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Archiv "Klinik-Hygiene: Zwischen Spardruck und Effizienz-Nachweis" (12.04.1990)

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DAS FIRUIVI

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Klinik-Hygiene: Zwischen Spardruck und Effizienz-Nachweis

„Wunschzettel" nach 15 Jahren endlich erfüllt?

Das Bundesgesundheitsamt wä- re hoch erfreut, wenn Hygienemaß- nahmen in bundesdeutschen Kran- kenhäusern jährlich mit rund einer Milliarde bis 1,5 Milliarden DM als Direktkosten eingesetzt würden. Bei 3080 Krankenhäusern würde dies Aufwendungen von circa 450 000 DM pro Krankenhaus bedeuten. Je- der Verwaltungsleiter weiß, daß dies nicht im entferntesten der Realität entspricht. Mit Befriedigung und nicht ohne eine gewisse Genugtuung hat das Bundesgesundheitsamt den von Herrn Ministerialdirektor Karl Jung formulierten „Wunschzettel des Arbeitsministeriums" zur Kennt- nis genommen, umfaßt das „Maß- nahmenbündel" doch Forderungen und Empfehlungen, die das Bundes- gesundheitsamt bereits vor (teilweise 15) Jahren ausgesprochen hat, deren Erfüllung oder Umsetzung jedoch bislang wohl nicht immer die Unter- stützung durch das Bundesarbeitsmi- nisterium fand.

Zu den Maßnahmen im einzel- nen:

Zu 1: Die Kommission des Bun- desgesundheitsamtes fordert bereits seit 1976 die Schaffung von Stellen für Hygienefachkräfte und Kranken- haushygieniker. Die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft und der Bun- desminister für Arbeit und Sozial- ordnung haben diese Stellen jedoch für nicht zwingend erforderlich ge- halten.

Zu 2: Die Deutsche Kranken- hausgesellschaft und der Bundesmi- nister für Arbeit und Sozialordnung haben die funktionell-baulichen Empfehlungen der Kommission des Bundesgesundheitsamtes in der Ver- gangenheit wiederholt als zu kosten- intensiv abgelehnt.

Zu 3: Die Kommission des Bun- desgesundheitsamtes fordert seit 1976, daß Einzelmaßnahmen stets vor Ort, mit den Klinikärzten und den Fachleuten für Krankenhaushy- giene festgelegt werden. Da die Deutsche Krankenhausgesellschaft und das Bundesministerium für Ar- beit und Sozialordnung jedoch bis- lang keine Notwendigkeit für die Einstellung von Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern gese- hen haben, hat dies in den seltensten Fällen stattgefunden.

Zu 4: Das ärztliche Handeln ist stets nach bestem Wissen und Ge- wissen zum Wohle des Patienten auszuführen.

Zu 5: Ebenfalls seit 1976 fordert die Kommission zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen des Bun- desgesundheitsamtes ein klinik- hygienisches Gesamtkonzept, das durch die Hygienekommission des jeweiligen Krankenhauses, in der Hygienefachkräfte und Kranken- haushygieniker maßgeblich mitwir- ken, umgesetzt wird.

Zu 6: Da die Ärzte für Hygiene in der Vergangenheit häufig nicht zu Rate gezogen wurden, hat sich eine kostenintensive Wegwerfmentalität entwickeln können.

Zu 7: Sehr zu begrüßen sind die Forderungen des Bundesarbeitsmi- nisteriums nach mehr Qualifikation, Kompetenz und Entscheidungsver- mögen auf dem Hygienesektor und der Wille zum verstärkten Einsatz auch öffentlicher Mittel zur Förde- rung der Forschung auf diesem Ge- biet.

Zu 8: Hier kann keine ge- wünschte Maßnahme erkannt wer- den. Übertriebene Anforderungen sowie Untertreibungen und sträfli- che Vernachlässigungen sind nicht nur auf dem Sektor der Hygiene, sondern immer fehl am Platz.

Zu 9: Soweit Herr Jung die Auf- fassung vertritt, daß die Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfek- tionen kein materielles Recht und keine Verwaltungsanweisung mit Verbindlichkeitscharakter darstelle, stimmen wir damit überein. Die Richtlinie des Bundesgesundheits- amtes spiegelt den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis wider und berücksichtigt dabei Risi- ken für Patienten, aber auch haf- tungsrechtliche Fragen für Ärzte.

Die Kommission des Bundesgesund- heitsamtes hat stets als höchste Ma- xime die Sicherheit des Patienten und des medizinischen Personals im Auge. Richtlinien, die als Verwal- tungsanweisung mit Verbindlich- keitscharakter als materielles Recht für Krankenhäuser gelten sollen, sind strikt abzulehnen. Die Wissen- schaft ist stets im Fluß, die Kranken- häuser haben unterschiedliche Auf- gabenstellungen, die therapeuti- schen Maßnahmen verändern sich.

Eine Richtlinie, die Rechtsverbind- lichkeit hat und damit jeden Handgriff im medizinischen Bereich regeln möchte, ist hier völlig fehl am Platz.

Krankenhaushygiene, im Sinne der Verminderung nosokomialer In- fektionen, kann nur erfolgreich sein, wenn kontinuierliche Zusammenar- beit zwischen Ärzten und Pflegeper- sonal, die die Patienten direkt be- treuen, einerseits und dem Kranken- haushygieniker und der Hygiene- kraft andererseits gewährleistet ist.

Als Präsident des Bundesge- sundheitsamtes fühlte ich mich zu dieser Gegendarstellung nicht nur von der Sache her verpflichtet, son- dern auch aus Gründen der Wert- schätzung der ehrenamtlichen Ar- beit der Kommissionsmitglieder. Ich würde mir wünschen wollen, daß die- se erfolgreiche Tätigkeit auch bei möglicher Kritik in Detailfragen in ihrer Gesamtheit gewürdigt wird.

Die erschreckende Zahl von 700 000 bis 800 000 nosokomialen In- fektionen, die durch die vorliegende Studie der DKG bestätigt wird, rechtfertigt sicher diese Auffassung.

Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Groß- klaus, Präsident des Bundesgesund- heitsamtes, Postfach 33 00 13, 1000 Berlin 33

Zu dem Beitrag von Dr. rer. pol. Harald Clade in Heft 41/1989

A-1168 (24) Dt. Ärztebl. 87, Heft 15, 12. April 1990

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