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Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .2017
Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: 32200 Ordnungsamt
Bezirksamtsvorlage Nr. 207 zur Beschlussfassung -
für die Sitzung am Dienstag, dem 05.09.2017
Gegenstand der Vorlage:
Erklärung des Einvernehmens mit der Regionalisierung der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach §§ 3 bis 9 des
Prostituiertenschutzgesetzes und der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Berichterstatter:
Bezirksbürgermeister von Dassel Beschlussentwurf:
I. Das Bezirksamt beschließt:
Die in der Anlage beigefügte Erklärung zum Einvernehmen des Bezirksamtes Mitte von Berlin mit der Regionalisierung der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach §§ 3 bis 9 des Prostituiertenschutzgesetzes und der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin wird bestätigt und kann durch das zuständige Bezirksamtsmitglied, Herrn Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, StS V P 1, abgegeben werden.
II. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Ordnung, Personal und Finanzen beauftragt.
IV. Veröffentlichung: ja
V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: nein
b) Frauenvertretung: nein
c) Schwerbehindertenvertretung: nein
d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: nein
1. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
bitten wir, der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen.
2. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 3. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 4. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 5. Sozialraumrelevante Auswirkungen: keine 6. Mitzeichnung(en): Keine
Bezirksbürgermeister von Dassel
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Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .2017
Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: 32200 Ordnungsamt
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:
Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über
Erklärung des Einvernehmens mit der Regionalisierung der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach §§ 3 bis 9 des
Prostituiertenschutzgesetzes und der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
dass, die in der Anlage beigefügte Erklärung zum Einvernehmen des Bezirksamtes Mitte von Berlin mit der Regionalisierung der Wahrnehmung der bezirklichen
Aufgaben der zuständigen Behörde nach §§ 3 bis 9 des Prostituiertenschutzgesetzes und der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin durch das zuständige Bezirksamtsmitglied, Herrn Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, StS V P 1, abgegeben wird.
A) Begründung:
Der Rat der Bürgermeister hat am 27. Juli 2017 zur Umsetzung des
Prostituiertenschutzgesetzes beschlossen, dass das Anmeldeverfahren für Prostituierte sowie die gesundheitliche Beratung der Prostituierten regionalisiert durch einen Bezirk für alle Bezirke erfolgen soll.
Wie im Rat der Bürgermeister festgestellt wurde, ist es sinnvoll, eine Anlaufstelle für Prostituierte zu schaffen, um diesen einen niedrigschwelligen Zugang zur behördlichen Stelle zu schaffen, aber auch um eine effektive Wahrnehmung der Aufgaben, deren Fallzahlen je nach Bezirk erheblich abweichend sein würden, zu gewährleisten.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat sich bereit erklärt, die Aufgaben der Anmeldung und der gesundheitlichen Beratung der Prostituierten für Berlin zu übernehmen.
B) Rechtsgrundlage
Artikel 67 Abs. 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Abs. 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz;
§§ 3 bis 10 des Prostituiertenschutzgesetzes;
§ 15 i.V.m. § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den . 2017
Bezirksbürgermeister von Dassel
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Bezirksamt Mitte von Berlin Anlage 1 zur BA-Vorlage Nr.
An die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
StS V P 1
Erklärung des Einvernehmens
gemäß Artikel 67 Absatz 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Absatz 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Das Bezirksamt Mitte von Berlin erklärt gemäß Artikel 67 Absatz 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Absatz 3 Satz 2 des Allgemeinen
Zuständigkeitsgesetzes das Einvernehmen
zur Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach den §§ 3 bis 9 des Prostituiertenschutzgesetzes durch den Bezirk Tempelhof- Schöneberg von Berlin und
zur Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes durch den Bezirk Tempelhof- Schöneberg von Berlin.
Berlin, den
Datum
Unterschrift
Stephan von Dassel
Name
Bezirksbürgermeister
Dienstbezeichnung