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Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen und Postulate

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Le Conseil

du canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 21.08.2014 / Version Nicht klassifiziert

17|00|O|1

Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen und Postulate

Datum RR-Sitzung: 27. August 2014 Direktion: Volkswirtschaftsdirektion Geschäftsnummer: --

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Volkswirtschaftsdirektion

M 278-2011 Mühlheim: Einführung des neuen bundesrätlichen Standards „Nachtr gime“ in die kantonale Gesetzgebung

Behandlung im Grossen Rat:

Beschluss Grosser Rat:

☒ Fristverlängerung um zwei Jahre, bis

☐ Fristverlängerung um ein Jahr, bis

☐ Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Wie in der Antwort auf den Vorstoss bereits festgehalten, ist eine abschliessende Beurteilung erst nach Abschluss der Beratung des Alkoholgesetzes auf Bundesebene möglich. Die Diff renzbereinigung in den Räten ist noch im Gang, mit einem Abschluss ist erst 2015 zu rec nen.

Le Conseil-exécutif du canton de Berne

Version: 1 / Dok.-Nr.: 75028 / Geschäftsnummer: --

Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen

27. August 2014 Volkswirtschaftsdirektion Nicht klassifiziert

2011 Mühlheim: Einführung des neuen bundesrätlichen Standards „Nachtr gime“ in die kantonale Gesetzgebung

Behandlung im Grossen Rat: 4. Juni 2012

Annahme als Postulat Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2016

Fristverlängerung um ein Jahr, bis

Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Wie in der Antwort auf den Vorstoss bereits festgehalten, ist eine abschliessende Beurteilung Beratung des Alkoholgesetzes auf Bundesebene möglich. Die Diff renzbereinigung in den Räten ist noch im Gang, mit einem Abschluss ist erst 2015 zu rec

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Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen

2011 Mühlheim: Einführung des neuen bundesrätlichen Standards „Nachtre-

Wie in der Antwort auf den Vorstoss bereits festgehalten, ist eine abschliessende Beurteilung Beratung des Alkoholgesetzes auf Bundesebene möglich. Die Diffe- renzbereinigung in den Räten ist noch im Gang, mit einem Abschluss ist erst 2015 zu rech-

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