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Archiv "Gesundheitsreform: Bürokratie stark gestiegen" (14.05.2004)

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len nicht auf § 52 SGB V Be- zug nehmen, worin es heißt:

„Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden. Haben sich Versicherte eine Krank- heit vorsätzlich . . . zugezo- gen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Lei- stungen in angemessener Höhe beteiligen . . .“, sowie auf § 1 loc.cit., worin die Ei- genverantwortung der Versi- cherten für ihre Gesundheit festgelegt ist.

Dr. med. Friedhelm Katzenmeier, Gärtnerstraße 12 A, 86153 Augsburg

Rettungsdienst

Zu dem Beitrag „Fibrinolytika als Mindestausstattung“ von Dr. med.

Reinhold Merbs in Heft 11/2004:

Unzureichend

begründete Forderung

Herr Merbs stellt zutreffend fest, dass die prähospitale In- farktsterblichkeit nach wie vor hoch ist. Unzureichend be- gründet ist seine Forderung, zur Senkung dieser Sterblich- keit auf dem NAW Fibrinolyti- ka „als Mindestausstattung“

mitzuführen.

So ist eine Senkung der Sterb- lichkeit am kardiogenen Schock durch die Thromboly- tika nicht bewiesen. Die Thrombolyse stellt in dieser Situation lediglich eine Thera- pieoption dar. Ähnliches gilt für den prähospitalen Herz- Kreislauf-Stillstand aufgrund eines Myokardinfarktes. Auch hier ist die Datenlage noch sehr dünn: „Zur definitiven Klärung der Frage, ob die Thrombolyse während der Reanimation aufgrund der be- obachteten hämostaseologi- schen Veränderungen generell die Überlebensrate und v. a.

auch das neurologische Out- come bei Patienten positiv be- einflusst, ist eine große klini- sche Studie erforderlich.“

„Weitere prospektive, rando- misierte Untersuchungen über die Thrombolyse während des Herzstillstands (TROICA) sind notwendig, um den ei- gentlichen Stellenwert der präklinischen Lysetherapie unter den Bedingungen der

Reanimation zu ermitteln.“

Es wird sich durch die prä- hospitale Thrombolyse keine durchschlagende Senkung der präklinischen Infarktletalität erzielen lassen. Bereits für den

„normalen Herzinfarkt“ ließ sich ein Überlebensvorteil der prähospital lysierten Patienten nur in einer Metaanalyse nachweisen. Dabei betrug die

„number needed to treat“

über 60, das heißt, es müssen über 60 Patienten mit dem Thrombolytikum behandelt werden, um einen Patienten zu retten! Vor dem Hintergrund der rasanten Ausweitung der Akut-PTCA dürfte dieser Vorteil weiter in den Hinter- grund rücken. So heißt es in ei- ner aktuellen Veröffentlichung:

„Die prähospitale Lyse ist mit Risiken verbunden, ohne dass ihr Nutzen im Rahmen der ka- theterbasierten Behandlungs- strategie gesichert wäre.“

In Zeiten, in denen zu Recht die Ressourcenverteilung dis- kutiert und problematisiert wird, sollten Forderungen, wie die von Herrn Merbs und des Arbeitskreises der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in Hessen, eine fun- diertere Datengrundlage im Sinne der evidence based medicine aufweisen.

Es kann bei der gegenwärti- gen Datenlage keine Rede da- von sein, dass zur Senkung der prähospitalen Sterblichkeit am Myokardinfarkt die Fibri- nolyse auf dem NAW vorge- halten werden muss oder gar einem „Standard“ entspricht.

Literatur beim Verfasser

Dr. F. Nebbe,Biberacher Straße 102, 88441 Mittelbiberach

Gesundheitsreform

Zu Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitswe- sens:

Bürokratie stark gestiegen

Die neu eingeführte Praxisge- bühr führt nach ärztlichem Erstkontakt dazu, dass ärztli- che Folgekontakte auf Über- weisungsschein erfolgen. Der Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2014. Mai 2004 AA1417

B R I E F E

(2)

Überweisungsschein hat wie- derum einen vom Arzt zu schreibenden Arztbrief zur Folge.

In vielen Facharztpraxen ist durch die Gesundheitsreform die Häufigkeit der Überwei- sungsscheine um mehr als 500 % gestiegen. Für große Facharztpraxen mit beispiels- weise 1 500 Überweisungs- scheinen pro Quartal bedeutet das einen praxisgebührindu- zierten, wegen Budgetüber- schreitung unbezahlten Mehr- aufwand von 6 000 Arztbrie- fen pro Jahr. Bei zehn Minuten Gesamtarbeitszeit pro Brief sind das 60 000 zusätzliche, un- bezahlte Minuten pro Jahr, das macht 1 000 zusätzliche, unbe- zahlte Stunden pro Jahr, was 125 zusätzlichen, unbezahlten Achtstundentagen pro Jahr entspricht, die, wegen laufen- der Praxistätigkeit, an den Wo- chenenden abzuarbeiten sind.

Da das Jahr bei 52 Wochen aber nur insgesamt 104 Wo- chenendtage hat, fehlen durch die Gesundheitsreform 21 Achtstundentage pro Jahr.

Damit ist das Jahr gesund- heitsreformbedingt um 21 Achtstundentage zu kurz.

Zu fordern wäre daher als Nachbesserung der Gesund- heitsreform eine Verlängerung

des Jahres um 21 Achtstun- dentage, damit dem Gesetz zur „Modernisierung“ des Ge- sundheitswesen genüge getan werden könnte.

Dr. med. Michael Ständer,Markt- straße 18, 88299 Leutkirch im Allgäu

Pille danach

Zu dem „Akut“-Beitrag „Rezeptfreie Vergabe angestrebt“ von Dr. med.

Eva A. Richter-Kuhlmann in Heft 7/2004:

Gewinner dürfte die Pharmaindustrie sein

. . . Wenn auch bei dieser Ta- gung viele Befürworter der Rezeptfreigabe zu Wort ka- men, so gab es doch auch deut- liche kritische Stimmen. Bei der abschließenden Podiums- diskussion äußerte sich Frau Dr. med. Angelika Zienert in Vertretung des Frauenärzte- verbandes Berlin ganz klar ge- gen die Rezeptfreigabe der

„Pille danach“, weil die Frau- enärzteschaft ihre Beratungs- und Behandlungspflicht gera- de auch im „Notfall“ sieht und ernst nimmt. In Übereinstim- mung mit Prof. Dr. med. Hans- Peter Zahradnik von der Uni- versitätsfrauenklinik Freiburg

vertrat Frau Dr. Zienert die feste Auffassung, dass in Deutschland Gynäkologen ausreichend erreichbar sind.

Durch die qualifizierte gynä- kologische Betreuung kann außerdem eine unnötige Ein- nahme des Hormonpräparats vermieden werden. Prof. Zah- radnik sprach sich ganz klar gegen eine Freigabe der Re- zeptflicht für dieses Präparat aus. Auch aus dem Publikum kamen Anfragen, so zum Bei- spiel von einer Apothekerin, die meinte, ob denn dann nach dem Zyklus der Frau gefragt werden müsse, denn nach den vorangegangenen Darstellun- gen sei die „Pille danach“ ja

„nur ovulationshemmend“!

Diese Darstellung ist jedoch keineswegs korrekt, auch wenn ein ärztlicher Kollege auf Nachfrage nach der Frühabtreibungswirkung des Gestagens zurechtgewiesen wurde, dass er nicht richtig in- formiert sei.

Die Leserzuschriften aus Heft 11/2004 bestätigen mir aber, dass gerade hier eine bewusste Fehlinformation betrieben wurde, um politisch Druck zu machen, damit die Rezeptfrei- gabe der „Pille danach“ be- schleunigt wird.

Ich persönlich unterstütze die Positionen der verantwor- tungsvollen Frauenärzte, dass qualifizierte Beratung und Untersuchung nötig sind, gera- de auch angesichts der zuneh- menden sexuell übertragbaren Krankheiten. Außerdem halte ich die Förderung des verant- wortungslosen Umgangs mit Sexualität für zynisch, zumal Gesundheit von Frauen auf dem Spiel steht.

Der sich über steigende Um- sätze freuende Gewinner dürf- te die Pharmaindustrie sein.

Die Anfrage einer Studentin in der Diskussion nach Verant- wortlichkeit im Umgang mit Sexualität wurde von der Dis- kussionsleiterin mit den Wor- ten zurückgewiesen: „Das wirft uns ja Jahrzehnte zurück.“ Der abschließende offene Brief zur Befürwortung für die Rezeptfreigabe der

„Pille danach“ wurde nicht von allen Teilnehmern der Veranstaltung unterzeichnet.

Er sollte den politischen Ent- scheidungsträgern zugeleitet werden.

Alles in allem war diese Ver- anstaltung zur Wegbereitung der Rezeptfreigabe gedacht, und genauso hat es leider Frau Dr. Richter-Kuhlmann in ihrem Artikel dargestellt . . . Susanne Fritzsch, Kaleb e.V., Neuruppiner Straße 11, 16515 Oranienburg

Hormontherapie

Zu dem Medizinreport „Verschwö- rungstheorie“ von Klaus Koch in Heft 15/2004:

Glückwunsch

Ich kann Sie nur beglückwün- schen zu Ihrem Mut, nachdem schon in unseren einschlägigen gynäkologischen Fachzeit- schriften gegen Sie polemisiert worden ist, dass Sie den Finger nochmals in die Wunde legen.

Außer dass ich in meiner 30- jährigen Tätigkeit als Geburts- helfer und Gynäkologe, davon 23 Jahre Leiter einer geburts- hilflichen gynäkologischen Ab- teilung im Essener Bethesda- Krankenhaus, nie mich habe verleiten lassen, durch eine hervorragende PR-Arbeit der Pharmaindustrie eine Hor- montherapie im Klimax der Frau durchzuführen, sondern nur bei einem wirklichen Be- schwerdebild der Patientin, und dann nur für kurze Zeit – nie länger als ein Jahr. Es bleibt für mich unverständlich, dass sich die verschiedenen Arbeitsgruppen in der gynäko- logischen Gesellschaft gegen alle Ergebnisse der internatio- nalen Untersuchungen stellen und nur in Teilaspekten deren Resultate akzeptieren. Viel zu lange sind sie einer Modeströ- mung der freizügigen Rezep- tierung von Hormonen bei kli- makterischen Beschwerden gefolgt. Es stände der gynäko- logischen Gesellschaft gut zu Gesicht, endlich aus „Vor- Sicht“ für die Patientinnen nur noch unter ganz streng einge- schränkter Indikation diese Therapie zu befürworten.

Dr. med. Horst Pomp,

Mintropstraße 6, 45239 Essen-Werden

A

A1418 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2014. Mai 2004

B R I E F E

Bundesbahn

Zur Erste-Hilfe-Situation in den Zügen der Bundesbahn:

Überleben – eine Frage der Zugklasse

„Sollte sich ein Arzt oder Ersthelfer im Zug befinden, kommen Sie bitte in Wagen 10!“ Wer viel Zug fährt, dem oder der ist dieser Satz ver- traut. Und meistens findet sich auch zumindest ein Arzt/eine Ärztin mit Notfall- erfahrung. Den Patienten kann geholfen werden, zumin- dest wenn sie das Glück ha- ben, sich in einem ICE zu be- finden. Diese sind mit einem akzeptablen Notfallkoffer ausgestattet, wie ich bereits mehrmals feststellen konnte.

Haben die Kranken allerdings das Pech, im IC oder gar Re- gionalzug einen Herzinfarkt zu erleiden, stehen ihre Chan- cen ungleich schlechter. In diesen Zügen ist, wenn über- haupt, allenfalls ein Verbands- kasten vorhanden, wie ich vor einigen Tagen feststellen musste. Auf Anfrage beim Kundendialog der Bahn wur- de mir mitgeteilt, dass der IC ja den nächsten Bahnhof an- fahren könne, wo dann ein Krankenwagen hinkäme. Hät- te die Patientin einen Herzin- farkt erlitten, wären ihre Überlebenschancen durch die vergeudete Zeit drastisch ge- sunken. Sparen am falschen Platz kann Leben kosten!

BUKO Pharma-Kampagne, Dr. med. Christiane Fischer, August-Bebel-Straße 62, 33602 Bielefeld

Referenzen

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