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Bezirksamt Hamburg-Mitte Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

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Academic year: 2022

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Bezirksamt Hamburg-Mitte 15.01.2019 Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 115 „Neues Wohnen am Geesthang“

Protokoll der Grobabstimmung vom 12.11.2018, 13.30h – 15.15h

im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Raum C7.214 (Neustadt), Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

Teilnehmer: siehe anliegende Teilnehmerliste

Herr Humburg (M/SL 20) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und führt durch die Sitzung. Er erläutert, dass sich die Flächen des Plangebiets im gemäß Verordnung des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg vom 09.05.2017 fest- gelegten Sanierungsgebiet befinden. Leitziele sind die Stärkung der Versorgungs- funktion des Zentrums, die Qualifizierung als Wohnstandort durch gezielte Moderni- sierung des Wohnungsbestandes und den Ausbau eines differenzierten Wohnungs- angebots in Verbindung mit einem zeitgemäßen und bedarfsgerechten Wohnungs- neubau sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität durch attraktive (halb-) öffentli- che Räume. Aus derzeitiger Sicht können im Zentrumsbereich in den nächsten Jah- ren auf rund 10 Teilflächen insgesamt ca. 500 neue Wohnungen für unterschiedliche Haushalte geschaffen werden, die zugleich eine Belebung und positive Kaufkraftent- wicklung bedeuten.

Ein zentraler Neuordnungsbereich im Sanierungsgebiet Billstedt-Zentrum sind die Flächen rund um die Straße „Geesthang“.

Frau Hellenbach (M/SL 43) stellt das Sanierungsgebiet Billstedt-Zentrum vor. Das Gebiet umfasst die zentralen Bereiche des Billstedter Zentrums. Begrenzt wird es im Westen durch den Schiffbeker Weg bzw. die daran westlich angrenzenden Hotel-, Wohn- und Gewerbenutzungen, im Norden von den Gleisen der U-Bahn, im Osten durch die Reclamstraße einschließlich des östlich angrenzenden Gewerbegebietes bzw. den Frobeniusweg und im Süden durch den Geesthang. Es hat eine Größe von ca. 47 ha. Das Billstedter Zentrum weist fragmentierte städtebauliche Strukturen mit einem in großen Teilen modernisierungsbedürftigen Gebäudebestand auf. Zugleich bieten Flächen- und Nachverdichtungspotenziale für Wohnungsneubau konkrete An- knüpfungspunkte einer Arrondierung, Attraktivitätssteigerung und Belebung des Zentrums. Die zur Grobabstimmung stehende Planung befindet sich im Süden des Sanierungsgebietes.

Im Jahr 2017 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Fachamt SL) unter breiter Beteiligung unterschiedlicher Akteursgruppen ein Integriertes Entwicklungs- konzept (IEK) mit Planungs- und Projektvorschlägen als Grundlage der künftigen Gebietsentwicklung erarbeitet und mit den Trägern Öffentlicher Belange (TÖB) abge-

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Handlungsrahmen zur strukturellen Entwicklung und städtebaulichen Gestaltung des Billstedter Zentrums für die Zeit bis zunächst 2024 dar. Es wurde im Dezember 2017 vom RISE-Leitungsausschuss für die Programmsteuerung (LAP) und im April 2018 von den kommunalpolitischen Gremien beschlossen. Das Konzept greift Zielvorstel- lungen des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms und des Senatskonzepts „Strom- aufwärts an Elbe und Bille“ auf.

Zentrale Sanierungsziele sind:

¬ Qualifizierung als Wohnstandort mittels Modernisierung des Wohnungsbestan- des und bedarfsgerechtem Wohnungsneubau,

¬ Stärkung der Versorgungsfunktion und die

¬ Steigerung der Aufenthaltsqualität mittels attraktiver (halb-)öffentlicher Räume.

Herr Ries (M/MR 310) stellt anhand von Übersichtsplänen die geplanten Stra-

ßenumbaumaßnahmen vor und erläutert die Inhalte der Planung zwischen Billstedter Hauptstraße 52 und 86. Im Einmündungsbereich der Möllner Landstraße soll auf öf- fentlichem Grund eine Piazza entstehen, die neue Aufenthaltsqualitäten anbietet. Im Bereich der Piazza ist in der Billstedter Hauptstraße eine Mittelinsel als Überque- rungshilfe vorgesehen. In diesem Bereich wird eine Fahrgeschwindigkeitsbegren- zung von 30 km/h festgelegt werden. Auf der Fahrbahn werden abgegrenzte Fahr- radstreifen entstehen. Die Fußgängerbrücke über die Billstedter Hauptstraße soll ab- gebrochen werden.

Frau Hellenbach stellt anhand des städtebaulichen Rahmenplans 2020+ dar, wel- che städtebaulichen Entwicklungen innerhalb des gesetzten Zeitrahmens der Sanie- rung umgesetzt werden sollen. Beispiele hierfür sind die Postfläche an der Möllner Landstraße 47/49 und die Wohnbebauung am Geesthang. Der Rahmenplan 2030+

stellt die mittel- bis langfristigen städtebaulichen Entwicklungsziele dar.

Frau Kubentz stellt den Rahmenplan Geesthang und den Funktionsplan vor, die sich aus dem städtebaulichen Rahmenplan 2030+ entwickelt haben. Anhand von Fotos wird die städtebauliche Situation im Plangebiet dargestellt.

Frau Kubentz erläutert das bisherige Planrecht und stellt fest, dass parallel zu dem Bebauungsplanverfahren eine Berichtigung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms erforderlich ist, damit Grünflächen parallel zur B5 (Bergedor- fer Straße) in Gemischte Bauflächen bzw. Verdichteter Stadtraum umgewandelt wer- den.

Die planerischen Aussagen des B-Planentwurfs werden von Frau Kubentz erläutert, wobei besonders auf die Kerngebietsausweisung für den neu zu errichtenden Hotel- standort, die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen der Billstedter Hauptstraße, Lärmschutzwände, die Dimensionierung der Erschließungsstraße und die Fußweg- verbindung über die Geesttwiete/Geesthang hingewiesen wird.

Herr Humburg trägt die über Bauleitplanung online eingegangenen Stellungnahmen der BWVI-WF2 zu gutachterlicher Betrachtung von Lärm, Geruch und Staub, der BASFI zu der Forderung von Kita-Plätzen ( wobei diese Forderung sich auf die 500 geplanten Wohneinheiten im gesamten Sanierungsgebiet bezieht), der BUE-IB zur Erstellung eines Entwässerungskonzeptes und eines Überflutungsnachweises sowie der BWVI-V zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes vor.

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Frau Kubentz erläutert, dass im Rahmen einer frühzeitig durchgeführten Leitungsab- frage deutlich wurde, dass ein Kampfmittelverdacht nicht ausgeschlossen werden kann, bisher keine denkmalpflegerischen Belange betroffen sind und vorhandene Leitungen für Niederschlags- und Abwasser sowie Gas tlw. verlegt werden müssen.

Herr Humburg nimmt die Diskussion auf der Grundlage des Grobabstimmungspa- pieres auf.

Hierzu wird im Einzelnen Folgendes diskutiert:

Einbindung von OD

- Herr Schröder (BSW/LP 13) merkt an, dass OD in das weitere Verfahren ein- gebunden werden soll (insbesondere für den Hotelneubau)

- Herr Humburg sagt dies zu.

Gebietskategorie

- Herr Schröder bittet um Prüfung einer Umwandlung der Festsetzung allgemei- nen Wohngebiets (WA) in urbanes Gebiet (MU) vor dem Hintergrund der süd- lich B5 gelegenen Industriegebietsflächen. Da baublockbezogen eine gewerbli- che Nutzung im MU durch das Hotel visuell und hinsichtlich der Nutzungsmi- schung ausreichend zum Tragen kommt, wäre diese Ausweisung möglich.

Die Besprechungsteilnehmer vereinbaren, dass dies geprüft werden solle, je- doch die Wohnqualität für die zukünftigen Wohnnutzer hoch zu gewichten sei.

Störfallbetrieb

- Auf Nachfrage wird festgestellt, dass sich vorhandene Störfallbetriebe nicht auf die Planung auswirken.

-

Straßenverkehrsflächen (Erweiterung, Gestaltung)

- Frau Liborius (BWVI VE 305) gibt zu bedenken, dass die Verkehrsfläche der Moorfleeter Brücke im Bereich des 12-geschossigen Hotelgebäudeteils ggf. er- weitert werden muss und dies geringfügige Auswirkungen auf die Baukörper- größe haben könnte.

- Herr Hauff (M/MR 320) erklärt, dass der Straßenraum des Geesthangs allseitig bepflanzt werden soll. Auf Nachfrage von Herrn Humburg erklärt Herr Ries, dass die Herstellung Mischverkehrsfläche für den Geesthang wegen der Viel- zahl der Tiefgaragenzufahrten ausgeschlossen sei. Hier würde die Polizei-VD ihre Zustimmung verweigern.

- Herr Humburg stellt fest, dass diesbezüglich im weiteren Verfahren umzupla- nen sei.

Nachweis öffentlicher KISPI

- Frau Bethke (BUE/NGE 121) stellt dar, dass für die geplanten 500 WE im Sa- nierungsbereich Billstedt-Zentrum zwei öffentliche Kinderspielplätze á 3.000 m² benötigt werden. Da im Plangebiet keine größere öffentliche Spielfläche herge- stellt werden kann, soll darauf hingewirkt werden, dass die privaten Bauherren im Bereich Geesthang Spielflächen herstellen, die uneingeschränkt auch öffent- lich nutzbar sind. In diesem Zusammenhang weist Frau Esselmann (M/BP 50) darauf hin, dass für die Wege zu diesen Spielflächen Grunddienstbarkeiten ein-

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- Herr Humburg erklärt, dass dem gefolgt werden solle.

Fußwegverbindungen

- Herr Schröder hält eine fußläufige Verbindung zwischen Geesthang und Bil- lstedter Hauptstraße im Bereich des Gebäudes Billstedter Hauptstraße 60 für sinnvoll. Diese sollte als Gehrecht im Bebauungsplan gesichert werden. Herr Nieländer (M/VS 31) merkt hierzu an, dass bedacht werden müsse, dass jede Öffnung der Fassaden Lärmkorridore erzeugt.

- Herr Humburg, dass dies im weiteren Verfahren zu prüfen sei.

Anzahl der Vollgeschosse

- Frau Esselmann gibt zu bedenken, dass über dem obersten Geschoss weitere Nichtvollgeschosse ausgeschlossen werden sollten.

- Herr Humburg erklärt, dass diesbezüglich eine Höhenfestsetzung oder eine textliche Festsetzung zu treffen ist, um weitere Vollgeschosse zu verhindern.

Berichtigung F-Plan/Lapro -Verfahrensart

- Herr Jaeger (BSW/LP 12) merkt an, dass die Berichtigung des F-Plans und des Lapro nur, wie vorgesehen, im Rahmen des § 13 a-Verfahrens vorgenom- men werden kann. Sollte sich im weiteren Verfahren zeigen, dass der B-Plan als Verfahren mit integriertem Umweltbericht durchzuführen ist, wäre ein paral- leles Änderungsverfahren der vorbereitenden Planung erforderlich.

Herr Humburg erklärt hierzu, dass SL eine UVP-Vorprüfung für den Hotel- standort durchführen wird, um eine Einschätzung zur Umweltverträglichkeits- prüfungspflicht vorzunehmen. In Abhängigkeit dazu sei die Verfahrensart fest- zulegen.

Aussage des Lapro

- Frau Bethke bittet darum, die Angaben zum Landschaftsprogramm dahinge- hend zu ergänzen, dass für das Plangebiet das „Verbessern der Freiraumver- sorgung“ dargestellt ist.

Nachweis von Stellplätzen

- Herr Humburg erklärt, dass im Rahmen der Konzeptausschreibung für die städtischen Flächen ein Nachweis von Tiefgaragenstellplätzen gefordert wird.

Das Quantum sei noch festzulegen.

Abstandsflächen

- Frau Esselmann stellt fest, dass an verschiedenen Stellen des Plangebiets die notwendigen Abstandsflächen möglicherweise unterschritten sind. Herr Hum- burg sagt eine Überprüfung mittels eines Abstandsflächenplanes zu.

Außerdem hält Frau Esselmann die Ausweisung einer geschlossenen Bebau- ung für angezeigt.

Herr Humburg erklärt, dass dies im Rahmen der Detailüberarbeitung ohnehin noch erfolgen solle.

Nach der Grobabstimmung gibt SL zu Protokoll, dass durch Anpassungen im Funk- tionsplan die Überlagerung von Abstandsflächen ausgeschlossen werden konnte.

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Überplanung vorhandener Leitungen

- Mit Schreiben vom 19.11.2018 teilt Hamburg Wasser mit, dass die vorhande- nen Straßen im Plangebiet vollständig mit einem Trennsielsystem besielt sind.

Die im südwestlichen Planbereich vorhandenen überplanten Siele haben einen Vorflutcharakter für lokale Siele in den umliegenden Straßenzügen und sind über grundbuchliche Dienstbarkeit auf dem Flurstück 4178 gesichert. Über die- se Sielanlagen werden größere Bereiche des Stadtteils entwässert. Die Aufhe- bung oder wirtschaftlich günstige Verlegung der Sieltrasse außerhalb der ge- planten Bebauung sei nicht möglich.

Die lokalen Sielanlagen in der Straße Geesthang sind im Bereich des Bau- blocks 7 von der Planung betroffen und können auf Kosten des Veranlassers gegebenenfalls angepasst werden.

Das anfallende Schmutzwasser kann problemlos in die vorhandenen Schmutz- wassersiele abgeleitet werden.

Das vorhandene Regenwassersielnetz ist ausreichend dimensioniert. Die Grö- ße der Rückhaltung auf den Grundstücken sowie die max. Einleitmengen sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unter Beteiligung der Hamburger Stadtentwässerung abzustimmen.

Nach der Grobabstimmung gibt SL zu Protokoll, dass im weiteren Verfahren dieser Sachverhalt direkt mit Hamburg Wasser weiter vertieft werden soll.

Zu dem Themenkomplex Gutachten wird Folgendes festgestellt:

- Herr Humburg erklärt, dass die bereits erstellte LTU umfängliche Grenzwert- überschreitungen aufzeigt, die aber mit entsprechenden Schallschutzmaßnah- men ausgeglichen werden können.

- Herr Schröder hält eine Luftschadstoffuntersuchung für sinnvoll.

- Herr Nieländer ist der Auffassung, dass eine gute Durchlüftung der Flächen gewährleistet ist und deshalb keine nennenswerten Geruchsbelastungen erwar- tet werden.

- Herr Humburg stellt fest, dass darüber hinaus ein Verkehrskonzept und ein Entwässerungskonzept erarbeitet werden müssen.

Seitens Herrn Ries und Frau Grüneberg (M/MR 31R2) bestehen keine Bedenken gegen die vorgenommenen Überplanung von Teilen der Straßenverkehrsfläche in der Billstedter Hauptstraße. Für die Fläche im Bereich Billstedter Hauptstraße 50 ist der LSBG einzubinden.

Herr Humburg dankt allen Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern und stellt fest, dass der Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 115 damit grobabgestimmt ist.

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Für das Protokoll

Kristina Kubentz (SL 27)

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