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Archiv "Lebensversicherungen: Eine schwere Belastungsprobe" (14.02.2014)

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A 276 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 7

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14. Februar 2014

D

ie Lebensversicherungen lei- den nach wie vor unter den extrem niedrigen Zinsen. Viele Ver- sicherer sehen sich daher gezwun- gen, die Überschussbeteiligungen weiter zu senken. Die AXA Lebens- versicherung AG und ihre Zweignie- derlassung DBV, Deutsche Beam- tenversicherung, reduzierten zu Jah- resbeginn die Überschussbeteiligung für klassische Renten- und Le - bensversicherungen auf 3,4 Prozent, 2013 waren es noch 3,65 Prozent.

Auch die Ergo Direkt Lebensversi- cherung AG hat eine Herabsetzung der laufenden Überschussbeteili- gung für dieses Jahr um 0,20 Pro- zentpunkte bekanntgegeben. Die Ergo Direkt zahlt auf ihre Lebens- versicherungsverträge künftig eine Gesamtverzinsung in Höhe von 3,8 Prozent inklusive Schlussüber- schuss – gegenüber vier Prozent für das Jahr 2013. Die R+V Leben senkt ihre Überschussbeteiligung auf 3,4 Prozent (nach 3,6 Prozent).

Die R+V ist die Nummer vier auf dem deutschen Markt der Lebens- versicherungen. Ein knappes Dut- zend Lebensversicherer senkte für 2014 die Überschussbeteiligung.

Garantiezins senken?

Dagegen bleibt der Branchenpri- mus Allianz bei einer laufenden Verzinsung der klassischen Policen von 3,6 Prozent, die auch im Vor- jahr gezahlt wurde. Die Allianz hat- te allerdings 2013 die Überschuss- beteiligung von vier auf 3,6 Prozent zurückgenommen und blieb damit erstmals unter der psychologisch wichtigen Marke von vier Prozent.

Aber in ihren besten Zeiten erhiel- ten die Versicherungsnehmer sechs und sieben Prozent. Etwa die Hälfte der Versicherer blieben wie die Al- lianz bei der Überschussbeteiligung des letzten Jahres.

Allerdings waren die Anpassun- gen nach unten für dieses Jahr gerin-

ger, als eigentlich befürchtet wur- de. Die Reduzierungen betrugen meist 0,2 bis 0,4 Prozentpunk- te. Im Durchschnitt erhalten die Kunden der Lebens- und Renten- versicherungen 3,39 nach 3,6 Pro- zent. Gleichwohl ist die Niedrig- zinsphase für viele Lebensversiche- rungen eine schwere Belastungs- probe. Für einige Lebensversiche- rungen wird es schwer, ihre Zins- versprechen für ihre Kunden zu erfüllen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Garantieverzin- sung, die derzeit bei 1,75 Prozent liegt. Im Durchschnitt liegt die Min-

destverzinsung, die Gesellschaften auf ihren Bestand erwirtschaften müssen, bei 3,25 Prozent. In alten Verträgen (bis zum Jahr 2000) lag die Mindestverzinsung nämlich bei vier Prozent.

Um die Versicherer zu entlasten, wird eine Senkung des Garantiezin- ses diskutiert. Derzeit beträgt diese Mindestverzinsung 1,75 Prozent, die Versicherungsmathematiker ha- ben sich dafür ausgesprochen, die Garantieverzinsung auf 1,25 Pro- zent zu senken. Diese Senkung kann aber erst zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, und sie gilt nur für Versicherungen, die nach diesem Datum abgeschlossen werden.

Der Garantiezins spaltet die Branche: Große Versicherer wie Al- lianz Leben, die hohe Reserven ha- ben, plädieren für eine Beibehal-

tung der 1,75 Prozent. Kleinere Un- ternehmen, die ihre Kapitalanlagen weniger breit gestreut haben, drän- gen auf eine Senkung. Eine Sen- kung würde wohl das Neugeschäft beeinträchtigen, auch wenn die meis- ten Unternehmen mehr zahlen.

Aktuare wollen abwarten Die Deutsche Aktuarvereinigung will abwarten und in den nächsten Monaten die Zinssituation noch einmal überprüfen. Sollten die Zin- sen steigen, wäre möglicherweise eine Senkung auf 1,5 Prozent (statt auf 1,25 Prozent) ausreichend. Die Entscheidung über die Mindestver- zinsung fällt das Bundesfinanzmi- nisterium in Abstimmung mit der Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Zuletzt war der Garantiezins, of- fiziell Höchstrechnungszins, 2012 gesenkt worden. Er ist die maxima- le Verzinsung, die die Lebensversi- cherer ihren Kunden für die ganze Laufzeit des Vertrages versprechen dürfen. Die Lebensversicherungen sollen daran gehindert werden, im Kampf um neue Kunden mehr zu versprechen, als sie langfristig hal- ten können. Der Garantiezins be- zieht sich ebenso wie die Über- schussbeteiligung nur auf den Spar- anteil der Beiträge, nach Abzug der Verwaltungskosten und der Ver-

triebsprovisionen.

Dr. Leo Fischer

Mit der Überschussbeteiligung werden die Versi- cherungsnehmer am Anlageerfolg des Versiche- rers beteiligt, den Versicherungsunternehmen mit den Prämien erwirtschaften. Anders als der Ga- rantiezins ist die Überschussbeteiligung nicht ga- rantiert, sondern variiert mit der Höhe der Kapital- erträge, die die Versicherung erwirtschaftet. Je höher die Rendite ist, die das Unternehmen mit

den Kapital anlagen erzielt, desto höher die Über- schussbeteiligung. Die Höhe der Überschussbe- teiligung wird jährlich neu ermittelt. Positiv wirkt sich auch auf die Überschussbeteiligung aus, wenn die Versicherung Kosten spart. Denn wenn die Abschluss- und Verwaltungskosten niedrig gehalten werden, steigt der Sparanteil der Beiträ- ge, der für Kapitalanlagen zur Verfügung steht.

ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG

LEBENSVERSICHERUNGEN

Eine schwere Belastungsprobe

Wegen der anhaltend niedrigen Zinsen wird es für viele Lebensversicherer schwer, ihre Zinsversprechen zu erfüllen.

Abbildung: Fotolia/ag visuell

W I R T S C H A F T

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