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Archiv "EBM-Ratgeber: Vertragsärztliche Honorarabrechnung – Lösungen für die Praxis" (15.09.2006)

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A2424 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 37⏐⏐15. September 2006

S T A T U S

EBM-RATGEBER

Zum 1. Oktober 2006 ändert sich im EBM die Formulierung der Konsultati- onskomplexe im fachärztlichen Abschnitt.

Kann damit der Konsultationskomplex in- folge dieser Anpassung generell nur noch als

„Zweit-Kontakt-Ziffer“ angesetzt werden?

Kann ein Konsultationskomplex anlässlich ei- nes vor dem ersten persönlichen Arzt-Patien- ten-Kontakt im Behandlungsfall stattfinden- den ersten telefonischen Arzt-Patienten-Kon- taktes fortan nicht mehr berechnet werden?

Beim ersten Kontakt rechnet der Arzt gewöhn- lich den Ordinations-, beim zweiten den Kon- sultationskomplex ab. Es gibt aber Ausnahmen.

Ist der Erst-Kontakt beispielsweise telefonisch, so wird dieser als Konsultationskomplex abge- rechnet. Maßgeblich ist die Definition des per- sönlichen Arzt-Patienten-Kontakts. Die Modifi- kationen im fachärztlichen Abschnitt des EBM zum 1. Oktober stellen Details des persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts mit Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern klar. Sie ändern nichts am generellen Sachverhalt.

Wann kann der Vertragsarzt die Ko- stenpauschalen des Abschnittes 40.14 im Kapitel 40 des EBM 2000plus im Rah- men einer Feriendialyse abrechnen?

Der Arzt kann sie abrechnen, wenn er kurzfri- stig einen Dialyse-Patienten aufnimmt, der in

der Region des Arztes seinen Urlaub verbringt und dort nicht seinen Erst- beziehungsweise Zweitwohnsitz hat. Die Kostenpauschale ent- lohnt den Mehraufwand des Arztes. Dieser ent- steht unter anderem dadurch, dass der Arzt den Patienten noch nicht kennt. Führt der Arzt zwei oder drei Dialysen in einer Kalenderwoche durch, so kann er 100 Prozent der Pauschale abrechnen, bei einer Dialyse nur 40 Prozent.

Behandelt er den Patienten also in einer Woche beispielsweise am Freitag und in der nächsten am Montag und Mittwoch, so kann er die Pau- schale einmal zu 40 Prozent und einmal kom- plett ansetzen. Näheres regeln die Ziffern 40800 bis 40820. Bei einer Dialyse am Freitag und einer weiteren am folgenden Montag kann er zwei Mal die Wochenpauschale von 40 Pro- zent berechnen.

Im EBM wird bei einigen Operationen der Begriff „histographisch kontrol- liert“ verwendet. Was ist damit gemeint?

Histographie ist ein Verfahren der onkologi- schen Chirurgie. Es wurde in den Dreißigerjah- ren des vorigen Jahrhunderts entwickelt und erlaubt die anatomisch exakte Zuordnung des entfernten Gewebes zu den Resektionsrändern.

Nach mikroskopischer Untersuchung der Schnittränder (als Schnellschnitt oder konven- tionell) kann damit – sofern erforderlich – eine

sparsame Nachresektion erfolgen. Entwickelt wurde die Methode ursprünglich für Basaliome und Spinaliome. Das Verfahren wird aber auch bei anderen Tumoren in Regionen angewandt, die eine sparsame Resektion oder Nachresekti- on erforderlich machen. Die Rezidivraten liegen deutlich unter denen konventioneller Chirurgie.

In der Leitlinie der AWMF heißt es dazu:

„Eine möglichst lückenlose Randschnittkontrol- le erlaubt die sparsame chirurgische Exzision des Tumors mit einer topographischen Markie- rung und anschließender topographisch orien- tierter histologischer Aufarbeitung der gesam- ten Exzisataußenfläche und Basis. ... Diese Aufarbeitung kann sowohl im Kryostatschnitt- als auch im Paraffinschnittverfahren durchge- führt werden. ... Das Paraffinschnittverfahren ist dem Kryostatschnittverfahren in seiner Aus- sagefähigkeit aber überlegen. Die Indikation für dieses Verfahren ist gegeben bei allen Rezidiv- tumoren, bei infiltrativen Tumoren und bei Tu- moren in schwieriger Lokalisation“ (nach:

AWMF-Leitlinie Basalzellkarzinom).

„Histographisch kontrolliert“ bedeutet, dass bei der Operation ein histographisches Verfahren zum Einsatz kommt. Erläuterungen zur Abrech- nung dieser Eingriffe finden sich in der Präam- bel zum Anhang 2 des EBM unter 10. Dort wird erklärt, dass histographische Leistungen nur bei malignen Befunden berechenbar sind. KBV

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Vertragsärztliche Honorarabrechnung: Lösungen für die Praxis

Dr. med. Andreas Köhler

Mit dem „EBM-Ratgeber“ bieten Ihnen KBV und das Deutsche Ärzteblatt einen neuen Service an.

Auf vielfachen Wunsch wird hiermit eine Rubrik geschaffen, auf die alle Ärzte und Psychothera- peuten zugreifen können. Darin geht es um die Klärung von Anwendungsfragen des Einheitli- chen Bewertungsmaßstabes (EBM).

In regelmäßiger Folge wollen wir an dieser Stelle häufig gestellte Fragen zum EBM aufgreifen. Sie werden beantwortet durch die Honorarexperten der KBV. Dabei ist es natürlich nicht möglich, jede Einzelkonstellation darzustellen. Denn schließlich

geht es darum, dass möglichst viele Ärzte und Psychotherapeuten die aufgezeigten Lösungen nutzen können. Ich hoffe, dass der „EBM-Ratgeber“ für Sie – liebe Leserinnen und Leser – eine nützliche Hilfestellung sein wird.

Foto:Georg J.Lopata

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