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Bezirksamt Mitte von Berlin Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

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Academic year: 2022

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Bezirksamt Mitte von Berlin 14.12.2020 Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

Bezirksamtsvorlage Nr. 1355 / 2021 zur Beschlussfassung -

für die Sitzung am Dienstag, dem 05.01.2021

1. Gegenstand der Vorlage:

Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme bei der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache Nr. 2533/V, Beschluss vom 18.06.2020 betrifft:

Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma schützen

2. Berichterstatter/in:

Bezirksstadträtin Weißler

3. Beschlussentwurf:

I. Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage - zur Kenntnisnahme – betrifft

„Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma“ als Schluss- bericht. Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen.

II. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen beauftragt.

III. Veröffentlichung: ja

IV. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: nein

b) Frauenvertretung: nein

c) Schwerbehindertenvertretung: nein

d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: nein

(2)

4. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

bitten wir, der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen.

5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen:

Keine

6. Behindertenrelevante Auswirkungen:

Keine

7. Integrationsrelevante Auswirkungen:

Keine

8. Sozialraumrelevante Auswirkungen:

Keine

9. Mitzeichnung(en):

Keine

Bezirksstadträtin Weißler

(3)

Bezirksamt Mitte von Berlin 14.12.2020 Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2533/V

Mitte von Berlin

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2533/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, sich sowohl gegenüber der Deutschen Bahn als auch beim Senat für den vollständigen Erhalt und die weitere uneingeschränkte Begehbarkeit des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma während und nach der Bauphase der südlichen Verlängerung der S21 einzusetzen.

Die Bedeutung des Projekts S21 für die Infrastruktur des ÖPNV ist unbestritten, trotzdem dürfen die Planungen das Mahnmal in keiner Weise gefährden. Dies wäre vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und dem jahrelangen Kampf der Hinterbliebenen für ein solches Mahnmal absolut inakzeptabel! Der Senat sowie die Deutsche Bahn sind aufgefordert, die derzeitige Planung daher entsprechend zu modifizieren, um diese wichtige Gedenkstätte in ihrer Integrität zu erhalten.

Wir haben eine Verantwortung gegenüber den Opfern des Massenmordes an Sinti und Roma sowie deren Hinterbliebenen und Angehörigen, welchen diese Stätte als ein Ort der Trauer, Erinnerung und Mahnung dient. Darüber hinaus ist die Gedenkstätte ein Instrument der Sensibilisierung und Aufklärung für die zahlreichen Besucher*innen und Tourist*innen, die auf dieser Weise mit der Geschichte des Holocaust an Sinti und Roma in Europa vertraut werden.

Zusammen mit dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas, das in der unmittelbaren Nähe liegt, schafft das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma einen Raum der Begehung, Erinnerung und Anerkennung der gemeinsamen Verfolgungsgeschichte (während des Nationalsozialismus).

(4)

Seit seiner Einweihung im Oktober 2012 finden jedes Jahr am 2. August, der internationale Tag des Gedenkens an den Holocaust an Sinti und Roma statt, öffentliche Gedenkveranstaltungen, die die Erinnerung an diesen besonderen Teil der Geschichte Deutschlands und der Minderheit der Sinti und Roma in Anwesenheit der wenigen Überlebenden würdigen.

Das Mahnmal ist daher in seiner Vollständigkeit zu schützen und eine Planung, die dieses und somit auch das Gedenken an diesem Ort beeinträchtigt, zu verhindern.

Nach dem langen Kampf für dieses Denkmal durch den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, wäre ein derartiger Umgang mit der Erinnerungskultur ein weiteres fatales Zeichen der Diskriminierung und des besorgniserregenden Rassismus gegen Sinti und Roma.

Das Bezirksamt hat am 05.01.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt Mitte, vertreten durch das Straßen- und Grünflächenamt, als zuständige Behörde für den großen Tiergarten, in dem sich besagtes Denkmal befindet, ist sich der Wichtigkeit dieses Orts des Gedenkens bewusst.

Grundsätzlich obliegen die Planungen zur S 21 der Deutschen Bahn und werden in ein Planfeststellungsverfahren münden, bei dem auch der Bezirk formell beteiligt wird. Inwiefern anderer zu beteiligender Stellen hierzu gehört werden, liegt in der Zuständigkeit der planfeststellenden Behörde, des Eisenbahn Bundesamts.

Die für den Großen Tiergarten zuständige Bezirksstadträtin hat bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung der Pläne für die Neubaustrecke der S 21 durch den Tiergarten die „Stiftung Denkmal“ kontaktiert und den Austausch zu dem Sachverhalt darüber gesucht, dass die veröffentlichten Pläne das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma deutlich beeinträchtigen. Nach zunächst bilateralen Gesprächen mit der Stiftung fanden dann Gespräche mit den beteiligten Akteuren statt: Stiftung Denkmal, Bezirksamt Mitte vertr. durch die zuständige Bezirksstadträtin, Deutscher Bundestag vertreten durch die Vizepräsidentinnen Pau und Roth und W.Kubicki als Vorsitzender der Baukommission, Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma, vertr. durch Romani Rose, der Deutschen Bahn, vertr. durch Herrn A.

Kaczmarek, Sen UVK vertreten durch die Senatorin.

Nach ausführlichen, sehr konstruktiven Debatten prüft die Deutsche Bahn jetzt einen Verlauf, der das Denkmal unberührt ließe. Einzelheiten wird die DB nach Ende der Prüfung vorstellen.

A) Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

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B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den . .2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

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