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Genfood kommt uns nicht auf den Teller

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Landesfach- geschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Pressemitteilung

Nürnberg, 23.04.04 PM 043/04/LFGS Gentechnik

Genfood kommt uns nicht auf den Teller !

Bund Naturschutz fordert Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft, Imkerei und Lebensmittelversorgung in Deutschland und der EU

Derzeit fallen die wichtigsten Entscheidungen für die künftige Sicherung einer gentechnikfreien Lebensmittelproduktion in Europa. Wenn die EU- Verordnungen zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel, die am 18. April in Kraft traten, nicht Makulatur bleiben sollen, darf nicht über die Hintertüre das Reinheitsgebot für Saatgut ausgehebelt werden. Auch darf die

Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes keinesfalls durch die Deregulierungsvorschläge der CDU regierten Bundesländer im

Bundesrat verwässert werden. Denn 70 % der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU wollen nach wie vor gentechnikfrei essen. „Ihre Rechte zu gefährden wäre ein zutiefst undemokratischer Akt“, so Prof.

Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN. Dies hat der BN in seinen Schreiben an die zuständigen EU-Kommissare zum Ausdruck gebracht.

„Es sei keinesfalls gesichert, dass von gentechnisch veränderten Lebensmitteln keine Risiken für die Verbraucher ausgingen, wie es vielfach von Wissenschaftlern und Politikern behauptet würde“, so Doris Tropper, stellvertretende BN und BUND Vorsitzende. „Die Risiken lägen in den nicht vorhersehbaren Effekten, die mit Zeitverzögerung auftreten. Deshalb würden Versicherungen derzeit auch die Haftung für Schäden durch den Einsatz gentechnischer Methoden bei der

Lebensmittelproduktion ausschließen.“ Auch die Artenvielfalt würde durch den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unwiederbringlich geschädigt. Die Imkerei und insbesondere die über 25.000 Hobbyimker in Bayern fürchten um ihre Existenz mit

weitreichenden Schäden für die Befruchtung und Erträge von Obst und Rapsbeständen.

EU-Saatgutrichtlinie

Auf Grund massiver Verbraucherproteste wurde der Entwurf von Oktober 2003 zurückgezogen, der vorsah, zwischen 0,3 und 0,7 % gentechnische Verunreinigung des Saatguts zuzulassen. Die beteiligten Generaldirektionen für Umwelt, Verbraucherschutz und Landwirtschaft haben im April 2004 einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der skandalöserweise wiederum Grenzwerte

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von 0,3 bis 0,5 % für Verunreinigungen vorsieht, obwohl auch bislang der Grenzwert Null, das heißt die Nachweisgrenze für gentechnische

Verunreinigungen beim Saatgut gilt. Eine zulässige Verunreinigung würde relativ rasch das Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft in Europa bedeuten. Die Entscheidung soll in den nächsten Wochen fallen. Der BN fordert die EU-Umweltschutz Kommissarin Margot Wallström, den Präsidenten der Kommission Romano Prodi, sowie die Kommissare für Landwirtschaft, Franz Fischler, und Verbraucherschutz, David Byrne, auf, sich nicht den Interessen der US-Gentechnik und Agrochemiekonzerne zu beugen, sondern die Osterweiterung der EU mit demokratischen

Entscheidungen zu begleiten, nachdem 70 % der EU Verbraucher weiterhin und auf Dauer gentechnikfrei essen wollen.

Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes

Der Bund Naturschutz warnt die CDU/CSU- und FDP-geführten

Bundesländer davor, die Kosten für Schäden, die durch den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft entstehen, auf die Steuerzahler

abzuwälzen. Wenn Nahrungs- und Futtermittel gentechnisch kontaminiert werden, sind einzig die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen. Die von CDU/CSU und FDP im Bundesrat eingebrachten Änderungsanträge würden die ohnehin ungenügende Haftung im Gesetzentwurf weiter aufweichen.

Doris Tropper, stellvertretende BN und BUND-Vorsitzende: „Schwarz-gelb treibt es bei der Gentechnik noch bunter als rot-grün. Obwohl drei Viertel der Menschen in Deutschland sich klar gegen Gentechnik aussprechen und die meisten Bauern weiterhin ohne Gentechnik produzieren möchten, soll eine Handvoll Biotech-Konzerne ihre Risiko-Produkte auf dem hiesigen Markt durchsetzen können. Dabei nehmen Union und FDP in Kauf, dass Lebensmittel verunreinigt werden, Tausende von Bauern ihre

Wirtschaftsgrundlage verlieren und dass die Allgemeinheit für die Risiken und Kosten gerade stehen muss.“ Im Vermittlungsausschuss wird

voraussichtlich am 5. Mai darüber verhandelt. Nach den Plänen der

CDU/CSU- und FDP-geführten Länder soll ein Anspruch auf Schadensersatz nur dann gelten, wenn der Grad der Verunreinigung mehr als 0,9 % beträgt und ein Produkt deshalb ein Gentech-Label tragen muss. Das würde das Aus für Biolandwirte und andere Produzenten bedeuten, die vertraglich

verpflichtet sind, gentechnikfreie Ware zu liefern. Wenn der Verursacher gentechnischer Kontaminationen nicht eindeutig ermittelt werden könne, solle nach den Vorstellungen der Opposition ein teilweise steuerfinanzierter

Haftungsfonds die Schäden ausgleichen.

Der BN hat einen eigenen Alternativgesetzentwurf als Petition in den Bayerischen Landtag eingebracht, in dem unter anderem auch detaillierte Regelungen für die gute fachliche Praxis enthalten sind. Dabei hat der Bund Naturschutz gemeinsam mit dem Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft insbesondere auch die Problematik der Imkerei berücksichtigt. Albrecht Pausch, Vorstandsmitglied des deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes: „Die Imkerei ist durch die geplante Einführung der Agro-Gentechnik massiv in ihrer Existenz bedroht. Nach jetzigem Stand werden viele Imkereibetriebe ruiniert werden. Dies, weil die Gefahr besteht, dass exorbitante Analysekosten auf sie zukommen. In einer Imkerei mittlerer Größe können die Kosten leicht 10.000 € pro Jahr

überschreiten. In kleineren Imkereien werden sie zum Teil sogar den Wert des Honigs übersteigen.“

für Rückfragen: Marion Ruppaner, Referentin für Landwirtschaft

Tel. 0911/81 87 8-20, E-Mail marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

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Anlage 1:

Existenzielle Bedrohung der Imkerei durch die geplante Einführung der Agro-Gentechnik

Die Politik verspricht vollmundig ein friedliches Nebeneinander von gentechnischer und gentechnikfreier Landwirtschaft. Dies soll durch Hecken und Abstände zwischen Feldern möglich werden. Die Politik hatte dabei die Bienen vollkommen vergessen. Sie lassen sich nicht so leicht aufhalten. Sie fliegen problemlos 3 bis 7 km weit und tun das, wofür sie von der Natur vorgesehen wurden – sie übertragen Pollen und sorgen so für die Bestäubung. Da diese Tatsache geeignet ist, den Traum von der Koexistenz platzen zu lassen, will man die Imkereien einfach aus der Diskussion ausklammern. Das heißt aber auch, dass Imker bei Umsatzverlusten keine Möglichkeit auf Schadenersatz mehr haben sollen. Die Rechtmäßigkeit solch politischen Handelns, bei dem den Imkern ein gesunder Markt zerstört wird, um der Gentechnik- Industrie Vorschub zu leisten, muss angezweifelt werden.

Nach jetzigem Stand werden viele Imkereibetriebe ruiniert werden. Dies, weil die Gefahr besteht, dass exorbitante Analysekosten auf sie

zukommen. In einer Imkerei mittlerer Größe können die Kosten leicht 10.000 € pro Jahr überschreiten. In kleineren Imkereien werden sie zum Teil sogar den Wert des Honigs übersteigen. Es kann nicht angehen, dass wie vorgesehen die Imker diese Kosten zu tragen haben.

Es ist aber auch zu befürchten, dass der Honigabsatz zusammenbricht.

Honig enthält mit maximal 0,25 Gramm in einem 500 Gramm Glas zwar nur sehr geringe Mengen Pollen, aber die Erwartungen der Kunden an das Naturprodukt Honig sind sehr hoch.

Die Ernte von gentechnikfreiem Pollen, einem hochwertigem Nahrungsergänzungsprodukt, wäre so gut wie nicht mehr möglich.

Die Imker fordern daher angemessene Entschädigungen für Umsatzverluste, die sie nicht zu verantworten haben. Und dies unabhängig von irgendwelchen Grenzwerten.

Zudem müssen „bienengerechte“ Abstandsflächen zu GVO-Feldern vorgesehen werden, und für die wichtigsten Bienenweidepflanzen wie z.B. Raps ist ein striktes Gentechnik-Verbot zu fordern.

Zusätzlich ergeben sich für die Imker existenzbedrohende

Haftungsfragen, wenn ihre Bienen Gentech-Pollen übertragen. Auch hier müssen entsprechende Regelungen geschaffen werden.

Ein Aus für die Imkereien hätte katastrophale Auswirkungen für unsere Natur. Ohne die Imker könnten die Bienen, auf sich selbst gestellt, nicht mehr überleben.

Über 70% aller Blütenpflanzen sind aber auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Ohne diese würde die Artenvielfalt von Flora und Fauna dramatisch einbrechen.

Albrecht Pausch

Vorstandsmitglied des Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbundes

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Anlage 2:

Gefahren gentechnisch veränderter Lebensmittel für die menschliche Gesundheit

Häufig wird argumentiert, gentechnisch veränderte Lebensmittel seien sehr viel besser untersucht als herkömmliche Lebensmittel und es gebe bislang keinen Beweis für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch den Verzehr von Gentech-Lebensmitteln. Das Gegenteil ist der Fall:

Neue Eiweiße in der Nahrung

Für herkömmliche Lebensmittel gibt es eine lange Erfahrung bezüglich ihrer Verträglichkeit. Gentechnisch erzeugte Lebensmittel hingegen sind neuartig, enthalten in der Regel neue Eiweiße und teilweise neue Inhaltsstoffe, die so in Lebensmitteln bislang nicht vorhanden waren.

Die neu in Pflanzen gebildeten Eiweiße können allergen wirken. Die

Abschätzung einer potentiellen Allergenität wird dadurch erschwert, dass die Gen -

technik die Übertragung von Genen aus beliebigen Spenderorganismen erlaubt, auch solchen, die bislang nicht als Lebensmittel genutzt wurden und für die es keine Erfahrung gibt, ob in ihnen enthaltene Eiweiße allergen wirken. Auch bei Nutzung verschiedener Kriterien zur Abschätzung der potentiellen Allergenität wie Größe, Stabilität und Menge der gebildeten Eiweiße oder ihrer Ähnlichkeit mit bekannten Allergenen lässt sich im Vorfeld nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein neu in Lebensmitteln vorhandenes Eiweiß allergene Eigenschaften aufweist. Dabei sind selbst die mit Gentech- Pflanzen durchgeführten Untersuchungen oft unzulänglich und

berücksichtigen nicht die neueren Erkenntnisse.

Gentechnische Veränderung – nicht gezielt, sondern nach dem Zufallsprinzip

Die gentechnische Veränderung erfolgt nach dem Zufallsprinzip, d.h. es bleibt dem Zufall überlassen, wie viele Kopien der übertragenen Gene eingebaut und wo im pflanzlichen Erbmaterial diese integriert werden.

Demzufolge lässt sich nicht vorhersehen und auch nicht steuern, wie das genetische Umfeld durch den Einbau von Fremdgenen verändert wird. Es wurde mehrfach gezeigt, dass die Integrationsorte auch erhebliche

genetische Umlagerungen erfahren und dass überflüssige DNA, die für die gewünschten neuen Eigenschaften nicht erforderlich ist, mit übertragen wird.

Dadurch hervorgerufene Störungen des genetischen Umfelds können zu veränderter Genaktivität führen (Positionseffekte). Beispielsweise können Gene an- oder abgeschaltet werden oder ihr räumliches und zeitliches Aktivitätsmuster kann sich verändern.

Veränderter Pflanzenstoffwechsel – unerwartete Effekte

Die unabsichtlich gebildeten, aber auch die absichtlich gebildeten Genprodukte greifen u.U. in unerwarteter Weise in den pflanzlichen

Stoffwechsel ein, eröffnen vielleicht sogar neue Stoffwechselwege und führen so zu Veränderungen von Inhaltsstoffen, Wachstum, Resistenzeigenschaften oder Fortpflanzung (pleiotrope Effekte). Gerade der pflanzliche

Sekundärstoffwechsel, der für die gesundheitliche Wirkung der Lebensmittel von großer Bedeutung ist, ist hochkomplex und bislang nur unzureichend verstanden. Veränderungen des Sekundärstoffwechsels sind deshalb auch nur sehr schwer vorherzusagen und zu erkennen, denn es gibt keine

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Methode zur Analyse des Unbekannten. Beispiele für unerwartet auftretende Effekte in transgenen Pflanzen sind die stärkere Bildung von Ligninen

(Grundbaustoffen von Holz) in transgenen Sojabohnen- und Maispflanzen, ein verringerter Gehalt an Pflanzenhormonen bei transgenen Sojabohnen (Lappe et al. 1999) und über das erwartete Maß hinausgehende

Veränderungen der Karotinzusammensetzung von transgenen Tomaten (Römer et al. 2000).

Zulassungsunterlagen unzureichend

Das österreichische Umweltbundesamt hat beispielsweise 11 Anträge für die europaweite Zulassung von Gentech-Pflanzen bezüglich der Angaben zu potentiellen toxischen und allergischen Wirkungen untersucht (Spök et al.

2002). Die Ergebnisse sind ernüchternd: So stellten die Autoren fest, dass ein größerer Teil der in den Anträgen zitierten Untersuchungsergebnisse zur Toxikologie nur in Form von Literaturhinweisen oder Kurzfassungen enthalten war und deshalb nicht nachvollzogen und beurteilt werden konnte. Daten zur Toxizität der ganzen gentechnisch veränderten Pflanze oder ihrer Produkte waren in keinem Fall experimentell ermittelt worden. Mit der Untersuchung lediglich isolierter Produkte lassen sich aber Positionseffekte und pleiotrope Effekte nicht feststellen. Die in den Anträgen vorhandenen Aussagen zur Toxizität der transgenen Pflanzen basierten im wesentlichen auf Annahmen.

So wurde von einer geringen Toxizität des Genproduktes, der sogenannten substanziellen Äquivalenz (inhaltlicher Gleichwertigkeit) und geringer Exposition ausgegangen. Auch Angaben zu potentiell allergenen

Eigenschaften wurden nicht durch Experimente belegt, die Argumente für eine fehlende Allergenität sind aufgrund neuerer Daten in Zweifel zu ziehen.

Bei den herbizidresistenten Pflanzen war zudem meist unklar, ob in den Studien herbizidbehandelte Pflanzen verwendet wurden.

Trotz der oft erwähnten zahlreichen Fütterungsstudien ist nach wie vor unklar, wie rasch beispielsweise rekombinante neue Eiweiße oder transgene DNA im Magen-Darm-System von Mensch und Tier abgebaut werden, für Schweine zumindest wurde ein unvollständiger Abbau von Bt-Gen und Bt- Toxin aus insektenresistentem Bt-Mais gezeigt (Chowdhury et al. 2003).

Englische Wissenschaftler berichteten vor kurzem, dass bei Menschen mit künstlichem Darmausgang im ausgeschiedenen Material noch Transgene nachgewiesen werden können und dass offenbar sogar Gentransfer auf Bakterien des Magen-Darm-Traktes möglich ist (Netherwood et al. 2004).

Gesunde Ernährung braucht keine High-Tech Lebensmittel aus dem Genlabor

Damit bleiben viele Fragen bezüglich der Sicherheit von Gentech-

Lebensmitteln offen. Die Skepsis der Verbraucher ist deshalb berechtigt, zumal die auf dem Markt befindlichen und für die nächste Zeit angekündigten Produkte den Verbrauchern keinerlei Vorteile bringen. Selbst wenn in

fernerer Zeit einmal Produkte angeboten werden sollten, die den

Verbrauchern einen „Zusatznutzen“ in Form von höherem Vitamingehalt oder

„gesundheitsfördernden“ Stoffen versprechen, ist Vorsicht angebracht, denn gerade Veränderungen dieser Art greifen in den pflanzlichen

Sekundärstoffwechsel ein, die in ihrer Wirkung besonders schwer

abzuschätzen sind. Eine abwechslungsreiche Ernährung mit möglichst frisch zubereiteten Gerichten und viel Obst und Gemüse aus regionaler Produktion ist die beste Gewähr für den Erhalt der Gesundheit – dann kann gut und gerne auf Hightech-Lebensmittel aus dem Genlabor verzichtet werden.

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Referenzen

Chowdhury, E.H., Kuribara, H., Hino, A., Sultana, P., Mikami, O., Shimada, N., Guruge, K.S., Saito, M. & Nakajima, Y. 2003. Detection of corn intrinsic and recombinant DNA fragments and Cry1Ab protein in the gastrointestinal contents of pigs fed genetically modified corn Bt11. J. Animal Science 81, 2546-2551.

Lappe, M.A., Bailey, E.B., Childress, C. & Setchell, K.D.R. 1999. Alterations in clinically important phytoestrogens in genetically modified herbicide- tolerant soybeans. Journal of Medicinal Food 1, 4.

Netherwood, t., Martin-Orúe, S.M., O‘Donnell, A.G., Gockling, S., Graham, J., Mathers, J.C. & Gilbert, H.J. 2004. Assessing the survival of transgenic plant DNA in the human gastrointestinal tract. Nature Biotechnology 22, 204-209.

Römer, S., Fraser, P.D., Kiano, J.W., Shipton, C.A., Nisawa, N., Schuch, W.

& Bramley, P.M. 2000. Elevation of provitamin A content of transgenic tomato plants. Nature Biotechnology 18, 666-669

Spök, A., Hofer, H., Valenta, R., Kienzl-Plichberger, K., Lehner, P. &

Gaugitsch, H. 2002. Toxikologie und Allergologie von GVO-Produkten.

Umweltbundesamt Wien, Monographien Bd. 109.

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