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Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz

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Bezirksamt Mitte von Berlin 05.02.2016 Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz 3 3500

Bezirksamtsvorlage Nr. 1488 / 2016 zur Beschlussfassung -

für die Sitzung am Dienstag, dem 01.03.2016

1. Gegenstand der Vorlage:

Verfahren für den Umgang mit Schenkungsangeboten von Kunstobjekten für den öffentlichen Raum/Kunst-am-Bau oder Denkmälern

2. Berichterstatter:

Bezirksstadträtin Weißler 3. Beschlussentwurf:

I. Das Bezirksamt beschließt:

Schenkungsangebote von Kunstobjekten für den öffentlichen Raum/Kunst-am- Bau oder Denkmälern werden vom Bezirksamt Mitte, unabhängig von deren Wert, nicht mehr angenommen. Für die unentgeltliche Überlassung von Objek- ten (Leihe) ist folgende, einheitliche Verfahrensweise einzuhalten:

Das Angebot wird der Kommission Kunst im Stadtraum/ Kunst-am-Bau (KIST) zur Prüfung vorgelegt. Die KIST gibt eine fachliche Empfehlung zu der Annahme oder Ablehnung des Angebots ab. Im Weiteren gelten die Verfahren zur Erlaub- nis bzw. der Versagung von Sondernutzungen von öffentlichem Straßenland.

Durch die zeitweilige, unentgeltliche Überlassung von Objekten dürfen dem Be- zirk keine Kosten entstehen. Der Leihvertrag, der schriftlich abzufassen ist, muss eine Regelung insbesondere zu Aufstellung und Abbau, Haftung und Wartung, Dauer der Überlassung sowie ggf. besonders vereinbarter Abreden enthalten II. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage - zur Kennt-

nisnahme - einzubringen.

III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz beauftragt.

IV. Veröffentlichung: ja

V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat:

b) Frauenvertretung:

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2 von 4

4. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu ent- nehmen.

5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: keine 9. Mitzeichnung(en):

BzBm liegt vor!

StadtBauWiOrd L Mitzeichnung unter Vorbehalt!

JugSchuSpoFM L liegt vor!

SozBüd L liegt vor!

Weißler

Bezirksstadträtin

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Bezirksamt Mitte von Berlin . .2016 Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz 33500

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Verfahren für den Umgang mit Schenkungsangeboten von Kunstobjekten für den öffentlichen Raum/Kunst-am-Bau oder Denkmälern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am . . 2016 beschlossen:

Schenkungsangebote von Kunstobjekten für den öffentlichen Raum/ Kunst-am-Bau oder Denkmälern werden vom Bezirksamt Mitte, unabhängig von deren Wert, nicht mehr angenommen. Für die unentgeltliche Überlassung von Objekten (Leihe) ist fol- gende, einheitliche Verfahrensweise einzuhalten:

Das Angebot wird der Kommission Kunst im Stadtraum/Kunst-am-Bau (KIST) zur Prü- fung vorgelegt. Die KIST gibt eine fachliche Empfehlung zu der Annahme oder Ableh- nung des Angebots ab. Im Weiteren gelten die Verfahren zur Erlaubnis bzw. der Ver- sagung von Sondernutzungen von öffentlichem Straßenland.

Durch die zeitweilige, unentgeltliche Überlassung von Objekten dürfen dem Bezirk kei- ne Kosten entstehen. Der Leihvertrag, der schriftlich abzufassen ist, muss eine Rege- lung insbesondere zu Aufstellung und Abbau, Haftung und Wartung, Dauer der Über- lassung sowie ggf. besonders vereinbarter Abreden enthalten.

A) Begründung:

Wird dem Bezirk ein Kunstobjekt für den öffentlichen Raum, für Kunst-am-Bau oder ein Denkmal – im Folgenden Objekt – als Schenkung angeboten, so besteht zurzeit kein geregeltes Verfahren über den Umgang mit dem Angebot. Diese Regelungslü- cke führt wegen der zu berücksichtigenden Risiken wie möglichen Folgekosten, Vermögenszuordnungen und bei der Beteiligung von Entscheidungsbeteiligten und Prozessabläufen zu erheblichen Unsicherheiten und Unklarheiten.

B) Rechtsgrundlage:

§ 36 BezVG

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C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den . .2016

Dr. Hanke Weißler

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

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