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Archiv "Auszahlungen der Lebensversicherungen stark gestiegen" (29.10.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLAT'I'

WIRTSCHAFT

Recht und Steuer

Abhörsicher - Ein Mieter ist nicht verpflichtet, den Einbau einer Gegen- sprechanlage zu dulden, die nicht abhörsicher ist.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Berlin- Schöneberg, 15 C 538/85, vom 3. Januar 1986 hervor.

Das Gericht entschied da- mit im Sinne eines Ehepaa- res, das eine Wohnung in einem Mietshaus bewohnt.

Durch die Möglichkeit, von jeder anderen Wohnung im Hinterbliebenen-Renten - Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversi- cherung haben zum 1. Juli 1986 möglicherweise zwei Rentenerhöhungen erhal- ten: dieAnhebungderRente um 2,15 Prozent im Rahmen derjährlichen Renten-Dyna- misierung und darüber hin- aus wegen der Erhöhung des Anrechnungsfreibetra- ges auf die Rente. Neu zu- gebilligte Witwen- oder Witwerrenten werden neu-

erdings um eigene Ein-

künfte der Hinterbliebenen gekürzt. Das gilt sowohl, wenn Erwerbseinkommen

Auszahlungen der Lebensversicherungen stark gestiegen

19,9 20,3

Hause Gespräche zwi- schen einem Besucher und dem Mieter abzuhören (es muß nur der Hörer abge- nommen werden), sah das Ehepaar seine verfas- sungsrechtlich geschütz- ten Rechtsgüter verletzt, zumal beide auch beruflich zur Wahrung von Berufsge- heimnissen verpflichtet sei- en (Rechtsanwalt und Ärz- tin). Das Gericht begründe- te sein Urteil mit einer im- mer stärker werdenden Sensibilisierung in bez!Jg auf den Schutz der Privat- sphäre, die berücksichtigt werden müsse. jp bezogen wird (zum Bei- spiel Arbeitsentgelt als Ar- beitnehmer oder Arbeits- einkommen aus einer selb- ständigen Tätigkeit) als auch für Erwerbs,.ersatz"- einkommen (zum Beispiel eine eigene Rente, Kran- kengeld, Mutterschafts- geld). Angerechnet werden 40 Prozent der Bezüge, die den monatlichen Grund- freibetrag übersteigen. Dieser Grundfreibetrag wurde zum 1. Juli 1986 von 894,27 DM auf 920,21 DM erhöht. Für jedes Kind, das waisenrentenberechtigt ist, kommen 195,20 DM (bis-

her: 189,69 DM) hinzu. WB

1980 1981 1982 1983 1984 1985

Die Auszahlungen der Lebensversi- cherungen haben sich in den letzten 5 Jahren fast verdop- pelt. Der größte An- teil der Auszahlun- gen beruht dabei auf Vertragsablauf oder Erleben. Die ausgezahlten Über- schußguthaben lie- gen mit einem An- teil von knapp ei- nem Fünftel relativ hoch: Sie erhöhen die Ablaufleistung Ausgezahlte Versicherungsleistungen

inMrd.DM

davon1985 12,3 ...,

6~ii ~ ~~:

Rentenaus- ausge-vor- Kapitalbeträge zahlungen zahlte zeitige

Ober- Leistungen schuß-

guthaben

1 - - - -CONOOA

• Fortsetzung von Seite 3049 sen und den weniger stark steigenden Baulandprei- sen. Hingegen bergen sin- kende Objektpreise eher

Risiken für die Beleihungs-

grenzen.

Mehr profitieren von der gegenwärtigen Situation kann zweifelsohne der Käufer. Aus verkehrstech- nisch ungünstiger gelege- nen Randgebieten werden Nachlässe von 20 und mehr Prozent gemeldet. Wenig verändert sind hingegen die Preise in Metropolen wie Düsseldorf und Stutt- gart. Ein- und Zweifami- lienhäuser außerhalb der Metropolen, aber auch im Norden des Landes, sind derzeit sehr günstig zu ha-

ben. Und das zu sehr inter-

essanten Zinsen.

Bei der Kaufentscheidung müssen aber auch fiskali- sche Gesichtspunkte be- rücksichtigt werden. Die steuerliche Behandlung des Wohneigentums, wie sie für die Zeit nach dem 1.

Januar 1987 von der Bu n- desregierung vorgesehen ist, bringt deutliche Er- leichterungen für kinder-

reiche Familien im Einfami-

lienhaus. Der steuerliche Reiz des Zweifamilienhau- ses ist dann aber verloren. Dabei sind die Steuerspar- möglichkeiten durch ein Zweifamilienhaus oder ein Einfamilienhaus mit Einlie- gerwohnung, sofern die zweite Wohnung tatsäch-

lich vermietet ist, enorm.

Am günstigsten stellt sich also die derzeitige Situa- tion für einen Immobilien- interessenten dar, der ..,... die geplante Immobilie selbst nutzen will;

..,... seinen Wohnsitz in Norddeutschland oder in wirtschaftlich schwäche- ren Regionen nehmen will; ..,... auf das selbstkonzipier- te Haus nach eigenen Wün- schen verzichten kann und sich auch mit der ge- 3050 (68) Heft 44 vom 29. Oktober 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

brauchten Immobilie zu- friedengeben kann;

..,... der ein Zweifamilien- haus in seine Kalkulation mit einbezieht.

Dieser Immobilienkäufer profitiert von den niedrigen Preisen und Zinsen und kann sein Projekt sicher und niedrig über 30 Jahre finanzieren. Außerdem hat er jetzt noch die Möglich- keit, das steuerlich interes- sante Zweifamilienhaus zu nutzen. Daduch kann er so- wohl Mieteinkünfte erzie- len als auch netto hohe Steuervorteile kassieren.

Das geht allerdings nur noch bis zum Jahre 1987 und kann danach - und zwar mit großer Wahr- scheinlichkeit- noch zehn Jahre, für alle, die bis dann gebaut oder gekauft ha-

ben, genutzt werden.

Umschulden will kalkuliert sein Zur Zeit überlegen so man- che Bauherren, den sin- kenden Zinstrend vor Au- gen, wie sie aus teuren Hy- pothekenverträgen aus- scheren können. Vielen dieser Umschuldungsge- danken liegt dann der Pa- ragraph 247 des Bürgerli- chen Gesetzbuches zu- grunde. Er besagt, daß Dar- lehen, die höher als mit sechs Prozent verzinst sind, mit einer Kündi- gungsfrist von sechs Mo- naten gekündigt werden können. Diese 8GB-Be- stimmung hat allerdings ei- nen Haken: Darlehen, die zu einer aufgrund gesetzli- cher Vorschriften gebilde- ten Deckungsmasse für

Schu ldversch reibu ngen gehören, können nicht ge- kündigt werden.

Der Paragraph 247 ist seit Jahren schon in der öffent- lichen Diskussion. Mit ei- ner Änderung ist zu rech- nen - schon aufgrund der Sechs-Prozent-Grenze ist er in der Tat fern aller Wirk- lichkeit.

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