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Archiv "Zulassung zum Medizinstudium: Drei Prozent der Bewerber klagen" (08.10.1987)

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(1)

Zulassung zum Medizinstudium

Drei Prozent

der Bewerber klagen

Die Zulassungsstreitverfahren gegen die Universitäten wegen angeblich nicht ausgelasteter Ausbildungskapazitäten in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin (NC-Verfahren) beschäftigen seit etwa 1972 regelmäßig zu jedem Semester Verwaltungsgerichte und Universitäten. In Konse- quenz der Ergebnisse dieser Verfahren werden die Zahlen der Studienan- fänger regelmäßig zu Lasten der Qualität der Ausbildung erhöht. Nicht zu- letzt dieser Überlastung verdankt der „Arzt im Praktikum" seine Entste- hung. Um für Diskussionen zur Anzahl der gerichtlichen Verfahren und der Verfahrensbeteiligten quantitative Aussagen machen zu können, wur- den für das Wintersemester 1986/87 Verfahren des einstweiligen Rechts- schutzes, in denen die meisten Zulassungen ausgesprochen werden und die die meisten antragstellenden Studienbewerber betreiben, ausgewertet.

195 Zahnmedizin

davon gleichzeitig Medizinantrag

57 98 40

16 51 22 89 (= 46%)

PLZ 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 Gesamt Tabelle 2: Antragshäufigkeit

Zahl der Verfahren 1 2 3 4 5 6 Gesamt eines Antragstellers

Medizin 101 61 120 115 92 149 638

davon gleichzeitig

Zahnmedizinantrag 8 6 13 14 33 15 89 (= 14%)

Tabelle 3: Herkunft nach Postleitzonen

Medizin 8 42 46 150 82 118 74 81

Zahnmedizin 2 4 4 23 11 16 11 12 (ohne Antrag-

steller mit Medizin)

Gesamt 10 46 50 173 93 134 85 93

601 83

684

Tabelle 1: Antragsteller Universität Antragsteller

(Medizin) 1

2 3 4 5 6 Gesamt:

407 431 488 429 269 500 2524 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

F

ür sechs Universitäten, die über das Bundesgebiet ver- teilt sind, wurden aus den Entscheidungen der Gerich- te die Antragsteller und ihre prozeß- vertretenden Rechtsanwälte aufgeli- stet und die Häufigkeit der einzel- nen Antragsteller ermittelt. Gleich- zeitig wurden für das gleiche Bewer- bungssemester die Entscheidungen für drei Universitäten ausgewertet, die das Studienfach Zahnmedizin

bei einer Universität bewerben. Ob diese Zahl jedoch 200 übersteigt, ist zu bezweifeln.

Die Differenz von Tabelle 1 zu Tabelle 2 beruht auf Mehrfachanträ- gen von Bewerbern, die pro Antrag- steller in Tabelle 2 nur einmal ge- zählt wurden. Tabelle 1 zeigt, daß zwischen den einzelnen Universitä- ten Zahlenunterschiede bestehen, die vielfältigen Gründe hierfür ver- dienten eine gesonderte Auswer- tung. Die Angaben in den Entschei- dungen ermöglichten in den meisten Fällen einen Personenvergleich. Un- sicherheiten, etwa durch doppelte Vornamen und ähnliches wurden zu- gunsten einer Personenverschieden- heit gewertet.

Etwa jeder siebte Antragsteller in Medizin versucht, gleichzeitig sei- ne Prozeßchancen in Zahnmedizin an einer oder mehreren Universitä- ten zu wahren. Bedingt durch die ge- ringeren Zulassungschancen in Zahnmedizin suchen 46 Prozent der Antragsteller dieses Faches hilfswei- se in das Medizinstudium zu gelan- gen. Insgesamt wurden die 2524 Verfahren der überprüften Universi- täten durch 742 Personen betrieben.

Die ungenaue Sachbearbeitung bei einzelnen Gerichten führte zur rechtswidrigen Bescheidung des gleichen Antragstellers, einmal mit einem persönlichen Antrag und ein- mal mit einem Antrag eines Rechts- anwaltes.

Nicht zuletzt dieses Beispiel zeigt, daß in diesen Mengenverfah- ren zu Lasten der Universitäten und konkurrierender Antragsteller nicht immer die gesetzlichen Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung be- achtet werden.

THEMEN RZ

betrafen. Bei der Auswahl der Uni- versitäten wurde berücksichtigt, daß die Universitäten Freiburg, Mainz und Ulm in diesen Verfahren ge- richtlich selber durch Rechtsanwälte vertreten werden.

Bei Einbeziehung aller Univer- sitäten in eine umfassender konzi- pierte Untersuchung wird eine ge- ringfügig erhöhte Zahl an Antrag- stellern erwartet. Sie kann aus den Antragstellern erfolgen, die sich nur

A-2684 (30) Dt. Ärztebl. 84, Heft 41, 8. Oktober 1987

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Für 684 Antragsteller war die örtliche Herkunft feststellbar (siehe Tabelle 3). Bevor aus dieser Vertei- lung Schlüsse gezogen werden, müß- te die Verteilung der Abiturienten auf die Postleitzonen bekannt sein.

Die angedeuteten Maßnahmen zur Reduzierung von Medizinstudien- plätzen in Nordrhein-Westfalen wer- den den Bewerberdruck auf die Uni- versitäten der anderen Bundeslän- der verstärken.

Eine Analyse der 638 Antrag- steller für Medizin ergab, daß von ihnen 131 (20,5 Prozent) ihre Ver- fahren ohne Rechtsanwalt betrie- ben. Auf sechs Rechtsanwälte ent- fallen 342 (53,6 Prozent) aller An- tragsteller und 67,4 Prozent aller an- waltlichen Vertretungen. Die übri- gen anwaltlichen Vertretungen ver- teilen sich auf eine größere Anzahl von Anwälten. Die ersten drei Kanzleien vertraten 98, 78 und 59 Antragsteller aus allen Postleitzo- nen. Unterschiedlich ist die Vertre- tungstaktik gegenüber den Universi- täten. Die zahlenmäßig aktivste Kanzlei vertritt 77 ihrer 93 Mandan- ten gegen alle sechs Universitäten.

Eine Kanzlei mit 32 Vertretungen betreibt davon 17 gegen alle sechs Universitäten. Bei den anderen Kanzleien scheint eine Selektion (nach vermuteten Prozeßchancen?

nach Studienortwünschen? nach Zahlungsbereitschaft?) zu erfolgen.

Zum Wintersemester 1986/87 bewarben sich 21 761 deutsche Stu- dienbewerber bei der ZVS um einen Studienplatz in Medizin, von ihnen werden bis zum Vergabeverfahren Sommersemester 1987 etwa 10 600 (48,7 Prozent) einen Studienplatz im Wunschstudium erhalten haben. 2,9 Prozent (638:21 761) aller Bewerber betreiben demnach zur Verbesse- rung ihrer Zulassungschancen ihre Zulassungsverfahren mit allen dar- aus entstandenen und noch entste- henden Konsequenzen für die Ab- wicklung einer Ausbildung für jähr- lich mehr als 11 320 Studienanfänger und insgesamt etwa 65 000 Studen- ten in allen Fachsemestern.

„Seldom so many owed so much to so few" (Winston Churchill).

Dr. jur. Ulrich-Dieter Oppitz Finkenweg 1, 7909 Bollingen

Beipackzettel:

Für viele Patienten unklar

Die Zunahme differenzierter Verbrauchereinstellungen zu Ge- sundheits- und Arzneimittelthemen erschwert zunehmend die Bera- tungstätigkeit des Arztes. Vor die- sem Hintergrund sind für den Medi- ziner empirische Untersuchungen hilfreich, die ihm Handlungsemp- fehlungen für die tägliche Praxis ge- ben können.

Der Fachbereich Gesellschafts- wissenschaften der Bergischen Uni- versität, Gesamthochschule Wupper- tal, führte 1986 in Wuppertal eine re- präsentative Befragung älterer Perso- nen (60 Jahre und darüber) durch.

Aufgrund der Untersuchung ergaben sich folgende Empfehlungen:

• Die große Erwartungshal- tung der Patienten sollte dadurch bestärkt und bestätigt werden, daß sie als gleichberechtigte Partner ak- zeptiert werden: Denn am verstän- digsten für den richtigen Gebrauch von Medikamenten seien diejenigen Patienten, die sich sowohl bei Arzt und Apotheker als auch durch den Beipackzettel informiert haben.

• Der Arzt sollte die Beipack- zettel von den Medikamenten ken- nen, die er verordnet. Die dort an- gegebenen Nebenwirkungen und die Anwendung der Medikamente sollte er mit den Patienten besprechen.

Sonst besteht die Gefahr, daß ein Patient ein Medikament ohne Ab- stimmung mit dem Arzt absetzt.

Nach den Ergebnissen der Wup- pertaler Untersuchung wird die Ge- brauchsinformation von allen älte- ren Verbrauchern bei neuen, bisher unbekannten Medikamenten gele- sen. Weist der Arzt allerdings ohne besondere Erläuterung auf den Bei- packzettel hin, kann dies bedeuten, daß dem Patienten

• erst während der Lektüre mögliche Nebenwirkungen des ver- ordneten Medikamentes bekannt werden (53 Prozent aller in der Wuppertaler Studie befragten Ver-

braucher gaben an, daß ihnen derar- tiges bereits geschehen ist).

• die Gebrauchsinformation unverständlich ist (47 Prozent aller befragten Verbraucher gaben an, daß ihnen Gebrauchsinformationen häufig unverständlich sind).

Die Untersuchung hat nachge- wiesen, daß Gebrauchsinformatio- nen durch gezielte Verbesserungen so zu gestalten sind, daß die über- wiegende Mehrheit der älteren Ver- braucher verständlich durch sie in- formiert wird. Bei Vermeidung ent- behrlicher Fachbegriffe, durch eine klare Gliederung und durch sprach- lich einfache Darstellung verstehen bis zu 72 Prozent der älteren Ver- braucher mehr die Beipackzettel als bei Verwendung unnötiger Fachbe- griffe, bei unklarer Gliederung und komplizierter Darstellung: ein un- günstig formulierter Beipackzettel wurde von 11 Prozent der Befragten verstanden, ein verbesserter Bei- packzettel von 83 Prozent.

Daraus läßt sich als Forderung an die pharmazeutische Industrie ableiten, entbehrliche Fachbegriffe auf den Beipackzetteln zu vermei- den, den Text klar zu gliedern und sprachlich einfach darzustellen.

Daß hier auch die Beratung der Patienten verbesserungswürdig ist, wird durch folgendes Ergebnis der Wuppertaler Untersuchung verdeut- licht: 17 Prozent der befragten älte- ren Verbraucher vertrauen bei der Anwendung von verordneten Medi- kamenten auf den Rat von Freun- den, Bekannten und Verwandten oder auf eigene Erfahrungen im Umgang mit anderen Medikamen- ten. Bei selbst gekauften Medika- menten beträgt dieser Anteil gar 47 Prozent. Hier liegt ein wesentlicher Grund für nicht sachgerechtes Ver- halten im Umgang mit Medikamen- ten, das zu möglicherweise schwer- wiegenden gesundheitlichen Schä- den führen kann.

Der Arzt muß also immer damit rechnen, daß

• seine Patienten eine Selbst- medikation durchführen, ohne ihn davon zu unterrichten,

• sich seine Patienten stärker nach anderen Informationsquellen als nach ihm richten.

Uwe Hohgräwe

Dt. Ärztebl. 84, Heft 41, 8. Oktober 1987 (35) A-2685

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