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Interpellation Franziska Roth betreffend sicherer und stufenge-rechter Pausenplatz und genügend Schulraum für das Nieder-holzschulhaus

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Sitzung des Einwohnerrats vom 27. Februar 2019

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Axioma: 2265 Nr. 18-22.558.02

Interpellation Franziska Roth betreffend sicherer und stufenge- rechter Pausenplatz und genügend Schulraum für das Nieder- holzschulhaus

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Im Leistungsauftrag für den Politikbereich Bildung und Familie für die Jahre 2017 bis 2020 ist folgendes Leistungsziel formuliert: „Die Schulhöfe werden im Hinblick auf stu- fengerechte Ausstattung überprüft und es werden nötigenfalls Anpassungen vorge- nommen.“ In der Umsetzung dieses Auftrags erfolgten bereits Anpassungen bei den Pausenhöfen und Aussenräumen aller ehemaligen OS Standorte, Burgstrasse, He- bel/Niederholz und Wasserstelzen. Am Standort Niederholz/Hebel wurde im vergan- genen Jahr der Aussenraum zwischen Niederholzstrasse und Langenlängeweg, beim sogenannten «Hebelmätteli», rund um den temporären Schulbau umgestaltet und auf- gewertet.

Der im Zentrum der Interpellation stehende noch nicht umgestaltete Aussenraum im oberen Teil des Areals zwischen Bahndamm und Langenlängeweg ist nicht der einzi- ge Pausenraum der Primarschule Niederholz/Hebel. Er ist zurzeit zwar nicht beson- ders attraktiv gestaltet, kann aber in den Pausen von den Kindern gut genutzt werden.

Er soll nun in Etappen umgestaltet werden. Die erste Etappe, die Umgestaltung eines verwilderten Biotops, hat begonnen. Im entsprechenden Gemeinderatsgeschäft wurde die vorgesehene Gestaltung wie folgt beschrieben: Es ist eine Gestaltung mit Steinen, Erdhügeln, Baumstämmen und Netzen vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler können die entstehende Landschaft in der Folge selber weiter gestalten.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Hat der Gemeinderat in der Zwischenzeit genügend finanzielle Mittel eingestellt, dass der Pausenplatz des Niederholzschulhauses sicher und altersgerecht gestal- tet werden kann?

Im Globalbudget sind keine Gelder für die Aufwertung der Schulhöfe und Aussenanla- gen eingestellt. Die Mittel können immer erst dann bereitgestellt werden, wenn das entsprechende Einzelprojekt vorbereitet und die Kosten ermittelt sind. Die Gestal- tungsetappe «Biotop» ist finanziert. Für jede der weiteren Etappen erfolgt die Mittelbe- schaffung im Prozessablauf. Die weitere Planung soll, wie bereits in der Beantwortung der Interpellation von Cornelia Birchmeier ausgeführt wurde, erst erfolgen, wenn die Ergebnisse der Raumanalyse des Areals des Hebelschulhauses vorliegen, da die Aussenraumgestaltung je nach Ergebnissen dieser Analyse angepasst werden muss.

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Seite 2 2. Hat der Gemeinderat davon Kenntnis, dass sich mehrere Kinder bei Unfällen beim Klettergerüst Knochenbrüche zugezogen haben?

Gemäss Auskunft der Schulleitung der Primarschule Niederholz gab es im Dezember 2018 einen Armbruch. Zudem kam es vor fünf oder sechs Jahren schon einmal zu einem Beinbruch. Von weiteren Unfällen mit gravierenden Verletzungsfolgen hat die Schulleitung keine Kenntnis.

3. Ist der Gemeinderat bereit, das gefährliche aber beliebte Klettergerüst sofort si- cherer zu gestalten?

Alle Spielgeräte auf Pausenhöfen und Aussenräumen von Schulen und Kindergärten werden jährlich auf ihre Sicherheit hin überprüft. Auf Grund dieser Überprüfung gab es beim Klettergerüst immer wieder kleinere Anpassungen und Reparaturen. Zurzeit scheint es nicht sinnvoll, einen aufwändigen Umbau des Klettergerüsts vorzunehmen, da es bei der Neugestaltung des Aussenraums möglicherweise verschwinden wird.

4. Wann liegt die Raumanalyse des Hebelschulhauses vor?

Die Ergebnisse der Raumanalyse sollen im April 2019 im Gemeinderat traktandiert werden. Er wird die weiteren Schritte beschliessen.

5. In welcher Form werden die Lehrpersonen des Niederholzschulhauses in die Raumerweiterung eingebunden?

Die Analyse, die zurzeit vorgenommen wird, ist eine Machbarkeitsstudie. Sie beant- wortet die Frage, wo auf dem Areal zusätzlich benötigter Schulraum erstellt werden könnte. Grundlage zur Bestimmung des benötigten Raums sind Prognosen zur Schü- lerentwicklung und kantonale Raumstandards. In dieser Phase des Prozesses wird die Schule durch die Schulleitung vertreten. Wenn es später zu einem konkreten Bauvor- haben kommen sollte, ist es sinnvoll und nötig, die Lehr- und Fachpersonen einzube- ziehen. Dies wird Sache der Schulleitung vor Ort sein.

6. Ist dem Gemeinderat bekannt, dass das Zentrum für Brückenangebote (ZBA) in das geplante neue Schulhaus auf dem Lysbüchelareal einziehen und somit einen anderen Standort (z. B. das Niederholzschulhaus) aufgeben wird?

Die Abteilung Bildung und Familie steht in Kontakt mit den zuständigen Stellen im Er- ziehungs- und Finanzdepartement und mit der Schulleitung des Zentrums für Brü- ckenangebote (ZBA). Es ist tatsächlich möglich, dass allenfalls einer der bestehenden

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Seite 3 Standorte des ZBA geschlossen werden soll. Es wird sich dabei aber gemäss Aus- kunft der zuständigen Stellen sicher nicht um den Standort Niederholzschulhaus han- deln.

7. Wenn ja, hat sich der Gemeinderat darum bemüht, vom Kanton auf diesen Zeit- punkt das (alte) Niederholzschulhaus für die Gemeindeschulen zur Miete oder zum Kauf zu erhalten?

Eine entsprechende Anfrage an die zuständigen Stellen im Erziehungs- und Finanz- departement ist erfolgt.

8. Wenn ja, welche Antwort hat die Gemeinde vom Kanton auf ihre Anfrage erhal- ten?

Die angefragten Personen haben geantwortet, dass der Kanton das (alte) Niederholz- schulhaus in den nächsten Jahren für den eigenen Bedarf nutzen wird.

9. Wenn nein, weshalb ist die Gemeinde am Niederholzschulhaus trotz steigenden Schülerzahlen nicht interessiert?

Die Antwort entfällt (siehe Antwort zu Frage 8).

Riehen, 26. Februar 2019

Gemeinderat Riehen

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