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Interpellation Franziska Roth betreffend Veranstaltungen in der Eisweiherhütte

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Academic year: 2022

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06-10.717

www.riehen.ch

INTERPELLATION Franziska Roth betr. Veranstaltungen in der Eisweiherhütte Wortlaut:

„Ende März fand in der Eisweiherhütte am Erlensträsschen ein Fest von und mit Jugendli- chen statt. Im Anschluss an das Fest wurde eine Beschwerde wegen Nachtruhestörung ei- nes Erlensträsschenanwohners an den Regierungsrat und den Gemeinderat eingereicht.

Die Eisweiherhütte eignet sich für Feste aller Art bestens und wird gerade in der wärmeren Jahreszeit rege genutzt. Auch junge Menschen schätzen die Vorzüge der Hütte und nutzen sie für ihre Veranstaltungen. All diese Veranstaltungen gehen nicht ganz ohne Lärm über die Bühne und eine gewisse Rücksichtnahme aber auch Toleranz von allen Beteiligten ist erfor- derlich. Was für die einen der fröhliche Abschluss eines gelungenen Festes ist, ist für die anderen Nachtruhestörung. Hier einen Mittelweg zu finden, um Konflikte möglichst zu ver- hindern, ist wichtig. So soll einerseits den EisweihernutzerInnen bewusst sein, dass die Zu- und Wegfahrt durch ein Wohnquartier geht, andererseits sollen aber auch die Anwohnenden im Wissen darum, dass die Eisweiherhütte ein wichtiger Begegnungs- und Freizeitort für die Gemeinde ist, eine zeitlich beschränkte Lärmbelastung tolerieren.

Gerade für Jugendliche gibt es in Riehen nicht viele Orte, an denen sie sich treffen und Fes- te feiern können und es wäre sehr zu bedauern, wenn ihnen die Eisweiherhütte nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Um diesen Fall zu verhindern, könnten wohl eine direktere In- formation über die Gegebenheiten und ein engerer Kontakt z.B. via Mobile Jugendarbeit oder veranstaltende Schule eine gute Möglichkeit sein.

Ich bitte den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Weiss die Verwaltung jeweils, was für eine Art Fest in der Eisweiherhütte stattfindet?

2. Wie macht die Verwaltung auf die Nachtruhe und die örtlichen Gegebenheiten auf- merksam?

3. Gibt es ein anderes Vermietungsverfahren, wenn Jugendliche die Eisweiherhütte mieten?

4. Sieht der Gemeinderat den obgenannten Vorschlag als geeignete Möglichkeit an und sieht er noch andere Handlungsmöglichkeiten? Wenn ja, welche?

5. Hat der Gemeinderat davon Kenntnis, dass Festteilnehmer der erwähnten Veranstal- tung die mutmasslichen Schläger gesehen und dies der Polizei noch vor der Tat ge- meldet haben, die Polizei aber scheinbar zu spät reagiert hat?

Ich danke für die Beantwortung der Fragen und grüsse freundlich.“

Eingegangen: 22. April 2010

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Sitzung des Einwohnerrats vom 28. April 2010

www.riehen.ch

Reg. Nr. 01-0201.015 Nr. 06-10.717.1

Interpellation Franziska Roth betreffend Veranstaltungen in der Eisweiherhütte

Der Gemeinderat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

1. Weiss die Verwaltung jeweils, was für eine Art Fest in der Eisweiherhütte stattfindet?

Die Verwaltung ist über Festaktivitäten in der Eisweiherhütte informiert. Alle Mieter des Gar- derobengebäudes am Eisweiher müssen auf der Verwaltung einen Mietvertrag unterzeich- nen. Im Rahmen dieses Vertrags müssen sowohl Veranstaltungsart wie auch die Anzahl Teilnehmer bekannt gegeben werden.

2. Wie macht die Verwaltung auf die Nachtruhe und die örtlichen Gegebenheiten aufmerk- sam?

Zusammen mit dem Mietvertrag wird den Mietern ein Merkblatt für die Vermietung des Gar- derobengebäudes am Eisweiher ausgehändigt. In diesem Merkblatt werden unter anderem die Regeln betreffend Lärmverursachung und Benützungsdauer geregelt.

Die Regeln in Bezug auf die Lärmverursachung richten sich nach dem kantonalen Übertre- tungsstrafgesetz, wonach von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr Nachtruhe gilt. Die Benützungsdauer ist von 11.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Die Benützung über die Polizeistunde hinaus ist nur Freitag- und Samstagnacht bis 02.00 Uhr erlaubt.

3. Gibt es ein anderes Vermietungsverfahren, wenn Jugendliche die Eisweiherhütte mie- ten?

Für alle Mieter gilt das gleiche Vermietungsverfahren. Mietverträge werden jedoch nur mit Erwachsenen abgeschlossen.

4. Sieht der Gemeinderat den obgenannten Vorschlag als geeignete Möglichkeit an und sieht er noch andere Handlungsmöglichkeiten? Wenn ja, welche?

Gegenwärtig werden folgende Massnahmen eingeleitet:

a) Die monatliche Zustellung einer Vermietungsliste mit Namen und Telefonnummern der verantwortlichen Personen an die Polizei.

b) Die schriftliche Bestätigung der verantwortlichen Mieter, dass kein Alkohol an Jugendli- che ausgeschenkt wird.

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Seite 2 c) Das Merkblatt für die Vermietung des Garderobengebäudes wird zusätzlich im Gross- format am Eisweihergebäude ausgehängt.

Im Weiteren werden die Möglichkeiten zur Einführung einer Konventionalstrafe bei Vertrags- bruch oder die Hinterlegung eines Depots geprüft.

5. Hat der Gemeinderat davon Kenntnis, dass Festteilnehmer der erwähnten Veranstaltung die mutmasslichen Schläger gesehen und dies der Polizei noch vor der Tat gemeldet haben, die Polizei aber scheinbar zu spät reagiert hat?

Nein.

Riehen, 27. März 2010

Gemeinderat Riehen

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