• Keine Ergebnisse gefunden

INTERPELLATION Franziska Roth betreffend Anstellungsbedingungen für Lo- gopädinnen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "INTERPELLATION Franziska Roth betreffend Anstellungsbedingungen für Lo- gopädinnen "

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

10-14.661.01

www.riehen.ch

INTERPELLATION Franziska Roth betreffend Anstellungsbedingungen für Lo- gopädinnen

Wortlaut:

„Durch die Umsetzung der Projekte Harmos sowie Förderung und Integration werden neu die Berufs- gruppen Psychomotorik und Logopädie in die Schulen integriert. Die Logopädinnen waren bis jetzt beim Logopädischen Dienst angestellt und müssen darum nun den Arbeitgeber wechseln. So erhal- ten alle entweder vom Kanton oder von der Gemeinde Riehen neue Arbeitsverträge.

Ein Grundsatz des Gemeinderats lautet, dass bei der Übernahme für die Angestellten der Gemeinde- schule möglichst gleiche Anstellungsbedingungen gelten wie beim Kanton, damit qualifizierte Lehr- personen und Therapeutinnen in Riehen arbeiten können. Auch der Einwohnerrat hat schon mehrere Male bekräftigt und gefordert, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung bei den Übernahmen auf- grund der Schulreform gelten soll.

Leider gilt dieser Grundsatz bei den Logopädinnen offensichtlich nicht. Es ist bekannt, dass Basel im Rahmen einer Systempflege die Löhne überprüft. Lohnanpassungen sind im Februar 2014 zu erwar- ten. Riehen hat die Einstufung der Logopädinnen aber schon vorgezogen und sie wesentlich tiefer eingestuft. Eine Logopädin wird in Riehen voraussichtlich bis 2014 (Umsetzung der Systempflege in Basel) weniger verdienen als Logopädinnen in Basel.

Zwar gewährt Riehen sowohl auf dem Arbeitspensum, der Erfahrungsstufe und dem Lohn einen Be- sitzstand. Der Lohn der Logopädinnen in Basel wird aber je nach Erfahrungsstufe bis 2014 noch ein- oder zweimal erhöht. In Riehen bleibt er wegen dem tieferen Lohnniveau „eingefroren“. Zudem wis- sen die Riehener Logopädinnen bereits jetzt, dass sie ihr Pensum durch die Erweiterung der Primar- schule zum Teil erhöhen müssen. Dieses Zusatzpensum wird selbstverständlich erwartet, aber zum tieferen Lohnniveau entlöhnt.

Eine neuangestellte Logopädin mit einem 50% Pensum und Erfahrungsstufe 12 verdient in Riehen Fr. 7‘368.50/Jahr weniger als in Basel. Bei den Logopädinnen mit Besitzstand zeigt sich die Lohnein- busse weniger extrem, macht sich aber durch Zusatzpensen und durch das Einfrieren des Lohnes auch dort deutlich bemerkbar.

Ich bitte deshalb den Gemeinderat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum gilt im Falle der Logopädinnen der Grundsatz nicht, dass neu zu den Gemeindeschu- len wechselnde Personen, möglichst dieselben Anstellungs- und Lohnbedingungen bekom- men wie beim Kanton?

2. Warum greift Riehen bei der Einstufung der Löhne der Logopädinnen dem Kanton vor? W a- rum werden die Löhne nicht, wie in Basel, erst im Februar 2014 angepasst?

3. Warum wurden weder der Berufsverband der Logopädinnen noch die Logopädinnen selber vor dem Gemeinderatsbeschluss über die Einstufung informiert und konsultiert, wie dies das Personalgesetz und das Obligationenrecht vorschreiben?

4. Auf dem Arbeitsmarkt herrscht kein Überfluss an Logopädinnen. Warum riskiert der Gemein- derat nun mit schlechteren Anstellungsbedingungen, dass gut qualifizierte Logopädinnen möglicherweise gar nicht erst nach Riehen kommen?

5. Unter Druck haben die Logopädinnen ihre Arbeitsverträge, mit Vorbehalt, doch unterschrie- ben. Kann der Gemeinderat eine verbindlichere Verbesserung in Aussicht stellen, als das Angebot, die Einstufung der Löhne in einem Jahr nochmals zu überprüfen?“

Eingegangen: 19. April 2012

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Welche Massnahmen (z.B. Kundenpflege, Kundeninformation) trifft die Gemeinde, um während des laufenden Entscheidungsprozesses über die Zukunft des Riehe- ner Kabelnetzes

Im Rahmen der beiden bereits erfolgten Zwischenberichte zum vorliegenden Anzug legte der Gemeinderat dar, dass eine durch die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)

Teilt der Gemeinderat die Einschätzung, dass das Frauenhaus eine eminent wichtige Hilfseinrichtung für gewaltbetroffene Frauen ist2. Welche Zahlungen hat die Gemeinde Riehen in

Die beiden Ausschreibungsverfahren sind äussert komplex und können nicht mit einer einfachen Auftragsvergabe verglichen werden: Damit das Kabelnetz auch zukünftig bestens

Sollte der Rekurs durch das Verwaltungsgericht abgelehnt werden und sollte der Gemeinde durch diese Verzögerung ein finanzieller Schaden entstehen, kann der Gemeinderat

Wenn ein Provisorium zur Verfügung gestellt wird, setzt sich der Gemeinderat dafür ein, dass diese Kosten vom Bauherrn und nicht von den Steuerzahlenden getragen werden3. Auf

Der Gemeinderat führte anlässlich seines Zwischenberichts vom Februar 2011 aus, dass er eine Studie in Auftrag gegeben hatte, um fundiert abzuklären, ob tatsächlich ein Bedürfnis

Der Gemeinderat prüft aber die Auswirkungen der Sys- tempflege des Kantons bei den pädagogischen Funktionen: Hier besteht - namentlich aufgrund der Schulharmonisierung - eine