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Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen und Postulate

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Le Conseil-exécutif du canton de Berne

Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen und Postulate 1 / 3

Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen und Postulate

Finanzdirektion

M 310-2009 Hess (Stettlen, BDP): Stopp dem Netzwerkmissbrauch!

Behandlung im Grossen Rat: 14.09.2010 Beschluss Grosser Rat: Annahme

Fristverlängerung um zwei Jahres, bis Jahr Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis 2014

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Einzelne Direktionen haben Facebook und andere soziale Netzwerke gesperrt. Seit dem Ein- reichen des Vorstosses haben sich die sozialen Medien als zusätzliches Instrument in der poli- tischen und behördlichen Kommunikation etabliert. Die Staatskanzlei sammelt derzeit Erfah- rung mit einem Pilotbetrieb. Die Erkenntnisse werden ausgewertet und fliessen anschliessend in die nächste Berichterstattung zum Stand der Umsetzung der Motion ein.

M 287-2009 FDP (Kneubühler, Nidau): Neue Personalgesetzgebung für den Kanton Bern Behandlung im Grossen Rat: 02.02.2011

Beschluss Grosser Rat: Annahme als Motion (Ziff. 1), gewandelt in Postulat (Ziff. 2 bis 4) Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2015

Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Ziffer 1 der Motion, die für das Kaderpersonal eine Flexibilisierung der Lohnsystems mit Einbau von Überzeit in den Lohn, fordert, hätte im Rahmen des Projekts „Kaderpolitik“ und mit der da- mit verbundenen Änderung des Personalgesetzes (PG) per 1. Januar 2013 oder 1. Januar 2014 umgesetzt werden sollen. Der Regierungsrat hat dazu im Dezember 2011 eine Vorlage

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zur Änderung des PG in die Vernehmlassung geschickt, mit der die Einreihungsmöglichkeiten für höchste Kader erweitert worden wären. Dies im Zusammenhang mit der Einführung der Vertrauensarbeitszeit und der teilweisen Abgeltung der Mehrarbeit. Auf Grund kontroverser Reaktionen im Vernehmlassungsverfahren hat der Regierungsrat im Januar 2012 die vorgese- hene PG-Änderung zurückgezogen. Er wird sich mit dem Thema der Motion wieder befassen, wenn die zurzeit hängigen, personalpolitisch gewichtigen Geschäfte (Pensionskassengesetz, Revision des Lehreranstellungsgesetzes und des Personalgesetzes) vom Grossen Rat behan- delt worden sind und sich der Grosse Rat zu den Massnahmen der Angebots- und Struktur- überprüfung (ASP) geäussert hat.

Ziffern 2 und 3: Die Anliegen wurden mit der Teilrevision der Personalverordnung (PV) per 1. Januar 2013 umgesetzt und können abgeschrieben werden.

Ziffer 4: Mit der Teilrevision der PV per 1. Januar 2013 hat der Regierungsrat die wichtigsten Schwachstellen der Anstellungsbedingungen behoben und damit den Feststellungen, welche die Oberaufsichtskommission in einem umfangreichen Bericht im Jahr 2010 festhielt, Rech- nung getragen. Aufgrund dieser Anpassungen im Sinne des Grossen Rates, hat die Finanzdi- rektion keine Hinweise mehr erhalten, wonach der regierungsrätliche Legiferierungsspielraum, wie in Ziffer 4 gefordert, noch reduziert werden müsste. Ziffer 4 kann deshalb abgeschrieben werden.

M 314-2009 Schärer (Bern, Grüne): Keine Treueprämien für Regierungsräte und Regierungsrätinnen

Behandlung im Grossen Rat: 02.02.2011 Beschluss Grosser Rat: Gewandelt in Postulat

Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2015 Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Die Motion, die eine Streichung der Treueprämie für Regierungsmitglieder fordert, hätte mit der vorgesehenen Änderung des Personalgesetzes (PG) per 1. Januar 2013 oder 1. Januar 2014 umgesetzt werden sollen.

Der Regierungsrat hat dazu im Dezember 2011 eine Vorlage zur Änderung des PG in die Ver- nehmlassung geschickt, mit der die Motion umgesetzt worden wäre. Auf Grund kontroverser Reaktionen im Vernehmlassungsverfahren hat der Regierungsrat im Januar 2012 die vorgese- hene PG-Änderung zurückgezogen. Der Regierungsrat wird sich mit der Motion wieder befas- sen, wenn die zurzeit hängigen, personalpolitisch gewichtigen Geschäfte (Pensionskassenge-

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setz, Revision des Lehreranstellungsgesetzes und des Personalgesetzes) vom Grossen Rat behandelt worden sind und sich der Grosse Rat zu den Massnahmen der Angebots- und Struk- turüberprüfung, ASP geäussert hat.

P 016-2010 Burkhalter (Rümligen, SP): Löhne des Personals der Anstalten und Gefängnisse

Behandlung im Grossen Rat: 02.02.2011 Beschluss Grosser Rat: Annahme

Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2015 Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Das Postulat fordert eine Überprüfung und allfällige Anpassung der Löhne des Anstaltsperso- nals. Der Regierungsrat hatte bereits damals in seiner Antwort festgehalten, dass bei dieser Personalkategorie Lohnrückstände bestehen, wie sie auch bei anderen Funktionen des Kan- tonspersonals und der Lehrkräfte festzustellen sind. Eine allfällige Anpassung der Gehälter hat deshalb im Rahmen übergeordneter Massnahmen zu erfolgen, wie dies mit der Revision des Lehreranstellungsgesetzes und des Personalgesetzes geplant ist. Ob die Forderung des Pos- tulats erreicht werden kann, wird im Rahmen der Umsetzung der Revision des Lehreranstel- lungsgesetzes und des Personalgesetzes zu beurteilen sein.

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