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Bezirksamt Mitte von Berlin

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Academic year: 2022

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Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt

Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin (Postanschrift)

GeschZ. (bei Antwort bitte angeben) SchuSpo AL

Bearbeiter/in: Herr Müller Dienstgebäude: Rathaus Mitte Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin

Zimmer 312

Telefon (030) 9018-26003 Telefax (030) 9018-488 26003 Vermittlung (030) 9018-20 Intern 918-26003 E-Mail Rainer.mueller@ba-

mitte.berlin.de

E-Mail nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur verwenden

Internet www.berlin-mitte.de Datum .08 2021

An die

Vorsitzende des Hauptausschusses über den

Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über

Senatskanzlei –G Sen-

Antrag auf

a) Einwilligung zur Aufhebung der Sperre der nach § 24 Abs. 3 S. 3 LHO i.V.m. § 7 Abs.

1 Haushaltsgesetz 2020/2021 qualifiziert gesperrt veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie Bericht über das Prüfergebnis der EVU gem.

Nr. II. A 17a) und Nr. II. A. 8 der Auflagen zum Haushalt 2020/2021 sowie

b) Zustimmung gemäß § 24 Abs. 5 S. 2 LHO zur Änderung des Bedarfsprogramms für die Maßnahme

Kapitel 3701- Grundschulen- Bezirk Mitte von Berlin

Titel 70106- 01G02, Papageno-Grundschule: Gesamtsanierung und Anbau zur Schulplatzerweiterung; 10115 Berlin, Bergstraße 58

51. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. Dezember 2019 Drucksache 18/2400 (I.A. zu § 7 und II.A. 8, 9 sowie II.A.17a)

Ansatz 2020 0 T €

Ansatz 2021 500 T €

Ist 2020 0 T €

Verfügungsbeschränkung 2021 0 T €

Aktuelles Ist (Stand 06.08.2021) 34.485 €

Gesamtkosten (Veranschlagung im Doppelhaushalt 2020/2021;

Grundlage Anmeldung I Planung nach Gebäudescan 2015): 6.430 T €

Gesamtkosten gemäß BPU vom 09.02.2021 13.188 T €

3728

(2)

Haushaltsrechtliche Grundlagen:

§ 7 Abs. 1 Haushaltsgesetz 2020/ 2021 (HG 20/21)

„Zur Aufhebung der Sperre gemäß § 24 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung bedarf es bei Baumaßnahmen mit einem Gesamtkostenrahmen von über 1.000.000 Euro zusätzlich zur Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses, sofern die Prüfung der Unterlagen nach § 24 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung ergibt, dass der Rahmen der bei Veranschlagung dargelegten Gesamtkosten überschritten wird.“

Das Abgeordnetenhaus hat zum Haushaltsplan 2020/ 2021 u.a. folgende Auflagen beschlossen:

Auflage Nr. 8:

„Der Senat wird aufgefordert, die im § 31 LHO und AV § 31 LHO vorgeschriebenen Angaben zu den Folgekosten von Investitionsmaßnahmen- wo immer möglich auf Basis einer Lebenszyklusbetrachtung- künftig in den Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen im Haushaltsplan abzudrucken. Sollten die Bauplanungsunterlagen (BPU) und die Folgekostenabschätzung zum Termin der Drucklegung im Ausnahmefall noch nicht vorliegen, so sind die entsprechenden Angaben dem Hauptausschuss in geeigneter Form in einer gesonderten Vorlage vorzulegen.“

Auflage Nr. 9:

„Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss bei allen Vorlagen zu Investitionsmaßnahmen mitzuteilen, ob die vorhandenen Richtwerte für Hochbau, Tiefbau oder Grünbaumaßnahmen eingehalten werden und, falls dies nicht der Fall sein sollte, eventuelle Überschreitungen zu begründen.“

Auflage Nr. 17a:

„Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken.

Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Zustimmung des Hauptausschusses zur Aufhebung der Sperren nach § 24 Abs. 3 LHO mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU zu verbinden. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen, als auch der Berlin bei einem Verzicht der Baumaßnahme erwachsenden Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten gemäß Vordruck SenStadtWohn III 1323.H.F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.“

§ 24 Abs. 5 S. 2 LHO

Nach Veranschlagung vorgenommene Änderungen des Bedarfsprogramms bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen; soweit sie insgesamt mehr als 10 Prozent des veranschlagten Betrages ausmachen, des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.

(3)

Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss stimmt der Freigabe der qualifiziert gesperrt veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei dieser Baumaßnahme zu und nimmt den Bericht über das Prüfergebnis der BPU zur Kenntnis (§ 24 Abs. 3 Satz 3 LHO, § 7 Abs. 1 HG 2020/2021, Nr. II. A. 8, 9 und 17a der Auflagen zum Haushalt 2020/ 2021).

Zusätzlich stimmt er den Bedarfsänderungen zu (§ 24 Absatz 5 Satz 2 Halbsatz 2 LHO).

Hierzu wird berichtet:

Vorbemerkung

Die Baumaßnahme Gesamtsanierung und Anbau zur Schulplatzerweiterung der Papageno- Grundschule wurde erstmals im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive mit Gesamtkosten in Höhe von 4.076,0 T€ mit der Investitionsplanung 2018 bis 2022 angemeldet. Grundlage für die Anmeldung war ein vorliegendes Bedarfsprogramm für den Erweiterungsbau vom 09.11.2018.

Mit der Investitionsplanung 2019 bis 2023 wurde die Gesamtsumme baupreisindexbedingt fortgeschrieben, daraus ergab sich die Gesamtsumme in Höhe von 6.430 T€.

Der Bezirk Mitte hat aufgrund der Eilbedürftigkeit im Haushaltsplan 2020/2021 diese im Rahmen der gezielten Zuweisung zu finanzierende Baumaßnahme im Kapitel 3701, Titel 70106 mit Gesamtkosten in Höhe von 6.430 T€ veranschlagt. Die Mittel für die Baumaßnahme sind nach § 24 Abs. 3 S. 3 LHO i.V.m. § 7 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2020/2021 qualifiziert gesperrt veranschlagt.

Die Aufhebung der Sperre bedarf zusätzlich zur Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen der Einwilligung des Hauptausschusses.

Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss gemäß Nr. II. A. 17a) der Auflagen zum Haushalt 2020/2021 zu berichten.

Zusätzlich haben sich im Rahmen der Erstellung der Erweiterten Vorplanungsunterlagen – EVU – vom 26.06.2020 Bedarfsänderungen mit Gesamtkostenänderungen von 5.666 T€ (rd. 88 % gegenüber den veranschlagten Gesamtkosten) ergeben, die ebenfalls der Zustimmung des Hauptausschusses bedürfen (§ 24 Abs. 5 S. 2 Halbsatz 2 LHO).

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 16.11.2020 den Bedarfsänderungen zugestimmt (§ 24 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 LHO).

Seit dem 09.02.2021 liegt eine vom Bezirk erstellte Bauplanungsunterlage – BPU - vor, die Kosten in Höhe von 13.188 T€ ausweist. Hierauf basierend erhöhen sich die Gesamtkosten für diese Baumaßnahme gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplan 2020/2021 um 6.758 T€ auf 13.188 T€.

1. Prüfergebnis BPU und Berichterstattung i.S.d. § 24 Abs. 5 LHO

Gegenüber der ursprünglichen Planung mit dem Ergebnis des Bedarfsprogramms haben sich wesentliche Änderungen ergeben. Zum einen wurde der Flächenbedarf größer, da in der Erstellung der EVU das neue Musterraumprogramm zu Grunde zu legen war und sich alle Zahlenwerte aus dem Bedarfsprogramm verändert haben. Zum anderen wurde die Entscheidung getroffen, aufgrund der Entwicklung des Schulplatzbedarfs in der Planungsregion das Maximum an Schulplätzen für den Standort auszuschöpfen. Das Ergebnis wies eine 4-zügige Grundschule aus.

Ergänzend hat die nähere Untersuchung des Standortes ergeben, dass der Anbau und das Hauptgebäude baulich und technisch miteinander verbunden werden müssen, auch um die Bedingungen des neuen Musterraumprogramms zu erfüllen. Im Zuge der Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt wurde zudem ein neuer Standort gewählt.

Die Mehrkosten der EVU i.H.v. 5.666 T€ ggü. der Veranschlagung im Doppelhaushaltsplan

(4)

Die Kostenveränderungen stellen sich wie folgt dar:

Kosten- gruppe

Bezeichnung der Kostengruppe

Veranschlagung im Haushaltsplan

2020/2021

Kosten gem.

EVU vom 26.06.2020

davon konzeptionelle

Änderungen

Kosten gem.

BPU vom 09.02.2021

Differenz BPU/HHPL

200

Herrichten und

Erschließen 37.061 € 321.934 € 284.873 € 329.809 € 292.748 € 300 Baukonstruktion 3.506.880 € 5.690.028 € 2.183.148 € 6.127.474 € 2.620.594 € 400

Technische

Anlagen 1.456.803 € 2.170.744 € 713.941 € 2.281.769 € 824.966 € 500 Freiflächen 56.862 € 984.514 € 927.652 € 1.101.777 € 1.044.915 € 600

Ausstattung und

Kunstwerke 300.727 € 799.034 € 498.307 € 719.377 € 418.650 €

700 Baunebenkosten 1.071.667 € 2.130.000 € 1.058.333 € 2.628.000 € 1.556.333 € gesamt 6.430.000 € 12.096.254 € 5.666.254 € 13.188.206 € 6.758.206 € Die BPU enthält keine konzeptionellen Änderungen gegenüber der EVU.

1. a Kostensteigerungen zwischen den im Haushaltsplan veranschlagten Kosten zu der EVU (26.06.2020) / BPU vom 09.02.2021 die auf konzeptionellen Änderungen i.S.d. § 24 Abs. 5 S.

2 LHO beruhen Kostengruppe 200

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Bedarfsprogramms war auf dem Schulgrundstück der Standort zwischen dem Hauptgebäude Bergstraße und der Turnhalle vorgesehen. Aus diesem Grund wurde als Containerbau eine Mensa zwischen dem Hauptgebäude und dem Nachbargrundstück an der Bergstraße errichtet. Im Rahmen der Erstellung der EVU fanden Abstimmungsgespräche mit dem Stadtplanungsamt statt, die aufgrund stadtplanerischer Aspekte sowie benachbarter Denkmale, die Einordnung des Baukörpers an die Stelle des Containerbaus Mensa fordern und die Zustimmung am vorgesehenen Standort ausschließen. Hierdurch ergibt sich, dass im Zusammenhang mit dem Bau die Mensacontainer umgesetzt werden müssen und dadurch Kosten in Höhe von rd. 300 T€

zusätzlich entstehen.

Kostengruppe 300

Zur schlüssigen Umsetzung des Gesamtkonzeptes in Anlehnung an das Musterraumprogramm ist die Sanierung mit dem Eingriff in das Bestandsgebäude zwingend erforderlich. Ergänzend zur ursprünglichen Planung besteht auch die Gründung und Erstellung einer Schulbibliothek. Die Schule besteht nach Berechnung nach dem Musterraumprogramm aus 3,0 Zügen, so dass eine Erweiterung auf 4 Züge mit Anpassung der Mensa und Aula auf 4 Züge, entsprechende Änderungen innerhalb der Baukonstruktion nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang wird eine vollständige Herstellung der Barrierefreiheit im Hauptgebäude zusätzlich zum Anbau umgesetzt.

Kostengruppe 400

Die technischen Anlagen müssen aufgrund der Verbindung des Altbaus mit dem Neubaugebäude angepasst werden. Unter anderem erfolgt eine Umstrukturierung der Sanitäranlagen mit Umsetzung der barrierefreien Zugänglichkeit und gesonderten WC’s. Ergänzend wird eine Photovoltaikanlage eingebaut, um die Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung zu erfüllen.

(5)

Für die bestehenden Anlagen erfolgte eine Prüfung auf die zu erwartende Lebensdauer, Stand der Technik und die Qualität der Leitungen, die im Zuge der Sanierung modernisiert werden.

Kostengruppe 500

Die Außenanlagen werden nach den Planänderungen in der KG 300 mit ausreichenden Behindertenstellplätzen hergerichtet. Das Gelände wird partiell neu strukturiert und an die modernen Erfordernisse angepasst. Diese Planung wurde erst mit der EVU soweit konkretisiert, dass sich eine realistische Kostenbeurteilung abgeben ließ. Dabei wird die Zahl der Fahrradstellplätze als Reaktion auf die Bedarfe deutlich erhöht. Der Grünanteil wird zur Erfüllung der Klimaziele ebenso erhöht, z.B.

durch eine Fassaden- und Dachbegrünung.

Kostengruppe 600

Die Kostensteigerung bei der Ausstattung beruht auf den zusätzlichen Klassenräumen sowie den nach altem Musterraumprogramm nicht vorhandenen Compartmentbereichen. Hinzu kommt der erhöhte Bedarf für die Ausstattung des Essensraums bzw. der Aula.

Kostengruppe 700

Die Kostensteigerungen bei den Baunebenkosten resultieren insbesondere aus erhöhten Honorarkosten im Zusammenhang mit der Anpassung der Planung (u.a die Aufnahme der Maßnahmen für den Altbau).

Weitere Planänderungen sind im Bauablauf nicht vorgesehen.

1.b Sonstige Kostensteigerungen zwischen den im Haushaltsplan veranschlagten Kosten zu der BPU vom 09.02.2021 die nicht auf konzeptionellen Änderungen beruhen

Zusätzlich zu den konzeptionellen Änderungen gibt es weitere Kostensteigerungen i.H.v. 1.092 T€.

Diese ergeben sich aus der Entwicklung der Baukosten (Indexsteigerung) seit der Veranschlagung im Haushaltsplan, da diese auf den Kostenrichtwerten nach BKI 2017 basierten und nun im Zuge der Erstellung der BPU (09.02.2021) entsprechende Steigerungen berücksichtigt wurden.

2. Planungs- und Bauablauf

Der Baubeginn ist für Mai 2022 geplant. Die Fertigstellung laut BPU für September 2024 vorgesehen.

Die Sanierung und der Neubau erfolgen durchgängig parallel zum Schulbetrieb.

3. Notwendigkeit der Baumaßnahme bzw. der Berlin erwachsende Nachteil bei einem Verzicht

Die Baumaßnahme ist dringend erforderlich um die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Schulplätzen gem. Schulgesetz in der Einschulungsregion zu erfüllen. Des Weiteren kann die dauerhafte Versorgung mit Mittagessen ohne den Anbau nicht gewährleistet werden. Die Standzeit des temporären Containerbaus ist bis zur Beendigung der Baumaßnahme begrenzt.

(6)

5. Baupreisindex/Richtwerte

Die Fertigstellung ist für das III. Quartal 2024 geplant. Während dieses geplanten Zeitraumes von rd. 4 Jahren kann es gem. § 24 Abs. 5 LHO, basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung (Indexsteigerung 3,6 %), zu einer fiktiven Baukostenerhöhung auf 14.969 T€ kommen.

Die für den Hochbau vorhandenen Richtwerte werden eingehalten.

6. Finanzierung

Die Maßnahme ist Gegenstand der gezielten Zuweisung. Eine Erhöhung der Gesamtkosten auf 12.096 T€ (Kosten gemäß EVU) wurde bereits im Rahmen der Anmeldung zum Investitionsprogramms 2021 bis 2025 berücksichtigt.

Die Kostensteigerung von EVU zu BPU in Höhe von 1.092 T€ auf insgesamt 13.188 T€ wird bei der Fortschreibung des nächsten Investitionsprogramms entsprechend berücksichtigt.

Die Vorlage wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen mitgezeichnet.

Carsten Spallek

Bezirksstadtrat Schule, Sport und Facility Management

(7)

Anlage 1

(8)

BBR-LCC Ver. 15-1.1/20180109 BBR A1 Projekt:

Projektnummer:

Bearbeiter:

LCC-Stand:

Indikator Wert

1 Herstellungskosten KG 300 4.954.753,19 €

2 Kosten durch Sonderbedingungen 0,00 €

3 Herstellungskosten KG 400 1.585.729,80 €

4 Kosten durch Sonderbedingungen 0,00 €

5 Herstellungskosten KG 500 566.819,40 €

6 Kosten durch Sonderbedingungen 0,00 €

7 Herstellungskosten KG 300 + 400 + 500 7.107.302,40 €

8 Kosten durch Sonderbedingungen 0,00 €

9 Barwert Ersatzinvestitionen KG 300 1.715.423,52 €

10 Barwert Ersatzinvestitionen KG 400 + 500 2.165.504,05 €

11 Barwert Ersatzinvestitionen KG 300 + 400 + 500 3.880.927,56 €

12 Barwert regelmäßige Inspektion und Wartung KG 300 242.720,60 €

13 Barwert regelmäßige Inspektion und Wartung KG 400 + 500 705.878,49 € 14 Barwert regelmäßige Inspektion und Wartung KG 300 + 400 + 500 948.599,09 €

15 Barwert regelmäßige Instandsetzungskosten KG 300 849.522,11 €

16 Barwert regelmäßige Instandsetzungskosten KG 400 + 500 780.596,09 €

17 Barwert regelmäßige Instandsetzungskosten KG 300 + 400 + 500 1.630.118,20 €

18 Barwert regelmäßige Kosten Bauteilreinigung 403.203,57 €

19 Barwert regelmäßige Kosten Bodenreinigung 595.636,26 €

20 Barwert regelmäßige Kosten Reinigung 998.839,83 €

21 Barwert regelmäßige Kosten Energie 1.334.918,37 €

22 Barwert regelmäßige Kosten Wasser / Abwasser 88.594,77 €

23 Barwert Gesamt 15.989.300,22 €

24 Lebenszykluskosten je m² BGF 3.160,53 €

Berechnung LCC nach BNB BN 2.1.1 v2015 Zusammenfassung

Berg58

03.08.2021

Herst. KG 300;

979,38 €; 31%

Herst. KG 400+500; 425,48

€; 13%

Ersatzinvestition en KG 300;

339,08 €; 11%

Ersatzinvestition en KG 400+500;

428,04 €; 14%

Inspektion und Wartung KG 300; 47,98

€; 2%

Inspektion und Wartung KG 400+500;

139,53 €; 4%

Instandhaltung KG 300; 167,92 €;

5%

Instandhaltung KG 400+500;

154,30 €; 5%

Reinigung;

197,44 €; 6% Energie;

263,87 €; 8%

Wasser/

Abwasser; 17,51

€; 1%

Verteilung gebäudebezogene LCC

Anlage 2

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