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Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Schule, Sport und Facility Management Bezirksstadtrat

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Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Schule, Sport und Facility Management

Bezirksstadtrat

Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin (Postanschrift)

An die

Vorsitzende des Hauptausschusses über den

Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

über

Geschäftszeichen (bitte angeben) SchuSpoFM Ref

Frau Scardino

Tel. +49 30 9018-33901 schulstadtrat@ba-mitte.berlin.de elektronische Zugangsöffnung gemäß § 3a Absatz 1 VwVfG Dienstgebäude: Rathaus Tiergarten Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin Zimmer: 203

. Juli 2021

Senatskanzlei –G Sen-

Bericht

über das Prüfergebnis der Abweichungen der genehmigten Bauplanungsunterlagen (Teil- BPU) vom 16.12.2020 zu den geprüften Erweiterten Vorplanungsunterlagen (Teil-EVU) nach § 54 Absatz 1 Satz 2 LHO

Kapitel 3701 Grundschulen – Bezirk Mitte von Berlin

Titel 70214 – 01G47, Miriam-Makeba-Grundschule: Gesamtsanierung; 10555, Zinzendorfstraße 15-16

Ergänzung zum Bericht vom 12.10.2020 – Rote Nummer 3175, 80. Sitzung des HA am 28.10.2020

1. Bauabschnitt: Teilmaßnahme „Sanierung Gebäudehülle

51. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. Dezember 2019 Drucksache 18/2400 ( II.A. 1 und 17a)

3175 A

(2)

Ansatz 2020 0 €

Ansatz 2021 500.000 €

Ansatz Entwurf 2022 1.000.000 €

Ansatz Entwurf 2023 2.500.000 €

Ist 2020 0 €

Aktuelles Ist 2021 (Stand: 07.2021) 175.000 €

Gesamtkosten (Veranschlagung im Doppelhaushalt 2020/2021;

Grundlage Anmeldung I-Programm nach Gebäudescan 2015): 5.512.000 € Gesamtkosten 1. Bauabschnitt Sanierung der Gebäudehülle

(geprüfte BPU vom 16.12.2020) 5.149.000 €

Gesamtkosten für Sanierung der Gebäudehülle und Innensanierung laut Entwurf des Investitionsprogramms 2021 – 2025

vom 19.05.2021 15.709.000 €

Auflage 1

„Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmeverzichten in grundsätzlichen (d.h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell bedeutsamen Fällen den Hauptausschuss vorab zu unterrichten (Kenntnisnahme). Dies gilt auch, wenn im Laufe eines Haushaltsjahres zusätzliche Ausgaben für nichtplanmäßige Dienstkräfte bereitgestellt werden sollen und insoweit eine künftige Erweiterung des Stellenrahmens vorgesehen ist. Dienen die über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und

Verpflichtungsermächtigungen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder machen die Umstände sofortiges Handeln erforderlich, ist der Hauptausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten.“

Auflage Nr. 17a:

„Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken.

Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Zustimmung des Hauptausschusses zur

Aufhebung der Sperren nach § 24 Abs. 3 LHO mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU zu verbinden. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen, als

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auch der Stadt Berlin bei einem Verzicht der Baumaßnahme erwachsenden Nachteil darzustellen.

Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten gemäß Vordruck SenStadtWohn III 1323.H.F; wo keine

Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.“

Beschlussempfehlung:

a.)

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses nimmt den Bericht über das Prüfergebnis der Teil-BPU mit geprüften Gesamtkosten in Höhe von 5.149.000 € zur Kenntnis.

b.)

Der Hauptausschuss nimmt zudem die durch das Bezirksamt Mitte in seiner Sitzung am 13.07.2021 beschlossene Zustimmung zur Abweichung der Ausführung der Baumaßnahme zu den geprüften Erweiterten Vorplanungsunterlagen (Teil-EVU) nach § 54 Absatz 1 Satz 2 LHO aufgrund der Teil-BPU vom 16.12.2020 zur Kenntnis.

Hierzu wird berichtet:

Der Hauptausschuss hat der Freigabe der qualifiziert gesperrt veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für den 1. Bauabschnitt- Sanierung der Außenhülle der o.g. Baumaßnahme aufgrund einer Teil-EVU vom 24.06.2020 in Höhe von 4.630.000 € am 28.10.2020 (rote Nummer 3175) zugestimmt und den Bericht über das Prüfergebnis der Teil-EVU zur Kenntnis genommen (§ 24 Abs. 3 Satz 3 LHO, § 7 Abs. 1 HG 2020/2021, Nr. II.

A. 8, 9 und 17a der Auflagen zum Haushalt 2020/ 2021).

Die 1. Teilmaßnahme „Sanierung der Außenhülle“ enthält die Bestandteile Dach, Fenster sowie Herstellung von Barrierefreiheit und Fluchtwegen. Durch die Zustimmung war es möglich, mit dieser Baumaßnahme bereits beginnen zu können.

Am 16.12.2020 wurde die BPU für die 1. Teilmaßnahme „Sanierung der Außenhülle“ als 1.

Bauabschnitt der Gesamtsanierung durch den Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility

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Management genehmigt. Die Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt wurden auf 5.149.000

€ festgesetzt. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten um 519.000 €.

In den einzelnen Kostengruppen sind Mehrkosten entstanden, die auf die Erweiterung der beauftragten Leistungen, die sich ausschließlich aus dem fortgeschrittenen Bauablauf bzw.

einer detaillierteren Bauplanung ergaben, sowie der notwendigen Finanzierung der höheren Angebotspreise zurückzuführen sind. Es handelt sich daher nicht um konzeptionelle

Bedarfsänderung gem. § 24 (5) S. 2 LHO. Die Mehrkosten in den einzelnen Kostengruppen resultieren aus den folgenden Sachverhalten:

KG 310:

In Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Natur ist im Zuge der Bauwerksabdichtung der Efeubewuchs an der Fassade zu entfernen und es sind Ersatzpflanzungen nach Fertigstellung der Baumaßnahme vorzusehen. Es entstehen Mehrkosten in Höhe von: 23.252,60 €

KG 300:

Mehrkosten durch veränderte Sanierungsmethode der denkmalgeschützten Fenster in Höhe von 348.176,54 € abzüglich Wegfall Sonnenschutz in Höhe von 17.326,40 €.

Im Rahmen der Erarbeitung der BPU wurde eine auf Denkmalschutz spezialisierte Fensterbaufirma mit der Begutachtung und fachlichen Stellungnahme zur Sanierung der

Gebäudescan Kosten nach Scan ohne Planungskosten und Altlastenent- sorgung aus dem

Jahr 2015

Kosten- gruppe

Bezeichnung der Kostengruppen

Kosten gem.

EVU

Kosten gem.

BPU

Differenz

0,00 € 310 Baugrube 157.445,33 € 180.697,93 € 23.252,60 €

0,00 € 320 Gründung 146.965,00 € 146.965,00 € 0,00 €

Fenster,

Fassade 834.500,00 € 330 Außenwände 2.011.948,56 € 2.342.798,70 € 330.850,14 €

0,00 € 340 Innenwände 630,70 € 630,70 € 0,00 €

0,00 € 350 Decken 94.545,50 € 94.545,50 € 0,00 €

Dächer 311.900,00 € 360 Dächer 303.128,70 € 274.687,70 € -28.441,00 €

0,00 € 390 Sonst.Baukonstruktion 492.752,21 € 524.882,21 € 32.130,00 € 2. Rettungsweg 150.000,00 € KG 300 UV + Rundung 481.584,00 € 534.792,26 € 53.208,26 € 0,00 € 400 Technische Ausrüstung 194.032,00 € 111.567,26 € -82.464,74 € 0,00 € KG 400 UV + Rundung 29.968,00 € 17.432,74 € -12.535,26 € 0,00 € 700 ca. 22 % Bauneben-

kosten 622.000,00 € 800.000,00 € 178.000,00 €

0,00 € UV + Rundung 95.000,00 € 120.000,00 € 25.000,00 €

gesamt 1.296.400,00 € gesamt 4.630.000,00 € 5.149.000,00 € 519.000,00 €

(5)

denkmalgeschützten Fenster beauftragt. Im Ergebnis wurde auf Empfehlung der Fachfirma für die Sanierung der Fenster eine Runderneuerung in der BPU veranschlagt, d.h. eine ganzheitliche Überarbeitung der Kastenfenster mit kompletter Entglasung und

Neuverglasung zur Einhaltung der Energetischen Vorgaben nach GEG sowie zur Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes. 330.850,14 €

KG 360:

Aufgrund des statischen Nachweises ist keine Ertüchtigung der Dachkonstruktion für eine Photovoltaikanlage erforderlich und in Abstimmung mit dem Betreuer des Turmfalken kann der Kasten während der Baumaßnahme beseitigt werden. -28.441,00 €

KG 390:

Mehrkosten für Baustelleneinrichtung und Gerüste wegen Bauzeitverlängerung (es ist eine längere Vorhaltung der Gerüste erforderlich). 32.100,00 €

KG 300:

Unvorhergesehenes und Rundung: Der Ansatz für Unvorhergesehenes mit 15 % und

Rundungs-differenzen verändert sich aufgrund der Mehr- und Minderkosten in den einzelnen

Positionen auf einen Mehrbedarf. 53.208,26 €

KG 400:

Die geplante Photovoltaik-Anlage wird durch die Berliner Stadtwerke realisiert und es ist lediglich der Anschluss für die PV-Anlage zu planen. -82.464,74 € KG 400:

Unvorhergesehenes und Rundung

Der Ansatz für Unvorhergesehenes mit 15 % und Rundungsdifferenzen verändert sich aufgrund der Mehr- und Minderkosten in den einzelnen Positionen. -12.535,26 €

KG 700:

Bedingt durch die Erhöhung der Baukosten in der KG 300 erhöhen sich auch die Honorare der Planungsbeteiligten (Baunebenkosten). 178.000,00 €

KG 700:

Unvorhergesehenes und Rundung: Der Ansatz für Unvorhergesehenes mit 15 % und

(6)

Rundungsdifferenzen verändert sich aufgrund der Mehr- und Minderkosten in den einzelnen Positionen auf einen Minderbedarf.

25.000,00 €

Unter Berücksichtigung der Minderkosten entstehen Mehrkosten in einer Gesamthöhe von 519.000,00 €.

Die Fertigstellung der 1. Teilmaßnahme ist für das IV. Quartal 2022 geplant. Während dieses geplanten Zeitraumes von 2,0 Jahren kann es gem. § 24 Abs. 5 LHO, basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung (Indexsteigerung 3,6 %), zu einer fiktiven Baukostenerhöhung auf 5.519,7 T€ kommen. Die für den Hochbau vorhandenen Richtwerte werden eingehalten.

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 die Einwilligung zur Abweichung der Ausführung der Baumaßnahme: 3701/70214 - Gesamtsanierung;

Teilmaßnahme „Sanierung Gebäudehülle“ der Miriam-Makeba-Grundschule, Zinzendorfstr.

15-16 in 10555 Berlin, - zu den geprüften Erweiterten Vorplanungsunterlagen (Teil-EVU) - nach § 54 Absatz 1 Satz 2 LHO aufgrund der Einbringung von genehmigten

Bauplanungsunterlagen (Teil-BPU) vom 16.12.2020 ohne konzeptionelle Bedarfsänderungen, erteilt.

Die Vorlage wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen mitgezeichnet.

Carsten Spallek

Bezirksstadtrat Schule, Sport und Facility Management

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