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Gemeinsame Position der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zur Neuordnung der Forschungsfinanzierung und des Hochschulbaus (2003)

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Kontakt: Professor Dr. Walter Kröll, Präsident der

Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Ahrstraße 45, 53175 Bonn, Telefon: 0228 30 81 80, Telefax: 0228 30 81 830, E-Mail: hgf@helmholtz.de

Deutsche Forschungsgemeinschaft Helmholtz-Gemeinschaft

DFG, Kennedyallee 40, 53175 Bonn Deutscher Forschungszentren

Ahrstraße 45, 53175 Bonn

Fraunhofer Gesellschaft Hochschulrektorenkonferenz

FhG, Hansastraße 27c, 80686 München HRK, Ahrstraße 39, 53175 Bonn

Max-Planck-Gesellschaft Leibniz-Gemeinschaft

MPG, Hofgartenstraße 8, 80539 München Eduard-Pflüger-Straße 55, 53113 Bonn

Wissenschaftsrat

WR, Brohler Straße 11, 50968 Köln

Gemeinsame Position der Allianz der

Wissenschaftsorganisationen zur Neuordnung der Forschungsfinanzierung und des Hochschulbaus

22. Juli 2003

Die Förderung der Forschung als gesamtstaatliche Aufgabe ist eine gemeinsame Angelegenheit von Bund und Ländern und muss es bleiben:

- Für die Wahrung der im Grundgesetz verbürgten Freiheit der Forschung, die auch in der Autonomie der wissenschaftlichen Einrichtungen und der Wissen- schaftsorganisationen ihren Ausdruck findet, tragen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung.

- Eine im europäischen Forschungsraum und darüber hinaus im internationalen Bereich wettbewerbsfähige Forschung in Deutschland erfordert die Bünde- lung der besten Kräfte in den Universitäten und in der außeruniversitären Forschung in Kooperation zwischen den Forschern, ihren Institutionen und deren Trägern. Die nationale und internationale Verflechtung ist Voraus- setzung für Exzellenz in der Forschung.

- Die gemeinsame Finanzierung wesentlicher Teile der Forschung und des Hochschulbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch Bund und Länder hat sich als Grundlage ihrer solidarischen Verantwortung für die Forschung und ihre verschiedenen Institutionen ausgezeichnet bewährt. Dies schließt Verbesserungen im System nicht aus. Der Grundsatz der Gemeinsamkeit darf nicht in Frage gestellt werden.

- Mechanismen der wechselseitigen Verständigung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern über die Rahmenbedingungen der Forschungsförderung, über gemeinsame Standards und über neue Initiativen werden auch weiterhin unbedingt erforderlich sein. So, wie sie in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung ihre institutionelle Form gefunden haben, stellen sie ein erprobtes System von checks and balances dar. Es sollte nicht um der Veränderung willen verändert werden, sondern nur im Interesse gemeinsam gewünschter und als erreichbar erkannter Verbesserungen.

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