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Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen und Postulate

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Le Conseil

du canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 24.07.2014 / Version Nicht klassifiziert

17|00|O|1

Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen und Postulate

Datum RR-Sitzung: 27. August 2014

Direktion: Finanzdirektion

Geschäftsnummer:

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vollzug überwiesener Motionen und Postulate der Finanzdirektion 2014.

Fristverlängerungen

M 197/2011 Meyer (Roggwil, SP); Übergriffe auf Behandlung im Grossen Rat:

Beschluss Grosser Rat:

☐ Fristverlängerung um zwei Jahre, bis

☒ Fristverlängerung um ein Jahr, bis

☐ Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Die im Nachgang zur Motion geplanten Massnahmen, wie beispielsweise eine Website „U gang mit aggressivem Kundenverhalten“ werden erst ab Herbst 2014 sicht

Hauptumsetzungsphase mit Schul

poniertere Organisationseinheiten findet im Jahr 2015 statt. Die in der Motion geforderten Massnahmen können deshalb erst per Ende 2015 erfüllt werden.

M 181/2012 SP-JUSO-PSA (Bhend, Steffisburg) den Informatikdiensten

Behandlung im Grossen Rat:

Beschluss Grosser Rat:

☒ Fristverlängerung um zwei Jahre, bis

☐ Fristverlängerung um ein Jahr, bis

☐ Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Die Forderungen der Motionärin betreffen Punkte, welche in ihrer Stossrichtungen weitgehend einzelnen Empfehlungen aus dem Projekt „Unabhängige Prüfung der Inf

Bern“ (UPI) entsprechen. Das Projekt UPI wurde mit der Publikation des Schlussberichtes im April 2014 abgeschlossen. Die Umsetzung der 46 Empfehlungen aus dem Projekt UPI wird

Le Conseil-exécutif du canton de Berne

Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer:

Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen

27. August 2014 Finanzdirektion Nicht klassifiziert

Vollzug überwiesener Motionen und Postulate der Finanzdirektion 2014.

M 197/2011 Meyer (Roggwil, SP); Übergriffe auf Kantonspersonal: Null Toleranz!

Behandlung im Grossen Rat: 13. Juni 2012 Annahme Fristverlängerung um zwei Jahre, bis Fristverlängerung um ein Jahr, bis 2015 Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Die im Nachgang zur Motion geplanten Massnahmen, wie beispielsweise eine Website „U gang mit aggressivem Kundenverhalten“ werden erst ab Herbst 2014 sicht

Hauptumsetzungsphase mit Schulungsangeboten in deeskalativer Gesprächsführung für e poniertere Organisationseinheiten findet im Jahr 2015 statt. Die in der Motion geforderten Massnahmen können deshalb erst per Ende 2015 erfüllt werden.

PSA (Bhend, Steffisburg); Effiziente Leistungserbringung in

Behandlung im Grossen Rat: 22. November 2012 Annahme

Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2016 Fristverlängerung um ein Jahr, bis

Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Die Forderungen der Motionärin betreffen Punkte, welche in ihrer Stossrichtungen weitgehend einzelnen Empfehlungen aus dem Projekt „Unabhängige Prüfung der Inf

Bern“ (UPI) entsprechen. Das Projekt UPI wurde mit der Publikation des Schlussberichtes im April 2014 abgeschlossen. Die Umsetzung der 46 Empfehlungen aus dem Projekt UPI wird

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Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen

Vollzug überwiesener Motionen und Postulate der Finanzdirektion 2014.

Kantonspersonal: Null Toleranz!

Die im Nachgang zur Motion geplanten Massnahmen, wie beispielsweise eine Website „Um- gang mit aggressivem Kundenverhalten“ werden erst ab Herbst 2014 sicht- und nutzbar. Die

ungsangeboten in deeskalativer Gesprächsführung für ex- poniertere Organisationseinheiten findet im Jahr 2015 statt. Die in der Motion geforderten

iziente Leistungserbringung in

Die Forderungen der Motionärin betreffen Punkte, welche in ihrer Stossrichtungen weitgehend einzelnen Empfehlungen aus dem Projekt „Unabhängige Prüfung der Informatik im Kanton Bern“ (UPI) entsprechen. Das Projekt UPI wurde mit der Publikation des Schlussberichtes im April 2014 abgeschlossen. Die Umsetzung der 46 Empfehlungen aus dem Projekt UPI wird

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Letzte Bearbeitung: 24.07.2014 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund wird eine Fristverlängerung für die Umsetzung dieser Motion von zwei Jahren beantragt.

M 180/2012 SP-JUSO-PSA (Blaser, Steffisburg); Stopp der teuren Entmündigung durch externe Beratung – Stopp dem Umfragenwahn

Behandlung im Grossen Rat: 28. November 2012 Beschluss Grosser Rat: Annahme

☒ Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2016

☐ Fristverlängerung um ein Jahr, bis

☐ Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Der Regierungsrat hat die Direktionen und die Staatskanzlei zu Beginn des Planungsprozes- ses für den Voranschlag 2014 und Aufgaben-/Finanzplan 2015 – 2017 mit der Umsetzung der Motion beauftragt. Die daraus resultierenden Kürzungen führen zu Haushaltverbesserungen von jährlich rund CHF 2 bis 4 Millionen. Die Finanzkommission lehnt gemäss Schreiben vom 14. April 2014 die Abschreibung des Vorstosses ab, da dem Anliegen weiterhin eine hohe Bedeutung beizumessen sei.

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