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Archiv "Bundesverfassungsgericht: Ärzte zahlen weiterhin keine Gewerbesteuer" (06.06.2008)

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A K T U E L L

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Ärzte zahlen weiterhin keine Gewerbesteuer

Freie Berufe üben laut Gesetz kein Gewerbe aus. Die daraus resultie- rende Befreiung von der Gewerbe- steuerpflicht ist unter anderem eine Gegenleistung für die Bereitschaft der Freiberufler, bestimmte Rege- lungen im Interesse der Allgemein- heit hinzunehmen und Leistungen der Daseinsvorsorge (etwa wohnort- nahe Versorgung, Not- und Nacht- dienste) zu erbringen. In einem Ende Mai veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht diese Gesetzeslage nun als mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt. Das Niedersächsische Finanzgericht hat- te in seiner Vorlage die Privilegie- rung der Freiberufler als grundge- setzwidrig eingestuft. Deren Ar-

beitsbedingungen unterschieden sich nicht mehr wesentlich von jenen der Gewerbebetriebe.

Es sei durchaus mit dem Gleich- heitsgrundsatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe – also auch die der Ärztinnen und Ärzte – nicht der Gewerbesteuer unterlägen, urteilte das Gericht. Die Nicht- einbeziehung der freien Berufe in

die Gewerbesteuer spiegele eine mehr als 70 Jahre währende Rechts- tradition wider.

Nach Überzeugung der Richter gibt es auch heute noch „signifikan- te Unterschiede“ zwischen Freibe- ruflern und Gewerbetreibenden. So würden den Angehörigen der freien Berufe nach wie vor spezifische staatliche, vielfach auch berufsauto- nome Reglementierungen insbeson- dere im Hinblick auf ihre berufli- chen Pflichten und Honorarbedin- gungen auferlegt. Darüber hinaus sei die von den Gemeinden erhobe- ne Gewerbesteuer als pauschaler Ausgleich für deren besonderen In- frastrukturlasten zu verstehen, die durch die Ansiedlung von Gewerbe- betrieben verursacht würden. Typi- scherweise verursachten die An- gehörigen der freien Berufe geringe Infrastrukturlasten. JF

Zahl der Woche

42 348

Menschen in Deutschland starben 2006 an

Krebserkrankungen, die im direkten Zusammenhang mit Tabakkonsum stehen, wie Lungen-oder Kehlkopfkrebs.

Die FDP hat die Große Koalition aufgefordert, den Gesundheitsfonds und die staatliche Festsetzung eines bundeseinheitlichen Beitragssatzes für alle Krankenkassen zu stoppen.

Ein entsprechender Antrag erhielt auf dem Bundesparteitag der Libera- len Ende Mai in München die Mehr- heit. Die Beitragsautonomie der Kassen sei zu erhalten, heißt es dar- in. Zudem müsse der Wettbewerb zwischen ihnen ausgebaut werden, statt ihn durch eine „Geldumvertei- lungsbehörde“ abzuwürgen.

Der gesundheitspolitische Spre- cher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Bahr, sagte: „Wer sich wie derzeit Union und SPD so für diesen

Gesundheitsfonds schämt, weil er sich seiner eigenen Sache nicht mehr sicher ist, muss rasch Konsequen- zen ziehen.“ Die Regierung müsse den Mut aufbringen, den Fonds zu beerdigen. Bahr geht davon aus, dass die Krankenversicherungs- beiträge im nächsten Jahr steigen werden. Er schätzt den künftigen Beitragssatz auf 15 bis 15,5 Prozent.

Der Gesundheitspolitiker erinnerte an die Koalitionsvereinbarung. Dar- in sei versprochen worden, den Be- reich der gesetzlichen Krankenver- sicherung zukunftsfest zu machen und mit stabilen Beiträgen zu si- chern (siehe auch „Die Kritiker blei- ben hart“ in diesem Heft). Rie FDP-PARTEITAG

Mehrheit will Gesundheitsfonds stoppen

Auf die Einkünfte von Ärzten wird auch in Zukunft keine Gewerbe- steuer erhoben.

Gegen einen einheitlichen Beitragssatz stimmten die De- legierten des FDP-Parteitags.

A1254 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 236. Juni 2008

Foto:dpa Foto:dpa

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