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STAATSANWALTSCHAFT ERFURT

Im Dokument Referendariat in Thüringen (2020) (Seite 65-70)

Muster für die Strafstation

STAATSANWALTSCHAFT ERFURT

Staatsanwaltschaft Erfurt, Rudolfstraße 46, 99084 Erfurt An das Amtsgericht

- Strafrichter- Erfurt

(Ort)

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht/ Unser Zeichen, unsere Nachricht Telefon, Name Datum

AZ.: Cs 810 Js 39756/03 68702, Kastenmaier

21.08.03

Ich beantrage,1 anliegenden Strafbefehl2 zu erlassen.

o ggf.: Darüber hinaus beantrage ich,

o d. Angeschuldigten gemäß § 408 b StPO einen Verteidiger zu bestellen.

o anliegenden Bewährungsbeschluss zu erlassen.

o d. Angeschuldigten die Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO gemäß anliegendem Entwurf zu entziehen.

o d. Angeschuldigten die notwendigen Auslagen der Nebenklage aufzuerlegen.

o den Haftbefehl vom…. (Bl…..) mit Zustellung des Strafbefehls aufzuheben.

Kastenmaier

(Unterschrift, Namensstempel) Staatsanwalt

1 Der Entwurf des Strafbefehls wird mit einer entsprechenden Begleitverfügung dem zuständigen Amtsrichter zugesandt.

Allerdings enthält das nunmehr in Thüringen hierfür verwendete Formular nicht (mehr) den Antrag der Staatsanwaltschaft an das Gericht, den (anliegenden) Strafbefehl zu erlassen. Dieser Antrag sowie erforderlichenfalls weitere in Betracht kommende Anträge werden, wie oben ersichtlich, gesondert gestellt.

2 Die Voraussetzungen zum Erlass eines Strafbefehls und damit auch die Voraussetzungen für einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft ergeben sich aus § 407 StPO.

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Amtsgericht Erfurt Cs 810 Js 39756/03

Telefax-Nr.: 0361/3776-1000 Frau Irene Walter

Magdeburger Allee 130 99086 Erfurt

- geborene Bartsch, geb. 15.04.1969 in Erfurt, ledig, deutsche Staatsangehörige- Verteidiger: RA Blumenstein, Rubianusstr. 30, 99084 Erfurt

STRAFBEFEHL3

Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:

Am 16.05.03 gegen 16.30 Uhr entwendeten Sie in den Geschäftsräumen des Modegeschäfts Hartwig, am Anger 16 in Erfurt, ein Sommerkleid zum Preis von 100 €4 indem Sie das Kleidungsstück vom Kleiderständer nahmen, dasselbe in Ihre mitgeführte Tasche einsteckten und gemäß Ihrer vorgefassten Absicht den Kassenbereich passierten, ohne den Kaufpreis zu entrichten, in der Absicht, das Kleid für sich zu behalten.

Sie werden daher beschuldigt,

eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,

strafbar als

Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 Strafgesetzbuch

3 Da mit dem Antrag auf Erlass des Strafbefehls die öffentliche Klage erhoben wird, richtet sich der Inhalt des Strafbefehlsantrags nach § 200 StPO, wo der Inhalt der Anklageschrift geregelt ist, vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 409, Rn. 1 ff. Der Strafbefehlsantrag hat aber auch den inhaltlichen Vorgaben des § 409 Abs. 1 StPO zu entsprechen, da Nr. 176 RiStBV für den Regelfall vorsieht, dass der Staatsanwalt zur Vereinfachung und Beschleunigung des Geschäftsgangs einen Strafbefehlsentwurf bei Gericht einreicht und beantragt, einen Strafbefehl dieses Inhalts zu erlassen. Dieser Entwurf enthält üblicherweise bereits den - selbstverständlich noch nicht ausgefüllten - "Rechtskraftstempel", in den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des betreffenden Amtsgerichts ggf. den Zeitpunkt der Rechtskraft einträgt; der Entwurf enthält in der Praxis auch den

"Ausfertigungsstempel", der ggf. wiederum vom Urkundsbeamten ausgefüllt wird. Beide Stempel sind nicht Gegenstand der Examensprüfung und brauchen daher von den Kandidaten nicht angeführt zu werden.

4 In der Praxis wird üblicherweise, gerade beim Ladendiebstahl, aus Gründen der Arbeitsökonomie mit Textbausteinen gearbeitet, die sich bzgl. des hier exemplarisch dargestellten konkreten Anklagesatzes im Wesentlichen auf den ersten Halbsatz beschränken würden. Die Textbausteine entbinden indessen nicht von dem Erfordernis, die konkreten Tatsachen anzuführen, aus denen sich der konkrete Tatvorwurf ergibt, vgl. Nr. 177 Abs. 1 RiStBV.

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Beweismittel:5 -Zeugen:

Anja Ebert, Berliner Str. 145, 99091 Erfurt, Thomas Kranz, Cyriakstraße 63, 99084 Erfurt

-Urkunden:

Auszug aus dem Bundeszentralregister

Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 15,- € festgesetzt.6 (ggf.: Ihr Einkommen wurde gem. § 40 Abs. 3 StGB geschätzt.) Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 675,- €.7

An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe.8

Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.

Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, soweit Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem vorstehend bezeichneten Amtsgerichtschriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch erheben. Die schriftliche Erklärung muss in deutscher Sprache erfolgen.

Datum:…….

Unterschrift: ...

Richter(in) am Amtsgericht

5 Weitere Beweismittel sind: das Geständnis des Angeschuldigten, das Sachverständigengutachten, Beiakten, Augenscheinsobjekte wie Lichtbilder, Videoaufnahmen, Skizzen und Asservate.

6 5 € sind extrem niedrig. Ausschließlich bei Asylbewerbern werden 5-8 € angenommen. Bei Sozialhilfe liegt der Satz bei 15 €.

7 Die Rechtsfolgen der Tat, die im Strafbefehlswege verhängt werden können, sind aufgeführt.

8 Zum Teil wird dieser und der nachfolgende Satz, die dem Gesetzeswortlaut des § 43 Satz 1 u. 2 StGB entsprechen, für überflüssig erachtet, vgl. "Die Station in Strafsachen", 6. Auflage, S. 124.

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Einstellungsverfügung gem. § 170 Abs. 2 StPO

1

Staatsanwaltschaft Erfurt Az.: 940 Js 23474/04

Verfügung:

1. Das Ermittlungsverfahren gegen

Peter Richter, geb. am 17.09.1976 in Suhl, wegen des Verdachts der Unterschlagung

-Strafanzeige der Frau Hilde Giebel in Arnstadt vom 13.03.04 -

wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.2

Gründe:

Die Darstellung der Gründe orientiert sich am Aufbau der Anklage, so dass die Schilderung stets aus der Sicht eines außenstehenden, objektiven Beobachters erfolgt. Der Aufbau der Gründe hängt von der Komplexität und Bedeutung des Verfahrens ab. Bei bedeutsamen Verfahren empfiehlt es sich, ähnlich wie beim freisprechenden Urteil aufzubauen:

Mitteilung des Vorwurfs, der gegen den Beschuldigten erhoben wurde, („Dem Beschuldigten lag folgender Sachverhalt zur Last“: Durch die Wahl des Imperfekt für den Obersatz bringen Sie für jedenfalls den rechtlich erfahrenen Leser direkt zum Ausdruck, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wird.)

Ggfs. Einlassung des Beschuldigten,

Ermittlungsergebnis,

Ausführungen dazu, aus welchen tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen ein hinreichender Tatverdacht fehlt,

Feststellung, dass etwaige zivilrechtlichen Ansprüche — soweit solche überhaupt Betracht kommen - von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht berührt werden

1 In einer Klausur wird es selten so „einfach“ sein, dass eine reine Einstellungsverfügung geschrieben werden muss. I.d.R. werden Sie innerhalb einer Abschlussverfügung, die zu einer Anklage führt, eine Teileinstellung schreiben müssen. Achten Sie hierbei genau auf die prozessuale Tat i.S.d. § 264 StPO!

2 Bei einer teilweisen Einstellung des Ermittlungsverfahrens, die allerdings nur in Betracht kommt, wenn wegen mehrerer prozessualer Taten ermittelt wird, müsste der Tenor etwa wie folgt ergänzt werden: Das Ermittlungsverfahren...wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit dem Beschuldigten vorgeworfen wird, am 22.01.04 in dem Warenhaus Karstadt am Anger 1 in Erfurt eine Jeanshose der Marke Levis entwendet zu haben.

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Bei weniger bedeutsamen Verfahren bedarf es nicht der Darstellung des Ermittlungsergebnisses.

2. Mitteilung von Ziffer 1 formlos3 ohne Gründe an Beschuldigten4

3. Mitteilung von Ziffer 1 mit Gründen an Antragsteller5 formlos6 mit Beschwerdebelehrung7 mit dem Zusatz: Die beigefügte Beschwerdebelehrungbezieht sich nicht auf die Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung.

4. Ausdruck von Ziffer 1 zur Akte 5. Abtragen Zählkarte8

6. Vom Einzelfall hängt ab, ob weitere Verfügungspunkte relevant sind9 7. Weglegen10

Erfurt, den 19.08.04 Kraushaar

Staatsanwalt

3 Übersendung an den Beschuldigten erfolgt i.d.R. formlos. Nur wenn Eingriffsmaßnahmen stattgefunden haben, insbesondere Durchsuchungen, Haft, ist förmlich mit einer Belehrung nach § 9 StrEG (Strafrechtsentschädigungsgesetz) zuzustellen, um die Frist zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen auszulösen.

4 Dem Beschuldigten ist, wenn er als solcher vernommen wurde oder ein sonstiges Interessen an der Mitteilung hat, die Einstellung des Verfahrens (regelmäßig ohne Gründe) mitzuteilen, § 170 Abs. 2 StPO, Nrn. 88 ff. RiStBV. Eine Mitteilung der Gründe an den Beschuldigten erfolgt dann, wenn die Einstellung des Verfahrens wegen „erwiesener Unschuld“ erfolgt (insbesondere wenn ein anderer als Täter ermittelt werden konnte.)

5 Gemäß § 171 StPO ist der Antragsteller unter Angabe der Gründe zu verbescheiden.

6 Übersendung an den Anzeigeerstatter erfolgt i.d.R. formlos. Nur wenn mit einer Beschwerde zu rechnen ist, erfolgt die förmliche Zustellung, um die Beschwerdefrist in Gang zu setzen.

7 Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 StPO binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft (Generalstaatsanwalt) zu, § 172 Abs. 1 S. 1 StPO, sofern es sich nicht um ein Privatklagedelikt handelt, § 374 StPO. Hierüber ist der Antragsteller — aber nur wenn er zugleich der Verletzte ist — zu belehren, § 171 S. 2 StPO. Weil es sich bei der Beschwerde um eine sog. "Vorschaltbeschwerde"

im Rahmen des in § 172 StPO geregelten Klageerzwingungsverfahrens handelt, ist diese in den in § 172 Abs. 2 StPO aufgeführten Fällen nicht statthaft. Dem entsprechend unterbleibt in diesen Fällen die Beschwerdebelehrung oder wird auf bestimmte Delikte beschränkt. Soweit die Staatsanwaltschaft bei Privatklagedelikten die Verfolgung nicht übernimmt(vgl. § 376 StPO), verweist sie den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg.

8 In der Praxis gibt der Staatsanwalt vor, welche Zählkartennummer für die vorliegende Einstellungsverfügung relevant ist, was davon abhängt, aus welchen Gründen eingestellt wird. In der Examensklausur kann die Verfügung auf " ZK Abtragen " beschränkt werden.

9 In Betracht kommen insoweit u.a.: Mitteilung an BZR gem. § 11 BZRG (bei § 20 StGB); Mitteilungen nach MiStra (Mitteilungspflichten in Strafsachen an andere Behörden oder Institutionen); Verfügungen bzgl. Asservaten, Beiakten oder Akteneinsichtsgesuchen.

10 Bitte achten Sie streng auf die Reihenfolge der Verfügungen: Gehen Sie davon aus, dass Ihre Verfügung von einem Computer ausgeführt wird, der Ihre Anweisungen streng in der von Ihnen gewählten Reihenfolge ausführt. Die Mitteilung der Einstellung kann daher erst erfolgen, wenn Sie die Einstellungsverfügung getroffen haben. Die Verfügung „Weglegen“ darf erst zum Schluss erfolgen. Anderenfalls wird die Akte im Archiv weggelegt und alle weiteren Verfügungen, die Sie hiernach getroffen haben, bleiben unbeachtet.

Die Verfügung „Weglegen“ darf nur erfolgen, wenn das Verfahren für sämtliche Beschuldigte vollständig abgeschlossen ist.

Anderenfalls ist die Akte „weg“, so dass weitere Verfügungen nicht mehr getroffen werden können bzw. umgesetzt werden können.

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Im Dokument Referendariat in Thüringen (2020) (Seite 65-70)