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Interpellation Franziska Roth betreffend Schullager

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Academic year: 2022

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Sitzung des Einwohnerrats vom 22. August 2018

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 18-22.514.02

Interpellation Franziska Roth betreffend Schullager

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Schullager stellen eine wesentliche Bereicherung des Schulbetriebs auf der Primar- schulstufe dar. Der Gemeinderat begrüsst es, dass viele Klassen die Möglichkeit er- halten, solche Lager zu erleben. Basis für die Grundlagen, die in den Gemeinden für die Organisation und Durchführung der Lager bestehen, bilden die entsprechenden kantonalen Regelungen. Auch die Elternbeiträge für die Lager sind zurzeit im ganzen Kanton gleich hoch.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie viele Sommer- und Schneesportlager wurden an den Riehener Kindergär- ten/Primarschulen im Schuljahr 2017/2018 durchgeführt?

Im vergangenen Schuljahr besuchten 14 Klassen ein Schullager und zusätzlich 2 Klassen ein Schneesportlager.

2. Wie viele Sommer- und Schneesportlager sind an den Riehener Kindergär- ten/Primarschulen im laufenden Schuljahr geplant?

Für das laufende Schuljahr hat die Leitung Gemeindeschulen zurzeit Kenntnis von 9 Klassen, die ein Schullager durchführen werden und von weiteren 4 Klassen, die ein Schneesportlager planen. Weitere Klassen können dazukommen.

3. Welche Beiträge für diese Lager wurden von den Eltern bisher maximal pro Wo- che erhoben?

Für ein Schullager werden pro Lagertag 26 Franken erhoben. An- und Abreisetag gel- ten dabei als ein Tag. Für ein fünftägiges Lager bezahlen die Eltern also maximal 108 Franken.

Für ein Schneesportlager wird von den Eltern eine Wochenpauschale von 360 Fran- ken erhoben.

4. Welche Vergünstigungen wurden bisher Erziehungsberechtigten mit geringem Einkommen gewährt?

Anrecht auf Vergünstigungen haben die Eltern, die auch Verbilligungen bei den Kran- kenkassenbeiträgen erhalten. Die Höhe der Vergünstigung beim Lagerbeitrag richtet sich nach der Höhe der Reduktion der Krankenkassenprämie. Die höchste Preisreduk- tion beträgt 60 %. Eltern mit dieser Reduktionsstufe bezahlen also noch 40 % des or-

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Seite 2 dentlichen Lagerbeitrags, für ein fünftägiges Schullager 43 statt 108 Franken und für ein einwöchiges Schneesportlager 144 statt 360 Franken.

5. Ist der Gemeinderat bereit, den obgenannten Bundesgerichtsentscheid umzuset- zen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, weshalb nicht?

Der Gemeinderat geht davon aus, dass das Bundesgerichtsurteil auch im Kanton Ba- sel-Stadt umzusetzen ist. Auf kantonaler Ebene laufen hierzu Vorbereitungsarbeiten.

Ein Vorschlag des Erziehungsdepartements für eine neue Preisstruktur, mit der das Bundesgerichtsurteil umgesetzt wird, wird im September 2018 vorliegen. Die neue Preisstruktur bringt Mehrkosten für die Schulen. Sie kann für die Schulen in der Stadt Basel nur umgesetzt werden, wenn der Grosse Rat im Dezember 2018 das entspre- chende Budget verabschiedet. Der Gemeinderat möchte die Klärung auf kantonaler Ebene abwarten, bevor er eine Regelung für die Gemeindeschulen definiert.

6. Falls der Gemeinderat den genannten Bundesgerichtsentscheid umsetzt, wird dann die Anzahl Schullager eingeschränkt oder übernimmt die Gemeinde die an- fallenden Mehrkosten?

Die Anzahl der Lager soll nicht eingeschränkt werden. Das bestehende Lagerbudget würde aber bei tieferen Elternbeiträgen nicht mehr ausreichen. Es würde also mehr Geld für die Ausrichtung der Schullager brauchen, wofür sich der Gemeinderat jedoch einsetzen möchte. Das Schulbudget würde insgesamt betrachtet dadurch leicht an- wachsen. Die Mehrkosten betragen bei Schullagern pro Kind und Lagerwoche 28 Franken, bei Schneesportlagern pro Kind und Lagerwoche 280 Franken. Bei ange- nommenen zehn Schullagern und vier Schneesportlagern ergäben sich (bei einer an- genommenen Klassengrösse von 20 Kindern) jährliche Mehrkosten von 28'000 Fran- ken, was nach Ansicht des Gemeinderats im Schulbudget eigentlich Platz finden soll- te, ohne aber hier Details in der Umsetzung vorweg nehmen zu können.

7. Falls Mehrkosten anfallen, gedenkt der Gemeinderat dafür einen Nachtragskredit vorzulegen oder können diese Mehrkosten im Rahmen des bewilligten Leistungs- auftrags finanziert werden?

Vgl. dazu Antwort 6.

8. Ist die Gemeinde mit dem Kanton in Kontakt, der die Möglichkeit einer Zusam- menarbeit mit GoSnow, einem Anbieter von Gesamtpaketen für Wintersportlager, prüft? Wenn ja, wie weit sind die Gespräche mit diesem Anbieter bisher gedie- hen?

Die Gemeinde ist über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit GoSnow informiert.

Schulen, die Schneesportlager planen, können sich diese von GoSnow offerieren und ausrichten lassen. Vielfach wird das Angebot von GoSnow jedoch das zur Verfügung

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Seite 3 stehende Lagerbudget sprengen, dies u. a. darum, weil GoSnow in den Lagern aus- gebildete Skilehrer und Skilehrerinnen einsetzt und nicht wie die Schulen in ihren selbstorganisierten Lagern J+S-Leiter und -Leiterinnen.

Der Gemeinderat geht davon aus, dass es möglich sein wird das Bundesgerichtsurteil in den Gemeindeschulen ab Schuljahr 2019/20 umzusetzen.

Riehen, 21. August 2018

Gemeinderat Riehen

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