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Archiv "zu Lebensversicherungen: Klamm?" (18.08.2006)

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Academic year: 2022

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„Voraussetzungen: . . . – Perfekte Deutschkenntnisse – Beschäftigungsbewilligung durch

das Arbeitsmarktservice“

Aus einer Stellenanzeige im Deutschen Ärzteblatt

„Blutspiegel (saudumme Bezeich- nung für die Konzentration eines Stoffes im Blut)“

Deftige Didaktik im Register eines Pharmakologie-Lehrbuches

„melodiöse Leukämie“

Musikalische Diagnose in einem Bericht zur Knochenmarkspendeaktion einer süddeutschen Tageszeitung

„Klinisch geht es ihr sehr gut, im Herbst kommt sie in die Schule.“

Korrelation zwischen Klinik und Schulpflicht in einem kinderkardiologischen Arztbrief

„Zustand nach Thrombophlebitis bds. postportal“

mit dem Rücken zur Tür aufgetretene Gefäßprobleme, beschrieben in einem internistischen Entlassungsbrief

„Patient ist lateral vom Hut“

Verlegungsdiagnose an die Psychiatrie

„Facharzt . . . für die Leitung einer . . . Versorgungseinheit an der Ostsee in der Nähe von Hamburg“

Hinweise auf Kontinentaldrift in einer Stellenanzeige im Deutschen Ärzteblatt

„Nach einer Untersuchung in Ihrer Sprechstunde wurde die Patientin in einen Verkehrsun- fall verwickelt.“

Fatale Kausalitäten in einem chirurgischen Arztbrief

„Einwirkung von Naturgewalten“

der Diagnose „Allergische Reaktion auf Insektenstich“ zugeordnete Rubrik auf einer älteren Version eines Notarzteinsatzprotokolls

„Wenn man nicht sehr fit ist, sollt mann darauf verzichten, über 4500 M hat mann einfach leichter Kontakt mit Jenseits, obwohl die Natur gewaltig wunderbar sind“

Begeisternde Aussichten auf Natur- und Grenzerfahrungen im Programm zu einer Hochlandexkursion im Rahmen einer TCM-Fortbildungsreise in Tibet

E

s soll ja auch in Ärzte- kreisen durchaus vor- kommen, dass, vornehm ausgedrückt, ein temporärer Liquiditätsengpass vorliegt, auf Deutsch, die Kohle reicht im Moment hinten und vorne nicht. Viele scheuen in einer solchen Situation den recht- zeitigen Gang zur Bank, wer spricht schon gerne über sei- ne Finanznöte, das mögliche Gerede im Dorf schreckt halt ab. Schnell werden dann alternative Finanzquellen eruiert, und da ist der Weg gar nicht mehr weit, die be- stehende Lebensversicherung über Bord zu werfen. Es muss einfach Geld her, koste es, was es wolle.

Auf den Dreh kommen er- staunlich mehr Leute, als ich es für möglich gehalten hätte.

Die Kündigung einer Police ist fast schon die Regel und nicht die Ausnahme, obwohl solche Verträge im Grunde

meist zur Altervorsorge ab- geschlossen wurden. Sage und schreibe mehr als die Hälfte aller Versicherten steigt vorzeitig aus dem Ver- trag aus, obwohl durch die Kündigung nur der so genannte „Rückkaufswert“

ausgezahlt wird, der dem Kunden oft horrende Verlu- ste einbringt.

Oft erhalten Sie bei einer vorzeitigen Kündigung weni- ger Geld, als Sie überhaupt einbezahlt haben, manchmal nur ein paar kümmerliche Euro, dieser Effekt wirkt um- so stärker, je früher die Kün- digung erfolgt. Das heißt also, trotz der „Beliebtheit“ dieser Maßnahme ist das vorzeitige

Verlassen der Lebensversi- cherung absolut sinnlos und sollte auf keinen Fall prakti- ziert werden.

An der womöglich immer noch schwelenden Liqui- ditätsklemme hat sich durch die tröstenden Worte gleich- wohl nichts geändert, werden

Sie jetzt einwenden. Wohl wahr. Aber auch hier kann Abhilfe geschaffen werden.

Zwar hängt es die Asseku- ranzbranche nicht an die große Glocke, aber das Be- leihen einer Lebensversiche- rung ist durchaus möglich und wird auch praktiziert.

Und dabei halten die Zinsen einem banküblichen Kredit durchaus stand, sie liegen teilweise sogar niedriger.

Wer klamm ist, bekommt hier also einen ordentlichen Ausweg geboten. ) S C H L U S S P U N K T

[124] Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 33⏐⏐18. August 2006

Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und wurde die Ver- sicherung bereits gekündigt und der Rückkaufswert ausgezahlt, kann man gleichwohl auf einen Nachschlag hoffen, vorausgesetzt, der Vertrag wurde zwischen Juli 1994 und 2001 abgeschlossen.

Nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs darf der Rück- kaufswert einer Police bei einer vorzeitigen Auszahlung nicht mehr auf null sinken (Az.: BGH IV ZR 162/03, 177/03, 245/03). Muster- briefe an die Versicherung können unter www.verbraucher.de

heruntergeladen werden. )

Melodiöse Leukämie

Medizinische Fundsachen

Gesammelt von Dr. med. Stefan Bosch

zu Lebensversicherungen

Klamm?

Börsebius

Post Scriptum

Referenzen

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