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Name, Vorname Straße Studiengang PLZ, Ort Matrikel-Nr. Telefon E-Mail Antrag auf Exmatrikulation

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Academic year: 2022

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Name, Vorname

Straße Studiengang

PLZ, Ort Matrikel-Nr.

Telefon E-Mail

Antrag auf Exmatrikulation

zum Ablauf des SS ________ WS________

zum Tagesdatum ________________

Die Exmatrikulation zum Tagesdatum ist nur möglich, wenn an dem betreffenden Tag eine Mitgliedschaft als Studierende/r bei der Hochschule Geisenheim besteht. Sonst ist die Exmatrikulation zum Ende des zuletzt eingeschriebenen Semesters zu beantragen. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.

Grund der Exmatrikulation (siehe Schlüsseltabelle letzte Seite)

der Studentenausweis wurde abgegeben (nur bei Exmatrikulation zum Tagesdatum)

Bestätigt durch: ………..……….. Datum/Unterschrift

Nachstehende Unterlagen wurde mir ausgehändigt:

Schulzeugnisse Abschlusszeugnis Abschlussurkunde

Original(e) Vorpraktikumsnachweis(e) Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung

Bitte senden Sie die Unterlagen an die oben stehende Adresse

Ich versichere, dass ich sämtliche der Hochschule Geisenheim gehörenden Gegenstände (Bücher, Schlüssel, Geräte etc.) ordnungsgemäß zurückgegeben habe.

Mir ist bekannt, dass mit dem Exmatrikulationsdatum die studentische Mitgliedschaft an der Hochschule Geisenheim endet und nach diesem Datum die Immatrikulationsbescheinigungen und das AStA-Semesterticket nicht mehr genutzt werden dürfen.

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Ein begonnenes oder derzeit laufendes Prüfungsverfahren darf ich nicht fortsetzen, wenn ich mich zum Tagesdatum exmatrikuliert habe. Über meine Exmatrikulation habe ich das Prüfungsamt des Fachbereiches in Kenntnis gesetzt.

... ...

Ort, Datum Unterschrift

Für die Exmatrikulation verarbeitet die Hochschule die bisher gespeicherten Daten sowie Angaben zur Beendigung des Studiums. Gemäß § 15 Abs. 2 der Hess.

Immatrikulationsverordnung (vom 24.02.2010 (GVBl. I S. 94)) darf die Hochschule den Familien-, Geburts- und den Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, das Geschlecht, den Studiengang oder die Studiengänge mit den dazugehörigen Studienfächern, die Matrikel-Nr., das Datum der Immatrikulation und der Exmatrikulation, Zeiten der Beurlaubung vom Studium und des Teilzeitstudiums, Praxissemester oder sonstige Studienunterbrechungen, Beitragsbefreiungen und das ermittelte Studienguthaben, die Art der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sowie das Datum und das Ergebnis der Prüfung sechzig Jahre automatisiert verarbeiten. Alle sonstigen personenbezogenen Daten in automatisierten Daten werden innerhalb eines Jahres nach der Exmatrikulation gelöscht.

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Schlüsseltabelle der Exmatrikulationsgründe Exmatrikulationsgründe

01 Beendigung des Studiums

nach bestandener Prüfung 05 Antritt Freiwilligendienst

02 Unterbrechung des Studiums 06 Endgültiger Abbruch des Studiums 03 Beendigung des Studiums

ohne Prüfung, da keine mehr möglich

08 Beendigung des Studiums nach endgültig nicht bestandener Prüfung/Vorprüfung

04 Hochschulwechsel 09 Sonstige Gründe

92 Widerruf Immatrikulation

In welchen Fällen werden Semesterbeiträge erstattet?

1. Widerruf der Immatrikulation bei Neu- und Ersteinschreibung

Bitte beachten Sie, dass eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro einbehalten werden muss (Vw.KostO–MWK vom 19.12.2013 – GVBl. 2014, Seite 2)

2. Exmatrikulation im laufenden Studium - nach bestandener Abschlussprüfung

- bei Beendigung nach endgültig nicht bestandener Prüfung, Aufgabe des Studiums, Hochschulwechsel oder Studienunterbrechung/

Studiengangwechsel

- Exmatrikulation aus sonstigen Gründen

- bei verspäteter Rückmeldung, wenn die Exmatrikulation bereits vollzogen wurde.

3. Nicht erfolgte oder abgelehnte Immatrikulation von Online-Einschreibungen (wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen oder Nachweise)

4. Bei Doppelzahlung

WICHTIG!!!

Der Erstattungsantrag zur Rückzahlung des Semesterbeitrags ist gesondert über das entsprechende Formular (zu finden auf der Internetseite des

Studierendenbüros) zu stellen und muss für das Sommersemester bis zum 15.04.

und für das Wintersemester bis zum 15.10. im Studierendenbüro vorliegen.

Voraussetzung für die Erstattung des Semesterbeitrages ist, dass mit dem Exmatrikulationsantrag der Studentenausweis abgegeben wurde*. Nähere Informationen siehe Erstattungsantrag Semesterbeitrag.

* Falls der Antrag auf Exmatrikulation per Post geschickt wird, muss der Studentenausweis (Semesterticket) beigelegt werden.

Referenzen

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