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Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen und Postulate

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Le Conseil-exécutif du canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 20.07.2015 / Geschäftsnummer: 12.72-15.148 Seite 1 von 3

Nicht klassifiziert

17|00|O|1

Fristverlängerungen für den Vollzug überwiesener Motionen und Postulate

Datum RR-Sitzung: 26. August 2015

Direktion: Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Geschäftsnummer: 12.72-15.148

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vollzug überwiesener Motionen und Postulate der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirek- tion 2015.

Fristverlängerungen

M 004-2013; Das System der Krankenkassenprämienverbilligung muss gerechter gestaltet werden

Behandlung im Grossen Rat: 4. September 2013 Beschluss Grosser Rat: Annahme

☒ Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2017

☐ Fristverlängerung um ein Jahr, bis 2016

☐ Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Der Regierungsrat wies in der Vorstossantwort und in der Beratung im Grossen Rat auf die Schwierigkeiten der Umsetzung der Motion hin. Das Amt für Sozialversicherungen (ASV) be- auftragte deshalb Herrn Prof. Dr. iur. Thomas Gächter (Universität Zürich) mit einem Gutach- ten, das Auskunft darüber geben sollte, wie die Motion innerhalb der rechtlichen Schranken umgesetzt werden kann. Prof. Gächter kam zum Schluss, dass es keine Möglichkeit gibt, die Motion innerhalb des rechtlichen Rahmens umzusetzen. Das ASV informierte den Motionär über das Ergebnis des Gutachtens. Nach eingehender Diskussion prüft die JGK nun in Ab- sprache mit dem Motionär noch, wie die Motion abweichend von ihrem Wortlaut innerhalb der rechtlichen Schranken umgesetzt werden kann. Deshalb wird eine Fristverlängerung bis 2017 beantragt.

M 034-2013 Tanner (Ranflüh, EDU): Kommission zur Pflege der Orts- und Land- schaftsbilder (OLK): Optimierung der Beurteilung von Baugesuchen und Planungsgeschäften

Behandlung im Grossen Rat: 3. September 2013

(2)

Der Regierungsrat des Kantons Bern

Letzte Bearbeitung: 20.07.2015 / Geschäftsnummer: 12.72-15.148 Seite 2 von 3

Nicht klassifiziert

Beschluss Grosser Rat: Annahme

☒ Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2017

☐ Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

☐ Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Die Umsetzung von Ziffer 1 der Motion, wonach die OLK Baugesuchsteller, die Projektverfas- ser und die Baubewilligungsbehörden beraten und Vorschläge und Möglichkeiten zur Reali- sierung der Projekte aufzeigen soll, erfolgt im Rahmen der der laufenden Teilrevision der Baugesetzgebung (Änderung Baugesetz und Baubewilligungsdekret), die dem Grossen Rat im Jahr 2016 unterbreitet und (vorbehältlich eines allfälligen Referendums) anfangs 2017 in Kraft gesetzt werden soll.

M 037-2013 Sommer (Wynigen, FDP): Neuregelung über den Beizug den der Kom- mission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK)

Behandlung im Grossen Rat: 3. September 2013 Beschluss Grosser Rat: Annahme

☒ Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2017

☐ Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

☐ Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Die Umsetzung der Motion erfolgt im Rahmen der der laufenden Teilrevision der Baugesetz- gebung (Änderung Baugesetz und Baubewilligungsdekret), die dem Grossen Rat im Jahr 2016 unterbreitet und (vorbehältlich eines allfälligen Referendums) anfangs 2017 in Kraft ge- setzt werden soll.

M 081-2013 von Allmen (Gimmelwald, SP): Jährliche Lenkungsabgaben auf Zweit- wohnungen ermöglichen

Behandlung im Grossen Rat: 12. Juni 2013 Beschluss Grosser Rat: Annahme

☒ Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2017

☐ Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

☐ Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

(3)

Der Regierungsrat des Kantons Bern

Letzte Bearbeitung: 20.07.2015 / Geschäftsnummer: 12.72-15.148 Seite 3 von 3

Nicht klassifiziert

Die Umsetzung der Motion erfolgt im Rahmen der der laufenden Teilrevision der Baugesetz- gebung (Änderung Baugesetz und Baubewilligungsdekret), die dem Grossen Rat im Jahr 2016 unterbreitet und (vorbehältlich eines allfälligen Referendums) anfangs 2017 in Kraft ge- setzt werden soll.

M 149-2013 Jost (Thun, SVP): Kantonales Inventar der schützenswürdigen Lan d- schaften

Behandlung im Grossen Rat: 2. September 2013 Beschluss Grosser Rat: Annahme

☒ Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2017

☐ Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

☐ Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Ziffer 1 der Motion ist mit der Einstellung der Arbeiten am kantonalen Inventar der schutzwür- digen Landschaften (KIsL) erfüllt. Die Umsetzung von Ziffer 2 der Motion, wonach dem Gros- sen Rat eine Änderung des Baugesetzes vorzulegen ist, damit auf die Erstellung eines kanto- nalen Inventars für schutzwürdige Landschaften verzichtet werden kann, erfolgt im Rahmen der der laufenden Teilrevision der Baugesetzgebung (Änderung Baugesetz und Baubewilli- gungsdekret), die dem Grossen Rat im Jahr 2016 unterbreitet und (vorbehältlich eines allfälli- gen Referendums) anfangs 2017 in Kraft gesetzt werden soll.

M 188-2012 Lüthi (Burgdorf, SP) vom 04.09.2012; Harmonisierung der Pflegegeld- ansätze

Behandlung im Grossen Rat: 18. März 2013 Beschluss Grosser Rat: Postulat

☒ Fristverlängerung um zwei Jahre, bis 2017

☐ Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

☐ Zweite Fristverlängerung um ein Jahr, bis Jahr

Begründung und vorgesehene Realisierungsmassnahmen:

Das Anliegen wird im Rahmen des Projekts „Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Erzie- hung im Kanton Bern“ geprüft. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gang und sollen per En- de 2016 mit einem Bericht abgeschlossen werden. Anschliessend sind Folgearbeiten wie die Anpassung von Gesetzen und Verordnungen geplant.

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