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Allianz der Wissenschaftsorganisationen zur geplanten Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (2015)

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Allianz der

Wissenschaftsorganisationen Stellungnahme

Alexander von Humboldt-Stiftung

Deutsche Forschungsgemeinschaft Fraunhofer-Gesellschaft Hochschulrektorenkonferenz Leibniz-Gemeinschaft

Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften

Deutscher Akademischer Austauschdienst Helmholtz-Gemeinschaft

Max-Planck-Gesellschaft

25. März 2015

Stellungnahme der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zur geplanten Novellie- rung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)

Bestens ausgebildete, leistungsfähige Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissen- schaftler sind ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg unseres Wissenschaftssystems im interna- tionalen Wettbewerb. Wissenschaft und Politik sind gefordert, gemeinsam die besten Qualifizie- rungs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das WissZeitVG bietet eine wissenschaftsadäqua- te Anknüpfungsmöglichkeit, die Rechtssicherheit vermitteln kann. Bei der praktischen Anwen- dung der aktuell gültigen Vorgaben kam es in der Vergangenheit allerdings auch zu sehr kur- zen Vertragszeiträumen, verbunden mit erheblichen Unsicherheiten bei den Karrierewegen vieler Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler.

Wir, die hier unterzeichnenden Allianzorganisationen, nehmen unsere Verantwortung sehr ernst und werden auch im Eigeninteresse diesen Fehlentwicklungen durch unsere organisati- onsspezifischen Leitlinien zum Umgang mit befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gegensteuern. Durch die Umsetzung der Leitlinien werden wir dafür Sorge tragen, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in allen Qualifizie- rungsphasen verlässliche Bedingungen zum Erreichen ihrer individuellen Qualifizierungsziele erhalten.

Neben solchen Maßnahmen muss auch das WissZeitVG selbst bei der angekündigten Novellie- rung wissenschaftskonform und verbindlich ausgestaltet werden. Die befristungsrechtlichen Regelungen können aber nur dann zum Erfolg für alle im Wissenschaftssektor tätigen Akteure führen, wenn sie durch ein politisches Maßnahmenbündel zur Nachwuchsförderung begleitet werden, das die unterschiedlichen Missionen und Finanzierungsbedingungen hinreichend be- rücksichtigt. Dies bedeutet insbesondere, dass sowohl vor, als auch nach der Promotion eine transparente und verlässliche Karriereplanung ermöglicht werden muss. Daher soll die Ver- tragslaufzeit grundsätzlich im Einklang mit dem Qualifizierungsziel stehen, insbesondere soll in der Promotionsphase ein erster befristeter Arbeitsvertrag für die Dauer von mindestens 24 Monaten mit einer Verlängerungsoption von weiteren 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Regelungen des WissZeitVG müssen durch landes- bzw. hochschulrechtliche Vorgaben zur Ge- staltung von Betreuungsvereinbarungen flankiert werden.

Wir, die unterzeichnenden Allianzorganisationen, verstehen die aufgeführten Maßnahmen als Grundlage für den Dialog mit der Politik, um die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs kontinuierlich zu verbessern. Dadurch wollen wir einen signifikanten Beitrag zur Sicherung der herausragenden Stellung des deutschen Wissenschaftssystems im internationa- len Wettbewerb leisten.

Medienkontakt:

Dr. Christina Beck

Leiterin Wissenschafts- und Unternehmenskommunikation

der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

Tel: +49 89 2108-1275

E-Mail: christina.beck@gv.mpg.de

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