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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung für Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat

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Academic year: 2022

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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abteilung für Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Postfach 35 07 01, 10216 Berlin

Fahrverbindungen:

U-Bahn: U 5 Frankfurter Tor Tram: M 10 Bersarinplatz

Geldinstitut:

Berliner Bank AG Berliner Sparkasse

IBAN:

DE50100708480512722000 DE57100500000610003607

BIC:

DEUTDEDB110 BELADEBEXXX

Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)

Antrag auf Freigabe von nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagten Ausga- ben im Haushaltsplan des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt

Kapitel: 9810 SIWA

Titel: 740 62 Schulmensen-Sofortprogramm für den Bezirk Friedrichs- hain-Kreuzberg

Ukt: 201 02G26 Lemgo –Grundschule – Ersatzmensa

Vorgang: 51. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 12. Dezember 2019, Drucksache 18/2400 (I. A. zu § 7 und II. A. 8 und 17)

Kapitel / Titel: 9810 / 740 62 / 201

abgelaufenes Haushaltsjahr (Ansatz 2020) 1.300.000,00 €

laufendes Haushaltsjahr (fortgeschriebenes Soll): 1.300.000,00 €

Kommendes Haushaltsjahr 0,00 €

Ist der abgelaufenen Haushaltsjahre 0,00 €

Verfügungsbeschränkung 0,00 €

Aktuelles Ist (Stand 31.03.2021) 0,00 €

Gesamtkosten lt. genehmigter Bauplanungsunterlage (BPU)

vom 16.04.2021 1.260.000,00 €

An die

Vorsitzende des Hauptausschusses

über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

über

Senatskanzlei – G Sen –

BearbZ/GeschZ. (bei Antwort bitte angeben) FM – Hoch 1.4

Bearbeiter/in:

Frau Perk Dienstgebäude:

Petersburger Str. 86-90, 10247 Berlin Verkehrsverbindung: U5 Frankfurter Tor Zimmer 515

Telefon (030) 90 298-2103 Telefax (030) 90 298-2570 Vermittlung (030) 90 298-0 Intern 9298-2103

E-Mail sylvia.perk@ba-fk.berlin.de

E-Mail nicht für Dokumente mit elektronischer Signa- tur verwenden.

Für Dokumente mit elektronischer Signatur ist post@ba-fk.berlin.de zu verwenden.

Internet http://www.berlin.de/

ba-friedrichshain-kreuzberg/

Datum

30.07.2021

3694

(2)

§ 7 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2020/2021 – Gesetzliche Sperre:

„(1) Zur Aufhebung der Sperre gemäß § 24 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung bedarf es bei Bau- maßnahmen mit einem Gesamtkostenrahmen von über 1.000.000 Euro zusätzlich zur Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses, sofern die Prüfung der Unterlagen nach § 24 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung ergibt, dass der Rahmen der bei Veranschlagung dargelegten Gesamtkosten überschritten wird.“

Das Abgeordnetenhaus hat zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 u.a. folgende Auflagen beschlos- sen:

Nr. 8

„Der Senat wird aufgefordert, die im § 31 LHO und AV § 31 LHO vorgeschriebenen Angaben zu den Folgekosten von Investitionsmaßnahmen – wo immer möglich auf Basis einer Lebenszyklusbetrach- tung – künftig in den Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen im Haushaltsplan abzudrucken.

Sollten die Bauplanungsunterlagen (BPU) und die Folgekostenabschätzung zum Termin der Druckle- gung im Ausnahmefall noch nicht vorliegen, so sind die entsprechenden Angaben dem Hauptaus- schuss in geeigneter Form in einer gesonderten Vorlage vorzulegen.“

Nr. 17 Buchstabe a)

„Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Zustimmung des Hauptausschusses zur Aufhe- bung der Sperren nach § 24 Abs. 3 LHO mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU zu verbin- den. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin bei einem Verzicht der Baumaßnahme erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtWohn III 1323.H F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragli- che Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.“

Vorbemerkungen

Die Mittel für die Baumaßnahme sind nach § 24 Absatz 3 LHO gesetzlich gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf aufgrund der Gesamtkostenüberschreitung nach § 7 Absatz 1 Haushaltsgesetz

2020/2021 der Zustimmung des Hauptausschusses.

Gemäß Auflage Nr. 17 a) zum Haushalt 2020/2021 ist die Aufhebung der Sperre durch den Hauptaus- schuss des Abgeordnetenhauses mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU zu verbinden.

Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss stimmt der Freigabe der nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagten Ausga- ben bei dieser Baumaßnahme zu und nimmt den Bericht über das Prüfergebnis der BPU zur Kenntnis.

Hierzu wird berichtet:

1. Ausgangssituation

Im Rahmen der Schulbauoffensive erfolgt die Gesamtsanierung der Schulgebäude1. Das aktuell in der Erstellung befindliche Bedarfsprogramm für die Gesamtsanierung sieht eine Mensa im Hauptgebäude vor.

Da eine Standortsicherung lt. Schulamt unbedingt erforderlich ist, wurde zur Sicherstellung der ge- setzlich verankerten Mittagessenversorgung bis zur Realisierung der Maßnahme eine Ersatzmensa im Hof mit einer Nutzungsdauer von ca. 8 Jahren geplant.

1 3701 / 70119: 02G26, Lemgo-Grundschule: Gesamtsanierung inkl. Freiflächen und Teilabriss und Erweiterung Müllenhoffstraße; 10967, Böckhstr. 5 mit Gesamtkosten in Höhe von 15 Mio. €.

(3)

Im April 2020 wurden für die Maßnahme Mensacontainer Lemgo-GS erstmals Mittel aus dem Schul- mensen-Sofortprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragt. Hierbei handelte es sich um eine pauschale überschlägige Beantragung des Schulamtes in Höhe von 450.000

€ zur Mittelsicherung.

Mit Datum vom 06.07.2020 wurde vom Schulamt das Raum-, Funktions- und Ausstattungsprogramm vorgelegt. Es weist Gesamtkosten von 980.000 € aus.

Zur Sicherstellung der Finanzierung erfolgte im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts 2020/2021 die Veranschlagung von 500.000 € bei 2729/71902.

Im Rahmen der weiteren Planung dieser Ersatzmensa konkretisierten sich die Möglichkeiten und Be- darfe an diesem Standort und weitere Mehrkosten wurden deutlich.

Anfang 2021 erfolgte die Fertigstellung der BPU. Diese endet mit Gesamtkosten von 1.260.000 €.

Im Zuge der Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen zur Mittelbereitstellung aus dem Nachtragshaushalt und der darüber hinaus anfallenden Mehrkosten wurde auf die noch verfügbaren Mittel im Schulmensen-Sofortprogramm verwiesen. Es wurde empfohlen vor dem Hintergrund des Ko- finanzierungsverbotes im SIWA (§ 2 Abs. 2 SIWA ErrichtungsG) eine Gesamtfinanzierung aus Mitteln des Schulmensen-Sofortprogramms anzustreben.

Das Schulamt stellte daraufhin einen weiteren Antrag bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über 850.000 € aus dem Schulmensen-Sofortprogramm. Die Bewilligung der Mittel er- folgte am 31.03.2021.

2. Prüfergebnis der BPU

Zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Mittel im SIWA-Haushaltsplan lag kein abgestimmtes Raum-, Funktions- und Ausstattungsprogramm vor.

Eine detaillierte Kostenermittlung erfolgte erst im Rahmen der BPU-Erstellung.

Eine Gegenüberstellung der Kosten der BPU vom 22.02.2021 geprüft mit Datum vom 17.03.2021 und genehmigt am 16.04.2021 erfolgt zum Planungsstand des Raum-, Funktions- und Ausstattungspro- gramms.

Raum-, Funktions- und Ausstattungs-

programm v. 06.07.2020

BPU geprüft Ge- samt inkl. UV, gerundet

Index I 2021

Differenz Davon Planänderungen

gem. § 24 (5) LHO Summe KG 200 - 700 980.000,00 € 1.260.000,00 € 280.000,00 € 0,00 € Summe KG 200 - 600 870.000,00 € 1.110.000,00 € 240.000,00 € 0,00 €

200 Herrichten und

Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

300 Bauwerk Baukonstruk-

tion 670.000,00 € 839.000,00 € 169.000,00 € 0,00 €

400 Bauwerk – Technische

Anlagen 180.000,00 € 249.000,00 € 69.000,00 € 0,00 €

500 Außenanlagen 20.000,00 € 22.000,00 € 2.000,00 € 0,00 €

600 Ausstattung und

Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

700 Honorare 110.000,00 € 150.000,00 € 40.000,00 € 0,00 €

UV und Rundung In KG 300 – 700 enthalten

In KG 300 – 700 i.H.v. 59.116€

enthalten

3. Berichterstattung im Sinne von § 24 Abs. 5 LHO – Konzeptionelle Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung

(4)

Die genehmigten Bauplanungsunterlagen vom 16.04.2021 entsprechen inhaltlich dem Raum-, Funkti- ons- und Ausstattungsprogramm vom 06.07.2020. Planänderungen i.S.d. § 24 Abs. 5 LHO haben nicht stattgefunden.

Folgende Kostenänderungen stellen keine Planänderungen i.S.d. § 24 Abs. 5 LHO dar:

KG 300 169.000,00 €

-

Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden verschiedene Varianten betrachtet, so auch ein Um- bau des bereits hier am Standort temporär errichteten Fachunterrichtscontainers zu einer Er- satzmensa. Es wurde jedoch keine Möglichkeit gefunden, diese Bauleistung >400T€ vergabe- rechtskonform zu vergeben. Eine Direktvergabe unter Weiterführung der Mietzahlungen wurde ausgeschlossen.

-

Es wurde weiterhin erwogen, den vorhandenen Container zu kaufen und im Anschluss für die Zwecke der Ersatzmensa auszubauen, aber auch hier kann keine Direktvergabe durchgeführt werden (abgesehen davon, ließ sich diese Variante nicht wirtschaftlich darstellen).

-

Diese Alternativszenarien führten zu höheren Kosten für die daraus notwendige Neuvergabe und damit Abbruch und Neubau (z.B. Fundamentertüchtigung nach Erfordernissen der künfti- gen Module).

KG 400 69.000,00 €

-

Die Technische Gebäudeausstattung musste in größerem Umfang einfließen, als es im Zuge der Ermittlung des Kostenrahmens des Raum-, Funktions- und Ausstattungsprogramms be- rücksichtigt wurde.

KG 500 2.000,00 €

-

Höherer Detaillierungsgrad

KG 700 40.000,00 €

-

Die Nebenkosten waren im Kostenrahmen zunächst mit ca. 12% überschlägig angenommen worden. In der Leistungsphase 3 präzisierten sich die Kosten. Aufgrund der erhöhten Kosten der abgeschlossenen Honorarverträge passten sich auch die anrechenbaren Kosten der betei- ligten Planer an.

4. Notwendigkeit der Maßnahme und Nachteile bei zeitlicher Verschiebung bzw. einem Verzicht der Maßnahme

Eine Verschiebung ins nächste Haushaltsjahr bedeutet ebenso eine Verschiebung der noch in 2021 geplanten Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner sowie Prüfung der Leistungsverzeich- nisse / Ausschreibung und Vergabe der bauausführenden Leistungen. Der geplante Baubeginn ver- schiebt sich von 2021 weiter ins Jahr 2022. Die Fertigstellung könnte voraussichtlich erst im III. Quar- tal 2023 erfolgen.

Bei einer Verzögerung der Maßnahme ist die Mittagessenversorgung der wachsenden Grundschule als Europaschule für mehrere Klassenstufen und damit die gesetzlich verankerte Mittagessenversor- gung für Grundschüler nicht auf Dauer sichergestellt.

Darüber hinaus führt eine Verschiebung der Maßnahme, unter Annahme einer durchschnittlichen indi- zierten Baukostensteigerung zwangsläufig zu höheren Baukosten.

5. Beschreibung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme gemäß AV § 7 LHO

(5)

Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist in der BPU unter Pkt. 12 geprüft und erläutert worden und wird aufgrund der hohen Standzeit als auskömmlich erachtet.

6. Zu erwartende Nutzungskosten

Die theoretischen Folgekosten der Baumaßnahme lassen sich derzeit nicht auf Basis einer Lebens- zyklusbetrachtung darstellen.

Die Betriebs- und Instandsetzungskosten sind in dem als Anlage beigefügten Formular III 1323.HF mit jährlichen Nutzungskosten in Höhe von 19.500 € entsprechend dargestellt.

7. Indexierte Baukostenfortschreibung

Die Gesamtkosten der BPU vom 22.02.2021, geprüft durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Hochbauservice mit Prüfvermerk vom 17.03.2021, genehmigt mit Datum vom 16.04.2021 betragen 1.260.000,00 €.

Die Fertigstellung der Maßnahme ist für das II. Quartal 2022 vorgesehen.

Die Gesamtkosten dieser Baumaßnahme nach aktuellem Planungsstand können sich baupreisindex- bedingt aufgrund der fiktiven Hochrechnung von 1.260.000 € um rd. 56.700,00 € auf theoretisch 1.316.000,00 € erhöhen.

[Dauer der Maßnahme in Jahren (1,25) x 3,6% x Baukosten der geprüften BPU]

1,25 Jahr x 3,6 % = 4,5% 1.260.000 € x 4,5 % = 1.316.700,00 € 8. Finanzierung

Die Finanzierung der voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von 850.000 € über die ursprünglich im SIWA-Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von 450.000 € wurden im März 2021 aus dem Schulmen- sen-Sofortprogramm zusätzlich bereitgestellt. Damit stehen derzeit 1.300.000 € für die Maßnahme zur Verfügung, die über das Ergebnis der BPU hinausgehenden Mittel in Höhe 40.000 € werden der SIWA- Verstärkungsreserve zugeführt. Die zwischenzeitlich zur Finanzierung zusätzlich bereitgestellten Mittel aus dem Nachtragshaushaltsplan 2020/2021 in Höhe von 500.000 € werden nicht mehr in Anspruch genommen.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ihre Mitzeichnung erklärt.

Florian Schmidt

Bezirksstadtrat BauPlanFM

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