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Montag (Nachmittag), 17. März 2014 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 4 2013.0549 Gesetz Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG)

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Sitzungstitel7 2013.0549 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 17. März 2014

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

4 2013.0549 Gesetz

Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG)

Beilage Nr. 08 1. Lesung

Präsident. Wir kommen zu den Geschäften der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion und be- ginnen auch hier mit einem Gesetz. Als Kommissionspräsident hat Herr Brönnimann das Wort. Der Regierungspräsident ist noch nicht da, aber Herr Brönnimann kann seine Ausführungen bereits ma- chen und das Geschäft vorstellen.

Eintretensdebatte

Thomas Brönnimann, Mittelhäusern (glp), Kommissionspräsident. Ich versuche das Tempo, das Jakob Etter vorgelegt hat, zu halten. Das Gesetz wurde in der Kommission diskutiert. Wir haben über einiges gesprochen, aber die Fassung, die nun zur Diskussion und Genehmigung vorliegt, war eigentlich weitgehend unbestritten; bis auf die beiden Änderungsanträge zu Artikel 19 und 20. Wir haben daher auch Beratung in nur einer Lesung beantragt, unter dem Vorbehalt, dass nicht noch im Bereich der Gebühren Änderungsanträge eingehen. Die beiden Änderungsanträge, die nun vorlie- gen, betreffen natürlich indirekt die Gebühren. Aber aus meiner Sicht – und ich habe mich diesbe- züglich auch bei den antragstellenden Parteien rückversichert – sind diese Anträge kein Grund, weshalb man zwei Lesungen durchführen müsste.

Ich möchte kurz ein paar Ausführungen zum Anlass dieses Gesetzes machen. Es hat ja, wie Sie im Vortrag sehen, eine Strukturreform bei der zweiten Säule gegeben, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Seit diesem Zeitpunkt wird die Direktaufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen durch die Kantone wahrgenommen. Die Zeit hat nicht mehr ausgereicht, um dafür eine ordentliche Gesetzge- bung vorzunehmen. Deshalb hat der Regierungsrat bis heute diesen Bereich per Dringlichkeitsrecht geregelt. Die Verordnung des Dringlichkeitsrechts hat sich bewährt, deshalb folgt dieser Gesetzes- entwurf eigentlich auch in grossen Zügen dieser Verordnung.

Zur Klärung, welches sind hier die grossen Themen? Das Gesetz kommt etwas nüchtern und tech- nisch daher: «Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht». Es geht hier jedoch um alle Pensionskassen mit Sitz im Kanton Bern, unter anderen beispielsweise auch um unsere kantonale Pensionskasse. Diese Aufsichtsbehörde, über die wir nun sprechen, hätte denn beispielsweise auch die Aufgabe, hinzuschauen und zu intervenieren, wenn sie feststellt, dass irgendeine Pensi- onskasse mit unrealistischen Annahmen – beispielsweise beim technischen Zinssatz – arbeitet. Im Extremfall könnte das so weit gehen, dass die Stiftungsaufsicht eingreifen und eine Pensionskasse, die ihren Empfehlungen nicht folgt, kommissarisch verwalten müsste. Es geht also doch nicht gera- de um nichts. Die Aufsicht gab es natürlich auch schon früher. Vor diesem Gesetz, respektive auch vor dem Dringlichkeitsrecht, wurde die Aufsicht vom Amt für Sozialversicherungen und Stiftungsauf- sicht wahrgenommen. Es gab eine Abteilung, die dafür zuständig war: die Abteilung für berufliche Vorsorge und Stiftungen. Neu muss dies in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtsper- sönlichkeit ausgelagert werden. Genau das sieht dieses Gesetz nun vor. (Der Präsident läutet die Glocke.)

Was gab sonst noch zu reden in der Kommission? Beispielsweise das Thema, wie viele Mitglieder in dem Aufsichtsrat sitzen sollen. Im Moment sind deren fünf vorgesehen. Die Kommission kam,

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ausreichend. Diese Frage stellte sich überhaupt erst, weil man ein Abkommen mit dem Kanton Freiburg abgeschlossen hatte, wonach die Stiftungsaufsichtsbehörde des Kantons Bern auch die Stiftungen des Kantons Freiburg beaufsichtigt. Demzufolge erhielt der Kanton Freiburg auch einen Sitz im Aufsichtsrat. Damit lag die Frage nahe, was denn geschähe, wenn sich plötzlich weitere Kantone uns anschliessen wollten. Hätten diese dann auch ein Recht auf einen Sitz im Aufsichts- rat? (Der Präsident läutet die Glocke.) Und wie sähe es aus, wenn es plötzlich zwei Kantone mehr wären, und der Kanton Bern daher im Aufsichtsrat nur noch eine Minderheit bilden würde? Es konn- te uns dann glaubhaft versichert werden – und vielleicht wird der Justizdirektor hierzu auch noch ein paar Worte sagen –, dass es im Moment keine konkreten Anfragen von weiteren Kantonen gibt, die sich uns anschliessen möchten. Verschiedene Kantone, wie etwa der Kanton Wallis, der als zwei- sprachiger Kanton auch noch in Frage gekommen wäre, haben sich der Romandie angeschlossen, und auch im Raum Nordwestschweiz gibt es solche Zusammenschlüsse. Deshalb kamen wir als Kommission zum Schluss, dass fünf Aufsichtsratsmitglieder ausreichen.

Ich komme noch kurz zu den beiden Anträgen. Ich habe es bereits angetönt: In der Form, wie sie nun vorliegen, haben wir sie in der Kommission nicht behandelt. In der Kommission wurde aber Folgendes diskutiert: Dieses Gesetz hat zur Folge, dass gerade kleine Stiftungen eine höhere Ge- bühr bezahlen müssen, was zu heiklen Situationen führen könnte. Im vorliegenden Änderungsan- trag wird dem eigentlich Rechnung getragen. Denn dadurch, dass man sowohl die Frist für den Ab- bau des Darlehens für das Dotationskapital hinausschiebt, wie auch dadurch, dass man die Frist erstreckt um den Reservefonds zu äufnen, kann erreicht werden, dass die jährlichen Gebühren tie- fer ausfallen. Ich glaube, mit dieser Lösung können nun auch die kleineren Stiftungen leben. Ich nehme an, die Antragsteller werden hierzu auch noch das eine oder andere Wort sagen. Damit ha- be ich geschlossen.

Präsident. Damit kommen wir zur Eintretensfrage. Gibt es Wortmeldungen zum Eintreten auf das Gesetz? – Das ist nicht der Fall. Eintreten ist damit stillschweigend beschlossen. Gemäss Artikel 65b Absatz 2 kann der Grosse Rat vor der Aufnahme der Detailberatung eines Gesetzes beschlies- sen, auf die Durchführung einer zweiten Lesung zu verzichten. Die Kommission beantragt den Ver- zicht auf eine zweite Lesung. Wird dieser Antrag bestritten? – Das ist nicht der Fall, damit haben Sie grundsätzlich beschlossen, auf eine zweite Lesung zu verzichten, und wir kommen zur Detailbera- tung des Gesetzes.

Detailberatung Art.1–6

Angenommen Art. 7

Präsident. Zu Artikel 7 gibt es eine Wortmeldung von Herrn Rhyn.

Hans-Jörg Rhyn, Zollikofen (SP). Ich habe eine formelle Bemerkung zu Artikel 7 und insbesonde- re zu Absatz 4. Es heisst dort, der Regierungsrat leite die Unterlagen nach Absatz 2 Buchstabe l nach Kenntnisnahme an die GPK des Grossen Rats weiter. Gemeint sind der Jahresbericht, die Jahresrechnung, eine Beurteilung des finanziellen Risikos sowie der Bericht der Revisionsstelle. Die OAK hat im vergangenen Sommer den ersten Jahresbericht der BBSA erhalten. Wir haben dazu Fragen gestellt und Antworten erhalten. Die Fragen sollten auch sicherstellen, dass eine gute Auf- sicht besteht. Uns wurde mitgeteilt, es werde ein Aufsichtskonzept erarbeitet. Dieses werde uns zugestellt, sobald es vorliege. Wir haben das Konzept kürzlich erhalten. In der Vernehmlassungs- vorlage war kein Artikel vorgesehen, wonach die Berichte an die GPK weitergeleitet werden sollten.

Dass der Regierungsrat dies nun im vorliegenden Gesetzesentwurf zuhanden der vorberatenden Kommission ergänzt hat, wurde uns auch nie offiziell mitgeteilt. Man hätte sich auch einen Teil des Schriftwechsels ersparen können. Wir erwarten, dass Kommissionen künftig informiert werden, wenn ihnen in einem bestimmten Erlass eine neue Aufgabe übertragen werden soll.

Art. 7–18 Angenommen

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Art. 19

Antrag Widmer, Wanzwil (BDP) / Jost, Thun (SVP) / Mentha, Liebefeld (SP) / Giauque, Ittigen (FDP) (L), bis spätestens am 31. Dezember 2031 zurückzuerstatten.

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Der Kommissionspräsident hat bereits kurz zusammengefasst, was unser Anliegen ist. Wie Sie wissen, hat die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern ein Dotationskapital von 2 Mio. Franken erhalten. Man entschied, dass diese Instanz ebenfalls einen Reservefonds haben soll, der ungefähr einen Jahresumsatz umfasst, also 4 Mio. Franken. Wir ha- ben in einer ausgiebigen Diskussion an einer Kommissionssitzung festgestellt, dass es viele klassi- sche Stiftungen gibt mit mehreren zehn- oder ein paar hunderttausend Franken, teilweise auch mit ein bis zwei Millionen, die ihr Geld relativ mühsam zusammenkratzen müssen. Sie sind auf Ge- schenke, Kollekten und andere Zuwendungen angewiesen. Dort fanden wir, dies führe zu überhöh- ten Gebühren und nehme diesen Stiftungen jedes Jahr Kapital weg, was eigentlich nicht nötig wäre.

Durch die Rückzahlung nach der bisherigen Regelung müssen die Gebühren für alle um rund 18 Prozent erhöht werden, damit man die Rückzahlung des Dotationskapitals und die Äufnung des Reservefonds vornehmen kann. Darunter leiden insbesondere die klassischen, kleineren Stiftungen.

Deshalb konnten wir dank Vermittlung des Generalsekretärs der JGK, Christoph Miesch, dem ich hierfür auch ganz herzlich danke, einen probaten Antrag stellen, der dem Anliegen Rechnung trägt, ohne dadurch die Finanzierung der BVG- und Stiftungsaufsichtsstelle komplett über den Haufen zu werfen. Die Idee ist, dass wir die Rückzahlung des Dotationskapitals innerhalb von 20 statt 10 Jah- ren vorschreiben, und die Äufnung des Reservefonds innerhalb von 15 statt 10 Jahren. Damit kann man die klassischen Stiftungen bei den Gebühren ziemlich entlasten. Die Entlastung bei den Ge- bühren macht, je nach Stiftungskapital, ungefähr 15 bis 35 Prozent aus. Deshalb haben wir uns für diesen Antrag zusammengefunden. Alle, die diesen Antrag gemeinsam eingereicht haben, sind Kommissionsmitglieder. Wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

Luc Mentha, Liebefeld (SP). Ich kann als Sprecher der SP-JUSO-PSA-Fraktion und als Kommissi- onsmitglied die Darstellungen meines Kollegen, Dieter Widmer, unterstützen, und sie vielleicht noch ein wenig nuancieren und pointierter machen. Es ist effektiv so, dass diese Gebühren für die kleine- ren, klassischen Stiftungen sehr hoch sind. Ich nenne Ihnen ein konkretes Beispiel: Eine Stiftung, die ein Vermögen von 150 000 Franken besitzt, hat dieses Geld vielleicht zu zwei Prozent angelegt, was in der heutigen Zeit schon einmal nicht so schlecht ist. Damit verdient sie pro Jahr etwa 3000 Franken. Sie hat eine externe Kontrollstelle, die ihre Bücher prüfen muss, was sie auch etwas kos- tet, und dann kommt die Gebühr der Aufsichtsbehörde von etwa 680 Franken hinzu. Das frisst schon einen ganz wesentlichen Teil ihres Ertrags. Meiner Meinung nach ist dies ein Zustand, bei dem man schon schauen muss, ob diese Gebühren nicht zu hoch sind. Ich bin persönlich der Auf- fassung – und das ist nun ein wenig die Pointierung gegenüber deinen Aussagen, Dieter –, man hätte eigentlich bereits heute Spielraum. Denn man muss das Dotationskapital von 2 Mio. Franken zurückbezahlen, und der Aufwand, den die Aufsichtsstelle heute hat, der Jahresumsatz, umfasst 3,5 Mio. Franken; dies jedoch mit einem Gewinn von 700 000 Franken, den sie heute erzielt. Gemäss dieser Kalkulation braucht sie also etwa 5,5 Mio. Franken. Letztes Jahr erzielten sie einen Gewinn von 700 000 Franken – wenn man diese Rechnung ein wenig zu Ende denkt, stellt man fest, dass sie zurzeit pro Jahr etwa 150 000 Franken zu viel an Gebühren einnimmt. Es gäbe also bereits jetzt einen Spielraum, um eine Gebührensenkung vorzunehmen.

Wie Dieter Widmer gesagt hat, haben wir dies in der Kommission diskutiert, und kamen zum Schluss, es sei sinnvoll, die Brücke, die uns der Generalsekretär der JGK gebaut hat, anzunehmen.

Die Zuständigkeit, um diese Gebühren festzulegen, liegt eben bei der Aufsichtsbehörde, und der Grosse Rat kann dort gar nicht richtig eingreifen. Ich glaube, es ist eine gute Lösung, wenn wir die- se Fristen hinausschieben. Wir erwarten ganz klar von der Aufsichtsbehörde, dass sie die Gebüh- ren im Interesse der kleineren Stiftungen anpasst. Das liegt absolut drin. Es ist ein wenig ein Si- cherheitsdenken vorhanden im Zusammenhang mit dieser Gebührenfestlegung, und aus meiner Sicht muss man diese Gebühren senken. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion wird den Antrag unterstützen.

Marc Jost, Thun (EVP). Wir haben zwar diese Problematik in der Kommission besprochen, konn- ten aber den Antrag so, wir er jetzt vorliegt, nicht diskutieren. Deshalb möchte ich hier noch kurz darauf hinweisen, dass wir in diesem Sinne noch keine offizielle Stellungnahme der Regierung er- halten haben. Nicht, dass Dieter Widmer initiativ wird, aber dass er mehr Staat fordert, lässt aufhor-

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chen; da muss man dann schon genauer hinschauen, worum es geht. Es geht darum, dass das Geld, welches der Kanton zur Verfügung stellt, länger bei der Stiftungsaufsicht sein soll, damit man dann, wie begründet wurde, insbesondere bei kleineren Stiftungen die Gebühren senken kann. Bei den vorliegenden Anträgen steht dies aber so nicht explizit drin. Es heisst einfach, für die Rückzah- lung solle länger Zeit zur Verfügung gestellt werden. Aus der Sicht der EVP wäre es jedoch schon wichtig zu betonen, dass die Gebührensenkung vor allem die kleinen Stiftungen betrifft, und nicht generell alle. Es ist für mich aus dem Antrag noch nicht ganz klar ersichtlich, ob dies die Absicht ist, oder ob man generell die Gebühren senken will und der Kanton dies sozusagen länger vorfinanzie- ren soll. Zum andern wäre es für uns als EVP-Fraktion zudem noch wichtig, die Regierungsmeinung dazu zu hören. Wahrscheinlich werden wir dem Antrag auch zustimmen, aber wir möchten zuerst noch die Debatte darüber zu Ende anhören. Soweit also unser Vorbehalt dazu.

Alfred Schneiter, Thierachern (EDU). Wir waren nicht in der Kommission, aber ich möchte quasi als direkt Betroffener kurz etwas dazu sagen. Ich bin ein wenig wie die Jungfrau zum Kinde dazu gekommen, Stiftungsratspräsident einer Stiftung zu werden. Es handelt sich um eine Stiftung eines alleinstehenden Mannes, der sein Vermögen über eine Stiftung geregelt hat. Dabei geht es heute um 270 000 Franken. Berücksichtigt werden sollen Familien aus ländlichen Gegenden, Bergbauern- familien und so weiter, aus ärmeren Verhältnissen. Wie als Beispiel genannt wurde, können auch wir 2 Prozent gerade noch so generieren. Denn der Stiftungsgründer hat auch festgelegt, wie das Geld angelegt werden soll. Dort haben wir einen kleinen Spielraum. Wir sind drei Mitglieder im Stif- tungsrat: der Regierungsstatthalter, der ehemalige Gemeindepräsident von Eriz und ich als Mitglied der EDU Kanton Bern. Das hat der Stiftungsgründer so gewollt. Wir sind nun ehrenamtlich dabei – jedes Porto usw. bezahlen wir aus der eigenen Tasche –, den Stiftungszweck zu verfolgen. (Der Präsident läutet die Glocke.) Nun ist es tatsächlich so, dass die Gebühren und auch die Steuern das Vermögen, beziehungsweise den Gewinn anbrauchen, und dies macht einen ansehnlichen Anteil aus. Da fragt man sich manchmal schon, ob das Ganze noch einen Sinn hat. Als nämlich der Wechsel stattfand, als die Aufsicht vom Kanton eben in die neue Organisation überging, ist der Be- trag nämlich effektiv von 400 auf 680 Franken angestiegen. Aus dieser Erfahrung heraus empfehlen auch wir von der EDU-Fraktion Ihnen, den Anträgen zuzustimmen.

Präsident. Nun hat Herr Jost für die SVP das Wort. – Also, «em Gschnur ah» sind Sie aus dem Winterschlaf erwacht!

Ueli Jost, Thun (SVP). Dieter Widmer wird es Ihnen nachher wohl noch erklären: Seitens der An- tragstellenden besteht ganz klar die Meinung, dass die Entlastung insbesondere für kleine Stiftun- gen erreicht werden soll. Aber ich komme nicht deshalb ans Rednerpult. Die SVP-Fraktion wird dem Antrag grossmehrheitlich zustimmen. Es gibt noch einen anderen Aspekt, den ich hier vorbringen möchte, nämlich den Zeithorizont. Sicher werden sich kleine Stiftungen überlegen müssen – ich betone: dort, wo dies möglich ist – ob man möglicherweise die Rechtsform ändern muss. Aber das braucht einfach auch seine Zeit, und es kann ja nicht sein, dass in der Zwischenzeit, bis man wo- möglich die Rechtsform in einen Verein oder etwas ähnliches ändern konnte, der Staat dort quasi alles Geld, das noch vorhanden wäre, auffrisst. Diese Zeit möchten wir den Stiftungen eben geben.

Auch dies ist einer der Aspekte, den wir diesem Antrag zugrunde legen möchten. Die SVP wird, wie gesagt, dem Antrag zustimmen.

Präsident. Nun hat Herr Widmer nochmals das Wort. – Hören Sie, es ist für diejenigen, die zuhören möchten, wirklich sehr unangenehm. Gehen Sie doch bitte hinaus, um zu reden!

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Marc Jost hat vorhin gefragt, wie das denn umgesetzt würde. Ich hätte dies vorhin bereits erläutern können, habe es aber vergessen. Ich kann Ihnen gerne sagen, dass ein Konzept vorliegt, wie die Gebührenreduktion umgesetzt werden soll. Die BVG- und Stif- tungsaufsicht hat ein Konzept entwickelt, wonach man die klassischen Stiftungen in sieben Katego- rien einteilt: bis 30 000 Franken, bis 100 000 Franken, bis 250 000 Franken, bis 500 000 Franken, bis 750 000 Franken, bis 1 Mio. Franken und bis 5 Mio. Franken. Die Reduktion ist bei der tiefsten Summe sehr hoch, sie beträgt dort 27 Prozent. In den nächsthöheren Kategorien sinkt sie dann auf 19 Prozent und beträgt am Ende in der Kategorie bis 750 000 Franken noch 15 Prozent. Klassische Stiftungen mit einem Kapital von über 1 Mio. Franken erhalten keine Reduktion. Der Vorschlag ist also vernünftig, und ich habe zudem den Eindruck, durch die Erstreckung geht der Kanton über-

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haupt kein Risiko ein.

Thomas Brönnimann, Mittelhäusern (glp), Kommissionspräsident. Ich kann an das anknüpfen, was ich in meinen einleitenden Bemerkungen gesagt habe. Man kann dies sicher machen. Herr Grossrat Widmer hat dargelegt, welches die Motivation für den Antrag ist; nämlich die kleinen Stif- tungen noch etwas zu entlasten. Herr Grossrat Mentha hat vorgerechnet, dass auch dann, wenn man dies macht, das Dotationskapital innerhalb nützlicher Frist zurückgezahlt werden kann. Herr Grossrat Jost hat schlussendlich noch darauf hingewiesen, dass wir uns selbst dann, wenn wir dies machen, eingestehen müssen, dass sich an den Rahmenbedingungen für sehr kleine Stiftungen etwas ändert. Manchmal sind dies betragsmässig auch gar nicht einmal die ganz kleinen, nament- lich wenn irgendwo ein Gebäude in eine Stiftung eingebracht wird. Das erzeugt nicht viel Aufwand, ist es doch immer dasselbe Gebäude, aber das Gebäude an sich hat betragsmässig halt vielleicht doch einen ziemlich hohen Wert. Für diese Stiftungen ändert sich etwas – vielleicht einfach etwas weniger drastisch und weniger schnell –, wenn wir diesen Anträgen zustimmen. Aber in Zukunft werden sich einige potentielle «Stifter» überlegen müssen, ob sie nicht eine andere Rechtsform wählen, wie eben beispielsweise einen Verein oder was auch immer. Das ist klar. Ich nehme an, Herr Regierungspräsident Neuhaus wird uns nun gleich sagen, man könne dies alles machen. Aber anderseits gilt es natürlich zu gewichten, dass sich im langjährigen Mittel damit nicht allzu viel än- dert. Das gilt auch für die kleinen Stiftungen. Sie werden so einfach am Anfang weniger belastet, aber grundsätzlich gilt das Prinzip, dass die Gebühren nach Aufwand bemessen werden müssen.

Und weil die neue Behörde diesen Aufwand ermitteln kann, muss schlussendlich sinnvollerweise eben auch diese Behörde die Gebühren festliegen. Im Längsschnitt wird dann kein Unterschied mehr vorhanden sein, aber es gibt einfach eine etwas unterschiedliche Belastung. Deshalb kann man das durchaus machen. Wie ich schon angetönt habe, wird es aber sicher nicht nötig sein, we- gen diesem Antrag oder dem nachfolgenden eine zweite Lesung durchzuführen.

Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor. Small is beautiful – wir haben ja fast alle ein Herz für die Kleinen. Ich wehre mich aber im Namen des Regierungsrats gegen diesen Antrag, weil eine Stiftung, die heute Mühe hat, auch in 10 oder 20 Jahren Mühe haben, oder gar noch mehr Mühe haben wird. Dies auch, wenn uns nun vorgerechnet wurde, was finanziell möglich ist. Die Zinsen können gar nicht derart anziehen, dass eine kleine Stiftung dadurch aus allen Prob- lemen herauskommen wird. Es ist nicht neu, dass kleine Institutionen Probleme haben. Wir hatten dasselbe Problem mit Maschinengenossenschaften, bei denen das Handelsregisteramt entspre- chend die Gebühren angepasst hat. Die Konsequenz war, dass sich die Bauern entsprechend be- schwert und gewehrt haben. Daraufhin wurde das Ganze aufgelöst und man gründete Vereine.

Wenn wir dem Antrag Folge leisten, so dauert es eben nicht 10, sondern 20 Jahre, bis der Reserve- fonds geäufnet ist, und entsprechend länger dauert es, bis die BBSA vom Kanton Bern unabhängig ist. Es wurde richtig gesagt: Mein Generalsekretär hat eine Brücke gebaut. Aber man muss nicht über alle Brücken, die es auf der Welt oder in diesem Kanton gibt, auch tatsächlich gehen. Die BBSA soll von Bundesrechts wegen rechtlich, finanziell und administrativ vom Kanton unabhängig sein. Wenn Sie nun hier für die Rückerstattung des Dotationskapitals und des Darlehens eine län- gere Frist einsetzen, so wird die BBSA auch viel länger finanziell vom Kanton Bern abhängig sein;

und das ist das Gegenteil dessen, was das Bundesrecht eigentlich wollte. Man wollte eben diese Unabhängigkeit. Lehnen Sie diesen Antrag bitte ab, damit das Bundesrecht möglichst korrekt um- gesetzt werden kann. Herzlichen Dank.

Präsident. Wir kommen zur Abstimmung und haben folgende Situation. Es besteht eine Differenz zwischen der Regierung und den Antragstellern. Die Kommission konnte diese Frage nicht behan- deln. Wer dem Antrag Regierung gemäss grauer Fassung zustimmen will, stimmt Ja, wer dem An- trag Widmer, Jost, Mentha und Giauque zustimmen will, stimmt Nein.

Abstimmung (Art. 19, Antrag Regierungsrat gegen Antrag Widmer (BDP) / Jost (SVP) / Mentha (SP) / Giauque (FDP)

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme des Antrags Widmer (BDP) / Jost (SVP) / Mentha (SP) / Giauque (FDP)

Ja 2

Nein 146

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Enthalten 2

Präsident. Sie haben dem Antrag der vier Antragsteller zugestimmt.

Art. 20

Antrag Widmer, BDP / Jost, Thun (SVP) / Mentha, Liebefeld (SP) / Giauque, Ittigen (FDP) (L) bis am 31. Dezember 2026 in der in Artikel 17 vorgesehenen Höhe zu äufnen.

Präsident. Wir fahren fort mit der Bereinigung. Ich gehe davon aus, dass die Antragsteller nicht mehr sprechen, weil sie den Antrag bereits vorhin begründet haben. Gibt es andere Wortmeldun- gen? – Das ist nicht der Fall, auch der Kommissions- und der Regierungspräsident verzichten auf das Wort. Wir können demnach direkt über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag Regierung zu- stimmen will, stimmt Ja, wer dem Antrag Widmer, Jost, Mentha und Giauque zustimmen will, stimmt Nein.

Abstimmung (Art. 20 Antrag Regierungsrat gegen Antrag Widmer (BDP) / Jost (SVP) / Mentha (SP) / Giauque (FDP)

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme des Antrags Widmer (BDP) / Jost (SVP) / Mentha (SP) / Giauque (FDP)

Ja 0

Nein 147

Enthalten 2

Präsident. Hier ist das Resultat noch eine Idee deutlicher; Sie haben dem Antrag der vier An- tragsteller zugestimmt.

Art. 21 und 22 Angenommen Titel und Ingress Angenommen

Präsident. Sie hätten nun noch die Möglichkeit, mittels Quorum von 50 Stimmen eine zweite Le- sung zu erreichen. Wird dies verlangt? – Das ist nicht der Fall, ich stelle fest, dass somit nur eine Lesung beschlossen wurde. Es folgt die Schlussabstimmung

Schlussabstimmung (1. und einzige Lesung) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 152

Nein 0

Enthalten 0

Präsident. Sie haben dem Gesetz in erster und einziger Lesung zugestimmt.

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