die mdl. Prüfung

 Einzelausbildungsstelle muss selbst gesucht werden

Die Wahlstation dient üblicherweise dem Berufseinstieg. Der Schwerpunktbereich sollte so gewählt werden, dass er dem eigenen Interesse entspricht, er muss jedoch nicht mit der Wahlstation übereinstimmen. Wer in Speyer war, muss die Wahlstation im Bereich Verwaltung absolvieren

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Das Referendariat von A – Z

Aktenvortrag

Wichtiger Bestandteil der mündlichen Prüfung ist das Halten eines sog.

Aktenvortrages. Der Aktenauszug im Aktenvortrag umfasst 10–17 Seiten. Diese müssen in 90 Minuten inhaltlich erfasst und in freier Rede einer vollständigen und nachvollziehbaren Lösung zugeführt werden. Die Vortragsdauer darf 10 Minuten nicht überschreiten. Für die Darlegung überflüssiger und in der Rechtsprechung längst abgeklärter Meinungsstreite bleibt daher keine Zeit. Wichtig ist der Tenor (bzw. allgemein die Entscheidungsformel).

Beachten: Im 2. Examen prüfen fast ausschließlich Praktiker!

Arbeitsgemeinschaft

Am Beginn jeder Station steht eine 1-2- wöchige Einführungs-AG. Die sog. Regel- AG findet dann einmal wöchentlich statt.

Die Qualität hängt stark vom AG-Leiter sowie dem eigenen Lernstil ab. Jedenfalls darf man nicht erwarten, man bekäme in der AG den gesamten examensrelevanten Stoff vermittelt. Es bleibt wie im Studium dabei, dass die juristische Bildung eigenverantwortlich erworben wird.

Auslandsaufenthalt

Im Rahmen der Wahlstation ist dies möglich, wenn die Ausbildungsstelle in Thüringen zugelassen ist.

Allgemein zugelassen sind Anwälte.

Darüber hinaus ist die Darlegung eines besonderen Grundes erforderlich. Wichtig ist ein aktueller Nachweis der Kenntnisse der Landessprache. Bei der Suche nach einer passenden Ausbildungsstelle helfen die jeweiligen Juristenvereinigungen.

Frühzeitig bewerben!

Einzelausbildung

Die Anforderungen der Einzelausbilder sind leider sehr unterschiedlich. Einige verlangen ständige Präsenz, andere nur gelegentliches Vorbeischauen. Man sollte von Anfang an darauf achten, dass die Einzelausbildung nicht mehr als zwei Tage

pro Woche in Anspruch nimmt. Nur so bleibt genügend Zeit für Vor- und Nachbereitung der Arbeitsgemeinschaft und die von Anfang an notwendige Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen. Mit dem Einzelausbilder sollte vorab abgesprochen werden, was dieser verlangt. Dabei sollte man deutlich machen, dass auch die Vor- und Nachbereitungszeit hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaften sowie die Teilnahme am Klausurenkurs nicht zu kurz kommen dürfen. Da sich viele Einzelausbilder dies nicht vergegenwärtigen, hilft unter Umständen ein Hinweis auf die JAPO, in der klare Obergrenzen hinsichtlich der einzelnen Leistungen festgelegt sind. In jedem Fall sollte man das eigene Interesse an der Ausbildung hervorheben.

ELAN-REF

Das elektronische Lernprogramm ist der

neue Bestandteil der

Referendarsausbildung in Thüringen für die Zivi-, Straf- und Verwaltungsstation und e- Jusitce. Dabei führt eine Stimme durch die einzelnen Inhalte, unterstützt durch Texte und Übersichten. Kombiniert wird das Programm durch Übungen mit Lernerfolgskontrollen. Der Lernfortschritt wird anhand von angezeigt. Mit dem Erreichen eines Fortschritts von 70 Prozent erhält der Referendar bzw. die Referendarin ein Zertifikat, welches nach dem selbstständigen Ausdrucken zur Personalakte gereicht werden sollte.

Hilfsmittel im Examen

Im 2. Examen sind die üblichen Gesetzestexte (nicht: NOMOS) sowie die gängigen Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, beide Kopp) erlaubt. Es ist nicht notwendig, bereits zu Beginn des Referendariats Kommentare neuester Auflage zu beschaffen. Für die AGs genügen in jedem Fall Vorauflagen. In der Zeit bis zum 2.

Examen kommen in aller Regel neue Auflagen heraus, die dann zum Examen einen weiteren (kostenintensiven) Neukauf erforderlich machen würden. Aufgrund des Kommentierungsverbots wird es bei vielen erforderlich sein, sich neue Gesetze

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zuzulegen. zum Teil kann man Referendaren aus früheren Durchgängen günstig deren Kommentare abkaufen.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass in der Ladung zum schriftlichen Teil des Zweiten Staatsexamens bestimmt wird, welchen Stand die Ergänzungslieferungen haben müssen. Es empfiehlt sich, nicht erst wenige Wochen vor dem Examen ein neues Gesetz zu kaufen, sondern bereits einige Monate vorher. So kann man gewährleisten, dass man notfalls die in der Ladung angegebene Nachlieferung kaufen kann, falls eine solche noch erscheinen sollte, und sich dann auf dem entsprechenden Stand der zulässigen Hilfsmittel befindet. Es kam in den vergangenen Terminen vor, dass sich einige Kandidaten erst kurz vor dem schriftlichen Termin neue Gesetze gekauft haben und diese bereits eine neuere Ergänzungslieferung beinhalteten, die nicht dem in der Ladung bestimmten Stand entsprechen.

Beachten: Die Hilfsmittelverordnung des Justizministeriums.

Klausurenkurs

Es besteht nach der JAPO die Verpflichtung vom 5. bis zum 16. Ausbildungsmonat 60 % der angebotenen Klausuren mitzuschreiben. Keine Angst! Die 60 % sind auf jeden Fall zu schaffen. Das JPA geht davon aus, dass pro Kalenderjahr ca. 36 Klausuren angeboten werden. Mit der Teilnahme an 22 Klausuren sind die 60 % erreicht.

Da man bereits ab dem fünften Ausbildungsmonat am Klausurenkurs teilnehmen und bis spätestens zum siebzehnten Ausbildungsmonat noch fehlende Klausuren schreiben kann, dürfte diese Dienstpflicht auf jeden Fall erfüllt werden können. Das JPA hat dabei auch Zeiten der Urlaubsabwesenheit und Krankheit berücksichtigt. Das Quorum kann auch dann erreicht werden, wenn erst zu Beginn der jeweiligen Station (i.d.R. nach der Einführungs-AG) die der Station entsprechenden Klausur mitgeschrieben wird. Der Nachweis über die Teilnahme an diesen Klausuren muss bis zur 2. Woche des 18. Ausbildungsmonats dem JPA

vorliegen, ansonsten ist ein Hinderungsgrund für das 2. Staatsexamen gegeben und das Ziel des Referendariats kann nicht mehr erreicht werden. Das Mitschreiben der Klausuren ist aber auch des Stoffes wegen sowie zum Trainieren der Zeiteinteilung sinnvoll. Die Zeit ist im Zweiten Examen noch knapper als im Ersten, da in aller Regel neben einem Gutachten noch eine Entscheidung oder ein Schriftsatz verlangt wird.

Hier einige Tipps:

Der Übung halber empfiehlt es sich, auch zu Anfang schon alle Klausuren mitzuschreiben. Für die Verwaltungs- oder Strafklausuren, die man bereits in der Zivilstation testen möchte, kann man auf Musterbücher und die in dieser am Ende zu findenen Muster aus Thüringen zurückgreifen. Maßstab des Kurses ist der ernsthafte Lösungsversuch, und mehr Klausuren bedeuten mehr notwendiges Training.

Das Zeitlimit ist stets einzuhalten (Gewöhnung), man sollte sich nicht mit Kollegen absprechen oder gar abschreiben (Selbsttäuschung)!

Referendarfahrt

Da die Zivilstation sehr lang ist, haben schon viele Referendare vor Euch die Möglichkeit genutzt, eine Referendarfahrt zu machen. Dafür gibt es unter Umständen sogar etwas Sonderurlaub, wenn die Fahrt von einem juristischen Fachprogramm begleitet wird. Es sind mehrere Anbieter speziell für Referendarfahrten mit fachlichem Begleitprogramm auf dem Markt. Das Erlebnis ist wärmstens zu empfehlen, vor allem deshalb, weil Ihr Euch auch untereinander besser kennen lernen könnt.

Hinweis der Redaktion: Wegen der kurzen Stationsdauer sollte die Referendarfahrt nicht während der Verwaltungs- oder Strafstation gemacht werden!

Repetitorium

Wird auch für das 2. Examen angeboten.

Bei der unterschiedlichen Qualität der AGs ist der Besuch sicherlich nicht abträglich, teilweise werden Themen vermittelt, auf die man in den AGs vergeblich wartet. Das

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Examen ist aber bei entsprechender Vorbereitung auch ohne zu bewältigen.

Speyer

Neben der herkömmlichen Referen-

darausbildung in den

Arbeitsgemeinschaften und bei den Einzelausbildern steht Euch auch die Möglichkeit offen, die Verwaltungsstation an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer zu absolvieren. Die Ausbildungszeit in Speyer beträgt drei Monate. Während dieser Zeit besteht Urlaubssperre, wobei das Sommersemester vom 1. Mai bis 31. Juli und das Wintersemester vom 1. November bis 31. Januar dauert. Da die Verwaltungsstation jeweils von April bis Juli bzw. von Oktober bis Januar geht findet im jeweils ersten Monat der Verwaltungsstation die zweiwöchige Einführungs-AG statt. in den zwei anderen Wochen findet für die Speyerteilnehmer ein besonderes Seminar zur Einführung in das Verwaltungsrecht statt.

Und dann geht's ab nach Speyer. Neben einem positiven Punkt im Rahmen Eurer Bewerbung hat Speyer sicherlich noch die Vorzüge, sich mal wieder in das Studentenleben zu stürzen. Neben den vielen universitären Veranstaltungen wird nebenbei jede Menge von den Studenten organisiert, so dass niemals Langeweile aufkommt. Was die Ausbildung anbelangt, ist es Pflicht, jeweils mindestens ein Seminar und eine Arbeitsgemeinschaft zu belegen, an deren Ende eine Abschlussarbeit steht. Beide Benotungen kommen auf das Zeugnis.

Zudem sind für die Referendare die von den Ländern durchgeführte Landesübungen Pflicht. Dort werden dann auch die landesspezifischen Klausuren geschrieben.

Die Endnote der

Länderarbeitsgemeinschaft findet sich auch mit auf dem Zeugnis.

Darüber hinaus finden auch die Übungen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht statt.

Zeit für die Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen bleibt in Speyer jedoch eher wenig. Bewerben sollte man sich schon frühzeitig, da das Interesse nach Speyer zu gehen sehr groß ist und bei

Überbelegung nach dem Datum des Eingangs und Abschlussnote des 1.

Examens ausgewählt wird. Der Antrag auf Entsendung nach Speyer wird formlos beim Landesverwaltungsamt gestellt, sollte eine kurze Begründung enthalten, warum man an die DUV möchte, und wird in aller Regel positiv beschieden.

Wer sich für die Ausbildung an der DUV in Speyer entscheidet, muss in der Wahlstation die Ausbildung im Bereich Verwaltung absolvieren. Damit ist aber nicht der Wahlfachbereich für die Prüfung festgelegt.

Einen Erfahrungsbericht aus dem Speyer- Semester findet Ihr auf Fehler!

Textmarke nicht definiert..

Stationszeugnis

Am Ende einer jeden Station wird sowohl vom AG-Leiter als auch vom Einzelausbilder ein Stationszeugnis erteilt. Man sollte in jedem Fall das persönliche Gespräch suchen, wenn man mit der eigenen Beurteilung nicht zufrieden ist. Bestimmte Formulierungen können sich auch bei späteren Bewerbungen – gerade im öffentlichen Dienst – negativ auswirken. Als ultima ratio bleibt dann noch der Widerspruch (der Ausbilder kann auch als Prüfer in Frage kommen!). In jedem Fall sollte man immer auf einer sofortigen Bewertung der erbrachten Einzelleistungen bestehen. Nur so kann man letztlich wissen, ob man bei dem Einzelausbilder „richtig liegt”.

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Steuertipps für Referendare

Mit der Steuererklärung, Geld zurückholen!

von Michael Popp

Im Referendariat bekommt ihr nicht nur Geld vom Dienstherrn, sondern bezahlt ohne dass es ins Auge fällt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und soweit relevant auch Kirchensteuer. Diese Abzüge von dem monatlichen Bruttolohn können durch die Einreichung der Steuererklärung für das betreffende Jahr teilweise oder auch komplett wieder zurückgeholt werden.

Dieser Beitrag führt in die Thematik der Einkommensteuererklärung ein und zeigt auf, welche Punkte im Referendariat steuerlich relevant sein können. Für weitere Informationen verweise ich auf die umfassende Fachliteratur und empfehle, sich darüber hinaus mit fachkundigen Personen zu unterhalten, um sich der Thematik zu nähern.

Allgemeines zur

Einkommensteuererklärung

Die Steuererklärung ist einfach ausgedrückt eine Saldierung von Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres, bei dem das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird.

Von diesem zu versteuernden Einkommen wird die Einkommensteuer ermittelt und von dieser abgeleitete Abgaben, wie der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, soweit eine Religionszugehörigkeit gegeben ist.

Im Referendariat bestehen die Einnahmen meist aus dem Bruttolohn vom Dienstherrn. Weitere relevante Einnahmen sind zum Beispiel Gehälter aus weiteren lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverhältnissen, Mieteinnahmen oder Zinseneinnahmen durch Kapitalanlagen, etc. Mithilfe der Geltendmachung von Ausgaben in der Steuererklärung, den umgangssprachlich

auch als „absetzbare

Ausgaben“ bezeichnet werden, werden die Einnahmen reduziert und das zu

versteuernde Einkommen ermittelt.

Wegen der Vielfalt der

Ausgabenkategorien einer

Steuererklärung ist es ratsam, sich über die verschiedenen Zahlungsabflüsse des Jahres einen Überblick zu verschaffen.

Warum eine Steuererklärung eingereicht wird, dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen kann die Abgabe freiwillig erfolgen, u.a. weil eine Steuererstattung erwartet wird (sog. Antragsveranlagung) oder zweitens, die Einreichung der Steuererklärung ist für das betroffene Jahr notwendig (sog. Pflichtveranlagung).

Die Antwort auf die Frage, welche der beiden Varianten zutrifft, ist für jedes betroffene Jahr einzeln zu ermitteln. Mit dieser Frage ist auch der

„Mythos“ widerlegbar, dass die Steuererklärung immer eingereicht werden muss, wenn sie einmalig abgegeben wurde. Die gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung (AO) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) beantworten diese Frage grundsätzlich mit: „JA, aber“.

Für die Hilfe bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung gibt es viele Möglichkeiten. Zum einen sind die jährlich neuen Steuerprogramme sehr gut dafür geeignet sich in die Thematik einzuarbeiten. Sie helfen vorhandene Positionen zu erfassen und bieten damit Orientierung bei den zu berücksichtigenden Punkten. Auch werden die Ergebnisse der Eingaben unmittelbar sichtbar. Fehler bei der Eingabe werden angezeigt und Hilfen für die Erfassung angeboten. Ergänzend zu der Steuersoftware sind die Hefte von Finanztest zu empfehlen, die monatlich Beiträge zu steuerlichen Themen veröffentlichen. Darüber hinaus gibt Finanztest zum Jahresanfang ein

Sonderheft zur

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Einkommensteuererklärung heraus, z.B.

Spezial Steuern 2020.

Eine weitere Möglichkeit bietet die steuerliche Beratung wie Organisationen und Personen, die bei der Auswertung und der Erstellung einer Steuererklärung helfen dürfen, wie z.B. Steuerberater oder auch Lohnsteuerhilfevereine. Im persönlichen Gespräch wird jeweilige steuerliche Situation eines Jahres herausgearbeitet. Für die Beurteilung, ob sich die Einreichung finanziell lohnt und der Aufwand dafür überschaubar ist, reichen oft wenige Punkte aus. Dazu gehört u.a. die Frage, ob die Ausgaben im

Referendariat die

Werbungskostenpauschale übersteigen, ob Versicherungsbeiträge oder auch Spenden und Mitgliedsbeiträge an Vereine gezahlt worden sind.

Ausgaben im Referendariat mit Relevanz für die Steuererklärung Die folgenden Punkte sind als Checkliste zu lesen, um Euch die möglichen Ausgabenkategorien aufzuzeigen, die im Referendariat häufig vorkommen und steuerlich relevant sind. Je nach eurer persönlichen Situation werden mehr oder weniger Sachverhalte einschlägig sein.

Wichtig ist, dass Ihr diese Ausgaben mit Belegen oder Notizen erfasst, die einen Bezug zum Referendariat haben. Bei der Erstellung der Steuererklärung wird darauf geachtet, dass diese richtig eingeordnet und berücksichtigt werden.

Fahrtkosten. Ein großer Teil der Wege im Referendariat wird mit dem Fahrzeug oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Dazu zählen Fahrten zum Ausbildungsort, zur Arbeitsgemeinschaft,

zum Klausurenkurs, zur

Lerngemeinschaft und auch die Studienreise. Als Information für die Steuererklärung ist hier wichtig, sich die Orte zu vermerken, die aufgesucht worden sind und die Anzahl der Besuche.

Sind Ausgaben für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden, hebt die Fahrkarten auf, denn diese Fahrtkosten sind berücksichtigungsfähig.

Fachliteratur. Um sich auf das zweite Staatsexamen vorzubereiten oder sich im

Studium mit aktuellen Themen zu beschäftigen sind Fachbücher und Zeitschriften unerlässlich. Zur Fachliteratur gehören u.a. auch die Ergänzungslieferungen zum Schönfelder und Sartorius oder andere Loseblattsammlungen, die eine beachtliche Ausgabensumme in einem Jahr erreichen können. Hier heißt es, die Rechnungen und die Zahlungsquittungen beim Kauf im Geschäft sammeln.

Arbeitsmittel. Im Themenblock der Arbeitsmittel sind Ausgaben wie z.B. für das Druckerpapier, Stifte, Aktentaschen oder auch Kopien, Tonerkartuschen und den Computer zusammenzufassen. Die einzelnen Quittungen sind oft relativ niedrig, aber in der Summe am Jahresende oft eine beachtliche Ausgabenposition. Wer weiß schon am Anfang des Jahres, welche notwendige Anschaffung im Dezember, so kurz vor der Prüfung noch zu machen ist.

Ausgaben im privaten Bereich. Neben den Ausgaben im Bereich des Referendariats sind Eure Ausgaben im privaten Bereich teils steuerlich berücksichtigungsfähig.

Zu den wichtigsten Positionen gehören die Ausgaben:

für Versicherungen, wie der Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Unfall-, Kfz- Haftpflichtversicherung und weitere personenbezogene Versicherungen, für Mitgliedsbeiträge an Vereine, Parteien oder gesellschaftliche Institutionen, wie den Thüringer Rechtsreferendarverein e.V. oder Theatergruppen,

für Spenden an gemeinnützige Organisationen, wie UNICEF oder S.O.S.

Kinderdörfer oder auch

für Handwerkerleistungen, die aus der Betriebskostenabrechnung zur Wohnung ablesbar sind.

Verlustfeststellung für vergangene Jahre, sog. Verlustvortrag

Mit Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens endet für viele die erste Berufsausbildung, im Sinne des Steuerrechts. Aber auch für eine nicht geringe Anzahl der Absolventinnen und Absolventen ist mit dem Staatsexamen

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sogar ein weiterer Berufsabschluss erfolgreich abgeschlossen worden. Wenn Ihr zu diesem Personenkreis gehört, so hält das Steuerrecht eine Besonderheit bereit, die sog. Verlustfeststellung mit der Möglichkeit den Verlustrücktrag vorzunehmen als auch den Verlustvortrag zu beanspruchen.

Die Verlustfeststellung bedeutet grundsätzlich, dass die ermittelten Aufwendungen (z.B. Werbungskosten nach § 9 EStG), die erzielten Einnahmen (z.B. aus dem Referendariat oder davor soweit ausgeübt aus anderen Tätigkeiten) übersteigen und ein Verlust bei der Einkunftsart, insbesondere aus § 19 EStG, ermittelt werden kann. Diese Verlustfeststellung ist für jedes Kalenderjahr im Studium oder auch nach dem ersten Staatsexamen während der Promotion und dem Referendariat möglich und wird durch die Erstellung der Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr behördlich festgestellt im sog. Bescheid über die gesonderte Feststellung nach § 10d EStG.

Wurden bisher keine Steuererklärungen abgeben, so können diese rückwirkend für sieben Jahre nachträglich eingereicht und somit der Antrag auf Verlustfeststellung gestellt werden. Für das Jahr 2020 bedeutet dies, dass im Jahr 2020 die Steuererklärungen für die Jahre 2019 bis hin für das Jahr 2013 eingereicht werden können und von der Behörde bearbeitet werden müssen, wenn eine sog. Verlustfeststellung möglich ist.

Werden die auf das erste Jahr der Verlustfeststellung folgenden Jahre mit weiteren Verlusten ebenfalls eingereicht, so werden die einzelnen Beträge Jahr für Jahr aufgerechnet zu einem Verlust.

Dieser Abzugsbetrag zeigt sich in dem Jahr als wirksam, wenn Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit zu berücksichtigten sind.

Die Bezeichnung für das Feststellen des Verlustes und dessen Fortführung in das nächste Jahr ist Verlustvortrag. Der gegenläufige Umgang mit dem im Kalenderjahr feststellbaren Verlust ist auch möglich und nennt sich Verlustrücktrag. Dieser ist sinnvoll, wenn im Jahr vor dem Verlust, das zu

versteuernde Einkommen reduziert werden soll.

Die hier aufgeführte Auswahl an Abzugsmöglichkeiten ist nicht abschließend. Je nach Eurer persönlichen Situation sind weitere Punkte mit aufzunehmen. Wichtig ist, dass Ihr einen Einblick in die Thematik erhalten habt und zu gegebener Zeit Eure Steuererklärung vorbereiten und erstellen könnt. Ein willkommener und möglicher Nebeneffekt der Sammelei an Belegen und Informationen ist, dass durch die erstellte Steuererklärung eine Steuererstattung ausbezahlt wird.

Der Autor ist Beratungsstellenleiter beim Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. in Erfurt und in Jena, michael_popp@lsthv-arbeitnehmer.de

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Nebentätigkeit während des Referendariats

von Josephine Fichtner

Die Gründe, neben dem Referendariat eine Nebentätigkeit aufzunehmen, sind vielgestaltig. Im Vordergrund steht jedoch immer die Pflicht, zeitliche Ressourcen so einzuteilen und zu organisieren, dass weder Arbeitsgemeinschaft, Einzelausbildung noch die Klausuren zu kurz kommen.

Entsprechend bestimmt § 42 Abs. 1 ThürJAPO, dass eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist und solch eine Genehmigung nur zu erteilen ist, wenn die Nebentätigkeit mit dem Ausbildungszweck vereinbar ist.

Wer eine Nebentätigkeit aufnehmen will, muss dies daher beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen, wobei der Dienstweg einzuhalten ist. Konkret heißt das, den Antrag über den Präsidenten des Landgerichts seiner Stammdienststelle einzureichen. Die Adresszeile lautet also:

„An den Präsidenten des OLG über den Präsidenten des LG“.

In den ersten beiden Ausbildungsstationen (Zivil- bzw. Verwaltungsstation) wird eine Nebenbeschäftigung nur in Ausnahmefällen genehmigt. Praktisch bedeutet das, dass nur solche Referendare die Nebentätigkeitserlaubnis erteilt bekommen, die in der Ersten Prüfung ein Ergebnis von (insgesamt) 7,5 Punkten oder mehr erreicht haben.

Im Übrigen ist in allen Fällen für eine Genehmigung erforderlich, dass die Nebentätigkeit eine monatliche Arbeitszeit von 33 Stunden bzw. bei einem Bezug zur juristischen Ausbildung (z.B. wiss. Mitarbeit an der Uni oder in einer Anwaltskanzlei) 43 Stunden nicht übersteigt. Dies ist durch Beifügung des Arbeitsvertrages zum Antrag nachzuweisen.

Bei der Antragsstellung ist weiterhin zu beachten, dass zum einen sowohl der AG- Leiter wie auch der Einzelausbilder schriftlich (z.B. auf dem Antrag) bestätigen, dass sie keine Bedenken gegen die Ausübung der Nebentätigkeit haben, d.h.

aus ihrer Sicht keine Kollision mit dem

Ausbildungszweck zu befürchten ist. Zum anderen empfiehlt sich mit Blick auf § 42 Abs. 1 ThürJAPO, die angestrebte Tätigkeit kurz zu umschreiben und zu versichern, dass die Arbeitszeit in Absprache mit dem Arbeitgeber frei eingeteilt werden kann und dem Referendariat insofern stets Priorität zukommt.

Aus den genannten Voraussetzungen folgt, dass der Antrag auf Genehmigung immer erst nach Aufnahme des Referendariats gestellt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit bereits bei Beginn des Referendariats ausgeübt wird – der Antrag muss hier dann in den ersten Wochen des Vorbereitungsdienstes (nachträglich) gestellt werden.

Die Genehmigung wird für die Dauer der Pflichtstationen und der Wahlstation erteilt,

ein eventueller

Ergänzungsvorbereitungsdienst ist nicht umfasst. Allerdings ist binnen sechs Wochen nach Beginn einer neuen Station eine erneute Zustimmungserklärung des jeweiligen neuen Einzelausbilders und des AG-Leiters vorzulegen, immer mit Bezugnahme auf den erteilten Genehmigungsbescheid. Auch hier gilt natürlich: Vorlage auf dem Dienstweg.

Mit Erhalt der Genehmigung ist zugleich die Pflicht verbunden, die für die Nebentätigkeit tatsächlich zur Auszahlung gekommenen Beträge dem Präsidenten des Oberlandesgerichts über den Dienstweg nachzuweisen. Gem. § 7 Abs. 2 ThürJAG i.V.m. § 53 ThürBesG ist das Einkommen aus der Nebenbeschäftigung auf das Referendarsgehalt anrechenbar, soweit es dieses übersteigt.

Ein Muster des Antrags auf Nebenbeschäftigungserlaubnis als auch der Zustimmungserklärung der Einzelausbilder

findet ihr auf

https://thuerref.de/allgemeines/Nebentaet igkeitsantrag.do

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DJB Landesverband Thüringen

Der Landesverband Thüringen wurde im Juli 1995 von 10 engagierten jungen Juristinnen und einer Betriebswirtin in Weimar gegründet. Über wechselvolle Zeiten mit Höhen und Tiefen hat die Landesgruppe sich in den letzten Jahren bei rund 36 Juristinnen aus der Verwaltung, der Justiz und der Anwaltschaft stabilisiert. Der Schwerpunkt der Treffen liegt jetzt in Erfurt, da hier die meisten Mitglieder wohnen oder arbeiten. Der überwiegende Teil ist in der öffentlichen Verwaltung tätig. Die Mitglieder treffen sich regelmäßig einmal monatlich, abwechselnd zu einem Gesprächskreis in einem Stammlokal oder zu Vorträgen mit in der Regel aktuellen frauenspezifischen Bezügen.

Im Oktober 2019 befassten wir uns mit der Problematik „Grenzen der Fixierung von Patienten im Krankenhaus nach höchstrichterlicher Rechtsprechung“, zu dem unser Mitglied Frau Ministerialrätin Weppler-Rommelfanger einen Vortrag hielt. Zuletzt konnten wir uns im Januar

2020 dem Thema

„Patientenverfügung“ widmen, das uns alle angeht.

Der Landesverband Thüringen pflegt Kontakte zu anderen Landesgruppen z.B.

zur Regionalgruppe Brüssel. Anlässlich einer Europafachtagung in Brüssel trafen sich drei Mitglieder unserer Gruppe mit der Vorsitzenden zu einem lockeren Themenaustausch zur Europapolitik und zum Vereinsleben. Es finden vielfältige Aktionen statt, um Juristinnen zu gewinnen. Wir sind bestrebt durch interessante Veranstaltungen für Mitglieder und für Dritte die Ziele des djb in Thüringen zu vermitteln.

Alle zwei Jahre findet auf der Ebene der Bundesvereinigung ein Kongress zu einem aktuellen rechtlichen Thema in jeweils wechselnden deutschen

Großstädten statt. Der

Regionalgruppenbeirat, die Vertretung der einzelnen Regionalgruppen und Landes-verbände, tagt jedes Jahr. In verschiedenen Kommissionen und Arbeitsstäben werden auf Bundesebene rechts- und sozialpolitische Forderungen erarbeitet.

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Erfahrungsberichte

Die deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer

Semester vergeht, Speyer besteht!

von Maximilian Koop, LL.M

Der Start ins Referendariat ist für so manchen eine gewaltige Umstellung.

Völlig neue Arbeitstechniken, Denkweisen und Formalien, mal abgesehen von dem vielen Prozessrecht, was auf einen zukommt. Da ist es schön, wenn man nach 5 Monaten Zivilstation die Möglichkeit bekommt, dem neuen Alltag zu kurz zu entfliehen, um noch einmal Uni-Luft zu schnuppern. In Erinnerungen schwelgen sozusagen.

Für mich war zu Beginn des Refs klar, ich möchte nach Speyer. Ich möchte eine weitere Uni, eine neue Stadt und neue Kollegen kennenlernen, sowie einen Blick über den imaginären Tellerrand werfen, denn Verwaltung besteht bei Weitem nicht nur aus Verwaltungsrecht.

Die Uni und die Stadt

Speyer ist eine knapp 60.000-Einwohner zählende, sehr charmante und idyllische Stadt in der wunderbaren Weinanbauregion Pfalz. Bis nach Mannheim, Karlsruhe oder Heidelberg ist es mit etwas über einer halben Stunde nicht weit. Das Aushängeschild der Stadt ist der Kaiserdom der Salier. Der Domkustos bietet hierfür eine großartige Domführung an -abends, nach Öffnungszeit, nur für Studierende! Ihr erhaltet die einmalige Gelegenheit Ecken des Domes zu besichtigen, die der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglich sind. Wer Klavier oder gar Orgel spielen kann, darf sich auch an der Orgel des Doms probieren. Es war ein einmaliges Erlebnis.

Die Uni selbst ist eher klein und gemütlich. Im Grunde besteht der

Campus aus zwei Gästehäusern, einem Lehrgebäude, einem Gebäude für die Lehrstühle und der Mensa. Im Semester sind ca. 400 Studierende an der Uni.

Neben Referendaren finden sich dort auch viele LL.M.- und Magister-Studierende.

Der Monat vor Speyer

Da das Semester in Speyer nur drei Monate, die Verwaltungsstation in Thüringen jedoch 4 Monate dauert, verbringt ihr den ersten Monat mit der Einführungs-AG noch in Thüringen. Diese dauert zwei Wochen. Für die übrigen zwei Wochen habt ihr die Wahl, Urlaub oder Arbeitsauftrag. Bei letzterem erhaltet ihr vom Landesverwaltungsamt eine Aufgabe, die ihr in der Zeit zu erledigen habt. Ich z.B. musste einen Aktenvortrag aus NRW auf das thüringische Landesrecht übertragen.

Bewerbung und Unterkunft

Die Bewerbung lief reibungslos. Eine formlose Mitteilung an das für die Verwaltungsstation zuständige Landesverwaltungsamt (Frau Neudel) reicht. Alles Weitere erklärt sie euch mittels Schreiben und steht euch auch jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Zusätzlich finden zwei Mal im Jahr Info- Veranstaltungen zum Speyer-Semester statt.

Nach der Bewerbung bekommt man sechs Wochen vor Semester-beginn ein Schreiben mit der Zusage der Uni und dem Zugang zur Onlinebörse für die private Zimmer-vermittlung.

Es gibt grundsätzlich zwei Alternativen.

Entweder man bekommt ein Zimmer in

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einem der Gästehäuser oder man sucht sich privat etwas.

Beide Gästehäuser befinden sich auf dem Campus. Das Otto-Mayer beinhaltet Einzelzimmer (300€/M), das Freiherr- vom-Stein hält Doppelzimmer (150€/M) für euch bereit. Beide verfügen jeweils über Gemeinschaftsküchen.

Für die ruhebedürftigen unter euch: im Freiherr-vom-Stein befindet sich die legendäre Bierbar, wer also keine Lust auf Party bis in die frühen Morgenstunden hat oder plötzlich eine Polonäse im Zimmer stehen haben möchte, sollte vielleicht das andere Gästehaus wählen.

Wer privat sucht, keine Angst, Speyer ist auf euch vorbereitet! Ihr findet ein Zimmer, aber auch hier gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Also hurry up!

Thüringen hilft euch finanziell bei der Unterkunft. Ihr erhaltet einen monatlichen Mietzuschuss von bis zu 300€ (je nach tatsächlich anfallender Miete). Damit ist die Miete für einen Großteil des zur Verfügung stehenden privaten Wohnraums vollständig abgedeckt.

Daneben erhaltet ihr auch sog.

Trennungstagegeld (8€/Tag) und bekommt die Reisekosten hin und von Speyer ersetzt. Thüringen ist bzgl. der finanziellen Unterstützung seiner Referendare Spitzenreiter. Allerdings müsst ihr in Vorkasse gehen, das Geld erhaltet ihr auf Antrag zurück. Dies kann 4-8 Wochen dauern.

Die Einführungstage

Der Uni-Alltag beginnt für euch mit der O- Phase, sie dient der Orientierung in der neuen Umgebung. Als allererstes steht die Vollversammlung der Hörerschaft an, hier werden die Referate der Hörerschaft besetzt, Senatoren und natürlich die Bierwarte gewählt.

Danach stellen sich die verschiedenen Dozenten mit ihren Lehrveranstaltungen vor. Danach verläuft die Vergabe, auch hier gilt das Windhundprinzip. Die Dozenten lassen aber oft mit sich reden, wenn man bei ihnen keinen Platz

bekommen hat 😉. Verpflichtend sind für euch 20 SWS (Kinderspiel die zusammenzubekommen), wobei darin eine sog. Projekt-AG, ein Seminar, sowie die Landesübung enthalten sein muss.

Ihr erhaltet mit der Zusage der Uni auch ein Vorlesungsverzeichnis, da kann man sich schon einmal grob über den zukünftigen Studienplan informieren.

Examensvorbereitung in Speyer?

Speyer ist interdisziplinär ausgestaltet, es gibt also viel über Dinge zu hören, die man noch nicht kannte. Wer als Thüringer nach Speyer geht hat noch Zeit zum Examen (denn wir dürfen nur in der Verwaltungsstation). Deswegen nutzt die Zeit für euch und eure Interessen. Nichts desto trotz gibt es unzählige Veranstaltungen, die im Hinblick auf die Klausuren des Assessorexamens gehalten werden. Also keine Angst, es ist für jeden etwas dabei.

Freizeit

Ihr habt in Speyer eine Menge Freizeit, die ihr mit euren Kollegen verbringen könnt. Die Hörerschaft organisiert hier ein interessantes Angebot. So sind Ausflüge nach Straßburg oder Karlsruhe inkl.

Gerichtsverhandlung möglich. Speyer verfügt über zahlreiche Museen, es gibt Kulturnächte und vieles mehr. Jeden Montagabend ist in der Bierbar Motto- Party, jeden Mittwoch steigen die Länderpartys. Das Gästehaus Freiherr- vom-Stein hält Clubräume für gemeinsame Spielabende und Chorproben vor. Beamer ist vorhanden, sodass der Tatort sonntags oder die Bundesliga safe sind. Wer im Sommer nach Speyer fährt, kann sich an den wunderschönen Baggerseen im Norden der Stadt abkühlen. Ebenfalls zu empfehlen sind die im Sommer zahlreich stattfindenden Wein- und Stadtfeste in und um Speyer.

Fazit

Mannigfaltiges Angebot, individuell oder kollektiv genießbar. Es lohnt sich!

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Die Verwaltungsstation im Innenministerium

von Andrea Will

Erfahrungsgemäß stellt die Wahl der Ausbildungsstelle in der Verwaltungsstation die meisten Referendare vor eine große Herausforderung. Das Stellenangebot ist nicht nur von einer erheblich großen Auswahl geprägt, sondern auch inhaltlich enorm breit gefächert - von der klassischen Ausbildung bei den Ordnungsämtern bis hin zu außergewöhnlichen und fachfremden Stellen wie z.B. beim christlichen Pfarramt, stehen den Referendaren alle Türen offen.

Mir war bereits bei Beginn des Referendariats bewusst, dass mich mein Weg ins Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) führen wird. In jedem Fall sollte sich der Referendar so früh wie möglich darüber Gedanken machen, denn die Plätze sind zumeist limitiert und nicht selten wird auch eine formelle Bewerbung von den Stellen vorausgesetzt– so auch im TMIK.

Bereits im Rahmen des studentischen Praktikums sammelte ich drei Wochen lang Eindrücke im TMIK, wusste

dementsprechend um die

Rahmenbedingungen des Arbeitens dort:

Einen festen Arbeitsplatz in einem eigenen Büro, einem Transponder, um sich frei im Haus zu bewegen und die hauseigene Bibliothek zu nutzen - bis hin zur eigenen dienstlichen Mail-Adresse.

Das TMKI schafft somit von Beginn an optimale Bedingungen, um eigenverantwortlich und selbstständig zu arbeiten.

Mit diesem Wissen bewarb ich mich also schon frühzeitig (etwa fünf Monate vorher) für die Verwaltungsstation beim TKMI und trat meinen Dienst schließlich im Referat für Rechts- und Wirtschaftsangelegenheiten an. Das Arbeitsklima dort war ausgesprochen angenehm und der freundliche Empfang bereitete mir einen wunderbaren Start in die folgenden drei Monate. Mein Tätigkeitsfeld war vielfältig. Ich bekam

eine umfassende Aufgabe, der ich mich über die gesamte Station hinweg widmete („Ausarbeitung einer wissenschaftlichen Abhandlung über die Amtshilfe und deren rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf die Verwaltungskostenerhebung“).

Während der juristischen Begutachtung traten spannende und lebensnahe Fragen auf, wie z.B.: „Wer trägt eigentlich die öffentliche Verantwortung/ Kostenpflicht für eine Leichenbergung sowie für die tatsächliche Unterbringung in eine Psychiatrie? Und wie laufen diese Vorgänge in der Praxis ab?“ u.v.m.

In diesem Zusammenhang spielte auch die Zusammenarbeit mit den untergeordneten Behörden eine große Rolle. So nahm ich diverse Termine in Vertretung des TMIKs in der Thüringer Landespolizeidirektion wahr. Dieses übergreifende Arbeiten und die Einblicke in die behördliche Polizeiarbeit des höheren Dienstes sind mir bis heute in Erinnerung geblieben. Ich empfand sie als äußerst lehrreich, weil diese Art Tätigkeit nur durch das tatsächliche Arbeiten in der Praxis erfasst werden kann und nicht durch das bloße Studium der Theorie.

Neben dieser umfassenden Aufgabe hinaus erhielt ich zusätzlich auch wöchentlich kleinere Aufgaben, die innerhalb von einer oder zwei Wochen zu erledigen waren (wie etwa die Prüfung öffentlicher Verträge des Landes mit der Stadt Erfurt über Amtshilfe z.B. bzgl. des Einsatzes von Rettungshubschraubern bis hin zur rechtlichen Begutachtung

aktueller Fragen zum

Bundesfernstraßengesetz). Das Spektrum an Aufgaben war vielfältig und weniger geprägt von Themen, die einem jungen Juristen aus dem Studium bekannt sind, als vielmehr von speziellen, aber lebensnahen Problemen aus der Praxis.

Der Wunsch eines Referendars, in den Stationen möglichst examensrelevante Arbeitsaufträge zu bearbeiten, ist nur natürlich. Meines Erachtens nach wird diesem Wunsch sowohl die Zivil- als auch

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die Strafstation bereits überwiegend gerecht. Für die erfolgreiche Zukunft als Jurist ist gerade der Einblick in die Praxis unabdingbar. Eben diesen Einblick bietet das TMIK den Referendaren.

Da die Präsenzzeit im TMIK bei einem Tag in der Woche lag und zumeist keine Arbeit mit nach Hause genommen wurde, blieb doch genug Zeit sich der Examensvorbereitung im Öffentlichen Recht zu widmen.

Die Einblicke, die ich in die Praxis im TMIK gewonnen habe, möchte ich unter keinen Umständen mehr missen. Ich habe unendlich viel über die Arbeit der Behörden untereinander und die

Probleme, die diese mit sich bringt sowie über die Bearbeitung und den Austausch aktueller politischer Fragen gelernt. Die Menschen, die ich in diesem Zusammenhang kennengelernt habe, haben mir etliche hilfreiche Tipps und Erfahrungen mitgegeben – nicht nur für das zweite Staatsexamen, sondern auch für die Tätigkeit im öffentlichen Dienst und die Funktionsfähigkeit unseres Verwaltungsapparates.

Denn als junge Juristen sollten wir uns hin und wieder folgenden bekannten und bewährten Spruch ins Gedächtnis rufen:

Non scholae (non examen), sed vitae discimus.

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Die Verwaltungsstation in der Thüringer Staatskanzlei:

Referat für EU-Angelegenheiten

von Wiebke Ludwig

Bei all den spannenden Stellen, die sich für die Verwaltungsstation so anbieten, sprang die Thüringer Staatskanzlei (TSK) direkt ins Auge. Die Entscheidung, die Verwaltungsstation dort zu absolvieren, fiel schnell.

Zwar war von vornherein klar, dass ich meine Station bei einer Stelle absolvieren werde, die mich thematisch nur bedingt auf das Examen vorbereiten wird. Weder das Fertigen von Urteilen oder das Verfassen von Bescheiden war – logischerweise – Teil meiner Aufgaben.

Dennoch war es die richtige Entscheidung, die Station in der TSK zu absolvieren. Gleich vom ersten Tag an wurde ich in die Arbeit eingebunden und behandelt wie eine vollwertige Referentin.

Trotzdem hatte ich ausreichend Zeit, um neben der Stationsarbeit auch Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft zu bearbeiten oder für Klausuren bzw Aktenvorträge zu lernen.

Das Referat, welchem ich innerhalb der TSK zugeteilt worden bin, beschäftigt sich vor allem

mit Angelegenheiten der Europäischen Union, so beispielsweise mit der (fristgerechten) Umsetzung von EU- Richtlinien. Dominierendes Thema während der Station war jedoch der Brexit, was dazu führte, dass sich viele Aufgaben vor allem damit beschäftigten.

Insgesamt waren die mir übertragenen Fälle sehr interessant und abwechslungsreich. So konnte ich beispielsweise einen Vortrag halten, verschiedene Synopsen u.a. zur Sanktionspraxis der EU bei Nicht- Umsetzung von Richtlinien erarbeiten, umfangreiche Stellungnahmen in englischer Sprache fertigen oder bei der Vorbereitung zur Erarbeitung einer Kabinettvorlage mitwirken.

Außerdem erhielt ich die Möglichkeit, an Sitzungen und Vortragsveranstaltungen im Thüringer Landtag teilzunehmen und konnte – da es zeitlich gerade passte – für zwei Tage in die Landesvertretung des Freistaats nach Berlin. Dort hatte ich die Möglichkeit, mehr über die Arbeit der TSK in Berlin zu lernen und an einer Ausschusssitzung im Bundesrat teilzunehmen.

Auch wenn ich während dieser Zeit eher mit Themen und Aufgaben konfrontiert wurde, die keine oder eine sehr geringe Bedeutung für das Examen haben, war die Station bei der TSK gleichermaßen spannend wie ansprechend. Insbesondere auch die politische Komponente bei der Bearbeitung rechtlicher Probleme machte die Arbeit dort so vielseitig. Auch die Art mit der ich sofort im Referat aufgenommen und integriert wurde, führte dazu, dass die (Mit-)Arbeit dort sehr angenehm war. Ich kann daher allen Referendar*innen wärmstens empfehlen, die Verwaltungsstation bei der Thüringer Staatskanzlei, insbesondere im Referat für EU-Angelegenheiten, zu absolvieren.

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Strafrichter*in oder Staatsanwalt*

Wohin in der Strafstation?

von Maximilian Koop, LL.M.

Ihr seid gerade aus Speyer zurück oder habt euren letzten Bescheid für den Ausbilder geschrieben, geht es nach der Verwaltungsstation gleich mit der Strafstation weiter. Diese dauert in Thüringen (nur) 3 Monate und wird bei einem Strafrichter oder einem Staatsanwalt absolviert.

Noch am Ende der Zivilstation werdet ihr von eurer Stammdienststelle gefragt, zu wem ihr möchtet und könnt dabei auch Ortswünsche angeben. Es stellt sich somit die Frage, zu wem will ich?

Für mich war die Frage schnell geklärt, an meinem Wohnsitz gab es ein Amtsgericht, aber keine Staatsanwaltschaft, man hat keine Ahnung vom Strafrecht und schon gar keine Lust auf Sitzungsdienst, ergo habe ich mich für den Strafrichter am AG meines Wohnortes entschieden und wurde dann einer Jugendrichterin zugewiesen.

Die Ausbildung bei ihr hat mir – wider Erwarten – sehr viel Spaß gemacht, obwohl man mich mit Strafrecht sonst jagen kann. Meine Strafstation begann im August, sodass ich zu Ausbildungsbeginn das Glück hatte, dass meine Ausbilderin im Urlaub war. So bekam ich durch die beauftragte Geschäftsstelle eine Akte und konnte mich erst einmal seelenruhig in eine Strafakte einarbeiten, schauen wie sie aufgebaut ist, was wichtig und was wichtiger für die Bearbeitung ist. Meine Aufgabe bestand darin, aus der Akte eine Anklage zu formulieren, also Materialien aus der Einführungs-AG -soweit vorhanden- her und los ging es. Ich hatte das Glück eine diensterfahrene Richterin zu bekommen, die zuvor auch als Staatsanwältin und im JPA tätig war.

Daher wusste sie genau, was sie mir für die Prüfungen beibringen muss und was nur nebensächlich ist. Wenn man denkt, man muss bei Gericht nur Urteile

schreiben, weit gefehlt. Ich musste auch Anklagen verfassen, Urteile entwerfen, gutachterliche Stellungnahmen schreiben und auch Aktenvorträge halten. Dabei verlief alles nach dem Motto, nur wer gefordert wird, wird auch gefördert.

Allerdings bin ich darum herumgekommen, etwas in der mündlichen Verhandlung zu sagen, das darf man auch gar nicht im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen, die den Sitzungsdienst übernommen haben. Im Nachhinein bereue ich es allerdings etwas, die Chance doch nicht ergriffen zu haben, als Sitzungsvertreter die Staatsanwaltschaft zu vertreten. Viele meiner Kollegen schwärmten davon, obwohl für den Sitzungsdienst teilweise Dienstfahrten (die erstattet werden) bis nach Altenburg auf sich genommen werden mussten. In der Regel wurden die jeweiligen Termine durch die StA aber so vergeben, dass man relativ wohnortnah eingesetzt wurde. So unterschiedlich manch Einzelmeinung zu der Station ausfiel, eines hatte alle gemeinsam: man muss Zeit einplanen! Die Sitzungen dauern wesentlich länger als die, die ihr auch der Zivilstation kennt. Die Terminrolle sieht mit vier Terminen nicht so umfangreich aus, aber wenn jede im Schnitt eine Stunde dauert, einen (zeitlichen) Ausreißer beinhaltet und die Mittagspause noch mit eingerechnet wird, sitzt man schon einmal von 9.00-17.00 Uhr. Als Sitzungsvertreter rate ich euch ein Buch mitzunehmen, denn Angeklagte kommen öfters nicht als gedacht, sodass der Termin platzt. Während der Richter ins Büro geht und andere Sachen erledigt, sitzt ihr teilweise in der Provinz und müsst warten.

Alles in allem kann ich sagen, dass die Station eine der schönsten, aber auch anstrengendsten war. Euch alles Gute! :)

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Die Anwaltsstation bei der Kanzlei Bietmann Rechtsanwälte – Partner mbH

von Theres Kraußlach

Die Anwaltsstation ist mit insgesamt neun Monaten die längste Stationszeit. Aus diesem Grund sollte man sich bereits vorab gut überlegen, welche Rechtsgebiete einen wirklich interessieren und was einem Spaß machen könnte. Um einen möglichst breiten Einblick in die anwaltliche Tätigkeit und in die verschiedenen Rechtsgebiete zu bekommen, empfiehlt es sich in eine größere Kanzlei zu gehen. Meine Wahl fiel hierbei auf die Rechtsanwaltskanzlei Bietmann in Erfurt.

Die Kanzlei umfasst mehrere Standorte, verteilt über ganz Deutschland. Am Standort Erfurt sind insgesamt sechs Anwälte in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten tätig. Bereits ab dem ersten Stationstag wird man hier in das Team integriert und jeder steht einem jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Die gemeinsame Arbeit mit den Anwälten und auch Rechtsanwaltsfachangestellten bereitet jeden Tag Freude und aufgrund der verschiedenen Rechtsgebiete wird einem als Referendar die Möglichkeit geboten in möglichst viele ebendieser einen Einblick zu erhalten.

Insbesondere hervorzuheben ist die hoch interessante Arbeit im strafrechtlichen Bereich. Mit Juri Goldstein, Fachanwalt für Strafrecht, bekommt man einen detaillierten Einblick in die Tätigkeit eines Strafverteidigers. Mit seinen vielen spannenden und vor allem bedeutenden Verfahren wird man als Referendar immer gefordert sich mit neuen Dingen zu befassen und erlernt beim Zuschauen der Verhandlungen die Taktiken der

Mandantenverteidigung im

Strafverfahren. Sofern man die Strafstation in der Staatsanwaltschaft verbracht hat, ist es somit umso interessanter das Geschehen nun von der anderen Seite zu bewerten. Vor allem durchaus außergewöhnliche Verfahren führen dazu, dass man Einblicke bekommt und Aufgaben erledigen darf,

mit welchen man nicht jeden Tag konfrontiert wird. Verfahren, über die sonst in den Medien berichtet wird, bekommt man unmittelbar mit und bekommt durch Rechtsanwalt Goldstein stets die Möglichkeit diesen auch beizuwohnen. Man wird in die Erarbeitung einer Verteidigungstaktik mit einbezogen und bekommt stets Raum um die eigene Meinung und Vorstellungen zu äußern.

Sofern das Interesse auf einem anderen Rechtsgebiet liegt, hat man als Referendar ebenfalls die Gelegenheit ausgiebig im Verwaltungs- sowie Erb- und Familienrecht tätig zu sein. Auch die mit Herrn Rechtsanwalt Christ durchgeführten Verfahren im verwaltungs- und arbeitsrechtlichen Bereich haben einen umfangreichen Einblick geben können. Sofern man sich für diese Gebiete interessiert, bekommt man auch die Möglichkeit Gerichtstermine in Eigenverantwortung wahrzunehmen und somit sein Auftreten vor Gericht zu schulen.

Sollten meine Erzählungen nach sehr viel Arbeit klingen, so kann ich jeden beruhigen. Das Lernen geht in dieser Kanzlei stets vor. Als Referendar hat man immer die Möglichkeit sich die Akten mit nach Hause zu nehmen und sich die Zeit einzuteilen. Selbstverständlich wird erwartet, dass man Aufgaben fristgerecht bearbeitet. Dennoch wird auch immer Wert daraufgelegt, dass genug Zeit zum Lernen für das zweite Staatsexamen bleibt.

Ich kann diese Kanzlei nur sehr empfehlen. Durch die dort tätigen Anwälte wird man immer tatkräftig unterstützt und hat stets Spaß an der Arbeit.

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Wahlstation im Europarat

von Rebecca Rohm

Seit nunmehr sechs Wochen leiste ich meine Wahlststation im Directorate of Legal Advice and Public International Law des Europarates in Strasbourg ab.

Obwohl ich bei weitem noch nicht in die ganze Welt des Europarates eingestiegen bin, kann ich doch ein paar Einblicke geben.

Zunächst aber zum Weg nach Strasbourg:

Auf die Stelle als Wahlstation bin ich durch eine Ausschreibung auf dem voelkerrechtsblog aufmerksam geworden. Dort hatte der Director for Legal Advice and Public International Law, derzeit ein Deutscher eine Stelle für eine:n Wahlstation Referendar:in ausgeschrieben. Voraussetzung für die Bewerbung war insbesondere auch ein Motivationsschreiben und gefestigte Kenntnisse im Voelker und Europarecht.

Ich hatte mich bereits ca. ein Jahr vor Antritt beworben, auf die vergleichsweise lange Bearbeitungszeit wurde bereits in der Ausschreibung hingewiesen.

Nachdem ich mich glücklicherweise unter allen Bewerber:innen durchsetzen konnte und schließlich auch von Seiten des OLG das OK gegeben wurde, trotz Pandemie eine Stelle im Ausland anzutreten, ging es mit dem TGV los Richtung Frankreich.

Im Gegensatz zu der Bescheinigung der Krankenkasse, um die ich mich noch nicht einmal selbst kümmern musste, bereitete mir die Wohnungssuche ziemliche Schwierigkeiten:

Denn zu dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt kam bei mir noch die relativ kurze Vorlaufzeit von etwa drei Wochen, nachdem endgültig klar war, dass ich die Station überhaupt antreten kann.

Mit dem Refgehalt kann man zwar keine großen Sprünge machen, für ein WG Zimmer in guter Lage reicht es jedoch.

Insofern ist das Ref eine gute Gelegenheit, um ein sonst

bekanntermaßen schlecht oder gar nicht bezahltes Praktikum in einer Internationalen Organisation zu machen.

Für die Wohnungssuche in Frankreich kann ich das Kleinanzeigenportal leboncoin.fr sowie zahlreiche spezifische Facebook Gruppen empfehlen.

Ich kam also hochmotiviert Anfang August im Palais de l’Europe an, wo es wegen der Sommerferien und vieler Mitarbeiter:innen im homeoffice sehr ruhig zuging, was sich jedoch schnell änderte. Die Arbeitssprachen sind Englisch und Französisch, wobei ich ehrlicherweise mein Französisch Level um einiges überschätzt habe. Es schadet also nicht, sich da realistisch zu fragen, ob man wirklich auf dieser Sprache fachlich arbeiten kann. Das Team ist sehr nett und offen, wobei es trotzdem hilfreich und manchmal auch notwendig ist, Eigeninitiative zu zeigen, da eine ständige Betreuung weder möglich noch erwünscht ist.

Die Arbeit steht ganz im Zeichen der weltweiten Pandemie, sowohl praktisch als auch inhaltlich.

Praktisch bedeutet es, dass kaum physische Meetings im Palais de l’Europe stattfinden und wenn doch dann nur mit sehr reduziertem Teilnehmendenkreis, d.h. insbesondere auch ohne stagiaires also mich. Im gesamten Gelände (so wie übrigens auch in ganz Strasbourg) gilt die Maskenpflicht, sie darf nur am Arbeitsplatz und nur im Einzel Büro und beim Essen abgenommen werden.

Inhaltlich stellen sich wie derzeit in vielen Internationalen Organisationen einige prozessuale Fragen zur Organisation der Meetings via Onlineplattformen, um trotz des mittlerweile gut 70 Jahre alten Statuts handlungsfähig zu bleiben.

Einen weiteren Schwerpunkt bildete bisher die Beteiligung der EU an Konventionen des Europarates. Dies betrifft nicht nur die seit Jahren andauernden und durch das Gutachten

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des EuGH gebremsten Verhandlungen über den Beitritt zur EMRK sondern auch andere Verträge, bei denen sich die EU Mitgliedstaaten in einem Spannungsfeld zwischen ihrer Einbindung in die EU einerseits und den Verpflichtungen aus den Konventionen des Europarates andererseits wiederfinden.

Vereinzelt hatte ich auch zu bestimmten Konstellationen vor internationalen Verwaltungstribunalen recherchiert, da die Abteilung auch den Europarat vor dem internen Administrative Tribunal in Rechtsstreitigkeiten mit Angestellten vertritt.

Das Umfeld in Strasbourg hat natürlich alles zu bieten, was man weitläufig von der Arbeit in Internationalen Organisationen erwartet: Kolleg:innen aus allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das Europäische Parlament und eine Vielzahl von NGO sitzen alle ziemlich nah beieinander in dieser Stadt. Ideale Bedingungen also, um einen Einblick zu bekommen und Kontakte zu knüpfen, obwohl letzteres leider angesichts der Umstände bisher außerhalb der Abteilung eher kurz kam.

Trotzdem ist die als Praktikum gewertete Wahlstation sehr hilfreich, sowohl für die Weiterbildung, um den eigenen Horizont zu erweitern als auch um auf den Radar der Internationalen Organisation zu kommen.

Um ehrlich zu sein war mir die Dimension des Europarates und seine vielseitigen Aufgabenfelder trotz Vorbereitung vor Antritt der Stelle noch nicht ganz bewusst. Insbesondere die Arbeit durch Konventionen, darunter die EMRK als ohne Zweifel bekannteste, macht meines Erachtens einen echten wenn auch manchmal langsam mahlenden Unterschied. Auch wenn man sich angesichts der systematischen Menschenrechtsverletzungen mancher Mitgliedstaaten berechtigterweise fragen kann, wie effektiv die völkerrechtliche Bindung an internationale Verträge tatsächlich ist, bietet der Europarat eine nicht zu unterschätzende Plattform des Austausches und der gegenseitigen Kontrolle unter den Staaten, die sich dort als Gleiche begegnen.

Ich kann trotz des zugegebenermaßen etwas aufwändigeren Prozesses nur alle Kolleg:innen dazu ermutigen, sich für die Wahlstation bei dem Europarat oder dem EGMR zu bewerben. Falls ihr in diesem Zuge weitere konkrete Fragen haben solltet, könnt ihr gerne meinen Kontakt über den Verein erfragen.

Referenzen

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