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Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung

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Academic year: 2022

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Bebauungsplan I-14a -Stallschreiberblock- für die Grundstücke Alexandrinenstraße 79 und 80, Stallschreiberstraße 17-32, die Flurstücke 222 und 250 sowie die Alexandrinenstraße und Stallschreiberstraße

im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Abwägung der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

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Im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Planung wurden nach der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB Anpassung innerhalb der Planung vorgenommen, die eine erneute eingeschränkte Beteiligung der be- troffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich machte.

Mit Schreiben vom 20. Juli 2016 wurden gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebau- ungsplanentwurf beteiligt:

- Vattenfall Europe AG & Co. KG - Berliner Wasserbetriebe (BWB)

- Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB)

Mit Schreiben vom 21. Juli 2016 wurden gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebau- ungsplanentwurf beteiligt:

- BA Mitte Umwelt- und Naturschutzamt

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange äußerten Anregungen und / oder Hinweise:

- Vattenfall Europe Business Services GmbH - Berliner Wasserbetriebe (BWB)

- Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) - BA Mitte Umwelt- und Naturschutzamt

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Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die folgenden Änderungen in- formiert

Schlagwort / Abwägungs- punkte

Behörden und sonstige Trä- ger öffentlicher Belange mit Datum der Stellungnahme

Stellungnahmen Ergebnis der Prüfung

und Abwägung

In den textlichen Festsetzungen Nr. 24 und 25 wurden für die Flächen A und B, ergänzend zu den festgesetzten Geh- und Radfahrrechten, Leitungsrechte zugunsten der Leitungsträger aufgenommen. Dies wurde erforderlich, da die fortgeschrittene Erschließungsplanung des Pro- jektes zeigte, dass Leitungstrassen zur Erschlie- ßung der rückwärtigen Bebauung in diesem Be- reich anzuordnen sind.

Die Änderung bzw. Ergänzung berührt nicht die Grundzüge der Planung.

Zusätzlich fest- gesetzte Lei- tungsrechte

Vattenfall Eu- rope Business Services GmbH 10.8.2016

Unsere Stellungnahmen vom 27.03.2016 und vom 17.05.2016 sowie die Ihnen übergebenen Planun- terlagen sind weiterhin verbindlich.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Berliner Was- serbetriebe (BWB) 01.08.2016

Im Rahmen der Behördenbeteiligung haben wir zum o. g. Bebauungsplanentwurf mit Schreiben vom 29.04.2016 eine Stellungnahme abgegeben. Diese hat auch weiterhin Bestand.

Mit Schreiben vom 20.07.2016 bitten Sie um Stel- lungnahme zu Festsetzungen des Leitungsrechts (textliche Festsetzungen Nr. 24 und 25), die nicht Bestandteil der bereits durchgeführten Beteiligung war. In diesen Festsetzungen sollen die Flächen A und B mit einem Leitungsrecht zugunsten der zu- ständigen Unternehmensträger belastet werden.

Dagegen erheben wir keine Einwände.

Die Hinweise werden zur Kenntnis ge- nommen.

Netzgesellschaft Berlin-

Brandenburg (NBB) 26.07.2016

Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den beigefügten Planunterlagen enthal- tenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich der La- ge und Verlegungs-tiefe unverbindlich sind. Mit Ab- weichungen muss gerechnet werden. Dabei ist zu

Die Hinweise werden zur Kenntnis ge- nommen.

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Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die folgenden Änderungen in- formiert

Schlagwort / Abwägungs- punkte

Behörden und sonstige Trä- ger öffentlicher Belange mit Datum der Stellungnahme

Stellungnahmen Ergebnis der Prüfung

und Abwägung

be-achten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwin- gend geradlinig sind und daher nicht auf dem kür- zesten Weg verlaufen. Darüber hinaus sind auf- grund von Erdbewegungen, auf die die NBB keinen Einfluss hat, Angaben zur Überdeckung nicht ver- bindlich. Die genaue Lage und der Verlauf der Lei- tungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Er- kun-dungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtungen usw.) festzustel- len.

Im unmittelbaren Bereich der Leitung ist auf den Einsatz von Maschinen zu verzichten und in Hand- sehachtung zu arbeiten. Die abgegebenen Planun- terlagen geben den Be-stand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer das Antwort- schreiben mit aktuellen farbigen Planunter lagen vor Ort vorliegt. Digital gelieferte Planunterlagen sind in Farbe auszugeben. Bitte prüfen Sie nach Ausgabe die Maßstabsgenauigkeit. Die Auskunft gilt nur für den ange-fragten räumlichen Bereich und nur für eigene Leitungen der NBB, so dass gegebenenfalls noch mit Anlagen anderer Versorgungsunterneh- men und Netzbetreiber zu rechnen ist, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen. Die

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Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die folgenden Änderungen in- formiert

Schlagwort / Abwägungs- punkte

Behörden und sonstige Trä- ger öffentlicher Belange mit Datum der Stellungnahme

Stellungnahmen Ergebnis der Prüfung

und Abwägung

Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus den Planunterlagen ist nicht zulässig. Stillgelegte Lei- tungen sind in den Plänen nicht oder nur unvoll- ständig enthalten. Im Zusammenhang mit der Ver- wirklichung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen seitens der NBB zurzeit keine Planungen.

Eine Versorgung des Planungsgebietes ist grund- sätzlich durch Nutzung der öffentlichen Erschlie- ßungsflächen unter Beachtung der DIN 1998 herzu- stellen. Darüber hinaus notwendige Flächen für Versorgungsleitungen und Anlagen sind gemäß § 9 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplan festzusetzen.

Nach Auswertung des Bebauungsplans und der entsprechenden Begründung ist folgendes zu be- achten bzw. in die weitere Planung einzuarbeiten:

Bei Baumpflanzungen ist ohne Sicherungsmaß- nahmen ein Abstand zu Leitungen von mindestens 2,5 m von der Rohraußenkante und Stromkabel zu den Stammachsen ein-zuhalten. Bei Unterschrei- tung dieses Abstandes sind in Abstimmung mit der NBB Schutzmaßnahmen festzulegen. Ein Mindest- abstand von 1,5 m sollte jedoch in allen Fällen an- gestrebt werden. Bei Unterschreitung dieses Ab- standes sind nur flach wurzelnde Bäume einzu- pflanzen, wobei gesichert werden muss, dass beim Herstellen der Pflanzgrube der senkrechte Abstand

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Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die folgenden Änderungen in- formiert

Schlagwort / Abwägungs- punkte

Behörden und sonstige Trä- ger öffentlicher Belange mit Datum der Stellungnahme

Stellungnahmen Ergebnis der Prüfung

und Abwägung

zwischen Sohle Pflanzgrube und Oberkante un-serer Leitungen und Kabel mindestens 0,3 m beträgt. Weiter ist zwischen Rohrleitung/ Kabel und zu dem pflanzenden Baum eine PVC- Baumschutzplatte einzubringen. Der Umfang dieser Einbauten ist im Vorfeld protokollarisch festzuhalten.

Beim Ausheben der Pflanzgrube ist darauf zu ach- ten, dass unsere Leitungen/ Kabel nicht beschädigt werden. Wir weisen darauf hin, dass bei notwendi- gen Reparaturen an der Leitung/ Ka-bel der jeweili- ge Baum zu Lasten des Verursachers der Pflanzung entfernt werden muss.

Ist im Baubereich eine Gas-Straßenbeleuchtung vorhanden, wenden Sie sich bitte an den Betreiber:

Vattenfall Europe Netzservice GmbH. Die Zustän- digkeit für die Zuleitungen liegt ebenfalls beim Be- treiber. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Zuleitungen zu vorhandenen und ehemaligen Gas-Straßenlampen nicht vollständig in unseren Plänen dokumentiert sind.

Fragen hinsichtlich außer Betrieb befindlicher Gas- leitungen, ausgenommen Hausanschlussleitungen, sind zusätzlich an die Colt Technology Services GmbH zu richten, da diese Leitungen möglicher- weise mit Kabeln belegt sind oder eine Belegung

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Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die folgenden Änderungen in- formiert

Schlagwort / Abwägungs- punkte

Behörden und sonstige Trä- ger öffentlicher Belange mit Datum der Stellungnahme

Stellungnahmen Ergebnis der Prüfung

und Abwägung

geplant ist. Sollte der Geltungsbereich Ihrer Aus- kunftsanfrage verändert werden oder der Arbeits- raum den dargestellten räumlichen Bereich über- schreiten, ist der Vorgang erneut zur Erteilung einer Auskunft der NBB vorzulegen.

Die Ausweisung der Grundfläche und die mögli- che Überschreitung wurden nach der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB geringfügig erhöht. Dies wurde erforderlich, damit auf dem Grundstück der als WA2 ausgewiesenen Fläche das abge- stimmte Bauvorhaben errichtet werden kann.

Aufgrund einer zeichnerischen Ungenauigkeit im vorherigen Bebauungsplanentwurf hat sich im WA2 die Grundfläche um 3 m² erhöht.

Ansonsten sind im gesamten Plangebiet die Baugrenzen für die Baukörper und auch die Ausweisungen für die Tiefgaragen nicht verän- dert worden.

Die mögliche Überschreitung der GRZ durch Tiefgaragen usw. (s. TF 6) wurde im WA1 von 0,8 auf 0,9 angehoben, da sich herausstellte, dass dies bei einem Grundstück (Stallschreiber- str. 26 / Einzelinvestor) erforderlich ist. Aber auch dort wird die erreichte GRZ lediglich 0,82 betra-

Erhöhung der Grundfläche

Bezirksamt Mitte von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt 10.08.2016

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 21.07.2016 teile ich Ihnen mit, dass gegen die danach vorgese- hene Erhöhung der Grundfläche seitens des Be- reichs Naturschutz keine Bedenken bestehen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die folgenden Änderungen in- formiert

Schlagwort / Abwägungs- punkte

Behörden und sonstige Trä- ger öffentlicher Belange mit Datum der Stellungnahme

Stellungnahmen Ergebnis der Prüfung

und Abwägung

gen. Aufgrund der Darstellungssystematik bei Bebauungsplänen musste jedoch die GRZ mit 0,9 (nur eine Stelle hinter dem Komma) darge- stellt werden. Im WA2 kann dafür die GRZ durch Balkone usw. nur noch bis 0,7 (vorher 0,8) über- schritten werden. Die Grundfläche hat sich also in der Summe im gesamten Plangebiet (20.049 m²) im Vergleich zu der vorherigen Be- teiligung lediglich um 3 m² erhöht.

Die Änderung bzw. Ergänzung berührt nicht die Grundzüge der Planung.

   

gez. Spallek 

      Berlin, den 27.10.2016 

Spallek        

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,  Bauen, Wirtschaft und Ordnung 

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