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INTERPELLATION Franziska Roth betr. Spielplatz auf der Wettsteinanlage

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06-10.655

INTERPELLATION Franziska Roth betr. Spielplatz auf der Wettsteinanlage

Wortlaut:

„An der Einwohnerratssitzung vom 26. März 09 bekam ich auf meine Fragen betr. Spielplatz während und nach dem Parkhausbau unklare Antworten.

Der Spielplatz auf der Wettsteinanlage ist für Kinder, Jugendliche und Familien ein enorm wichtiger Begegnungsort. Zudem hat Frau Dr. Simoni vom Marie Meierhof Institut an der von der Gemeinde organisierten Veranstaltung zur frühen Förderung von Kindern sehr eindrück- lich geschildert, wie wichtig Kinderwelten wie Spielplätze sind.

Die Benutzerinnen und Benutzer der Wettsteinanlage sind zur Zeit sehr verunsichert, wie der Spielplatz und die Grünanlagen auf der Wettsteinanlage in Zukunft aussehen werden.

Fragen wie: „Wird nun diese tolle Kinderwelt verkleinert oder eingeschränkt oder wird sie gar ganz dem Neubau und der Tiefgarage geopfert?“ stehen im Raum.

Darum möchte ich dem Gemeinderat nochmals folgende Fragen stellen.

1. Welcher Teil des bestehenden Spielplatzes ist während eines allfälligen Baus des Parkhauses wie nutzbar?

2. Wird während der Bauzeit (in unmittelbarer Nähe) ein provisorischer Ersatz für den wegfallenden Teil des Spielplatzes zur Verfügung gestellt?

3. Wenn ein Provisorium zur Verfügung gestellt wird, setzt sich der Gemeinderat dafür ein, dass diese Kosten vom Bauherrn und nicht von den Steuerzahlenden getragen werden?

4. Auf wie lange schätzt der Gemeinderat die Bauzeit und damit die eingeschränkte Nutzung der Wettsteinanlage?

5. Welche Nutzungen sind auf der Wettsteinanlage nach dem Bau des Parkhauses und der Überbauung an der Bahnhofstrasse wieder möglich (Spielplatz, Platz für Festzelt etc.)?

6. Sind möglicherweise (im Bereich des Spielplatzes) sogar Verbesserungen geplant, sodass den NutzerInnen ein Mehrwert entsteht?

7. Wer finanziert in welchem Masse die Wiederherstellung, resp. Neugestaltung der An- lage auf dem Parkhausdach? Ist dafür ein Beschluss des Einwohnerrats nötig?

8. Beim geplanten Neubau an der Bahnhofstrasse entstehen im Erdgeschoss Räum- lichkeiten, die öffentlich genutzt werden können. Im Dorfzentrum fehlen Indoorspiel- und Begegnungsmöglichkeiten. Auch gibt es zu wenig geeignete Räumlichkeiten für schulergänzende Angebote. Teilt der Gemeinderat diese Einschätzung und ist er gewillt, sich dafür einzusetzen, dass diese Räumlichkeiten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen?

Ich danke für die Beantwortung der Fragen.“

Eingegangen: 14. Mai 2009

www.riehen.ch

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Sitzung des Einwohnerrats vom 27. Mai 2009

Reg. Nr. 01-0201.015 Nr.06.10.655.1

INTERPELLATION Franziska Roth betr. Spielplatz auf der Wettsteinanlage

Der Gemeinderat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

1. Welcher Teil des bestehenden Spielplatzes ist während eines allfälligen Baus des Parkhauses wie nutzbar?

Bei einem Bau der öffentlichen Einstellhalle wird die Wiese nicht benutzt werden können.

Auch der eigentliche Spielplatz wird bis einige Meter vor das Planschbecken tangiert wer- den. Es ist jedoch vorgesehen, dass Planschbecken, Sandkasten und „Gigampfi“ auch wäh- rend der Bauzeit benutzt werden können.

2. Wird während der Bauzeit (in unmittelbarer Nähe) ein provisorischer Ersatz für den wegfallenden Teil des Spielplatzes zur Verfügung gestellt?

Da der Spielplatz von der Bevölkerung sehr geschätzt wird, ist der Gemeinderat bemüht, den Einwohnerinnen und Einwohnern während der Bauzeit einen Spielplatz auf der Wett- steinanlage zu erhalten. Deshalb wird während der Bauzeit ein Teil der vom Bau tangierten Spielgeräte auf die gegenüberliegende Seite des Frühmessweglis verschoben, wo ein provi- sorischer Spielplatz erstellt werden wird.

3. Wenn ein Provisorium zur Verfügung gestellt wird, setzt sich der Gemeinderat dafür ein, dass diese Kosten vom Bauherrn und nicht von den Steuerzahlenden getragen werden?

Der Bauherr ist bereit, im Rahmen der Bauarbeiten bei der Erstellung eines provisorischen Spielplatzes Hand zu bieten.

4. Auf wie lange schätzt der Gemeinderat die Bauzeit und damit die eingeschränkte Nutzung der Wettsteinanlage?

Je nach Witterung und Baufortschritt muss mit einer eingeschränkten Nutzung der Wett- steinanlage von 8 - 12 Monaten gerechnet werden.

5. Welche Nutzungen sind auf der Wettsteinanlage nach dem Bau des Parkhauses und der Überbauung an der Bahnhofstrasse wieder möglich (Spielplatz, Platz für Festzelt etc.)?

www.riehen.ch

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Seite 2 Nach dem Bau der Einstellhalle und der Überbauung an der Bahnhofstrasse werden der beliebte Spielplatz und die Spielwiese wieder vollständig hergestellt. Es werden wieder die- selben Nutzungen möglich sein wie vor der Überbauung.

6. Sind möglicherweise (im Bereich des Spielplatzes) sogar Verbesserungen geplant, sodass den NutzerInnen ein Mehrwert entsteht?

Es ist geplant, bei der Neugestaltung des Spielplatzes einige Spielgeräte zu ersetzen und den Spielplatz insgesamt noch attraktiver zu gestalten bzw. den Spielwert weiter zu erhö- hen. Dabei werden die Spielgeräte modernisiert und den heutigen Sicherheitsnormen ange- passt. In Bezug auf das Planschbecken wird angestrebt, die gegenwärtige Situation auf- rechtzuerhalten.

7. Wer finanziert in welchem Masse die Wiederherstellung, resp. Neugestaltung der Anlage auf dem Parkhausdach? Ist dafür ein Beschluss des Einwohnerrats nötig?

Die Wiederherstellung der Anlage auf dem Parkhausdach wird vom Bauherrn getragen. Die Anschaffung von neuen Spielgeräten ist unabhängig davon Teil einer Vorlage zur Anpas- sung der Spielplätze der Gemeinde an die neuen Sicherheitsnormen, die im Spätsommer dem Einwohnerrat unterbreitet wird. Ein weiterer Beschluss des Einwohnerrats ist nicht not- wendig.

8. Beim geplanten Neubau an der Bahnhofstrasse entstehen im Erdgeschoss Räum- lichkeiten, die öffentlich genutzt werden können. Im Dorfzentrum fehlen Indoorspiel- und Begegnungsmöglichkeiten. Auch gibt es zu wenig geeignete Räumlichkeiten für schulergänzende Angebote. Teilt der Gemeinderat diese Einschätzung und ist er gewillt, sich dafür einzusetzen, dass diese Räumlichkeiten Kindern und Jugend- lichen zur Verfügung stehen?

Im Baurechtsvertrag ist festgehalten, dass von der Eigentümerschaft geduldet wird, dass der Baurechtsnehmer auf der Baurechtsparzelle ein Mehrfamilienhaus mit Gewerbeanteil nach dem Projekt von Urs Grammelsbacher errichtet, benützt und unterhält. Für die Bauherr- schaft sind die geplanten Gewerberäumlichkeiten ein integrierter Bestandteil ihrer Projekt- kalkulation, die nicht ohne Weiteres einer anderen Nutzung zugeführt werden können. Der Gemeinderat will jedoch prüfen, ob im Rahmen der Dorfkernplanung resp. der Sanierung des Saalbaus des Landgasthofs oder dessen Abbruchs neue Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden können.

Riehen, 26. Mai 2009 Der Gemeinderat

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