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M 204/2000

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M 204/2000 ERZ 9. Mai 2001 48C

Motion

1547 Frainier, Belprahon (CVP)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 20.11.2000

Maximale Klassengrössen in den Schulen des Kantons Bern

In einem kürzlichen Schreiben an die bernischen Schulkommissionen erinnert der Erzie- hungsdirektor zurecht daran, dass der Bildungsbereich einen wesentlichen Beitrag an die von Regierung und Parlament beschlossenen acht Programme zur Sanierung des Haus- halts geleistet hat, was sich heute nachhaltig auswirkt. Er betont ebenfalls, dass das bernische Erziehungssystem Gegenstand einer globalen Reform gewesen ist, die — auch wenn sie gerechtfertigt war — das bernische Lehrpersonal doch stark beansprucht hat.

Im Bewusstsein, dass sich die globale Entwicklung der Gesellschaft unweigerlich auf die Situation an den Schulen auswirkt, kündigt der Erziehungsdirektor an, dass die Erzie- hungsdirektion und der Regierungsrat demzufolge politische Massnahmen erwägen, um die Situation im Bildungsbereich zu verbessern.

Es ist zu begrüssen, dass sich der Regierungsrat über die Verschlechterung der Situation des Lehrpersonals bewusst geworden ist. Es ist jedoch ebenfalls wichtig, die Ver- schlechterung der allgemeinen Bedingungen nicht zu vergessen, denen auch die Lernen- den ausgesetzt sind (grössere Klassenbestände, Schwierigkeiten beim Folgen des Unterrichts, Unmöglichkeit eines persönlicheren Unterrichts, Einschränkungen bei den Wahlfächern, Verteuerung der ausserschulischen Aktivitäten, Schulgelder, Stress, Jugend- gewalt usw.). Die Unterrichtsqualität, das Bildungs- und Qualifikationsniveau unserer Jugend sind die wertvollsten Rohstoffe unseres Landes. Dieses Potenzial zu vernach- lässigen, indem die Investitionen gekürzt werden, ist eine kurzsichtige Rechnung, deren Langzeitwirkungen verheerend sein könnten.

Die finanziellen Zwänge, mit denen der Staat zu kämpfen hat, erlauben es nicht mehr, jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die in der Vergangenheit das Niveau des bernischen Bil- dungssystems ausgemacht haben. Trotzdem sollten dank einfacher und konkreter Mass- nahmen die Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden spür- bar verbessert und gleichzeitig die Last der Lehrkräfte erleichtert werden können.

Es wird hier darauf verzichtet, einen ganzen Massnahmenkatalog zu präsentieren, obwohl es die Situation erfordern würde. Der Regierungsrat wird aufgefordert, folgende Massnah- men zu ergreifen:

1. Mit dem Schuljahresbeginn 2001 betragen die Klassenbestände an den bernischen Schulen maximal 20 SchülerInnen. Diese Zahl bezieht sich auf den Bestand pro Klasse

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und nicht auf den durchschnittlichen Klassenbestand pro Schule. Diese Massnahme gilt für alle schulischen Einrichtungen.

2. Wenn dies nicht möglich ist, soll diese Massnahme — Kraft der Kantonsverfassung, die der sprachlichen und kulturellen Minderheit eine besondere Stellung zuerkennt — auf die Klassen der welschen Schulen und in erster Linie auf die französischsprachigen Maturitätsschulen angewendet werden. Und dies aus folgenden Gründen:

• Diese Schulen nehmen ein heterogenes Publikum aus rund fünfzehn verschiedenen Sekundarschulen aus dem Berner Jura sowie aus den Städten Biel und Bern auf.

• 2001 ist ein Übergangsjahr, und drei verschiedene Typen werden ein Maturitäts- zeugnis erhalten: die altrechtlichen Klassen nach ihrer vierjährigen Schulzeit, die neurechtlichen Klassen sowie die ersten zweisprachigen Klassen. Diese verschie- denen Laufbahnen sollten es den Lehrkräften und den Schulleitungen erlauben, eine erste Bilanz zu ziehen und allfällige Anpassungen für die im August 2001 be- ginnenden Klassen vorzunehmen. Reformen (neue Maturität) und Neuerungen (zweisprachige Klassen) mit Klassenbeständen von über 20 Schülern sind Bedin- gungen, die man den Studierenden und den Lehrkräften nicht zumuten sollte.

• In einigen Einrichtungen wird die Arbeitslosigkeit der Lehrkräfte über 18 Prozent be- tragen.

Mit dieser Motion soll vor allem die Qualität der Lernbedingungen unserer Jugend erhalten bleiben. Sie beantragt eine simple und vernünftige Lösung. Die Erziehungsdirektion, die den Dialog mit den Schuleinrichtungen aufgenommen hat, hat Verständnis gegenüber dieser Situation zum Ausdruck gebracht. Wir erwarten, dass diesem Gefühl konkrete Taten folgen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 23.11.2000.

Antwort des Regierungsrates

Die Regierung ist sich bewusst, dass die Schulreformen den Lehrerberuf komplexer und anspruchsvoller gemacht haben. Wie bei den meisten anderen Berufsgruppen, bekundet auch das Lehrpersonal mehr und mehr Mühe beim Umgang mit den neuen Arbeitsbedingungen.

In diesem Kontext stellt sich immer wieder die Frage der Klassengrösse. Sie muss im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Unterrichtsstufen (Volksschule, Sekundarstufe II und Berufsbildung) analysiert werden.

Situation an der Volksschule

Die Richtlinien vom 25. Februar 1995 über die Klassenbestände an der Volksschule besagen, dass die Klassen je nach Grösse in drei Kategorien unterteilt werden. Bei Regelklassen mit Schülerinnen und Schülern desselben Jahrgangs zählen die untere Kategorie 15 oder weniger, die normale Kategorie 16 bis 26 und die obere Kategorie 27 oder mehr Schülerinnen und Schüler. Die Erziehungsdirektion erachtet gesamthaft betrachtet einen durchschnittlichen Klassenbestand von 21 Schülerinnen und Schülern als normal. In der oberen Kategorie erlauben es punktuelle Massnahmen (z.B.

Gruppenunterricht), den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Aussage, wonach die Grösse der Klassen ständig zunehme, ist unbegründet, da die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse seit 1994 praktisch gleich geblieben ist. Sie liegt heute bei 19 bis 19,5 Schülern pro Klasse (ohne Sonderklassen). Im internationalen oder interkantonalen Vergleich belegt der Kanton Bern einen guten Platz. Folgende Statistik gilt für das Schuljahr 1998/1999:

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F CH BE AG FR JU LU NE SO VD VS

Primarstufe 22,3 20,0 19,3 20,7 19,8 17,7 20,6 18,3 20,4 21,5 20,3 Sekundarstufe I 24,2 19,2 19,0 19,3 20,0 19,1 19,7 18,7 19,0 19,9 20,5 Die Erziehungs-, Kultur- und Sportstatistiken des Kantons Bern (Stand: Juni 2000) ergeben für das Schuljahr 1999-2000, dass 1355 Klassen (davon 103 französischsprachige) von insgesamt 3228 Klassen der Primarstufe und 587 Klassen (davon 48 französischsprachige) von insgesamt 1719 Klassen der Sekundarstufe I einen Klassenbestand von mehr als 20 Schülerinnen und Schülern aufweisen. Bei einer Annahme der vorliegenden Motion müssten zwar nicht alle diese Klassen aufgeteilt werden, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass auf der Primarstufe mindestens 200 neue Klassen (wovon 15 französischsprachige) und auf der Sekundar- stufe I mindestens 100 neue Klassen (wovon 10 französischsprachige) eröffnet werden müssten.

Es würde sich um heterogene Klassen mit 20 Schülerinnen und Schülern verschiedener Jahrgänge handeln. Eine solche Lösung wäre aus pädagogischer und organisatorischer Sicht somit eher ungeeignet.

Diese Massnahme hätte ausserdem Mehrkosten zu Lasten der Gemeinden und des Kantons in der Höhe von jährlich rund 40 Millionen Franken zur Folge.

Situation an der Sekundarstufe II

Maturitätsschulen

Die Richtlinien vom 17. Februar 2000 über die Klassenbestände an den Maturitätsschulen sehen Klassen mit durchschnittlich 22 oder weniger Schülerinnen und Schülern vor.

Im Schuljahr 2001-2002 wird der gesamtkantonale mittlere Schülerbestand in den 10.

Schuljahren bei rund 21,3 Schülern pro Klasse liegen. An den französischsprachigen Gymnasien wird der durchschnittliche Schülerbestand 20,4 Schülerinnen und Schüler pro Klasse betragen. Für die zweisprachigen Klassen in Biel ist mit einem Schülerbestand von 18,0 Schülerinnen und Schülern pro Klasse zu rechnen.

Berufsbildung

Im deutschsprachigen Kantonsteil betrug der mittlere Klassenbestand an den Berufsschulen (1. Lehrjahr) im Jahr 2000:

für kaufmännische Berufe: 20,2 Auszubildende für gewerblich-industrielle Berufe: 19,3 Auszubildende

Für das Schuljahr 2000-2001 gibt es 84 von insgesamt 1224 Klassen, die 23 oder 24 Auszubildende aufweisen. Allein im gewerblich-industriellen Bereich müssten 44 Klassen neu eröffnet werden, um den geforderten Höchstbestand von 20 Schülerinnen und Schülern einhalten zu können. Die mit dieser Massnahme entstehenden Mehrkosten (unter Berücksichtigung des kaufmännischen Bereichs) würden sich für den Kanton auf rund 9 Millionen Franken pro Jahr belaufen.

Im französischsprachigen Kantonsteil werden die Klassen solange geführt, als sie mindestens 10 Auszubildende umfassen.

Schlussfolgerungen

• Die hohe Anzahl der Klassen, die neu eröffnet werden müssten, hätte einerseits finanzielle Auswirkungen zur Folge, die für den Kanton und die meisten Gemeinden nicht mehr tragbar wären. Andererseits würde damit der Mangel an qualifizierten Lehrkräften verstärkt, der sich nicht nur im Kanton Bern, sondern in der ganzen Schweiz allmählich bemerkbar macht.

• Die weit verbreitete Hypothese, dass die Leistungen der Schülerinnen und Schüler bei grösseren Klassenbeständen nachlassen, konnte durch internationale Untersuchungen widerlegt werden.

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• Die Grösse der Klasse ist nur eines der zahlreichen Elemente, die für den schulischen Erfolg ausschlaggebend sind. Andere Faktoren sind genauso wichtig, beispielsweise Verhaltensprobleme, Lernschwierigkeiten, heterogene Zusammensetzungen sowie hohe Erwartungen oder Desinteresse seitens der Eltern.

• Klassenverkleinerungen sind somit nicht die einzige Massnahme, um die Situation zu verbessern. Genannt sei beispielsweise auch eine Umverteilung der Finanzmittel zu Gunsten des obligatorischen Unterrichts in Verbindung mit Stütz- oder Vertiefungsangeboten (im Zusammenhang mit Artikel 17 der Volksschulgesetzrevision).

Eine entsprechende Grundausbildung sowie Weiterbildungsangebote für den Fachunterricht sind ebenfalls wichtig und erfordern angemessene finanzielle Mittel.

• Artikel 3 und 4 der Kantonsverfassung genügen als Grundlage nicht, um in Bezug auf die Klassenbestände unterschiedliche Regelungen für die verschiedenen Sprachregionen einzuführen. Der Stand der Dinge zeigt, dass die Frage der Klassenbestände im ganzen Kanton ein weit verbreitetes Thema ist. Das Gleiche gilt für die Probleme bei der Anstellung von Lehrkräften auf Gymnasialstufe. Der Regierungsrat verfügt über keine objektiven Elemente, die für eine unterschiedliche Behandlung der deutschsprachigen und französischsprachigen Kantonsteile sprechen würden. Seiner Ansicht nach, gelten die vom Motionär angeführten Argumente sowohl für den deutschsprachigen als auch für den französischsprachigen Kantonsteil.

• Die Erziehungsdirektion hat im Anschluss an die Reduktion der gymnasialen Studiendauer Sozialmassnahmen zu Gunsten des Lehrpersonals an Gymnasien eingeleitet. Somit wird die Arbeitslosenquote wesentlich tiefer ausfallen als angenommen, und bei einigen Fächern wird es wahrscheinlich zu keinen Arbeitslosen kommen.

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat: Ablehnung der Motion.

An den Grossen Rat

Referenzen

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