Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Numerus clausus:
Bundesregierung plädiert für „Einfrieren"
Die Ausbildungskapazitäten in der Medizin sollen nach Auffassung der Bundesregierung nicht mehr erweitert werden. In einer Stel- lungnahme gegenüber dem Bun- desverfassungsgericht plädiert sie für ein Einfrieren auf dem gegen- wärtigen Stand. Dieser wird mit 11 000 Plätzen für Studienanfän- ger angenommen (10 300 reguläre Anfänger + 700 „Gerichtsmedizi- ner"; die „Quereinsteiger" werden von der Bundesregierung offenbar in ihrer Berechnung nicht berück- sichtigt). In der Stellungnahme be- stätigt die Bundesregierung Kla- gen über fehlende Möglichkeiten eines Studiums in kleinen Grup- pen am Krankenbett: Zwar habe die Zahl der Stellen für wissen- schaftliches Personal mit den stei- genden Studienzahlen in etwa mit- gehalten, die Zahl der Betten in den Hochschulkliniken sei jedoch nur geringfügig gestiegen. Auch für das sogenannte Praktische Jahr fehlen noch Ausbildungsplät- ze. Gegenwärtig stehen 8000 Plät- ze zur Verfügung, davon 5800 in Lehrkrankenhäusern. Nach der Er- kenntnis der Bundesregierung sind jedoch 11 000 Plätze erfor- derlich. NJ
Weiter Personalmangel in den Gesundheitsämtern
In den Gesundheitsämtern waren am 31. Dezember 1977 insgesamt 2646 Planstellen für Ärzte (= 17,8 Prozent) nicht besetzt, wie eine im Herbst 1978 durchgeführte Umfra- ge der obersten Landesgesund- heitsbehörden ergab. In den ein- zelnen Bundesländern schwankt der prozentuale Anteil zwischen acht und 25 Prozent.
Trotz dieses Personalengpasses seien den Ländern keine Informa- tionen darüber bekanntgeworden, ob wichtige Aufgaben des öffentli- chen Gesundheitsdienstes nicht
mehr erfüllt werden konnten, teilte die Bundesregierung kürzlich mit.
Ab Mitte 1980 erwartet man von amtlicher Seite, daß sich die Situa- tion wesentlich entspannt. Zu die- sem Zeitpunkt erhalten jene Me- dizinstudenten die Approbation, die nach Maßgabe des Staatsver- trages über die Vergabe von Stu- dienplätzen vom 20. Oktober 1972 einen Studienplatz erhielten, weil sie sich speziell für den öffentli- chen Gesundheitsdienst interes- sierten.
Unter Berücksichtigung einer Wei- terbildungszeit werden diese Ärzte Mitte der achtziger Jahre kontinu- ierlich für den öffentlichen Ge- sundheitsdienst zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich ist die Bundesregie- rung der Auffassung, daß auf Dau- er eine Attraktivität des öffentli- chen Gesundheitsdienstes für jun- ge Ärzte nur dann gegeben sei, wenn das Aufgabenspektrum breit genug bleibe. PM/DÄ
Dr. Fritz Cremer gegen Kaution freigelassen
Der unter dem Verdacht der Tätig- keit für den Staatssicherheits- dienst der DDR festgenommene bayerische Arzt und Gesundheits- politiker Dr. Fritz Cremer (DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT Heft 7/1g79, Seite 412, und Heft 8/1979, Seite 477) ist nunmehr gegen Hinterle- gung einer Kaution von 300 000 DM beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe aus der Untersuchungs- haft entlassen worden.
Der Generalbundesanwalt hatte gegen diese Entscheidung Be- schwerde eingelegt; der Bundes- gerichtshof hat jedoch die Be- schwerde verworfen mit der Be- gründung, eine Kaution in dieser Höhe lasse eine Fluchtgefahr aus- schließen. Dr. Cremer, der unter anderem seit 1966 SPD-Abgeord- neter des bayerischen Landtages ist, bestreitet weiterhin die ihm zur Last gelegte nachrichtendienstli- che Tätigkeit für die DDR. gb
Zuspruch für
Hauskrankenpflege
Die Bereitschaft, bettlägerig kran- ke Haushaltsmitglieder zu Hause zu pflegen, ist gemeinhin größer, als vielfach vermutet wird. 64 Pro- zent der befragten Haushalte sind zur häuslichen Weiterbetreuung beispielsweise eines frühzeitig aus dem Krankenhaus entlassenen Haushaltsmitgliedes bereit. Und auch von den Haushaltsvorstän- den, die eine solche häusliche Be- treuung Kranker als Belastung empfinden, würden sie 81 Prozent bejahen, wenn ihnen medizinisch- pflegerische Hilfe zur Verfügung stünde. Dies ergab eine Repräsen- tativerhebung des Bundesgesund- heitsamtes zur häuslichen pflege- rischen Versorgung, die im Auf- trag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung kürzlich durchgeführt worden war.
Die Studie, der Befragungen von 2000 Haushalten zugrunde lagen, resümiert: Der verstärkte Einsatz ambulanter Krankenpflegedienste und -hilfen könnte dazu beitragen, diese häusliche Pflegebereitschaft verstärkt zu nutzen, gerade im Krankheitsfall den Rückhalt des familiären Zusammenlebens nicht unnötig und vorzeitig zu verlieren und teure Krankenhausaufenthal- te zu vermeiden. SI
95 Milliarden DM für die Krankheit
Die Aufwendungen der Arbeitge- ber für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Heilverfahren und Mut- terschaft beliefen sich laut Sozial- bericht der Bundesregierung im Jahr 1978 auf 20,6 Milliarden DM.
Addiert man diese Summe zu den vorausgeschätzten Gesamtausga- ben der gesetzlichen Krankenkas- sen, so verursacht das Risiko Krankheit (und Mutterschaft) Ko- sten in Höhe von insgesamt 95 Mil- liarden DM jährlich, wovon 61 Pro- zent die Arbeitgeber tragen. EB
614 Heft 10 vom 8. März 1979 DEUTSCHES ARZIEBLATT