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Interpellation Franziska Roth betreffend Anstellungsbedingungen für Logopädinnen

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Sitzung des Einwohnerrats vom 25. April 2012

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr.10-14.661.02

Interpellation Franziska Roth betreffend Anstellungsbedingungen für Logopädinnen

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Der Transfer der Logopädie vom Logopädischen Dienst zur Schule war ein äusserst anspruchsvoller Prozess. Die Schulleitungen mussten mit der neuen Aufgabe vertraut gemacht werden. Die laufenden Therapien mussten im Hinblick auf diesen Wechsel auf Abschluss oder Verlängerung überprüft werden. Die Kinder auf der Warteliste mussten rechtzeitig abgeklärt werden, damit der Bedarf an Logopädie für die Schulen rechtzeitig ersichtlich werden kann. Damit die Übergabe der Kinder mit Logopädie an die künftige Therapeutin stattfinden konnte, wurden frühzeitig mit dem Leiter des Lo- gopädischen Dienstes Sitzungen organisiert und die Vorbereitungsarbeiten für die Anstellungen geleistet.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Warum gilt im Falle der Logopädinnen der Grundsatz nicht, dass neu zu den Gemeindeschulen wechselnde Personen, möglichst dieselben Anstellungs- und Lohnbedingungen bekommen wie beim Kanton?

Es wurde eine Besitzstandsregelung analog dem Vorgehen bei der Kommunalisierung der Primarschulen festgelegt. Dieser Grundsatz bedeutet, dass ein frankenmässiger Besitzstand auf den bisherigen Lohn (in den meisten Fällen gemäss kantonaler Lohn- klasse 14 oder sogar 15) gewährt werden soll. Der Besitzstand dauert so lange, bis der Lohn die Lohnkurve C im Anforderungsniveau gemäss Riehener Lohnrecht er- reicht. Die weitere Lohnentwicklung folgt ebenfalls den Bestimmungen des Riehener Lohnrechts. Auch die anderen Anstellungsbedingungen (z.B. der Lohnbesitzstand, der Besitzstand auf den Beschäftigungsgrad, Übernahme des Dienstalters, Übernahme von Guthaben auf dem Ferienkonto/Mehrleistungen) sind gleich wie bei der Harmoni- sierung. Der Unterschied ist bei der Einreihung der Funktion im Vergleich zum Kanton vorhanden, aber nicht im internen Lohngefüge der Gemeinde. Die interne Lohngerech- tigkeit wurde sichergestellt.

2. Warum greift Riehen bei der Einstufung der Löhne der Logopädinnen dem Kan- ton vor? Warum werden die Löhne nicht, wie in Basel, erst im Februar 2014 an- gepasst?

Die finanzielle Verantwortung für die Logopädie ging bereits per 1. Januar 2012 vom Logopädischen Dienst an die Gemeindeschulen über. Per 1. August 2012 wird auch

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Seite 2 die personelle Verantwortung an die Gemeindeschulen übertragen. Die Logopädinnen und Logopäden werden deshalb ab 1. August 2012 von der Volksschulleitung für die vom Kanton geführten Schulen resp. von der Gemeinde Riehen angestellt. Über den mehrmals erfragten Umgang mit der Einreihung der Funktion der Logopädie im Erzie- hungsdepartement erhielt die Gemeinde erst Bescheid, als in Riehen schon die Ver- tragsentwürfe vorlagen. Die voraussichtliche Neubeurteilung der Funktionseinreihung durch den Kanton im Februar 2014 kann somit nicht abgewartet werden.

3. Warum wurden weder der Berufsverband der Logopädinnen noch die Logopä- dinnen selber vor dem Gemeinderatsbeschluss über die Einstufung informiert und konsultiert, wie dies das Personalgesetz und das Obligationenrecht vor- schreiben?

Die Berufsverbände sind Gesprächs- und Verhandlungspartner für angestellte Mitar- beitende. Gemäss § 5 Personalordnung haben die Mitarbeitenden ein Anhörungs- und Mitspracherecht in wichtigen sie betreffenden Fragen. Dieses können sie persönlich, durch Personalverbände oder durch Personalausschüsse wahrnehmen. Dieses Recht gilt für bereits angestellte Mitarbeitende. Die Logopädinnen waren zum Zeitpunkt der Festlegung der Anstellungsbedingungen nicht angestellt. Die Anstellungsbedingungen wurden Ende Januar 2012 durch den Gemeinderat beschlossen. Anfang Februar wur- de den Logopädinnen an einer Informationsveranstaltung das Anstellungspaket offe- riert. In mehreren weiteren Sitzungen mit dem Leiter des Logopädischen Dienstes und mit den Logopädinnen wurden Fragen zu den Anstellungsbedingungen beantwortet und konkretisiert. Auf mehrere Änderungswünsche der Logopädinnen wurden im Ver- lauf dieses Verfahrens bereits Zugeständnisse gewährt. Da der Leiter des Logopädi- schen Dienstes im ganzen Verfahren involviert war, waren die Interessen des Berufs- stands vertreten.

4. Auf dem Arbeitsmarkt herrscht kein Überfluss an Logopädinnen. Warum riskiert der Gemeinderat nun mit schlechteren Anstellungsbedingungen, dass gut quali- fizierte Logopädinnen möglicherweise gar nicht erst nach Riehen kommen?

Die Marktsituation werden wir mit der laufenden ersten Ausschreibung testen. Erfah- rungen über die Akzeptanz der Anstellungsbedingungen der Gemeinde liegen noch keine vor. Die Entlöhnung ist marktkonform und zudem nur ein Element des gesamten Pakets der Anstellungsbedingungen.

5. Unter Druck haben die Logopädinnen ihre Arbeitsverträge, mit Vorbehalt, doch unterschrieben. Kann der Gemeinderat eine verbindlichere Verbesserung in Aussicht stellen, als das Angebot, die Einstufung der Löhne in einem Jahr nochmals zu überprüfen?“

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Seite 3 Es wurde kein Druck ausgeübt. Der ursprüngliche Abgabetermin vom 15. März 2012 wurde auf Wunsch der Logopädinnen insgesamt drei Mal verlängert und schliesslich auf den 13. April festgelegt; dies damit Vergleichsangebote aus dem Kanton geprüft werden konnten. Einen wichtigen Fixpunkt der Gemeinde stellte der Ausschreibungs- zeitpunkt dar: Eine allfällige Neubesetzung der Stellen sollte unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen per Ende April abgeschlossen sein.

Die Fachpersonen haben die Zusicherung erhalten, dass die Funktionseinreihung nach dem ersten Anstellungsjahr überprüft wird. Bis dahin werden Erfahrungen auf- grund der neuen integrativen Unterrichtsform im Bereich der Logopädie vorliegen.

Eine weitere Zusicherung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

Riehen, 24. April 2012

Gemeinderat Riehen

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