Zahl der Adoptionen stark gestiegen
Adoptierte Minderjährige
1971 1972 1973 1974 1975 15674*
Vorhandene Adoptionsstellen
9211
AmJahresen zur Adoption vorgemerkte Minderjährige
* einschl. Mehrfachanmeldungen
Seit 1973 ist die Zahl der adop- tierten Minderjährigen sprung- haft angestiegen. Die Ursache dafür ist die sogenannte kleine Adoptionsreform von 1973, die unter anderem das Mindestalter der Adoptiveltern von 35 auf 25 Jahre (Ehepaare: 25 und 21 Jahre) herabsetzte. Gleichzeitig ist die Zahl der freien Adoptions- stellen angewachsen. Seit dem 1. Januar 1977 gilt das neue Adoptionsrecht, das vorschreibt, daß Adoptivkinder jetzt wie leib- liche Kinder mit allen Rechten und Pflichten vollständig in die Adoptivfamilie aufzunehmen
sind WvH/DÄ
Die Information:
Bericht und Meinung
ASG-Kongreß
Von öffentlichem Interesse ist eher das langsame Erstarken des linken Blocks, seit sich die alte ASÄ zur neuen ASG gemausert hat. „Links"
ist dabei eine relative Einschätzung, denn auch die vom ASG-Vorstand repräsentierte gemäßigte Mehrheit versteht sich als „links" — links im Sinne einer gewerkschaftlichen Li- nie. Gegen diesen gemäßigten Flü- gel stehen die Progressiven, die zu Verstaatlichungstendenzen neigen.
Doch (reine) Verstaatlichung will man — wie DGB-Funktionär und ASG-Vorstandsmitglied Wolfgang Mudra verdeutlichte — bei den ge- werkschaftlich orientierten Mitglie- dern nicht, weil man sich doch den Ast, auf dem man sitze, nicht selbst absäge ...
Der neue, alte Vorstand
Mudra wurde, und das mag sympto- matisch für die Kräfteverteilung sein, mit 46 von 77 Stimmen bei der Vorstandswahl als einer der fünf Beisitzer bestätigt. Wenn der bayeri- sche Landtagsabgeordnete Dr. med.
Fritz Cremer sogar mit 51 von 76 Stimmen im Vorsitz bestätigt wurde, so zeigt das eine begrenzte Unter- stützung der Linken an, doch nur, weil man, wie ein Teilnehmer im Ge- spräch sagte, „hier die Abstimmung freigegeben hat", um die Position des ASG-Vorsitzenden gegenüber der Gesamtpartei nicht zu schwächen.
Von ihm und seinem Vorstand wird die Vertretung nicht nur der in wei- terer Ferne liegenden Ziele der ASG („regionales System") erwartet, son- dern auch einiger aktueller Forde- rungen, so der, für die Rückgabe der Kassenzulassung müsse eine Kündi- gungsfrist eingeführt werden, die Ärztehonorare müßten von der Ein- zelleistungsvergütung herunter und die Steigerungsraten der Ärzteein- kommen müßten mittelfristig gerin- ger ausfallen als die der allgemeinen Einkommen. Das war gezielt auf das
„Kostendämpfungs"gesetz. SPD- MdB Eckart Kuhlwein sinngemäß:
Beschließt schnell, Genossen, im Bundestag laufen die entscheiden- den Abstimmungen! NJ
NACHRICHTEN
Arbeitgeber:
Staatsgarantien für die Krankenversicherung
Die Bundesvereinigung der Deut- schen Arbeitgeberverbände (BDA), Köln, hat in einem 20-Punkte-Pro- gramm davor gewarnt, im Gesetzge- bungsverfahren das Sozialpaket zur
„Sanierung" der Renten- und Kran- kenversicherung aufzuschnüren.
Nach Meinung der Arbeitgeberspit- zenorganisation sei eine Rückverle- gung des Rentenanpassungster- mins vom 1. Juli auf den 1. Januar im Hinblick auf die angespannte Fi- nanzlage der Rentenversicherung und die Höhe des erreichten Ren- tenniveaus gerechtfertigt. Es sei überdies notwendig und sozial ver-
tretbar, bei der Anpassung der Ren- ten künftig vom Bruttoprinzip aus- zugehen. Von einer Aufstockung der Pflichtbeiträge zur Rentenversiche- rung sei eine finanzielle Gesundung nicht zu erwarten. Im einzelnen empfiehlt die BDA:
In der Rentner-Krankenversiche- rung sollten die Krankenkassen nicht auf Dauer auf einen Finanzie- rungsanteil der Rentenversicherung von 11 Prozent der Rentenausgaben festgelegt werden. Vielmehr sei von Zeit zu Zeit eine Angleichung des Anteils der Rentenversicherung an den durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenversicherung zu erwägen.
Die Krankenkassen dürften nach Meinung der BDA wegen der Neure- gelung der Krankenversicherung der Rentner nicht zur Erhöhung ih- rer Beitragssätze gezwungen wer- den. Dies könne über die im „Ko- stendämpfungsgesetz" vorgesehe- nen Maßnahmen hinaus durch einen Eigenbeitrag der Rentner, eine Di- rektbeteiligung der Versicherten und eine Entlastung der Kranken- versicherung von Fremdaufgaben angestrebt werden. Die geplante An- hebung der Beitragsbemessungs- grenze in der Krankenversicherung auf 2890 DM sollte unterbleiben.
Die Begrenzung der Arzneimittelver- ordnungen der Kassenärzte unter Einbeziehung in die Gesamtvergü- tung „sei ordnungspolitisch falsch".
Die angestrebte Kostendämpfung sollte statt dessen insbesondere durch eine verbesserte Transparenz des Angebots für den behandelnden Arzt erreicht werden. Um den Versi- cherten mehr Raum für die Gestal- tung des individuellen Krankenversi- cherungsschutzes zu geben, sollte der Übergang zum Kostenerstat- tungsverfahren schrittweise einge- leitet werden, heißt es in den Vor- schlägen der Arbeitgeber-Bundes- vereinigung.
Ebenso wie in der Renten- und Ar- beitslosenversicherung sollte in der Krankenversicherung eine staatliche Garantieträgerschaft verankert wer- den, die dann einsetzen soll, wenn eine bestimmte Beitragshöchstgren- ze erreicht ist. DÄ
1176 Heft 18 vom 5. Mai 1977