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Claire Deery zu Identitätsklärung

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Academic year: 2022

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Dokumentation Waldschlösschen AG 2 am 19.09.2019: Identitätsklärung

Übergeordnete Schwierigkeiten:

➢ Vertrauensprobleme

➢ emotionale/ psychische Probleme

➢ Angst vor dem Botschaftstermin Allgemeine Feststellungen aus der Praxis:

➢ Pflicht der Passbeschaffung wird vermehrt zur Priorität

➢ alle Aufenthaltstitel sind i.d.R. an Identitätsklärung gekoppelt 8Nicht bei Flüchtlingsanerkennung o. Asylanerkennung)

Handlungsempfehlungen:

➢ innerhalb der gesetzten Fristen reagieren!

➢ Dreischrittiges Vorgehen:

→ Botschaft kontaktieren

→ Freunde und Verwandte in Herkunftsland einbeziehen

→ Vertrauensanwalt recherchieren und ebenfalls kontaktieren

➢ Eidesstattliche Erklärung als Möglichkeit/ Ausweg vorschlagen

➢ Unterschieden werden sollte zw. Menschen mit Duldung und Menschen mit einem Aufenthaltstitel (teilw. Rückreise zumutbar, wenn Wiedereinreise problemlos möglich) Probleme:

➢ Konsularwesen der Länder sehr vielfältig!

Darlegung der Unzumutbarkeit des Botschaftsbesuchs:

➢ subjektive Angst: große Schwierigkeit dies als Grund durchsetzen zu können, kann aber mittels Atteste versucht werden

→ Problem: Kopplung der BAMF-Entscheidung an die Berechtigung Angst vor den Behörden haben zu müssen, d.h. bei einer Ablehnung wird häufig nicht ernst genommen, dass der/die Betreffende trotzdem begründete Angst vor der Heimatbotschaft hat

➢ Gefährdungslage durch Geheimdienstmitarbeiter_innen in den Botschaften, u.a. in:

◦ Eritrea

◦ Iran

◦ Sudan

◦ Syrien

◦ Türkei

→ keine abschließende Aufzählung!

Aktuelle Probleme in Bezug auf Länderspezifika (aus der Beratungspraxis):

➢ Eritrea: unterstellt wird Eritreern häufig die äthiopische Staatsangehörigkeit (Ursache:

Eritrea ist erst seit 1993 von Äthiopien unabhängig)

➢ Sudan: Fraglich, ob ein Rückübernahmeabkommen derzeit besteht (mit der alten Regierung war ein Rückübernahmeabkommen vorhanden, unklar, ob es bereits mit der neuen regierung eins gibt)

➢ Pakistan: Rückübernahmeabkommen besteht (Abschiebungen auch ohne Pass generell möglich)

➢ Libanon und Russland: Botschaften stellen Pässe aus, wenn konkrete

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Siehe ergänzend

Liste mit Rückübernahmeabkommen:

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckf%C3%BChrungsabkommen Arbeitshilfe des Flüchtlingsrates Thüringen zur Identitätsklärung:

https://www.fluechtlingsrat-thr.de/sites/fluechtlingsrat/files/pdf/Beratungshilfe/2019- 09_Arbeitshilfe_Mitwirkungspflichten.pdf

Zum Umgang mit Einreise- und Aufenthaltsverboten:

https://www.nds-fluerat.org/39697/aktuelles/handreichung-zu-einreise-und-aufenthaltsverboten/

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