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Präsentation Claire Deery

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Academic year: 2022

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Überblick über die jüngsten Änderungen im Asyl- und

Aufenthaltsrecht

Referentin: Rechtsanwältin Claire Deery, Flüchtlingsrat Niedersachsen

(2)

Asylverfahrensbeschleunigungs- gesetz

24.09.2015 Flüchtlingsgipfel

24.10.2015 in Kraft

Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) heißt jetzt

Asylgesetz (AsylG)

(3)

Erstaufnahmeeinrichtungen:

• Asylsuchendes sollen bis zu sechs Monate in

Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden (§ 47 AsylG)

Residenzpflicht: Für die Dauer des Verbleibs wird auch die Residenzpflicht auf bis zu sechs Monate erhöht

Arbeitsverbot: Während man dort ist, darf man nicht arbeiten

Sachleistungen

(4)

Sichere HKL

Absolutes Arbeitsverbot:

Gilt wenn Asylantrag nach dem 31.08.2015 abgelehnt wurde, (§

60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG).

(5)

Abschiebungen

nunmehr ohne Ankündigung, vgl. § 59 AufenthG

(6)

Verschärfungen im AsylbLG

Kürzungsmöglichkeiten nach § 1a AsylbLG:

•Ausreisepflichtige, für die ein Ausreisetermin und eine Ausreisemöglichkeit feststehen.

•Geduldete, bei denen eine Abschiebung aus von „ihnen selbst zu vertretenden Gründen“ nicht durchgeführt

werden konnte, bspw. weil ihnen vorgeworfen wird, keine Identitätsdokumente vorgelegt zu haben.

•Auch für Dubliner/Anerkannte?

(7)

Sprachkurse

Gute und schlechte Bleiberechtsperspektive, Vgl.§ 44 Abs.4 AufenthG

(8)

Büma

Einführung der Büma nach § 62a AsylG

(9)

§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung

 Arbeitszuwanderung möglich?

(10)

Ausblick

Was noch kommen soll:

• Sonderlager

• Familiennachzug

• Einzelfallprüfung Syrer

• Abschiebung/Krankheit?

Referenzen

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