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BEZIRKSAMT TREPTOW-KÖPENICK VON BERLIN

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Academic year: 2022

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CSD INGENIEURE GmbH Freiheit 12 a/b

D-12555 Berlin t +49 30 650 130 67 f +49 30 650 130 68

BEZIRKSAMT TREPTOW-KÖPENICK VON BERLIN

BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ-TEILKONZEPT FÜR 4 LIEGENSCHAFTEN

Berlin, den 31.10.2011 BN00149

(2)

INHALTSVERZEICHNIS

1. AUFGABENSTELLUNG 10

2. DIENSTGEBÄUDE RINKARTSTRAßE 13 11

2.1 Basisdaten 11

2.1.1 Objektbeschreibung 11

2.1.2 Energieverbrauch und Energiekennzahlen des Gebäudes 12

2.1.2.1Wärme 12

2.1.2.2Strom 13

2.1.2.3Energiekennzahlen des Gebäudes 13

2.2 Gebäudebewertung 15

2.2.1 Fotodokumentation 15

2.2.2 Gebäudehülle 17

2.2.3 Technische Anlagen 18

2.2.4 Heizwärmebedarf des Gebäudes und Bedarfs-/Verbrauchsabgleich 19

2.2.5 Energiesparmaßnahmen und Sanierungsoptionen 20

2.2.5.1Sanierung der Gebäudehülle 20

2.2.5.2Sanierung der technischen Anlagen 25

2.2.6 Zusammenfassung der Gebäudebewertung und Ableitung von

Handlungsempfehlungen 25

2.3 Feinanalyse des Gebäudes 26

2.3.1 Energetische Beurteilung der Gebäudehülle 26

2.3.2 Beurteilung der technischen Anlagen 27

2.3.3 Energiebilanz und Bewertung des Bestandsgebäudes 28

2.3.4 Energiesparmaßnahmen und Sanierungsvarianten 31

2.3.4.1Nicht investive Energiesparmaßnahmen 31

2.3.4.2Zusammenstellung investiver Energiesparmaßnahmen 31 2.3.4.3Einsparberechnungen und Wirtschaftlichkeitsbewertung sinnvoller

Maßnahmenpakete 31

2.3.5 Sanierungsempfehlungen 35

3. BOUCHÉ-SCHULE 36

3.1 Basisdaten 36

3.1.1 Objektbeschreibung 36

3.1.2 Energieverbrauch und Energiekennzahlen des Gebäudes 37

3.1.2.1Wärme 37

3.1.2.2Strom 38

3.1.3 Energiekennzahlen des Gebäudes 39

3.2 Gebäudebewertung 41

3.2.1 Fotodokumentation 41

3.2.2 Gebäudehülle 43

3.2.3 Technische Anlagen 44

3.2.4 Heizwärmebedarf des Gebäudes und Bedarfs-/Verbrauchsabgleich 45

3.2.5 Energiesparmaßnahmen und Sanierungsoptionen 46

3.2.5.1Sanierung der Gebäudehülle 46

3.2.5.2Sanierung der technischen Anlagen 50

(3)

3.2.6 Zusammenfassung der Gebäudebewertung und Ableitung von

Handlungsempfehlungen 51

3.3 Feinanalyse des Gebäudes 52

3.3.1 Energetische Beurteilung der Gebäudehülle 52

3.3.2 Beurteilung der technischen Anlagen 53

3.3.3 Energiebilanz und Bewertung des Bestandsgebäudes 53

3.3.4 Energiesparmaßnahmen und Sanierungsvarianten 56

3.3.4.1Nicht investive Energiesparmaßnahmen 56

3.3.4.2Zusammenstellung investiver Energiesparmaßnahmen 57 3.3.4.3Einsparberechnungen und Wirtschaftlichkeitsbewertung sinnvoller

Maßnahmenpakete 57

3.3.5 Sanierungsempfehlungena 62

4. JOSEPH-SCHMIDT-MUSIKSCHULE 63

4.1 Basisdaten 63

4.1.1 Objektbeschreibung 63

4.1.2 Energieverbrauch und Energiekennzahlen des Gebäudes 64

4.1.2.1Wärme 64

4.1.2.2Strom 65

4.1.2.3Energiekennzahlen des Gebäudes 66

4.2 Gebäudebewertung 68

4.2.1 Fotodokumentation 68

4.2.2 Gebäudehülle 70

4.2.3 Technische Anlagen 71

4.2.4 Weitere bauliche und technische Mängel 71

4.2.5 Heizenergiebedarf des Gebäudes und Bedarfs-/Verbrauchsabgleich 72

4.2.6 Energiesparmaßnahmen und Sanierungsoptionen 73

4.2.6.1Sanierung der Gebäudehülle 73

4.2.6.2Sanierung der technischen Anlagen 77

4.2.7 Zusammenfassung der Gebäudebewertung und Ableitung von

Handlungsempfehlungen 78

4.3 Feinanalyse des Gebäudes 79

4.3.1 Energetische Beurteilung der Gebäudehülle 79

4.3.2 Beurteilung der technischen Anlagen 80

4.3.3 Energiebilanz und Bewertung des Bestandsgebäudes 80

4.3.4 Energiesparmaßnahmen und Sanierungsvarianten 83

4.3.4.1Nicht investive Energiesparmaßnahmen 83

4.3.4.2Investive Energiesparmaßnahmen 83

4.3.4.3Einsparberechnungen und Wirtschaftlichkeitsbewertung sinnvoller

Maßnahmenpakete 83

4.3.5 Sanierungsempfehlungen 89

5. SPORTHALLE PEGASUSECK 90

5.1 Basisdaten 90

5.1.1 Objektbeschreibung 90

5.1.2 Energieverbrauch des Gebäudes 91

5.1.2.1Wärme 91

5.1.2.2Strom 92

5.1.2.3Energiekennzahlen des Gebäudes 93

(4)

5.2 Gebäudebewertung 95

5.2.1 Fotodokumentation 95

5.2.2 Gebäudehülle 97

5.2.3 Technische Anlagen 98

5.2.4 Heizenergiebedarf des Gebäudes und Bedarfs-/Verbrauchsabgleich 99

5.2.5 Energiesparmaßnahmen und Sanierungsoptionen 100

5.2.5.1Sanierung der Gebäudehülle 100

5.2.5.2Sanierung der technischen Anlagen 103

5.2.6 Zusammenfassung der Gebäudebewertung und Ableitung von

Handlungsempfehlungen 103

5.3 Feinanalyse des Gebäudes 104

5.3.1 Energetische Beurteilung der Gebäudehülle 104

5.3.2 Beurteilung der technischen Anlagen 104

5.3.3 Energiebilanz und Bewertung des Bestandsgebäudes 105

5.3.4 Energiesparmaßnahmen und Sanierungsvarianten 108

5.3.4.1Nicht investive Energiesparmaßnahmen 108

5.3.4.2Zusammenstellung investiver Energiesparmaßnahmen 108 5.3.4.3Einsparberechnungen und Wirtschaftlichkeitsbewertung sinnvoller

Maßnahmenpakete 108

5.3.5 Sanierungsempfehlungen 112

6. ÜBERGREIFENDE ERLÄUTERUNGEN 113

6.1 Nicht investive Energiesparmaßnahmen 113

6.2 Einsatzmöglichkeiten alternativer Wärme- und Stromerzeuger 113

6.2.1 Wärmepumpen 114

6.2.2 Biomasse-Anlagen 114

6.2.3 Thermische Solaranlagen 115

6.2.4 Blockheizkraftwerke (BHKW) / Brennstoffzelle 115

6.2.5 Photovoltaik 115

6.3 Contracting als alternative Finanzierungsmöglichkeit 116

(5)

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Kennwertevergleich für den witterungsbereinigten Erdgas- und den Stromverbrauch des

Dienstgebäudes 14

Tabelle 2: Gebäudeparameter für die Bedarfsberechnung 19

Tabelle 3: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich für das Normklima Berlins anhand des Heizenergiebedarfs 19

Tabelle 4: Sanierungsmaßnahmen Gebäudehülle 23

Tabelle 5: Zusammenstellung der U-Werte der Bauteile und der aktuellen Anforderungen nach EnEV 2009 26

Tabelle 6: Gebäudeparameter für die Bedarfsberechnungen 30

Tabelle 7: Überblick über mögliche Sanierungsvarianten 31

Tabelle 8: Parameter der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen 32

Tabelle 9: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Sanierungsvarianten des Dienstgebäudes Rinkartstraße,

Kalkulationszinssatz = 0% 33

Tabelle 10: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Sanierungsvarianten des Dienstgebäudes Rinkartstraße,

Kalkulationszinssatz = 4% 33

Tabelle 11: Kennwertevergleich für den witterungsbereinigten Fernwärmeverbrauch und den Stromverbrauch der Bouché-Schule einschl. Sporthalle und Schulersatzbau 39

Tabelle 12: Gebäudeparameter für die Bedarfsberechnung 45

Tabelle 13: Heizenergiebedarf des Schulgebäudes für das Normklima Berlins 45

Tabelle 14: Sanierungsmaßnahmen Gebäudehülle 48

Tabelle 15: Zusammenstellung der U-Werte der Bauteile und der aktuellen Anforderungen nach EnEV 2009 52

Tabelle 16: Gebäudeparameter für die Bedarfsberechnungen 55

Tabelle 17: Überblick über Sanierungsvarianten 57

Tabelle 18: Parameter der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen 58

Tabelle 19: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Maßnahmenvarianten, Kalkulationszinssatz = 0 % 59 Tabelle 20: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Maßnahmenvarianten, Kalkulationszinssatz = 4 % 60 Tabelle 21: Kennwertevergleich für den witterungsbereinigten Erdgas- und den Stromverbrauch der

Musikschule 66

Tabelle 22: Gebäudeparameter für die Bedarfsberechnung 72

Tabelle 23: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich für das Normklima Berlins anhand des Heizenergiebedarfs 72

Tabelle 24: Sanierungsmaßnahmen Gebäudehülle 76

Tabelle 25: Sanierungsmaßnahmen Heizungsanlage 77

Tabelle 26: Zusammenstellung der U-Werte der Bauteile und der aktuellen Anforderungen nach EnEV 2009 79

Tabelle 27: Gebäudeparameter für die Bedarfsberechnungen 82

Tabelle 28: Zusammenstellung der Sanierungsvarianten für die Musikschule 84

Tabelle 29: Parameter der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen 85

Tabelle 30: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Maßnahmenvarianten, Kalkulationszinssatz = 0% 86 Tabelle 31: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Maßnahmenvarianten, Kalkulationszinssatz = 4% 87

(6)

Tabelle 32: Kennwertevergleich für den witterungsbereinigten Fernwärmeverbrauch der Pegasus-Schule

einschl. Sporthalle und Kindertagesstätte und den Stromverbrauch der Sporthalle 93

Tabelle 33: Gebäudeparameter für die Bedarfsberechnung 99

Tabelle 34: Heizenergiebedarf der Sporthalle für das Normklima Berlins 99

Tabelle 35: Sanierungsmaßnahmen Gebäudehülle 102

Tabelle 36: Zusammenstellung der U-Werte der Bauteile und der aktuellen Anforderungen nach EnEV 2009 104

Tabelle 37: Gebäudeparameter für die Bedarfsberechnungen 107

Tabelle 38: Überblick über mögliche Sanierungsvarianten 108

Tabelle 39: Parameter der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen 109

Tabelle 40: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die Sanierungsvarianten, Kalkulationszinssatz = 0% 110 Tabelle 41: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die Sanierungsvarianten, Kalkulationszinssatz = 4% 110

(7)

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Erdgasverbrauch des Dienstgebäudes in den Jahren 2006 bis 2010 12 Abbildung 2: Produzierte Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) infolge Heizenergieverbrauch 12 Abbildung 3: Stromverbrauch des Dienstgebäudes in den Jahren 2007 bis 2010 13 Abbildung 4: Produzierte Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) infolge Stromverbrauch 13

Abbildung 5: Kennwertevergleich 14

Abbildung 6: Energieeinsatz und –verluste für den Ist-Zustand des Dienstgebäudes (mit Brennwertkesseln) 28 Abbildung 7: Energiebilanz für den Ist-Zustand des Dienstgebäudes (mit Brennwertkesseln) 29 Abbildung 8: Einstufung des Dienstgebäudes Rinkartstraße (BW-Kessel) 30 Abbildung 9: Variantenvergleich hinsichtlich der jährlich erzielbaren Energie-, CO2- und

Brennstoffkostenreduktionen 34 Abbildung 10: Fernwärmeverbrauch der Bouché-Schule einschl. Sporthalle und Ersatzbau in den Jahren

2007 bis 2010 37

Abbildung 11: Produzierte Treibhausgasemissionen (CO2) infolge Fernwärmeverbrauch 37 Abbildung 12: Stromverbrauch der Bouché-Schule in den Jahren 2006 bis 2010 38 Abbildung 13: Produzierte Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) infolge Stromverbrauch 38

Abbildung 14: Kennwertevergleich 39

Abbildung 15: Energieeinsatz und –verluste für den Ist-Zustand des Hauptgebäudes der Bouché-Schule 54 Abbildung 16: Energiebilanz für den Ist-Zustand des Hauptgebäudes der Bouché-Schule 54 Abbildung 17: Beurteilung des Ist-Zustandes des Hauptgebäudes der Bouché-Schule 56 Abbildung 18: Variantenvergleich hinsichtlich der jährlich erzielbaren Energie-, CO2- und

Brennstoffkostenreduktionen 61 Abbildung 19: Erdgasverbrauch der Musikschule in den Jahren 2006 bis 2010 64 Abbildung 20: Produzierte Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) infolge Heizenergieverbrauch 64 Abbildung 21: Stromverbrauch der Musikschule in den Jahren 2007 bis 2010 65 Abbildung 22: Produzierte Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) infolge Stromverbrauch 65

Abbildung 23: Kennwertevergleich 66

Abbildung 24: Energieeinsatz und –verluste für den Ist-Zustand der Musikschule 81 Abbildung 25: Energiebilanz für den Ist-Zustand der Musikschule 81

Abbildung 26: Einstufung der Musikschule 83

Abbildung 27: Variantenvergleich hinsichtlich der jährlich erzielbaren Energie-, CO2- und

Brennstoffkostenreduktionen 88 Abbildung 28: Fernwärmeverbrauch der Schule am Pegasuseck einschl. Sporthalle und Kita in den Jahren

2007 bis 2010 91

Abbildung 29: Produzierte Treibhausgasemissionen (CO2) infolge Fernwärmeverbrauch 91 Abbildung 30: Stromverbrauch der Sporthalle Pegasuseck in den Jahren 2008 bis 2010 92 Abbildung 31: Produzierte Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) infolge Stromverbrauch 92

Abbildung 32: Kennwertevergleich 93

(8)

Abbildung 33: Energieeinsatz und –verluste für den Ist-Zustand der Sporthalle Pegasuseck 105 Abbildung 34: Energiebilanz für den Ist-Zustand der Sporthalle Pegasuseck 106 Abbildung 35: Beurteilung des Ist-Zustandes des Hauptgebäudes der Sporthalle 107 Abbildung 36: Variantenvergleich hinsichtlich der jährlich erzielbaren Energie-, CO2- und

Brennstoffkostenreduktionen 111 Abbildung 37: Entwicklung der Energiepreise privater Haushalte in den Jahren 1991 - 2010 114

(9)

QUELLENVERZEICHNIS

[1] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtenwicklung: Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand, 26. Juli 2007

[2] Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V.: Katalog regionaltypischer im Gebäudebestand mit Bezug auf die Baualtersklasse und Ableitung typischer Bauteilaufbauten, 30. April 2009 [3] Bezirksamt Treptow-Köpenick: Schnitte verschiedener Polytechnischer Oberschulen [4] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: Archivunterlage „Zweizügige

Allgemeinbildenden Polytechnische Oberschule, Typenserie 69, Grundsatzinformation“, 1975 [5] Bezirksamt Treptow-Köpenick: Ausführungspläne verschiedener Sporthallen des Typs „Kleine

Turnhalle“

[6] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Merkblatt Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten, Fassung 01.10.2010

[7] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Januar 2001

[8] BINE Informationsdienst: themeninfo I/06, Gebäude sanieren – Schulen

[9] DIN V 4108-6:2003-06: Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden – Teil 6:

Berechnung des Jahresheizwärme- und Jahresheizenergiebedarfs

[10] DIN V 4701-10:2003-08: Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung und Lüftung

[11] DIN V 18599-10:2007-02: Energetische Bewertung von Gebäuden – Teil 1: Nutzungsrandbe- dingungen, Klimadaten

[12] EnergieAgentur NRW: NRW spart Energie. Contracting: Energieeffizienztechnologien ermöglichen. Ein Leitfaden der EnergieAgentur.NRW, 2. überarbeitete Auflage 2007

(10)

PRÄAMBEL

CSD bestätigt hiermit, dass bei der Abwicklung des Auftrages die Sorgfaltspflicht angewendet wurde, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen auf dem derzeitigen und im Bericht dargestellten Kenntnisstand beruhen und diese nach den anerkannten Regeln des Fachgebietes und nach bestem Wissen ermittelt wurden.

CSD geht davon aus, dass

■ ihr seitens des Auftraggebers oder von ihm benannter Drittpersonen richtige und vollständige Informationen und Dokumente zur Auftragsabwicklung zur Verfügung gestellt wurden

■ von den Arbeitsergebnissen nicht auszugsweise Gebrauch gemacht wird

■ die Arbeitsergebnisse nicht unüberprüft für einen nicht vereinbarten Zweck oder für ein anderes Objekt verwendet oder auf geänderte Verhältnisse übertragen werden.

Andernfalls lehnt CSD gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für dadurch entstandene Schäden ausdrücklich ab.

Macht ein Dritter von den Arbeitsergebnissen Gebrauch oder trifft er darauf basierende Entscheidungen, wird durch CSD jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen, die aus der Verwendung der Arbeitsergebnisse allenfalls entstehen.

(11)

1. Aufgabenstellung

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin möchte seinen Gebäudebestand energetisch moderni- sieren, um dessen Energieverbrauch, die damit verbundenen Energiekosten und die infolge des Energie- verbrauchs emittierten Treibhausgasmengen nachhaltig zu reduzieren. Aus diesem Grund wird für zunächst vier ausgewählte Liegenschaften die Erstellung eines Klimaschutz-Teilkonzepts vorgenommen, das im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit finanziell gefördert wird.

Ziel dieses Beitrags zum Klimaschutz-Teilkonzept ist es, die spezifische Ausgangssituation der Liegenschaften und darauf aufbauend technisch und wirtschaftlich umsetzbare CO2-Minderungspoten- tiale aufzuzeigen. Damit soll es darstellen, wie kurz-, mittel- und langfristig Klimaschutzpotentiale er- schlossen werden können. Die vier zu untersuchenden Gebäude mit Baujahren zwischen 1920 und 1990 umfassen eine Bruttogrundfläche von über 11.000 m². Sie sind in den letzten Jahren bereits teilweise modernisiert worden, verfügen jedoch alle über einen weiteren Sanierungsbedarf.

Im Jahr 2010 verbrauchten die im Rahmen dieses Berichts untersuchten Liegenschaften einschließlich nicht untersuchter Nebengebäude insgesamt ca. 2.440 MWh Wärmeenergie, wobei ca. 690 MWh auf den Energieträger Erdgas entfielen und 1.750 MWh auf den Energieträger Fernwärme. Dementsprechend beliefen sich die Gesamtkosten für die Wärmebereitstellung mittels Erdgas und Fernwärme für diese Liegenschaften im Jahr 2010 auf ca. 162.900 € inklusive Mehrwertsteuer (ca. 35.900 € für Erdgas und ca.

127.000 € für Fernwärme).

Der Elektroenergieverbrauch der vier Liegenschaftskomplexe betrug im Jahr 2010 ca. 214 MWh und verursachte Kosten in Höhe von ca. 40.700 €:

(12)

2. Dienstgebäude Rinkartstraße 13 2.1 Basisdaten

2.1.1 Objektbeschreibung

Bezeichnung des Objekts: Dienstgebäude Rinkartstraße 13 Foto des Objekts:

Standort: Rinkartstraße 13, 12437 Berlin

Nutzung: Dienstgebäude des Bezirksamts Treptow-Köpenick Umweltamt, Friedhofsamt

Gebäudeart: Nichtwohngebäude

mit teilweise beheiztem Keller, Erdgeschoss, 1. und 2. OG, teilweise ausgebautem und beheiztem Dachgeschoss und unbeheiztem Spitzboden Baujahr: 1938

Baujahr Heizungsanlage: 2010

Umbauten / Modernisierungen: bis ca. 1992 teilweiser Ausbau des Dachgeschosses und Erneuerungen 2010 Erneuerung Heizungsanlage, Einbau von Sonnenschutzjalousien Bruttogrundfläche: 5.359 m² (beheizte und unbeheizte Bereiche)

Heizenergieträger: Erdgas Art der Warmwasserbereitung: dezentral

Art der Lüftung: Freie Lüftung

Angaben zum Leerstand: Ausgebautes Dachgeschoss weitestgehend ungenutzt Bestandsunterlagen: Aktuelle Grundrisse

Datum Objektbegehung: 31.09.2011

(13)

2.1.2 Energieverbrauch und Energiekennzahlen des Gebäudes 2.1.2.1 Wärme

Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels des Energieträgers Erdgas. Regelmäßig beheizt werden das Erdgeschoss sowie das 1. und 2. Obergeschoss, wobei die ehemalige Hausmeisterwohnung im Erdge- schoss seit 2010 leer steht. Von Juni 2008 bis Ende 2010 standen ca. 270m² Nutzfläche im 2.

Obergeschoss leer und wurden Sanierungsarbeiten unterzogen. Im Keller werden mit einem Werkstatt- und Aufenthaltsraum sowie einem Archiv und einem Lager nur Teilbereiche beheizt. Das ausgebaute Dachgeschoss steht weitestgehend leer und wird in geringem Umfang als Archiv genutzt und somit nur geringfügig beheizt. Seit dem 1.11.2007 erfolgt die Lieferung der Wärme im Rahmen eines Wärme- liefervertrags, so dass nicht der reine Erdgasverbrauch sondern der sogenannte Wärmeverbrauch in Rechnung gestellt wird. Im folgenden Diagramm werden die reinen Erdgasverbräuche der Jahre 2006- 2010 abgebildet. Die abgerechneten Zeiträume sind dabei unterschiedlich lang. Hieraus errechnen sich die in Abbildung 2 aufgezeigten Mengen an Treibhausgasemissionen.

Erdgasverbrauch Dienstgebäude Rinkartstraße 13

05.10.2006 - 31.10.2007 01.11.2007 - 30.09.2008

01.10.2008 - 30.09.2009

01.09.2009 - 31.12.2010

Jährlicher Mittelwert

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900

2006-2010

MWh

Abbildung 1: Erdgasverbrauch des Dienstgebäudes in den Jahren 2006 bis 20101

Produktion von Treibhausgasen infolge Wärmeerzeugung

05.10.2006 - 31.10.2007 01.11.2007 - 30.09.2008

01.10.2008 - 30.09.2009

01.09.2009 - 31.12.2010

Jährlicher Mittelwert

0 50000 100000 150000 200000 250000

2006-2010

kg CO2-Äquivalent

Abbildung 2: Produzierte Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) infolge Heizenergieverbrauch

1 Bei der Berechnung des jährlichen Mittelwerts des Erdgasverbrauchs wurde berücksichtigt, dass in der Zeit vom 01.10.2009 – 31.12.2010 anteilig mehr Heizmonate als gemittelt übers Jahr abgerechnet worden. Dem Verbrauch dieser Periode wird daher ein Zeitraum von 18 (statt 15) Monaten zugerechnet.

(14)

2.1.2.2 Strom

Für die Jahre 2008-2010 wurden die nachstehend dargestellten Stromverbräuche abgerechnet. Der Rückgang im Stromverbrauch nach 2008 lässt sich zum Teil mit dem sanierungsbedingten Leerstand im 2. Obergeschoss und der ab 2010 leer stehenden ehemaligen Hausmeisterwohnung erklären. Weitere Angaben liegen nicht vor.

Stromverbrauch Dienstgebäude Rinkartstraße 13

01.01.2008 - 31.12.2008

01.01.2009 - 31.12.2009

01.01.2010 - 31.12.2010

Jährlicher Mittelwert

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

2008-2010

MWh

Abbildung 3: Stromverbrauch des Dienstgebäudes in den Jahren 2007 bis 2010

Produktion von Treibhausgasen infolge Stromverbrauch

01.01.2008 - 31.12.2008

01.01.2009 - 31.12.2009

01.01.2010 - 31.12.2010

Jährlicher Mittelwert

0 10000 20000 30000 40000 50000 60000

2008-2010

kg CO2-Äquivalent

Abbildung 4: Produzierte Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) infolge Stromverbrauch

2.1.2.3 Energiekennzahlen des Gebäudes

Eine erste Beurteilung der Energieverbräuche der Liegenschaft ist durch einen Vergleich mit den ent- sprechenden Verbräuchen des deutschen Gebäudebestands möglich. Hierfür hat die ages GmbH für verschiedene Gebäudekategorien Heizenergie- und Stromverbrauchswerte erfasst und die Mittelwerte sowie die Mittelwerte des Viertels mit dem geringsten Verbrauch bezogen auf die beheizte Brutto- grundfläche des jeweiligen Gebäudes ermittelt und veröffentlicht.2 In der folgenden Tabelle sind die Ver- brauchswerte der Liegenschaft den entsprechenden Vergleichswerten des Verwaltungsgebäude- bestandes (einschließlich Parlaments- und Gerichtsgebäuden) gegenübergestellt. Abbildung 5 verdeut- licht die Relationen grafisch.

2ages-Verbrauchskennwerte 2005: http://ages-gmbh.de

(15)

Tabelle 1: Kennwertevergleich für den witterungsbereinigten Erdgas- und den Stromverbrauch des Dienstgebäudes Dienstgebäude,

witterungsbereinigt

ages - Arithm. Mittel

ages - Arithm. Mittel des besten Viertels

Erdgasverbrauch (Brennwert) - kWh/(m²BGFa) 148,9 94 57 Treibhausgasenemissionen - kg/(m²BGFa) 37,4 23,6 14,3 Stromverbrauch - kWh/(m²BGFa) 20,7 29,0 10,0 Treibhausgasenemissionen - kg/(m²BGFa)* 12,4 17,4 6,0

* Berechnung der Treihausgasemissionen unter Ansatz eines einheitlichen Strommixes (Bundesmix der GEMIS-Datenbank)

Kennwertevergleich

0 20 40 60 80 100 120 140 160

kWh/(m²a)

Heizenergie - Ist Heizenergie - ages Mittel

Heizenergie - ages Mittel unteres Viertel

Strom - Ist Strom - ages Mittel Strom - ages Mittel unteres Viertel

Abbildung 5: Kennwertevergleich

Der Dienstgebäude verbrauchte in den Jahren 2006 bis 2010 demnach deutlich mehr Heizenergie als von ages GmbH für deutsche Verwaltungsgebäude (einschließlich Parlaments- und Gerichtsgebäuden) im Mittel erfasst wurde. Ursache hierfür ist, dass das Gebäude weitestgehend ungedämmt ist. Verglichen mit dem Mittelwert des besten Viertels des entsprechenden deutschen Gebäudebestands zeigt sich ein sehr großes Einsparpotential für den Heizenergieverbrauch und die zugehörigen Treibhausgas- emissionen. Setzt man das arithmetische Mittel des besten Viertels des Verwaltungsgebäudebestandes als Zielgröße für den Heizenergieverbrauch, so berechnet sich das Kosteneinsparpotential bei einem Kostenansatz von 0,045 €/kWh3 für Erdgas zu 18.600 €/Jahr im Vergleich zu den durchschnittlichen Kosten der Jahre 2006 - 2010. Für die Treibhausgasemissionen infolge Heizwärmeverbrauchs berechnet sich entsprechend ein Einsparpotential von 61%.

Der mittlere jährliche Stromverbrauch des Dienstgebäudes liegt unterhalb des von ages GmbH für deutsche Verwaltungsgebäude im Mittel erfassten Stromverbrauchs, jedoch oberhalb des Mittelwerts des besten Viertels. Auch für den Strombedarf lässt sich somit Einsparpotential für den Strom selbst und daraus folgende Treibhausgasemissionen erkennen. Unter Ansatz des arithmetischen Mittels des besten Viertels des Gebäudebestandes als Zielgröße für den Stromverbrauch des Dienstgebäudes und einem aktuellen mittleren Kostenansatz von 0,229 €/kWh4 für Strom berechnet sich das Kosteneinsparpotential zu 9.200 Euro pro Jahr. Für die Treibhausgasemissionen infolge Stromverbrauchs berechnet sich ent- sprechend ein Einsparpotential von 51%.

3Kostenansatz berechnet aus dem Rechnungsbetrag der letzten vorliegenden Wärmelieferungsrechnung.

4Kostenansatz berechnet aus dem Rechnungsbetrag der letzten vorliegenden Stromrechnung.

(16)

2.2 Gebäudebewertung

2.2.1 Fotodokumentation

Süd-West-Ansicht Süd-Ost-Ansicht

Nord-Ost-Ansicht (Hofseite) Fassaden- und Fensterschäden an der Gebäudeecke

Büroraum mit modernisierter Beleuchtung im 2. OG Beispiel eines überarbeitungsbedürftigen Kastenfensters

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Dämmung der Decke zum Spitzboden (Gebäudeecke) Nicht ausgebauter DG-Bereich Süd-West-Seite

Blick in den unbeheizten Spitzboden Beheizter Aufenthaltsraum im Keller mit neuen Fenstern

Energieeffizienzte Brennwert-Kesselanlage im Keller Energieeffiziente Umwälzpumpen der Heizungsanlage

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2.2.2 Gebäudehülle Bodenplatte

Für den an das Erdreich angrenzenden Fußboden des Untergeschosses ist davon auszugehen, dass es sich um eine ungedämmte Platte in der 1938 üblichen Bauweise handelt, deren wärmeschutztechnischen Eigenschaften damit nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. Gemäß [1] wird der U-Wert der Bodenplatte mit 1,2 W/(m²K) angenommen.

Decke über unbeheizten Kellerräumen

Die Kellerdecke ist massiv ausgeführt. Da keine näheren Angaben vorliegen, ist gemäß [1] von einem U- Wert von 1,2 W/(m²/K) von auszugehen. Damit entspricht wärmetechnische Zustand der Decke entspricht nicht den heutigen Anforderungen.

Decke über der Durchfahrt

Für die Decke über der Hofdurchfahrt ist von einer zur Bauzeit typischen Holzbalkendecke mit einem U- Wert gemäß [1] zu 0,8 W/(m²/K) von auszugehen. Der wärmetechnische Zustand der Decke entspricht damit nicht den heutigen Anforderungen.

Massive Außenwände

Bis auf die Wände des teilweise ausgebauten Dachgeschosses handelt es sich bei den Außenwänden um nicht gedämmte massive Mauerwerkswände, die im Untergeschoss als Ziegelsichtmauerwerk ausgeführt sind. Die übrigen Fassadenflächen sind außenseitig verputzt. Das Mauerwerk besitzt Dicken von 51 cm im Untergeschoss und 51 cm bzw. 38 cm in den oberen Geschossen. Im Bereich von Heizungsnischen ist es entsprechend dünner. Die U-Werte wurden [2] entnommen. Sie betragen zwischen 1,20 W/(m²/K) bei einer beidseitig verputzten 51 cm dicken Wand und 2,33 W/(m²/K) an der dünnsten Stelle im Bereich einer Heizungsnische und entsprechen damit nicht den heutigen Anforderungen. Zusätzlich weist der Außenputz eine Reihe schadhafter Stellen wie Löcher, Fehlstellen und Abblätterungen auf.

Innenwände gegen unbeheizte Räume

Die beheizten Kellerräume sind durch massive Ziegelwände unterschiedlicher Dicken gegen unbeheizte Räume abgetrennt, die im Mittel über einen U-Wert von etwa 1,8 W/(m²/K) verfügen. Bei den Wänden des Haupttreppenhauses gegen das unbeheizte Dachgeschoss handelt es sich um beidseitig mit Holzwolleleichtbauplatten versehene und verputzte Fachwerkwände, die einen U-Wert von etwa 0,8 W/(m²/K) besitzen. Die wärmeschutztechnischen Eigenschaften der Innenwände entsprechen somit nicht den heutigen Anforderungen.

Wände des ausgebauten Dachgeschosses

Das Dachgeschoss wurde zu DDR-Zeiten bereichsweise unterhalb des Spitzbodens ausgebaut. Es liegen keine Planungsunterlagen zum Ausbau vor. Bei der hofseitigen Gaubenwand handelt es sich um eine ausgemauerte Fachwerkwand mit hinterlüfteter Ziegelfassade und innenseitiger dünner Gipskarton- platte. Im Bereich der Abseiten existiert ein ähnlicher Aufbau, jedoch ohne Ziegelfassade. Für den Aufbau der straßenseitigen Gaubenwände ist von einer zum Zeit der Gebäudeerrichtung üblichen Holzbauweise ohne oder mit geringfügiger Dämmung auszugehen. Gleiches gilt für die straßenseitigen Abseitenwände.

Bei den Wänden zu nicht ausgebauten Dachgeschossbereichen handelt es sich um Fachwerkwände, die ein- oder beidseitig mit Holzwolleleichtbauplatten bekleidet und z. T. verputzt sind. Die Wärmeschutz- eigenschaften der Wände des ausgebauten Dachgeschosses entsprechen damit nicht den heutigen An- forderungen. U-Werte wurde nicht ermittelt, da das ausgebaute Dachgeschoss aufgrund der nur gering- fügigen Nutzung nicht in die Gebäudebilanzierung einbezogen wird.

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Fenster

Bei den Fenstern der Treppenhäuser handelt es sich um Holzfenster mit Einfachverglasungen, deren Zustand im kleinen Treppenhaus innen- und außenseitig sehr schlecht ist. Die Fenster des Haupttreppenhauses benötigen eine außenseitige Sanierung. Ihr U-Wert von 5,0 W/(m²/K) gemäß [1] ist sehr hoch. Im Erdgeschoss und dem 1. und 2. Obergeschoss sind Holzkastenfenster vorhanden, deren Außenseite nicht in Stand gehalten ist. Ihr U-Wert ist gemäß [1] mit 2,7 W/(m²/K) anzunehmen und entspricht damit ebenfalls nicht den heutigen wärmeschutztechnischen Anforderungen. Die Fenster- rahmen wurden vom Hausmeister umlaufend abgedichtet. Die beheizten Räume des Kellergeschosses verfügen z. T. über neuere Verbundfenster aus dem Jahr 2000 mit gutem Wärmeschutz, z. T. aber auch noch über alte Einfachverglasungen. Als U-Werte werden 1,6 W/(m²/K) bzw. 5,0 W/(m²/K) angesetzt. Im ausgebauten Dachgeschoss sind im Wesentlichen alte Holzverbundfenster vorhanden, die ohne Lippen- dichtung ausgeführt sind. Sie verfügen mit einem U-Wert von 2,7 W/(m²/K) nicht über einen ausreichenden Wärmeschutz, werden bilanziell jedoch nicht berücksichtigt.

Außentüren

Bei den Eingangstüren handelt es sich ungedämmte Holz- oder Metalltüren, z. T. mit einfachverglasten Fenstern, deren U-Wert gemäß [1] mit 3,5 W/(m²/K) anzunehmen ist und damit über den heutigen An- forderungen liegt.

Decke über dem 2. Obergeschoss

Bei der Decke über das 2. Obergeschoss (zum ausgebauten und nicht ausgebauten Dachgeschoss) handelt es sich um eine Holzbalkendecke. Es wird von einem zur Bauzeit typischen Aufbau mit einer Schüttung zwischen den Balken ausgegangen. An Deckenöffnungen war Mineralwolle vorhanden, es konnte jedoch nicht festgestellt werden, ob diese nur zum Ausstopfen von Öffnungen im Bereich von Deckendurchbrüchen verwendet wurde oder ob sie eine nachträgliche Deckendämmung bildet. Daher wird der U-Wert der Decke gemäß [1] zu 0,8 W/(m²/K) angenommen. Der wärmetechnische Zustand der Decke entspricht damit nicht den heutigen Anforderungen.

Decke über dem ausgebauten Dachgeschoss

Bei der Decke über dem ausgebauten Dachgeschoss handelt es sich um eine Holzbalkendecke, die unterseitig mit einer Holzwolleleichtbauplatte und Putz versehen ist. Zwischen den Balken liegt eine 4 cm dicke Mineralwolleschicht, oberhalb der Balken ist eine 10 cm dicke Mineralwollematte verlegt. Da die Dämmung in großen Bereichen nicht sachgemäß verlegt worden ist und von vielen Lücken und Luft- spalten auszugehen ist, verfügt die Decke somit dennoch nicht über einen ausreichenden Wärmeschutz.

Dach

Für das Dach wird von einer für die Bauzeit typischen Konstruktion ohne oder mit nur geringfügiger Wärmedämmung und damit ohne ausreichenden Wärmeschutz ausgegangen. Gemäß [1] wurde ein U- Wert von 1,4 W/(m²/K) angenommen.

2.2.3 Technische Anlagen

Bis Ende 2010 wurde das Dienstgebäude von einer Heizungsanlage mit zwei erdgasbetriebenen Niedertemperaturkesseln zentral mit Wärme versorgt, die dann durch eine moderne Anlage mit zwei Brennwertkesseln ersetzt wurde. Nach dem Anlagentausch erfolgte ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage. Die Heizungsanlage befindet sich in einem Raum im Untergeschoss des Gebäudes. Zur Wärmeübergabe verfügen die Räume über Gliederheizkörper, die bis auf die Heizkörper im Treppenhaus mit Thermostatventilen regulierbar sind. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral mittels Durchlauf- erhitzern in den Teeküchen des Gebäudes. Die Beleuchtungsanlage des Dienstgebäudes besteht zum großen Teil aus Deckenleuchten mit Leuchtstoffröhren sowie Schreibtischleuchten, die in letzten Jahren z. T. modernisiert wurden.

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2.2.4 Heizwärmebedarf des Gebäudes und Bedarfs-/Verbrauchsabgleich

Die energetische Bilanzierung des Gebäudes wurde nach DIN 4108-6 [9] in Verbindung mit DIN 4701-10 [10] durchgeführt. Um die tatsächliche Gebäudenutzung möglichst genau abzubilden, wurden nur die be- heizten Gebäudebereiche bilanziert, d.h. die beheizten Kellerräume, das Erdgeschoss sowie das 1. und 2.

Obergeschoss. Das weitestgehend ungenutzte ausgebaute Dachgeschoss wurde nicht berücksichtigt, da hier kein maßgeblicher Heizwärmebedarf entsteht. Die Bilanzierung erfolgte für den Standort Berlin (Klimareferenzort Potsdam).

Der Ansatz des Warmwasserbedarfs wurde auf der Grundlage des Vorgabewerts der DIN V 18599-10 Tab. 6 [11] von 0,5 kWh pro Person und Tag für 600 Personen und eine jährliche Nutzungszeit von 205 Tagen abgeschätzt.

Zur Validierung der Eingabewerte wurde ein Bedarfs-/Verbrauchsabgleich durchgeführt, um Energieein- sparpotentiale auf der Grundlage der Energiebedarfsberechnung möglichst realistisch abschätzen zu können. Hierbei wurde der Endenergiebedarf für Erdgas zur Heizwärmeerzeugung (inkl. Anlagenver- lusten) mit Hilfe der in Tabelle 22 angegeben Gebäudeparameter berechnet. Wie sich beim Vergleich der Werte zeigt, ergab sich eine gute Übereinstimmung von Verbrauchs- und Bedarfsgröße, so dass an- passende Korrekturen nicht erforderlich waren. Über die mittlere Soll-Raumtemperatur von 20°C werden demnach auch zwischenzeitliche Leerstände im Erdgeschoss und 2. Obergeschoss sowie die gering- fügige Beheizung des Dachgeschosses gut berücksichtigt.

Tabelle 2: Gebäudeparameter für die Bedarfsberechnung Gebäudeparameter Eingabegröße Klimareferenzort Potsdam Raumtemperatur 20°C

Luftwechselrate 0,7/h (Fenster mit Abdichtung ohne Dichtheitsprüfung) Heizungsabschaltung Nacht- und Wochenendabsenkung

Interne Wärmegewinne 6 W/m²

Wärmebrückenzuschlag 0,1 W/(m²K)

Heizungsanlage Niedertemperaturkessel, nicht hydr. abgeglichen für Bedarfs-/Verbrauchsabgleich;

Brennwertkessel für Bilanzierung des Ist-Zustands Warmwasserbedarf Kein Ansatz

Tabelle 3: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich für das Normklima Berlins anhand des Heizenergiebedarfs

Heizwärmeverbrauch in kWh/(m²NGFa), witterungskorrigiert (Heizwert) 184 (100 %) Endenergiebedarf Erdgas in kWh/(m²NGFa), (20°C Raumtemperatur) 181,7 (101 %)

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2.2.5 Energiesparmaßnahmen und Sanierungsoptionen 2.2.5.1 Sanierung der Gebäudehülle

Bodenplatte

Über die ungedämmte Bodenplatte geht aufgrund ihres Angrenzens an das Erdreich und ihrer anteilig geringen Fläche nur ein geringer Wärmeanteil verloren. Dennoch wäre es wärmetechnisch günstig, sie oberseitig zu dämmen. Ausreichend lichte Raumhöhe ist vorhanden. Da es sich hierbei um eine Innen- dämmung handeln würde, wäre diese Maßnahme bauphysikalisch sorgfältig zu planen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass diese Maßnahme mit vorübergehenden Nutzungseinschränkungen und ggf.

erforderlichen Anpassungsmaßnahmen einhergeht. Mit einer 9 cm dicken oberseitigen Dämmung der Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) 035 (alternativ 10 cm WLG 040) könnte für die Bodenplatte der aktuell erforderliche wärmetechnische Standard erreicht werden. Da die daraus resultierenden Einsparungen bezogen auf den Ist-Zustand des Gebäudes gering sind, wird diese Maßnahme zunächst nicht empfohlen.

Wenn entsprechende Nutzungseinschränkungen und Anpassungsmaßnahmen möglich sind und der Fußbodenaufbau aus baulichen Gründen saniert werden muss, sollte eine Dämmung jedoch ergänzt werden.

→ Sanierung eingeschränkt empfohlen

Decke über unbeheizten Kellerräumen

Über die ungedämmte Kellerdecke (Fußboden des Erdgeschosses) geht ein nennenswerter Heizenergie- anteil zu den unbeheizten Kellerräumen verloren. Da die Kellerräume über eine ausreichende lichte Höhe verfügen, empfiehlt sich die unterseitige Dämmung der Kellerdecke. Mit einer mind. 9 cm dicken Däm- mung der Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) 035 (oder 10 cm der WLG 040) wird für die Kellerdecke der aktuell erforderliche wärmetechnische Standard erreicht.

→ Sanierung empfohlen

Decke über der Durchfahrt

Aufgrund des geringen Anteils der Decke über der Durchfahrt an der thermischen Hülle des Gebäudes führt eine Dämmung des Bauteils nur zu einer sehr geringfügigen Heizenergieeinsparung. Sollte jedoch die Fassade außenseitig gedämmt werden, so empfiehlt sich auch die außenseitige Dämmung der Decke über der Durchfahrt, um Wärmebrücken zu reduzieren und den thermischen Komfort im Raum darüber zu erhöhen. Mit einer 10 cm dicken Dämmung der Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) 035 (oder 12 cm der WLG 040) könnte für Decke über der Durchfahrt der derzeit erforderliche wärmetechnische Standard er- reicht werden.

→ Sanierung eingeschränkt empfohlen

Massive Außenwände

Die massiven Außenwände sind aufgrund ihrer großen Fläche und ihres ungenügenden energetischen Zustands für einen sehr großen Teil der Wärmeverluste durch die Gebäudehülle verantwortlich. Es wird empfohlen, außenseitig ein Wärmedämmverbundsystem aufzubringen (WDVS mit 14 cm Dämmung WLG 035), das bis mindestens 50 cm unter die Oberkante der Decke über den Keller geführt wird. Damit würde für die massiven Außenwände der derzeit erforderliche wärmetechnische Standard erzielt. Die Fassadenvorsprünge können dabei erhalten bleiben. Die Ansicht des außenseitigen Sichtmauerwerks unterhalb der Fenster des Erdgeschosses kann durch das Aufbringen von Klinkerriemchen annähernd wieder hergestellt werden. Soll auch die Ansicht der in einigen Bereichen vorhandenen Putzornamente erhalten werden, so besteht die Möglichkeit Nachbildungen herzustellen und anzubringen, kosten-

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günstiger und ebenfalls denkbar wäre ihre malerische Abbildung. Um die derzeitige Fassadenansicht bestenfalls wiederherstellen zu können, sollte das WDVS bis zum Erdreich geführt und dort als Sockel- dämmung ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, auch die ins Erdreich eingebundenen Wandbereiche der beheizten Räume des Untergeschosses mit einer Perimeterdämmung zu versehen, um die Wärme- verluste auch hier zu reduzieren und Wärmebrücken durch eine nur teilweise Dämmung der Außenwände zu vermeiden, die im Rahmen der Sanierungsplanung zu untersuchen wären.

Als Folge des Aufbringens eines WDVS wären die vorhandenen außenliegenden Sonnenschutzjalousien zunächst abzunehmen und dann in neuer Position neu zu montieren. Es empfiehlt sich, die Lage neuer Fenster so zu planen (Lage in der Dämmebene), dass die existierenden Sonnenschutzeinrichtungen nach der Sanierung weiter genutzt werden können. Hierfür ist mit entsprechenden Zusatzkosten zu rechnen.

Alternativ ist statt der Ausführung eines WDVS auch eine Innendämmung denkbar, wenn die Fassade in ihrem derzeitigen Zustand erhalten bleiben soll. Hiermit sind voraussichtlich etwas weniger gute Wärme- dämmeigenschaften als bei einer Außendämmung zu erzielen. Nachteilig sind die mit dem Anbringen der Innendämmung einhergehenden temporären Nutzungseinschränkungen sowie die Flächenverluste der Räume und der Umgang mit Einbauten und Heizungsnischen. Eine Innendämmung ist bauphysikalisch besonders sorgfältig zu planen.

→ Sanierung empfohlen

Innenwände gegen unbeheizte Räume (Keller, oberer Abschluss des Haupttreppenhauses)

Aufgrund ihrer anteilig geringen Fläche und ihres Angrenzens an unbeheizte Räume (statt Außenluft) geht über die Innenwände nur ein geringer Wärmeanteil verloren. Dennoch wäre es wärmetechnisch gün- stig, sie auf der kalten Seite zu dämmen. Entsprechend den aktuellen gesetzlichen Anforderungen wären hierfür 10 cm einer Wärmedämmung der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 (alternativ 12 cm WLG 040) ausreichend. Aufgrund des geringen Einspareffekts wird diese Maßnahme derzeit nicht empfohlen.

→ Sanierung nicht empfohlen

Fenster

Für die Kastenfenster und die Einfachverglasungen wird ihr Austausch Wärmeschutzfenster mit einem U- Wert kleiner oder gleich 1,3 W/(m²K) empfohlen, da ihre wärmeschutztechnischen Eigenschaften nicht den heutigen Anforderungen genügen und sie sich zum Teil in einem schlechten baulichen Zustand befinden. Ein Energieeinsparpotential ist vorhanden. Es besteht alternativ auch die Möglichkeit, die alten Kastenfenster aufarbeiten zu lassen.5 Hierfür sollte ein spezialisierter Fensterbaubetrieb eingeschaltet werden, der alle notwendigen Arbeiten gewerkeübergreifend planen und ausführen kann. Die durch die Aufarbeitung erzielbaren Energieeinsparungen sind geringer, wenn das innere Fenster nur durch ein neues Einfachfenster statt durch ein 2-Scheiben-Wärmeschutzfenster ersetzt wird. Nachteilig bei einer Aufarbeitung der Kastenfenster ist, dass im Fall des Aufbringens eines Wärmedämmverbundsystems keine ausreichende Rahmenbreite zur Überdämmung im Laibungsbereich zur Vermeidung von Wärmebrücken vorhanden ist und die vorhandenen Sonnenschutzjalousien ausgetauscht werden müssten. Vorteilhaft ist der verringerte Einbauaufwand und die Möglichkeit der Beibehaltung der vorhandenen innenseitigen Fensterbretter.

Bei einer ggf. später erfolgenden durchgängigen Nutzung des ausgebauten Dachgeschosses wird auch der Austausch der dort vorhandenen alten Holzfenster empfohlen.

→ Sanierung empfohlen

5 Ausführliche Informationen zur Aufarbeitung von Kastenfenstern finden sich in der Publikation „Runderneuerung von Kasten- fenstern aus Holz“ des Verbands der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF), der unter www.window.de bezogen werden kann.

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Außentüren

Aufgrund ihrer anteilig sehr geringen Fläche geht über die Außentüren nur ein sehr geringer Wärmeanteil verloren. Der Einspareffekt für Erdgas und Treibhausgasemissionen infolge Austausch der Türen ist demnach ebenfalls sehr gering. Im Zuge einer Fassadensanierung oder eines Fensteraustauschs empfiehlt es sich gleichwohl, auch die Türen zu modernisieren, um Wärmebrücken zu reduzieren.

→ Sanierung eingeschränkt empfohlen

Decke über dem 2. Obergeschoss

Für die Deckenbereiche unter den nicht ausgebauten Dachgeschossbereichen empfiehlt sich eine oberseitige Dämmung der Decke mit mind. 8 cm Wärmedämmung der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 (bzw. 10 cm WLG 040). Damit werden die Wärmeverluste über die Decke stark reduziert und der thermische Komfort in den darunter liegenden Büroräumen verbessert. Auch der oberseitige Abschluss des Treppenhauses sollte ausreichend gedämmt werden. Ggf. ist es hier ausreichend, die vorhandene Dämmung hinsichtlich ihres Verlegezustands zu kontrollieren und zu verbessern (angenommener Zustand wie Decke über dem ausgebauten Dachgeschoss, da daran anschließend).

Für die Deckenbereiche unter dem ausgebauten Dachgeschossbereich empfiehlt sich eine oberseitige Dämmung zuzüglich eines einfachen Fußbodenaufbaus nur, wenn die derzeitige Nutzung als selten be- gangenes Archiv bestehen bleiben soll. Ausreichend lichte Höhe für den Fußbodenaufbau wäre vor- handen. Zu beachten ist ein Kostenaufwand für Räum- und Anpassungsarbeiten. Es sollten auch die Bereiche der Abseiten gedämmt werden.

Sollen die Räume jedoch zukünftig als Büroräume genutzt werden, so empfiehlt sich eine Dämmung des Dachs und der Decke über dem ausgebauten Dachgeschoss.

→ Sanierung empfohlen

Decke über dem ausgebauten Dachgeschoss

Sollten die Räume des ausgebauten Dachgeschosses zukünftig in häufig genutzte Büroräume um- gewandelt werden, empfiehlt es sich, die Decke zum Spitzboden über dem ausgebauten Dachgeschoss ausreichend zu dämmen. Die vorhandene Dämmung ist auf ihre Verlegequalität zu überprüfen und ggf.

so zu ergänzen und überarbeiten, dass die Dämmung lückenlos und dicht gestoßen liegt und damit eine den dann gültigen rechtlichen Vorschriften entsprechende Wärmeschutzqualität der Decke erreicht wird.

In diesem Zuge sollten dann auch die Gäubenwände und die vorhandenen Fenster wärmetechnisch saniert werden.

→ Sanierung eingeschränkt empfohlen

Dach

Da im derzeitigen Nutzungszustand nur ein geringer Anteil der Dachfläche direkt an beheizte Räume grenzt, wird eine Sanierung des Dachs derzeit nicht empfohlen. Sollten die Räume des Dachgeschoss zu einem späteren Zeitpunkt wieder als Büroräume genutzt werden, empfiehlt sich im Zuge einer Dachsanierung die Dämmung der Dachschrägen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann diese Maßnahme auch deshalb nicht empfohlen werden, weil der bauliche Zustand des Dachs noch in Ordnung ist und keine baulichen Sanierungsmaßnahmen anstehen.

→ Sanierung eingeschränkt empfohlen

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In der folgenden Tabelle sind alle empfehlenswerten Sanierungsmaßnahmen für die Gebäudehülle einschließlich einer Schätzung des damit einhergehenden Einsparpotentials für den Endenergiebedarf für Heizung und Warmwassererwärmung sowie den Treibhausgasen und einer Schätzung der Investitions- kosten zusammengestellt. Bei der Berechnung des Einsparpotentials wurde der bereits erfolgte Austausch der Heizungsanlage berücksichtigt. Die Kosten wurden jeweils für die Ausführung der Bauteile entsprechend den Mindestanforderungen an die U-Werte entsprechend der EnEV 2009 (siehe Tabelle 5) abgeschätzt und müssen anhand von konkreten Angeboten überprüft werden. In den Kostenansätzen sind keine Anteile für Planungsleistungen enthalten.

Tabelle 4: Sanierungsmaßnahmen Gebäudehülle

Einsparpotential Sanierungsmaßnahme U-Wert

[W/(m²K)] Endenergie- bedarf

Treibhaus- gase

Schätzung der Investitionskosten (zzgl. MWSt)

≤ 0,3 ≥ 6% ≥ 6% Wärmedämmung

Einzelpreis: 30 €/m²

Fläche: 960

Dämmung der Keller- decke über unbeheizten Bereichen

Gesamtpreis: 28.800 €

≤ 0,24 < 1% < 1% WDVS inkl. Nebenarbeiten und Gerüst

Einzelpreis: 90 €/m²

Fläche: 50

Dämmung der Decke über der Durchfahrt

Gesamtpreis: 4.500 €

≤ 0,24 ≥ 25% ≥ 24% WDVS inkl. Nebenarbeiten und Gerüst, ohne Perimeterdämmung

Einzelpreis: 100 €/m²

Fläche (beheizte Räume): 1.510,5 m² Zusatzfläche UG ü. Erde: 260 m²

Gesamtpreis: 177.050 €

Fensterlaibungen

Einzelpreis: 20 €/m

Menge: 800 m

Gesamtpreis: 16.000 €

Fensterbretter außen

Einzelpreis: 40 €/m

Menge: 280 m

Gesamtpreis: 11.200 €

Versetzen / Umarbeiten der Sonnenschutz- vorrichtungen

Einzelpreis: 200 €/St.

Anzahl: 82 St.

Gesamtpreis: 16.400 € Sowieso anfallende Kosten für Putz-

sanierung und Anstrich, inkl. Gerüst

Einzelpreis: 30 €/m²

Anzahl: 1.510,5

Gesamtpreis: 45.315 €

Dämmung der Außen- wände (WDVS)

Mehrkosten WDVS netto: 175.335 €

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Fortsetzung von Tabelle 4:

≤ 0,3 ≥ 2% ≥ 2% Wärmedämmung inkl. Putz und Anstrich

Einzelpreis: 50 €/m²

Fläche: 210

Dämmung der Innen- wände gg. unbeheizte Räume

Gesamtpreis: 10.500 €

≤ 1,3 ≥ 8% ≥ 8% Einbau neuer Fenster

Einzelpreis: 320 €/m²

Fläche: 520

Gesamtpreis: 166.400 €

Demontage und Entsorgung alter Fenster

Einzelpreis: 20 €/m²

Fläche: 520

Gesamtpreis: 10.400 €

Neue Fensterbretter innen

Einzelpreis: 30 €/m

Menge: 280 m

Gesamtpreis: 8.400 €

Sowieso anfallende Kosten für Fenster- sanierung (Anstrich, Ausbesserung)

Einzelpreis: 60 €/m²

Fläche: 520

Gesamtpreis: 31.200 €

Austausch der alten Fenster

Mehrkosten Fenster netto: 154.000 €

≤ 1,2 < 1% < 1% Türenaustausch

Einzelpreis: 800 €/m²

Fläche: 11

Austausch der Außen- türen

Gesamtpreis: 8.800 €

≤ 0,3 ≥ 6% ≥ 6% Wärmedämmung, einfacher Bodenbelag (Holzwerkstoffplatten), inkl ggf. erforderliche Anpassungsarbeiten

Einzelpreis: 45 €/m²

Fläche: 1170

Gesamtpreis: 52.650 €

Räum- und Anpassungsarbeiten im DG

Pauschal: 5.000 €

Dämmung der Decke über dem 2. OG (komplett)

Mehrkosten Dämmung netto: 57.650 €

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2.2.5.2 Sanierung der technischen Anlagen Heizungsanlage

Da erst 2010 eine neue Heizungsanlage eingebaut wurde, die dem aktuellen technischen Standard entspricht, wird keine weitere Sanierung der Heizungsanlage empfohlen. Nach Durchführung von Sanie- rungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sollte dem geringeren Wärmebedarf des Gebäudes durch eine adäquate Einregulierung der Heizungsanlage Rechnung getragen werden.

→ keine Sanierung empfohlen, Anpassungsmaßnahmen erforderlich

Beleuchtung

Es wird empfohlen die Modernisierung der Beleuchtung fortzusetzen und alte Leuchten weiter gegen moderne lichtlenkende Leuchten auszutauschen. Alte Leuchtstoffröhren sind in diesem Zuge gegen moderne Leuchtstoffröhren mit elektronischem Vorschaltgerät ausgetauscht werden.

→ Sanierung empfohlen

2.2.6 Zusammenfassung der Gebäudebewertung und Ableitung von Handlungsempfehlungen Da die Gebäudehülle des Dienstgebäudes weitestgehend ungedämmt und unsaniert ist, entsprechen ihre wärmeschutztechnischen Eigenschaften nicht den heutigen Anforderungen und es besteht ein er- hebliches energetisches Sanierungspotential. Für die Heizungsanlage ist dies dagegen nicht der Fall, da diese erst 2010 modernisiert wurde.

Aufgrund der vergleichsweise geringen damit verbundenen Kosten wird kurzfristig die unterseitige Dämmung der Kellerdecke über nicht beheizten Bereichen empfohlen. Auch die oberseitige Dämmung der Decke über dem 2. OG in nicht ausgebauten Dachbereichen lässt sich zügig und mit einem relativ geringen finanziellen Aufwand durchführen. Soll die bisherige Nutzung des ausgebauten Dachge- schosses als Archiv beibehalten werden, so sollte die Decke über dem 2. OG auch in diesen Bereichen oberseitig gedämmt und mit einem darüber liegenden Fußbodenaufbau versehen werden. Aufgrund der großen Wärmeverluste über die Fenster und die massiven Außenwände empfiehlt sich kurz- bis mittelfristig der Austausch der Fenster und Türen und die Dämmung der Fassade und Hofdurchfahrt.

Aufgrund von Synergieeffekten sowie zur Vermeidung von Wärmebrücken empfiehlt es sich, den Austausch der Fenster und Türen sowie die Sanierung der Fassade aufeinander abgestimmt zu planen und im gleichen Zeitraum vorzunehmen. Unter Einbezug der Einspareffekte infolge der bereits vorge- nommenen Heizungsanlagensanierung sind die somit erzielbaren Einsparungen so groß, dass der von der ages GmbH ermittelte durchschnittliche Heizenergieverbrauchswert des besten Viertels des deutschen Verwaltungsgebäudebestandes annähernd erreicht wird.

Bei einer späteren hochwertigen Nutzung des ausgebauten Dachgeschosses mit Büros ist die Hülle des ausgebauten Bereichs wärmetechnisch zu sanieren.

Bei der konkreten Planung der Sanierungsmaßnahmen sind die Anforderungen der Energieeinsparver- ordnung und des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes zu beachten.

(27)

2.3 Feinanalyse des Gebäudes

2.3.1 Energetische Beurteilung der Gebäudehülle

Eine detaillierte Beschreibung des baulichen und wärmetechnischen Zustands der Bauteile der Gebäude- hülle des Dienstgebäudes findet sich in Kapitel 2.2.1. Wie in der nachfolgenden Tabelle dokumentiert ist, erfüllt kein Außenbauteil die Anforderungen, die nach der aktuellen Energieeinsparungsverordnung EnEV 2009 an zu sanierende Bauteile eines Nichtwohngebäudes gestellt werden.6 Die wärmetechnische Qualität der Gebäudehülle im derzeitigen Zustand ist insgesamt nicht ausreichend. Es besteht daher erhebliches Energieeinsparungspotential. Viel Wärme geht über die massiven Außenwände verloren, aber auch die Fenster bergen ein erhebliches Einsparpotential. Es bestehen die üblichen Wärmebrücken eines Altbaus, die rechnerisch über einen U-Wert-Zuschlag von 0,1 W/(m²/K) berücksichtigt werden. Da die Fenster weitestgehend nachträglich mit einer Lippendichtung versehen wurden, ist nicht von erhöhten Lüftungswärmeverlusten infolge Gebäudeundichtigkeit auszugehen.

Neben den Anforderungen an die U-Werte von Bauteilen, die im Rahmen einer Modernisierungs- maßnahme energetisch saniert werden, gibt die nachfolgende Tabelle auch einen prozentualen Vergleich zwischen Ist-U-Wert und Anforderungswert an und nennt darüber hinaus die U-Wert-Anforderungen der KfW für energetische Bauteilsanierungen.

Tabelle 5: Zusammenstellung der U-Werte der Bauteile und der aktuellen Anforderungen nach EnEV 2009 Bauteil Fläche [m²] U-Werte [W/(m²K)]

Bestand EnEV-Sanierg.

(A 3, Tab. 1)7

KfW-Sanierg.

(Progr. 218)8

Vergleich der Ist- Werte mit den EnEV-Anforder- ungen (=100%) Bodenplatte (beheiztes UG) 204,2 1,2 0,3 0,25 400 % Boden gg. unbeheiztes UG 952,5 1,2 0,3 0,25 400 % Boden gg. Außenluft 48,7 0,8 0,24 0,2 330 % Wände gg. Erdreich (beh. UG) 36,3 1,3 0,3 0,25 430 % Wände gg. Außenluft 1510,5 1,2 – 2,3 0,24 0,2 bis 950 % Wände gg. unbeheiztes UG 186,2 1,8 0,3 0,25 600 % Wände gg. unbeheiztes DG 41,5 0,8 0,3 0,25 260 % Fenster 510,4 1,6 – 5,0 1,3 0,95 bis 380 %

Außentüren 10,6 3,5 2,9 1,3 120 %

Decke über 2.OG (komplett) 1165,9 0,8 0,30 0,14 260 %

Dachschrägen 34,9 1,4 0,24 0,14 580 %

6 Gleichermaßen werden auch die Anforderungen die laut EnEV für die Bauteile eines Neubaus gelten, nicht erfüllt.

7 Anforderungen bei Änderungen von Außenbauteilen gemäß der Verordnung zur Änderung der Energieeinsparungsverordnung vom 29.April 2009 (EnEV 2009)

8 Mindestanforderungen an U-Werte von Bauteilen, die im Rahmen des KfW-Programms 218 „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ förderbar sind.

Referenzen

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