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Allianz der Wissenschaftsorganisationen Pressemitteilung

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Allianz der

Wissenschaftsorganisationen Pressemitteilung

Alexander von Humboldt-Stiftung

Deutsche Forschungsgemeinschaft Fraunhofer-Gesellschaft Hochschulrektorenkonferenz Leibniz-Gemeinschaft

Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften

Deutscher Akademischer Austauschdienst Helmholtz-Gemeinschaft

Max-Planck-Gesellschaft Wissenschaftsrat

7.5.2020

Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Anpassung hilft Betroffenen und Wissenschaft Allianz-Sprecher Alt: Entwicklung der Wissenschaftsförderung geboten

Der Bundestag hat heute eine Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beschlos- sen, um Nachteile für befristet beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch die Schutz- maßnahmen im Kontext der Corona-Pandemie zu verhindern. Forschungseinrichtungen und Hochschu- len erhalten nun die Möglichkeit, Arbeitsverträge auch über die bisher geltende Höchstgrenze hinaus zu verlängern. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen begrüßt diese Gesetzesänderung ausdrücklich.

Sie setzt sich dafür ein, dass die Wissenschaftseinrichtungen von dieser Möglichkeit zugunsten der Per- sonen in der Qualifizierungsphase Gebrauch machen.

„Die Bundesregierung hat zunächst zusätzliche Mittel für die Forschung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bereitgestellt, damit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre vielfältigen An- strengungen zur Überwindung der Krise noch weiter intensivieren können. Nun hat der Bundestag auch die Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung insgesamt pragmatisch angepasst,“ so Prof.

Dr. Peter-André Alt, Präsident der aktuell in der Allianz federführenden Hochschulrektorenkonferenz.

„Die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erlaubt es, Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftlern zusätzlich Zeit für ihre wissenschaftliche Qualifizierung zu gewähren, wenn wegen der Maß- nahmen zur Eindämmung der Pandemie aktuell der Forschungs- und Entwicklungsbetrieb herunterge- fahren werden muss, Experimente und Projekte abgebrochen werden oder zeitweilig nicht möglich sind und der Zugang zu Forschungsgegenständen nicht mehr gegeben ist. Für das schnelle und effektive Handeln gebührt den Abgeordneten des Bundestags unser Dank. Wir erwarten nun, dass auch der Bun- desrat dem Gesetz zustimmt.“

Rückwirkend zum 1. März 2020 wird die Höchstbefristungsgrenze nach dem WissZeitVG für das wissen- schaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, wegen der pande- miebedingten Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs um sechs Monate verlängert.

Die Verlängerungsmöglichkeit gilt für Arbeitsverhältnisse, die zwischen diesem Zeitpunkt und dem 30.

September 2020 bestehen. Der Qualifizierungsrahmen kann außerdem auf der Grundlage einer Rechts- verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) um weitere sechs Monate ver- längert werden, soweit dies aufgrund fortbestehender Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich werden sollte.

„Die Wissenschaft wird auf allen Ebenen auch weiter ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten“, so Alt weiter. „Die vergangenen Wochen haben noch einmal eindrucksvoll deutlich gemacht, dass For- schung und Wissenschaft insgesamt unverzichtbare Bausteine für unser Gemeinwesen sind – und das gilt für alle Wissenschaftsgebiete und alle wissenschaftlichen Institutionen. Die enge Partnerschaft von Bund, Ländern und Wissenschaft in den vergangenen Jahren hat sich insofern sehr bewährt.

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Gleichwohl ist unverkennbar, dass noch viel zu tun bleibt, etwa bei der Digitalisierung in Forschung, Stu- dium und Lehre, insbesondere mit Blick auf die notwendige Infrastruktur, bei der Finanzierung der Hoch- schulmedizin und der medizinischen Forschung sowie bei der weiteren Verbesserung der Rahmenbedin- gungen für die internationale Kooperation. Das sind nur einige Beispiele für Herausforderungen, bei de- nen die Wissenschaft auch in den nächsten Jahren auf besondere Unterstützung durch Bund und Länder angewiesen sein wird.“

Medienkontakt:

Hochschulrektorenkonferenz

Susanne Schilden

Bereichsleiterin Kommunikation | Pressesprecherin Ahrstraße 39

53175 Bonn Tel.: 0228/887-152 schilden@hrk.de

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